VEREINBARUNG ÜBER DEN GLS BEITRAG Vereinbarung über den GLS Beitrag Die GLS Bank bewirkt gemeinsam mit ihren 1. Leistungen für gesellschaftliches Wirken Mitgliedern, Kundinnen und Kunden gesellschaft- liche Entwicklung — von der ökologischen Land- Sie und die GLS Bank sind sich einig, dass neben wirtschaft, über regenerative Energie bis hin zu üblichen Bankdienstleistungen weitere Leistungen Bildungsfragen. In der Satzung steht: „Zweck der für gesellschaftliches Wirken erbracht werden, er- Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder möglicht durch den GLS Beitrag. Diese Leistungen und ihrer Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sind unspezifisch und dienen allen GLS Mitglie- rechtlich sozialem und kulturellem Gebiet.“ Hierfür dern und auch Kund*innen, die nicht GLS Mitglied zahlen die Mitglieder einen regelmäßigen Beitrag. sind, gleichermaßen. Sie als Kund*in können somit Andere nicht von diesen Leistungen ausschließen. Auch GLS Bank-Kund*innen, die nicht GLS Mitglied sind, können die Bankdienstleistungen Leistungen für gesellschaftliches Wirken sind und weitere Angebote nutzen. Voraussetzung insbesondere: Entwicklung und Transformation ist jedoch, dass sie in derselben Höhe wie die (u. a. in den Bereichen Finanzwesen, Energie, Mitglieder den GLS Beitrag leisten. Ernährung, Bildung), Beteiligungen, Begegnung, Ideenaustausch, Entwicklung, Innovation, Haltung Für Mitglieder ist in der Satzung und Positionierung sowie internationale Zusam- folgendes geregelt: menarbeit. Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Es hat insbesondere 2. GLS Beitrag u.a. für die Unterstützung der besonderen Leis- Für dieses gesellschaftliche Wirken erhält die Bank tungen, die die Genossenschaft für die Mitglieder von Ihnen einen Beitrag („GLS Beitrag“) der dem nach dem Zweck und Gegenstand der Genos- verpflichtenden Beitrag der GLS Mitglieder ent- senschaft (§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchstabe k)) spricht (vgl. §§ 12 d, 2 Absatz 4 Satzung der GLS erbringt, der Genossenschaft einen Beitrag zu leis- Bank). Der GLS Beitrag beträgt derzeit für Voll- ten. Der Beitrag beträgt derzeit 60 Euro pro Jahr. jährige 60 Euro pro Jahr. In Ausnahme dazu für Über zukünftige Anpassungen sowie Ausnahmen Volljährige bis zur Vollendung des 28. Lebensjah- zur Zahlungspflicht entscheidet die Generalver- res derzeit 12 Euro pro Jahr. Ein freiwillig höherer sammlung soweit diese Satzung nichts anderes Beitrag ist möglich. regelt. Führen Sie Ihr Konto zu zweit oder mit mehre- Für Nichtmitglieder haben wir folgende ren Personen gemeinschaftlich, sind Sie „Ge- Regelung in die Satzung aufgenommen: meinschaftskunde“. Gemeinschaftskunden sind Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf nur einmal GLS beitragspflichtig. Sollte unter Nichtmitglieder ist zugelassen. Dies gilt jedoch nur den Gemeinschaftskunden ein Einzelkunde mit insoweit, als die Nichtmitglieder sich verpflichten, eigenem Konto und/oder ein GLS Mitglied sein, zur Unterstützung der besonderen Leistungen, die ist der Beitrag mit dessen Zahlung des Beitrags die Genossenschaft nach dem Zweck und Gegen- ebenfalls abgegolten und muss nicht mehrfach stand der Genossenschaft (§ 2 Abs. (1) und Abs. bezahlt werden. (2) Buchstabe k)) erbringt, der Genossenschaft ei- nen Beitrag zu leisten, der demjenigen entspricht, Für eine Vereinbarung über die Änderung der den zu leisten die Mitglieder verpflichtet sind (vgl. Höhe des GLS Beitrags für Nichtmitglieder gilt § 12 Buchstabe d)), vgl. § 2 Abs. 4 der Satzung. Ziffer 12 Abs. 6 AGB der GLS Bank entsprechend. Hierzu schließen Sie als Kund*in der GLS Bank Die Beitragspflicht beginnt in dem Monat, der folgende Vereinbarung mit der GLS Bank: dem Abschluss dieser Vereinbarung folgt. Der Beitrag wird erstmalig zu diesem Zeitpunkt fällig. VGB0-00132 • Version 02 • Stand 02.25 Seite 1 von 2 VEREINBARUNG ÜBER DEN GLS BEITRAG Den Termin für die erste Belastung teilen wir Ihnen 3. Erteilung SEPA-Lastschriftmandat gesondert mit. Der GLS Beitrag wird jährlich zum 15. Januar fällig und gem. Ziffer 7 Absatz 1 AGB Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates der GLS Bank im Rahmen der Kontokorrentabrede erfolgt gesondert. verrechnet. Nutzen Sie kein Kontokorrentkonto bei 4. Laufzeit der GLS Bank oder wünschen Sie einen Einzug von einem nicht bei der GLS Bank geführten Konto, Die Laufzeit der Vereinbarung über den GLS erteilen Sie uns bitte ein SEPA Lastschriftmandat Beitrag beginnt, wenn die Bank das von dem/der für den Einzug bei der entsprechenden Bank. Kund*in durch den Klick auf den Button "Eingaben bestätigen & senden" unter Verzicht Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den auf den Zugang der Annahmeerklärung bindend GLS Beitrag bereits unterjährig per einmaliger oder erklärte Angebot angenommen hat und endet au- mehrmaliger Überweisung zu bezahlen. Überweisen tomatisch mit der Beendigung der aus Bankdienst- Sie als GLS Kund*in unter Angabe Ihrer Kunden- leistungen resultierenden Geschäftsbeziehung nummer Ihren Beitrag bis spätestens 10 Bank- zwischen Ihnen als GLS Kund*in und der Bank. Sie arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin ganz oder ruht automatisch, wenn und solange die Kundin/ teilweise auf das Konto der Kunde GLS Mitglied wird und bereits aus die- DE33 4306 0967 9979 3513 00 der sem Grunde die Voraussetzungen für den Zugang GLS Gemeinschaftsbank eG zu Bankdienstleistungen erfüllt. BIC GENODEM1GLS, 5. AGB-Einbeziehung erfolgt kein oder nur ein entsprechend kleinerer Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbe- Lastschrifteinzug. Die Angabe der Kundennummer dingungen der GLS Bank. Der Wortlaut dieser ist zwingend erforderlich, um die Überweisung Bedingungen kann in den Geschäftsräumen der dann als Ihre Beitragszahlung zu identifizieren. Bank eingesehen werden. Auf Verlangen werden Beginnt oder endet diese Vereinbarung unterjäh- diese Bedingungen auch ausgehändigt oder zuge- rig, wird der GLS Beitrag nur anteilig berechnet sandt. beginnend bzw. endend jeweils mit dem Folge- monat, der dem Beginn bzw. der Beendigung der Geschäftsbeziehung folgt. Besteht die Geschäfts- verbindung zwischen Bank und Ihnen als GLS Kund*in ausschließlich darin, dass Sie Inhaber von Kontovollmacht(en) für ein Konto/Konten Dritter sind, entfällt der GLS Beitrag. VGB0-00132 • Version 02 • Stand 02.25 Seite 2 von 2