Versionen

1 Fassungen in dieser Dokumentgruppe

v1
Revision 111.03.25HTTP Last-Modified Aktuell geöffnet

VGB0-00132_Vereinb_GLS_Beitrag_v02_250310.pdf

www.gls.de/media/PDF/AGB_Konditionen_PLV/GLS_Beitrag/VGB0-00132_Vereinb_GLS_Beitrag_v02_250310.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:3650%

Text

TXT
VEREINBARUNG ÜBER DEN GLS BEITRAG


Vereinbarung über den GLS Beitrag

Die GLS Bank bewirkt gemeinsam mit ihren                1. Leistungen für gesellschaftliches Wirken
Mitgliedern, Kundinnen und Kunden gesellschaft-
liche Entwicklung — von der ökologischen Land-          Sie und die GLS Bank sind sich einig, dass neben
wirtschaft, über regenerative Energie bis hin zu        üblichen Bankdienstleistungen weitere Leistungen
Bildungsfragen. In der Satzung steht: „Zweck der        für gesellschaftliches Wirken erbracht werden, er-
Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder         möglicht durch den GLS Beitrag. Diese Leistungen
und ihrer Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem,          sind unspezifisch und dienen allen GLS Mitglie-
rechtlich sozialem und kulturellem Gebiet.“ Hierfür     dern und auch Kund*innen, die nicht GLS Mitglied
zahlen die Mitglieder einen regelmäßigen Beitrag.       sind, gleichermaßen. Sie als Kund*in können somit
                                                        Andere nicht von diesen Leistungen ausschließen.
Auch GLS Bank-Kund*innen, die nicht GLS
Mitglied sind, können die Bankdienstleistungen          Leistungen für gesellschaftliches Wirken sind
und weitere Angebote nutzen. Voraussetzung              insbesondere: Entwicklung und Transformation
ist jedoch, dass sie in derselben Höhe wie die          (u. a. in den Bereichen Finanzwesen, Energie,
Mitglieder den GLS Beitrag leisten.                     Ernährung, Bildung), Beteiligungen, Begegnung,
                                                        Ideenaustausch, Entwicklung, Innovation, Haltung
Für Mitglieder ist in der Satzung                       und Positionierung sowie internationale Zusam-
folgendes geregelt:                                     menarbeit.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der
Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere           2. GLS Beitrag
u.a. für die Unterstützung der besonderen Leis-         Für dieses gesellschaftliche Wirken erhält die Bank
tungen, die die Genossenschaft für die Mitglieder       von Ihnen einen Beitrag („GLS Beitrag“) der dem
nach dem Zweck und Gegenstand der Genos-                verpflichtenden Beitrag der GLS Mitglieder ent-
senschaft (§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchstabe k))          spricht (vgl. §§ 12 d, 2 Absatz 4 Satzung der GLS
erbringt, der Genossenschaft einen Beitrag zu leis-     Bank). Der GLS Beitrag beträgt derzeit für Voll-
ten. Der Beitrag beträgt derzeit 60 Euro pro Jahr.      jährige 60 Euro pro Jahr. In Ausnahme dazu für
Über zukünftige Anpassungen sowie Ausnahmen             Volljährige bis zur Vollendung des 28. Lebensjah-
zur Zahlungspflicht entscheidet die Generalver-         res derzeit 12 Euro pro Jahr. Ein freiwillig höherer
sammlung soweit diese Satzung nichts anderes            Beitrag ist möglich.
regelt.
                                                        Führen Sie Ihr Konto zu zweit oder mit mehre-
Für Nichtmitglieder haben wir folgende                  ren Personen gemeinschaftlich, sind Sie „Ge-
Regelung in die Satzung aufgenommen:                    meinschaftskunde“. Gemeinschaftskunden sind
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf                nur einmal GLS beitragspflichtig. Sollte unter
Nichtmitglieder ist zugelassen. Dies gilt jedoch nur    den Gemeinschaftskunden ein Einzelkunde mit
insoweit, als die Nichtmitglieder sich verpflichten,    eigenem Konto und/oder ein GLS Mitglied sein,
zur Unterstützung der besonderen Leistungen, die        ist der Beitrag mit dessen Zahlung des Beitrags
die Genossenschaft nach dem Zweck und Gegen-            ebenfalls abgegolten und muss nicht mehrfach
stand der Genossenschaft (§ 2 Abs. (1) und Abs.         bezahlt werden.
(2) Buchstabe k)) erbringt, der Genossenschaft ei-
nen Beitrag zu leisten, der demjenigen entspricht,      Für eine Vereinbarung über die Änderung der
den zu leisten die Mitglieder verpflichtet sind (vgl.   Höhe des GLS Beitrags für Nichtmitglieder gilt
§ 12 Buchstabe d)), vgl. § 2 Abs. 4 der Satzung.        Ziffer 12 Abs. 6 AGB der GLS Bank entsprechend.

