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Kreditkartenbedingungen
I. Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt. Authentifi-
1. Verwendungsmöglichkeiten zierungselemente sind
1.1 Die von der Bank ausgegebene MasterCard/Visa Karte (im – Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß,
Folgenden einheitlich „Kreditkarte“) kann der Karteninhaber zum Beispiel Online-Passwort),
im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im – Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum
Rahmen des MasterCard/Visa-Verbundes einsetzen Beispiel mobiles Endgerät zur Erzeugung zum Empfang
– zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen vor Ort an auto- von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN] als
matisierten Kassen oder online und Besitznachweis) oder
– darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben – Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum
von Bargeld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kre- Beispiel Fingerabdruck).
ditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Auswei- 3.5 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zu-
spapiers (Bargeldservice). stimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung.
Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Soweit dafür zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein
Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an sonstiges Authentifizierungselement gefordert wird, wird die
den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Kredit- Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt.
karte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche 3.6 Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber
Leistungen (zum Beispiel Hilfe in Notfällen, Versicherungen) die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit gelten- 3.7 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim-
den besonderen Regeln. mung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der
Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des
zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgegeben werden. Diese
Sonderbedingungen gelten für beide Kartenformen gleicher
4. Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
maßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes
geregelt. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen
im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I. Ziffer 7) ver-
1.2 Verfügt die an den Karteninhaber ausgegebene Kreditkarte
fügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn
über einen Chip, so kann die Kreditkarte auch als Speicher-
medium für Zusatzanwendungen – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst
worden ist und
– der kartenausgebenden Bank nach Maßgabe des mit der
Bank abgeschlossenen Vertrages (bankgenerierte Zusatz – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden
anwendung) oder Geldbetrags zugestimmt hat.
– eines Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit die- Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger
sem abgeschlossenen Vertrages (unternehmensgenerierte gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach-
Zusatzanwendung) verwendet werden. dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der
Zahlungsauftrag zugegangen ist.
2. Persönliche Geheimzahl (PIN)
5. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank
Für die Nutzung von automatisierten Kassen bei Vertragsunter-
nehmen und von Geldautomaten kann dem Karteninhaber für Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn
seine Karte eine persönliche Geheimzahl (im Folgenden „PIN“) – sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN oder seinem sonsti-
zur Verfügung gestellt werden. Die Karte kann an automatisierten gen Authentifizierungselement legitimiert hat,
Kassen, sowie an Geldautomaten an denen im Zusammenhang – der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der
mit der Verwendung der Karte die PIN eingegeben werden muss, Karte oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist
nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hinterein- oder
ander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in – die Karte gesperrt ist.
diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden
Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die
Stelle, in Verbindung setzen.
Karte eingesetzt wird, oder beim Online-Einsatz auf dem verein-
barten Weg unterrichtet.
3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den K arteninhaber
3.1 Bei Nutzung der Kreditkarte ist entweder 6. Ausführungsfrist
– ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunter- Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.
nehmen die Kartendaten übertragen hat, oder Nach Zugang des Zahlungsauftrages bei der Bank ist diese ver-
– an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN pflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätes-
einzugeben. tens an dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen
3.2 Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesonde- eingeht.
re zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen
eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf 7. Finanzielle Nutzungsgrenze
verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen
7.1 Der Karteninhaber darf die Kreditkarte nur innerhalb des
lediglich seine Kreditkartennummer angeben.
Verfügungsrahmens der Karte und nur in der Weise nutzen,
3.3 Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit ge-
Eingabe der PIN abgesehen werden: währleistet ist. Der Karteninhaber kann mit seiner Bank eine
Stand: 05.2026
– Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Park- Änderung seines Verfügungsrahmens der Karte vereinbaren.
gebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. 7.2 Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze
– Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwen-
die Kreditkarte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlese- dungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Kreditkarte ent-
gerät zu halten. Es gelten die von der Bank festgelegten stehen. Die Genehmigung einzelner Umsätze führt weder zur
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Betrags- und Nutzungsgrenzen. Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor
3.4 Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des eingeräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass
Karteninhabers, indem er auf Anforderung die gesondert ein Ausgleich der Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.
7.3 Übersteigt die Buchung von Umsätzen ein vorhandenes Kon- – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN)
toguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten nicht außerhalb der Online-Bezahlvorgänge mündlich
Kredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüber- (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail,
ziehung. Messenger-Dienst) weitergegeben werden.
(c) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Karteninha-
8. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers bers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Kartenin-
8.1 Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich habers für Online-Bezahlvorgänge nur dann als Authen-
auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. tifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem
mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen
8.2 Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu
gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das
verhindern, dass sie abhanden