Versionen

1 Fassungen in dieser Dokumentgruppe

v1
Revision 124.04.25HTTP Last-Modified Aktuell geöffnet

bedingungen-fuer-den-sparverkehr.pdf

www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-den-sparverkehr.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:2250%

Text

TXT
Bedingungen für den Sparverkehr
                                                (einschl. SB-Sparverkehr)
                                                                                                                            Berliner Sparkasse
                                                Fassung Juli 2018                                                           Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
                                                1. Spareinlagen                                                             Stimmt die Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rück-
                                                Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und        zahlung zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vor-
                                                durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparkassenbuchs,       fälligkeitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. Die Höhe des Vor-
                                                als Spareinlage kennzeichnet.                                               fälligkeitsentgelts oder der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aus-
                                                Spareinlagen dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht          hang/Auslage im Geschäftsraum bekannt gegeben.
                                                aber dem Geschäftsbetrieb oder dem Zahlungsverkehr.                         5. Kennwort, Sperrvermerk
                                                Geldbeträge, die von vornherein befristet angenommen werden, gelten
                                                                                                                            5.1 Kennwort
                                                nicht als Spareinlagen; ausgenommen sind Geldbeträge, die aufgrund
                                                                                                                            Um zu verhindern, dass Unbefugte über Spareinlagen verfügen, kann der
                                                von Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden.
                                                                                                                            Sparer bestimmen, dass die Spareinlage nur gegen Vorlage eines beson-
                                                2. Sparurkunde                                                              deren Ausweises oder unter Bekanntgabe eines vereinbarten Kennworts
                                                2.1 Ausstellung                                                             ausgezahlt werden darf. Das Bestehen einer Kennwortvereinbarung ver-
                                                Die Sparkasse erstellt bei der ersten Einlage ein Sparkassenbuch und        merkt die Sparkasse im Sparkassenbuch.
                                                händigt es dem Sparer aus. Anstelle des Sparkassenbuchs kann die            5.2 Sperrvermerk
                                                Sparkasse auch andere Sparurkunden ausstellen.                              Auf Antrag des Sparers kann die Sparkasse eine Spareinlage sperren.
                                                2.2 Ein- und Auszahlungen, Buchvorlage                                      Inhalt und Wirkung der Sperre richten sich nach der Vereinbarung.
                                                Die Sparkasse vermerkt im Sparkassenbuch mit Angabe des Tages Ein-          6. Verlust, Einbehaltung
                                                zahlungen, Auszahlungen, sonstige Gutschriften und Belastungen sowie        6.1 Verlustanzeige
                                                den jeweiligen Kontostand. Die Rückzahlung von Spareinlagen und die         Der Verlust (Abhandenkommen, Vernichtung) eines Sparkassenbuchs ist
                                                Auszahlung von Zinsen können nur gegen Vorlage des Sparkassenbuchs          der Sparkasse unverzüglich anzuzeigen. Die Sparkasse veranlasst
                                                verlangt werden. Für Einzahlungen, sonstige Gutschriften und Belastun-      unverzüglich eine Sperre. Bis zur Durchführung der Sperre leistet sie vor-
                                                gen kann die Sparkasse die Vorlage des Sparkassenbuchs verlangen.           behaltlich Nr. 2.5 befreiend an den Vorleger.
                                                Die Vorlage kann die Sparkasse auch sonst bei berechtigtem Interesse        6.2 Neues Sparkassenbuch
                                                verlangen. Ohne Buchvorlage geleistete Einzahlungen sowie sonstige          Im Falle eines Verlustes des Sparkassenbuchs kann die Sparkasse ein
                                                Gutschriften und Belastungen trägt die Sparkasse bei der nächsten Vor-      neues Sparkassenbuch ausstellen oder die Ausstellung des neuen
                                                lage des Sparkassenbuchs nach.                                              Sparkassenbuchs von der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
                                                2.3 Loseblatt-Sparkassenbuch                                                abhängig machen.
                                                Die Sparkasse kann das Sparkassenbuch auch in der Form eines Lose-          6.3 Einbehaltung eines Sparkassenbuchs
                                                blatt-Sparkassenbuchs mit Sparkassenbuchumschlag und Sparkontoblät-         Wird ein als abhanden gekommen oder vernichtet gemeldetes
                                                tern ausgeben. Das Loseblatt-Sparkassenbuch ist nur gültig, wenn es aus     Sparkassenbuch vorgelegt oder besteht der Verdacht, dass unbefugte
