Wichtige Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Sonderbedingungen
Gültig ab: Mai 2026
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Inhalt
• Allgemeine Geschäftsbedingungen 4
• Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr 11
• Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr 19
• Sonderbedingungen für die GLS BankCard (Debitkarte) 25
• Sonderbedingungen für den Sparverkehr 32
• Sonderbedingungen für das OnlineBanking 33
• Sonderbedingungen für die Nutzung des elektronischen Postfachs 36
• Sonderbedingungen für den Scheckverkehr 37
• Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten 38
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung: September 2021
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-
banken e. V. angeschlossen.
Besonderheiten der GLS Gemeinschaftsbank eG
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder und ihrer Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, rechtlich sozialem und kulturellem
Gebiet.
Das Ziel des Zusammenschlusses ist gegenseitige Hilfe, nicht die Gewinnerzielung für das einzelne Mitglied oder für die Genossenschaft. Wer
Geld bei dieser Bank einlegt, tut dies in erster Linie mit Rücksicht auf den Geldbedarf anderer Mitglieder und um im volkswirtschaftlichen Inter-
esse einen Ausgleich des Gesamtetats aller Mitglieder zu erreichen.
Grundregeln für die Beziehung zwischen Kun bb) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorge-
schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt
de und Bank
hat.
1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Ge Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen sei-
schäftsbedingungen und der Sonderbedingungen nes Schweigens hinweisen.
d) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
für einzelne Geschäftsbeziehungen
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
(1) Geltungsbereich • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge-
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den
Sonderbedingungen oder
schäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Ge-
• bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und
schäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gelten
die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapier-
• bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent-
geschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbedin-
gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
gungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen
gerichtet sind, oder
Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung
• bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom-
oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhält men, oder
der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäfts- • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung
stellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nummer 14 dieser Geschäfts- und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür-
bedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstel- den.
len. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än-
(2) Änderungen derungen auf andere Weise einholen.
e) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
a) Änderungsangebot Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kun-
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingun- de den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlage-
gen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschla- nen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und
genen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den
der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek- Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
tronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-
Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten
2 Bankgeheimnis und Bankauskunft
werden.
b) Annahme durch den Kunden (1) Bankgeheimnis
Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsa-
der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend chen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bank-
geregelten Zustimmungsfiktion. geheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weiter-
c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion geben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt
angebots (Zustimmungsfiktion), wenn ist.
aa) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung Informationen über Initiativen und deren Finanzbedarf können nach Ab-
der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wie- stimmung mit den Betroffenen in geeigneter Form den Mitgliedern und
derherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen Kunden zur Kenntnis gebracht werden.
oder der Sonderbedingungen (2) Bankauskunft
• aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Be-
geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der
merkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine
Rechtslage entspricht oder
Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über
• durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertrau-
Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet te Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinan-
werden darf oder spruchnahmen werden nicht gemacht.
• aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi-
gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt (3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft
für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentral- Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister
bank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die An-
Bank in Einklang zu bringen ist und frage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch
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keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden (2) Gerichtsstand für Inlandskunden
vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Pri- Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung
vatkunden und Vereinigungen erteilt die Bank nur dann, wenn diese dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank
generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bank- diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Ge-
auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Inter- richt oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe
esse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffent-
Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kun- lich-rechtliche Sondervermögen. Die Bank selbst kann von diesen Kun-
den der Auskunftserteilung entgegenstehen. den nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht ver-
klagt werden.
(4) Empfänger von Bankauskünften
Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kre- (3) Gerichtsstand für Auslandskunden
ditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland
eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländi-
3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden sche Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öf-
fentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen
(1) Haftungsgrundsätze Sondervermögen vergleichbar sind.
Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Ver-
schulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Kontoführung
Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzel-
ne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abwei- 7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten
chendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein (Konten in laufender Rechnung)
schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Num-
mer 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflich- (1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse
ten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt