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Versicherungsbestatigung_zur_Business-Card_Gold_128274913.pdf

www.ksklb.de/content/dam/myif/ksk-ludwigsburg/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/Versicherungsbest%C3%A4tigung_zur_Business-Card_Gold_128274913.pdf

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Versicherungsbestätigung zur Business-Card Gold
                                                    Kreditkarte
                                                                                                                               Kreissparkasse Ludwigsburg
                                                    Fassung August 2018                                                        Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg

                                                    Im Versicherungsfall sowie für Service-Auskünfte zu den Versi-             linie vom Ausgangspunkt der Reise (Wohnung oder Arbeitsstätte) Unfall-
                                                    cherungsleistungen 24 Stunden für Sie erreichbar:                          versicherungsschutz mit den Versicherungssummen von
                                                                                                                                       76.694,– Euro im Todesfall,
                                                    Service- und Notrufzentrale                                                bis zu 153.388,– Euro im Invaliditätsfall.
                                                    Telefon: +49 (0) 211-536-3696
                                                                                                                               AUSLANDS-DlENSTREISE-UNFALLVERSICHERUNG
                                                    Inhalt                                                                     Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Business-Card
                                                                                                                               Gold Kreditkarte für Unfälle, die der Karteninhaber auf Auslandsdienstrei-
                                                    I. Allgemeine Hinweise                                                     sen (weltweit, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland) erleidet,
                                                                                                                               mit den Versicherungssummen von
                                                    II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick                                     76.694,– Euro im Todesfall,
                                                    Dienstreise-Unfallversicherung                                             bis zu 153.388,– Euro im Invaliditätsfall.
                                                    Versicherer: Versicherungskammer Bayern,                                   DIENSTREISE-VERKEHRSRECHTSSCHUTZ
                                                    Maximilianstr. 53, 80538 München                                           Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für die Wahr-
                                                                                                                               nehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Karteninhabers und
                                                    Dienstreise-Verkehrsrechtsschutzversicherung                               übernimmt die hierzu erforderlichen Kosten.
                                                    Versicherer: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG,
                                                    Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf                                           REISESERVICEVERSICHERUNG INKL. TELEFON-INFO
                                                                                                                               Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein deutsch- bzw. eng-
                                                    Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-Info                                lischsprachiger Arzt gebraucht oder wird eine Kostenvorlage für einen
                                                    Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG,                               Krankenhausaufenthalt verlangt, Impfberatung, Spezialistenvermittlung,
                                                    Maximilianstr. 53, 80538 München                                           Dolmetscher-Service – wann immer Hilfe benötigt wird – ein Anruf bei der
                                                                                                                               Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu
                                                    Auslandsreise-Krankenversicherung                                          veranlassen.
                                                    Versicherer: UKV Union Krankenversicherung AG,
                                                    Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken                                     AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG
                                                                                                                               Diese Versicherung bietet Ihnen als Karteninhaber weltweiten Versiche-
                                                    Reiseausfallversicherung                                                   rungsschutz auf Dienstreisen bei unvorhergesehen eintretenden Erkran-
                                                    Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG,                               kungen. Sie erhalten, im Rahmen der tariflich festgelegten Höchstgren-
                                                    Maximilianstr. 53, 80538 München                                           zen, Kostenersatz für medizinisch notwendige ärztliche und schmerzstil-
                                                                                                                               lende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen,
                                                    Ergänzende Bestimmungen                                                    Arznei- und Heilmittel. Sie haben selbstverständlich 1.-Klasse-Status und
                                                                                                                               können den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Erstattung von Mehr-
                                                    Bei den genannten öffentlichen Versicherern besteht zugunsten              kosten durch medizinisch notwendigen Rücktransport eines Erkrankten
                                                    des Inhabers einer gültigen Business-Card Gold Kreditkarte Ver-            an seinen ständigen Wohnsitz oder in das nächsterreichbare Kranken-
                                                    sicherungsschutz gemäß den nachstehend aufgeführten                        haus ist ebenfalls gewährleistet.
                                                    Bedingungen.
                                                                                                                               REISEAUSFALLVERSICHERUNG
                                                    Für Ihre Schadenmeldung rufen Sie bitte die Servicenummer                  Der Versicherer leistet Entschädigung bei Abbruch der Reise für die
                                                    +49 211 536-3696 an.                                                       nachweislich entstandenen Mehrkosten bis zu 2.557,– Euro sowie für die
                                                                                                                               Kosten, die für die Gestellung einer Ersatzperson erforderlich sind.
                                                    I. Allgemeine Hinweise
                                                    1. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes                             Dienstreise-Unfallversicherung
                                                    Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Business-Card          Erläuterungen zur Dienstreise-Unfallversicherung im Rahmen der Busi-
                                                    Gold Kreditkarte ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden         ness-Card Gold Kreditkarte für öffentliche Verkehrsmittel/Hotels in der
                                                    jeweiligen Bestimmungen, aus den – zum Teil nur auszugsweise abge-         Bundesrepublik Deutschland sowie generell im Ausland
                                                    druckten – Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzli-
                                                    chen Bestim-mungen.                                                        1. Welche Bedingungen liegen zugrunde?
                                                                                                                               Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
                                                    2. Beitragszahlung                                                         (AUB 2000, Stand 01.01.2009) sowie diese Erläuterungen zugrunde. Im
                                                    Den Beitrag für diese Versicherungen trägt der Kartenemittent aus der      Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Bedingungen können
                                                    geleisteten Kartenjahresgebühr.                                            beim Versicherer angefordert werden.
                                manuell


                                                    3. Rechte im Schadenfall                                                   2. Wer ist versichert?
                                                    Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt      Versichert ist der Inhaber einer gültigen Business-Card Gold Kreditkarte.
                                                    zu.
                                                                                                                               3. Höchstversicherungssummen
                                                    4. Aufrechnungsverbot                                                      Die für den Karteninhaber in der Versicherungsbestätigung genannten
                                                    Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die Karten-     Versicherungssummen stellen die Höchstleistungen für jeden Karteninha-
                                                    inhaber. Ansprüche der Karteninhaber darf der Versicherer nicht mit For-   ber dar, unabhängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder meh-
                                                    derungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. Der § 35 Versi-        rere Kreditkarten besteht.
128 274.913 D0 BCS (Fassung Aug. 2018) - v4.2 - o


                                                    cherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen.
                                                                                                                               4. Was ist versichert
                                                    Hinweis:                                                                   4.1 in der Bundesrepublik Deutschland?
                                                    Sofern ein Inhaber der Business-Card Gold Kreditkarte im Besitz mehre-     Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die der Karteninhaber
                                                    rer gültiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen nur      auf einer Dienstreise in der Bundesrepublik Deutschland ab einer Entfer-
                                                    einmal in Anspruch genommen werden.                                        nung von mehr als 50 km Luftlinie vom Ausgangspunkt der Reise (Woh-
                                                                                                                               nung