                                                dem Sparkassenbuchumschlag mit Kontonummer und den Sparkontob-              Änderungen des Sparkassenbuchs erfolgt sind, so kann die Sparkasse
                                                lättern des laufenden Jahres besteht. Abweichend von Nr. 2.2 genügt es,     gegen Empfangsbescheinigung das Sparkassenbuch bis zur Klärung der
                                                wenn das Sparkontoblatt sämtliche Buchungen des Zeitabschnitts, für         Sach- und Rechtslage einbehalten. Nur nach Maßgabe dieser Klärung
                                                den es erstellt ist, und den Kontostand enthält.                            dürfen auf solche Sparkonten Ein- und Auszahlungen oder sonstige Ver-
                                                2.4 Sorgfaltspflichten                                                      fügungen zugelassen werden.
                                                Der Sparer ist zur sorgfältigen Aufbewahrung der Sparurkunde verpflich-     7. Nutzung von Selbstbedienungstechniken
                                                tet. Er hat Eintragungen in das Sparkassenbuch sofort nach dessen           Der Sparer kann mit der Sparkasse für Sparkonten, die für diese
                                                Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ist verpflichtet, Einwendungen    Verwendungsart freigegeben sind, die Möglichkeit zu Verfügungen über
                                                unverzüglich zu erheben.                                                    die Spareinlage im Selbstbedienungsverfahren mittels Sparkassen-Card
                                                2.5 Legitimationswirkung des Sparkassenbuchs                                (Debitkarte) besonders vereinbaren (SB-Sparverkehr). Die Bedingungen
                                                Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an jeden Vorleger    für    den     Sparverkehr    finden   auch    bei     Nutzung   der
                                                des Sparkassenbuchs fällige Zahlungen zu leisten und ihn als zur Kündi-     Selbstbedienungstechniken – mit Ausnahme der Regelungen in Nr. 2.5
                                                gung berechtigt anzusehen, es sei denn, ihr ist die fehlende Berechtigung   und Nr. 6.1 Satz 3 sowie der Bestimmung zur Kennwortvereinbarung in
                                                des Vorlegers bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.         Nr. 5.1 – Anwendung.
                                                3. Verzinsung                                                               Im SB-Sparverkehr kann der Sparer Nachtragsbuchungen auf dem über
                                                                                                                            die Spareinlage geführten Konto sowie Einzahlungen durch Umbuchung
                                                3.1 Zinshöhe
                                                                                                                            vom Girokonto bzw. einem anderen Konto bei der Sparkasse auf die
                                                Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kunden
                                                                                                                            Spareinlage oder in bar an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten
                                                den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bekannt gegebe-
                                                                                                                            vornehmen. Ferner sind Auszahlungen bis zum Betrag von 2.000,– EUR
                                                nen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zins-
                                                                                                                            pro Kalendermonat durch Umbuchung auf das Girokonto bzw. ein anderes
                                                satzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aus-
                             manuell


                                                                                                                            Konto des Sparers bei der Sparkasse oder in bar am Geldautomaten
                                                hangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist.
                                                                                                                            möglich.
                                                3.2 Zinslauf                                                                Für das Verfahren sind die „Bedingungen für die Sparkassen-Card
                                                Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der Einzahlung und endet mit dem        (Debitkarte)" maßgeblich.
                                                der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu
                                                30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet.
                                                3.3 Zinskapitalisierung
                                                Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen
                                                zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzuge-
                                                rechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Geschäftsjahres an verz-
150 020.000 D1 (Fassung Juli 2018) - v4.1 - o


                                                inst. Wird über die gutgeschriebenen Zinsen nicht innerhalb von 2 Mona-
                                                ten nach Gutschrift verfügt, unterliegen sie der im Übrigen vereinbarten
                                                Kündigungsregelung. Bei Auflösen des Sparkontos werden die Zinsen
                                                sofo