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Kreditkartenbedingungen

                 I. Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen                                        vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authentifi-
                 1. Verwendungsmöglichkeiten                                                    zierungselemente sind
                    1.1 Die von der Bank ausgegebene MasterCard/Visa Karte (im                  – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß,
                        Folgenden einheitlich „Kreditkarte“) kann der Karteninhaber                zum Beispiel Online-Passwort),
                        im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im             – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum
                        Rahmen des MasterCard/Visa-Verbundes einsetzen                             Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang
                         – zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen vor Ort an auto-                   von einmal verwendbaren Transaktions­nummern [TAN] als
                           matisierten Kassen oder online und                                      Besitznachweis) oder
                         – darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben                – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum
                           von Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kre-                   Beispiel Fingerabdruck).
                           ditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Auswei-      3.5 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zu-
                           spapiers (Bargeldservice).                                           stimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung.
                        Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die               Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein
                        Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an                     sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die
                        den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kredit-                  Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt.
                        karte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche        3.6 Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber
                        Leistungen (zum Beispiel Hilfe in Notfällen, Versicherungen)            die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
                        verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit gelten-        3.7 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim-
                        den besonderen Regeln.                                                  mung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der
                        Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte              Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des
                        zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital-                 Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
                        oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgegeben werden. Diese
                        Sonderbedingungen gelten für beide Kartenformen gleicher­
                                                                                        4. Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                        maßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes
                        geregelt.                                                          Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen
                                                                                           im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I. Ziffer 7) ver-
                    1.2 Verfügt die an den Karteninhaber ausgegebene Kreditkarte
                                                                                           fügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn
                        über einen Chip, so kann die Kreditkarte auch als Speicher-
                        medium für Zusatzanwendungen                                       – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst
                                                                                             worden ist und
                         – der kartenausgebenden Bank nach Maßgabe des mit der
                           Bank abgeschlossenen Vertrages (bank­generierte Zusatz­         – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden
                           anwendung) oder                                                   Geldbetrags zugestimmt hat.
                         – eines Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit die-            Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger
                           sem abgeschlossenen Vertrages (unternehmensgenerierte           gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach-
                           Zusatzanwendung) verwendet werden.                              dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der
                                                                                           Zahlungsauftrag zugegangen ist.

                 2. Persönliche Geheimzahl (PIN)
                                                                                        5. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank
                    Für die Nutzung von automatisierten Kassen bei Vertragsunter-
                     nehmen und von Geldautomaten kann dem Karteninhaber für               Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn
                     seine Karte eine persönliche Geheimzahl (im Folgenden „PIN“)          – sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN oder seinem sonsti-
                     zur Verfügung gestellt werden. Die Karte kann an automatisierten        gen Authentifizierungselement legitimiert hat,
                     Kassen, sowie an Geldautomaten an denen im Zusammenhang               – der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der
                     mit der Verwendung der Karte die PIN eingegeben werden muss,            Karte oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist
                     nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hinterein-           oder
                     ander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in       – die Karte gesperrt ist.
                     diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden
                                                                                           Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die
                     Stelle, in Verbindung setzen.
                                                                                           Karte eingesetzt wird, oder beim Online-Einsatz auf dem verein-
                                                                                           barten Weg unterrichtet.
                 3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den K      ­ arteninhaber
                    3.1 Bei Nutzung der Kreditkarte ist entweder                        6. Ausführungsfrist
                         – ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunter-         Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.
                           nehmen die Kartendaten übertragen hat, oder                     Nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese ver-
                         – an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN             pflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätes-
                           einzugeben.                                                     tens an dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen
                    3.2 Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und              Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
                        Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesonde-           eingeht.
                        re zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen
                        eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf            7. Finanzielle Nutzungsgrenze
                        verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen
                                                                                           7.1 Der Karteninhaber darf die Kreditkarte nur innerhalb des
                        lediglich seine Kreditkartennummer angeben.
                                                                                               Verfügungsrahmens der Karte und nur in der Weise nutzen,
                    3.3 Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der              dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit ge-
                        Eingabe der PIN abgesehen werden:                                      währleistet ist. Der Karteninhaber kann mit seiner Bank eine
Stand: 05.2026


                         – Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Park-              Änderung seines Verfügungsrahmens der Karte vereinbaren.
                           gebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen.           7.2 Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze
                         – Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist           nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwen-
                           die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlese-           dungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte ent-
                           gerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten            stehen. Die Genehmigung einzelner Umsätze führt weder zur
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                           Betrags- und Nutzungsgrenzen.                                       Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor
                    3.4 Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des           eingeräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass
                        Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert                 ein Ausgleich der Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.
                     7.3 Übersteigt die Buchung von Umsätzen ein vorhandenes Kon-                  – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN)
                         toguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten                       nicht außerhalb der Online-Bezahlvorgänge mündlich
                         Kredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüber-                   (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail,
                         ziehung.                                                                      ­Messenger-Dienst) weitergegeben werden.
                                                                                               (c) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Karteninha-
                 8. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des ­Karteninhabers                        bers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Kartenin-
                    8.1 Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich                 habers für Online-Bezahlvorgänge nur dann als Authen-
                         auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.                              tifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem
                                                                                                   mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen
                    8.2 Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu
                                                                                                   gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das
                         verhindern, dass sie abhanden