Hierzu schließen Sie als Kund*in der GLS Bank           Die Beitragspflicht beginnt in dem Monat, der
folgende Vereinbarung mit der GLS Bank:                 dem Abschluss dieser Vereinbarung folgt. Der
                                                        Beitrag wird erstmalig zu diesem Zeitpunkt fällig.

VGB0-00132 • Version 02 • Stand 02.25                                                           Seite 1 von 2
VEREINBARUNG ÜBER DEN GLS BEITRAG


Den Termin für die erste Belastung teilen wir Ihnen   3. Erteilung SEPA-Lastschriftmandat
gesondert mit. Der GLS Beitrag wird jährlich zum
15. Januar fällig und gem. Ziffer 7 Absatz 1 AGB      Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
der GLS Bank im Rahmen der Kontokorrentabrede         erfolgt gesondert.
verrechnet. Nutzen Sie kein Kontokorrentkonto bei     4. Laufzeit
der GLS Bank oder wünschen Sie einen Einzug von
einem nicht bei der GLS Bank geführten Konto,         Die Laufzeit der Vereinbarung über den GLS
erteilen Sie uns bitte ein SEPA Lastschriftmandat     Beitrag beginnt, wenn die Bank das von dem/der
für den Einzug bei der entsprechenden Bank.           Kund*in durch den Klick auf den Button
                                                      "Eingaben bestätigen & senden" unter Verzicht
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den         auf den Zugang der Annahmeerklärung bindend
GLS Beitrag bereits unterjährig per einmaliger oder   erklärte Angebot angenommen hat und endet au-
mehrmaliger Überweisung zu bezahlen. Überweisen       tomatisch mit der Beendigung der aus Bankdienst-
Sie als GLS Kund*in unter Angabe Ihrer Kunden-        leistungen resultierenden Geschäftsbeziehung
nummer Ihren Beitrag bis spätestens 10 Bank-          zwischen Ihnen als GLS Kund*in und der Bank. Sie
arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin ganz oder       ruht automatisch, wenn und solange die Kundin/
teilweise auf das Konto                               der Kunde GLS Mitglied wird und bereits aus die-
DE33 4306 0967 9979 3513 00 der                       sem Grunde die Voraussetzungen für den Zugang
GLS Gemeinschaftsbank eG                              zu Bankdienstleistungen erfüllt.
BIC GENODEM1GLS,                                      5. AGB-Einbeziehung
erfolgt kein oder nur ein entsprechend kleinerer      Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbe-
Lastschrifteinzug. Die Angabe der Kundennummer        dingungen der GLS Bank. Der Wortlaut dieser
ist zwingend erforderlich, um die Überweisung         Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der
dann als Ihre Beitragszahlung zu identifizieren.      Bank eingesehen werden. Auf Verlangen werden
Beginnt oder endet diese Vereinbarung unterjäh-       diese Bedingungen auch ausgehändigt oder zuge-
rig, wird der GLS Beitrag nur anteilig berechnet      sandt.
beginnend bzw. endend jeweils mit dem Folge-
monat, der dem Beginn bzw. der Beendigung der
Geschäftsbeziehung folgt. Besteht die Geschäfts-
verbindung zwischen Bank und Ihnen als GLS
Kund*in ausschließlich darin, dass Sie Inhaber von
Kontovollmacht(en) für ein Konto/Konten Dritter
sind, entfällt der GLS Beitrag.


VGB0-00132 • Version 02 • Stand 02.25                                                       Seite 2 von 2