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Bedingungen für Girokonten

                       I     Allgemeine Bedingungen für alle Girokonten                                         8     Kontovollmacht
                                                                                                                8.1	Der Kontobevollmächtigte (bei mehreren Bevollmächtigten gilt sinngemäß der
                       1     Zustandekommen des Girokontovertrags                                                    Plural) ist berechtigt, allein über das Guthaben oder in Höhe des eingeräumten
                       	Der Girokontovertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme der Bank                     Dispositions­kredites ohne Mitwirkung des Kontoinhabers uneingeschränkt zu
                         zustande. Die Bank bestätigt die Annahme des Girokontoeröffnungsantrags                     verfügen. Dementsprechend darf der Bevollmächtigte Weisungen und Aufträge
                         (z.B. durch Zuschicken einer Zahlungskarte), mit Zugang der Bestätigung beim                erteilen und Kontoauszüge, Abrechnungen und sonstige Schriftstücke für den
                         Kunden ist der Girokontovertrag geschlossen (Datum des Vertragsschlusses).                  Kontoinhaber entgegennehmen, prüfen und anerkennen und Schecks einreichen
                       2     Teilnehmer                                                                              und indossieren. Die vorgenannten Verfügungen sind der Bank gegenüber auch
                                                                                                                     dann uneingeschränkt wirksam, wenn sie zu eigenen Gunsten oder zu Gunsten
                       2.1	Die Eröffnung eines Girokontos ist als Einzel- oder Gemeinschaftskonto mit               Dritter getroffen werden. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Kontovollmacht
                            Einzelverfügungsberechtigung vorgesehen. Soweit im Folgenden von dem                     ab Erteilung und über den Tod des Kontoinhabers hinaus.
                            Kontoinhaber in der Einzahl gesprochen wird, sind bei Gemeinschaftskonten
                            grundsätzlich alle Kontoinhaber gemeinschaftlich gemeint, es sei denn, es ist       8.2	Der Kontoinhaber kann die Kontovollmacht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
                            etwas anderes bestimmt (vgl. zu Gemeinschaftskonten Ziffer 9).                           der Bank gegenüber in Textform widerrufen.

                       2.2	Der Kontoinhaber kann darüber hinaus bis zu zwei Kontobevollmächtigte               8.3	Nach dem Tode des Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des Kontobevoll­
                            bestimmen.                                                                               mächtigten unverändert bestehen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch
                                                                                                                     dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf der
                       2.3   Der Kontoinhaber und die Kontobevollmächtigten müssen volljährig sein.                  Kontovollmacht steht jedoch jedem Erben allein zu.
                       2.4	Eine Nutzung des Kontos zur Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen        9	Bedingungen für Gemeinschaftskonten mit
                            Tätigkeit ist nicht gestattet.                                                         Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“)
                       3     Leistungsumfang                                                                    9.1	Jeder Kontoinhaber darf über das Konto ohne Mitwirkung des anderen Konto­
                       	Die Eröffnung eines Girokontos berechtigt den Kontoinhaber zur Inanspruchnahme              inhabers verfügen und zu Lasten des Kontos alle mit der Konto­führung im
                         des im Rahmen (I) dieser Bedingungen, (II) weiterer Sonderbedingungen                       Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend
                         (z.B. der Lastschrift-Bedingungen) und (III) der grundlegenden Allgemeinen                  etwas anderes geregelt ist:
                         Geschäftsbedingungen der Bank beschriebenen Leistungsumfangs des Girokontos,           9.1.1 Kreditverträge und Kontoüberziehungen
                         insbesondere zu Barverfügungen, zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
                         sowie zur Nutzung einer ggfs. ausgehändigten Zahlungskarte.                            	Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zu Lasten des Kontos
                                                                                                                  ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Kontoinhaber
                       4     Verfügungen                                                                          selbstständig berechtigt, über die auf dem Gemeinschaftskonto etwa eingeräumten
                       4.1	Verfügungen durch Berechtigte sind ausschließlich im Rahmen des Kontogut­             Kredite jeder Art zu verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Konto­
                            habens auf dem Girokonto oder innerhalb des vereinbarten Verfügungsrahmens            überziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen.
                            bzw. einer geduldeten Überziehung möglich. Es gelten insoweit die unter Ziffer 10   9.1.2 Termingeschäfte
                            und 11 aufgeführten Regelungen.
                                                                                                                	Zum Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften, insbesondere Finanz-
                       4.2	Die Bank ist berechtigt, für Verfügungswege über das Girokonto Betragsgrenzen         und Devisentermingeschäften zu Lasten des Kontos, bedarf es einer Vereinbarung
                            festzulegen.                                                                          mit allen Kontoinhabern.
                       5     Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode                                               9.1.3 Erteilung und Widerruf von Vollmachten
                       5.1   Das Girokonto wird in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto).              	Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt
                       5.2	Die Bank erteilt jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungs-             werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der
                            abschluss. Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht,          Vollmacht. Über einen Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen
                            dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendung zu erheben, ergeben sich        möglichst schriftlich zu unterrichten.
                            aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (dort Nr. 7).                     9.1.4 Auflösung des Kontos
                       5.3	Den Rechnungsabschluss erhält der Kunde über den mit der Bank vereinbarten          	Eine Auflösung des Kontos kann nur durch alle Kontoinhaber gemeinschaftlich
                            Weg.                                                                                  erfolgen (zur Ausnahme für den Todesfall siehe Ziffer 9.6).
                       6     Kontomitteilungen                                                                  9.2	Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, zum Zwecke der Geldanlage Sparkonten
                       	Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse werden in der vereinbarten Form und                    und Festgeldkonten mit Einzelverfügungsberechtigung für jeden Kontoinhaber zu
                         in Abhängigkeit des von der Bank eingerichteten Services übermittelt. Wenn eine             den hier getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird alle Kontoinhaber
                         unmittelbare Benachrichtigung geboten ist, wird die Bank Mitteilungen stets an              hierüber unterrichten.
                         die vereinbarte Postanschrift richten.                                                 9.3	Für die Verbindlichkeiten aus dem Gemeinschaftskonto haften die Kontoinhaber
                       7	Bereitstellung von Kontoauszügen /                                                         als Gesamtschuldner, d.h., die Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die
                          Nutzung der Kontoauszugsdrucker („KAD“)                                                    Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.
                       7.1 	Für den Fall, dass der Kunde gemäß der Bedingungen zur Nutzung der PostBox         9.4	Gemeinschaftskonten führt die Bank ausschließlich in der Form eines Gemein-
                             deren Nutzung wirksam gekündigt hat und keine individuelle Vereinbarung                 schaftskontos mit Einzelverfügungsberechtigung für jeden Konto­inhaber als
                             getroffen wurde, gelten für die Bereitstellung von Kontoauszügen und für die            „Oder-Konto“. Die Einzelverfügungsberechtigung für jeden Kontoinhaber kann
                             KAD-Nutzung die folgenden Bedingungen.                                                  dementsprechend nicht durch einen der Kontoinhaber mit Wirkung für die Zukunft
                       7.2 	Soweit nichts anderes vereinbart wurde, dient der KAD dem Inhaber einer von der         widerrufen werden. Ein Gemeinschaftskonto, bei dem alle Kontoinhaber nur ge-
                             Bank ausgegebenen Zahlungskarte zum Ausdruck von Kontoauszügen und/oder                 meinsam über das Konto verfügen können („Und-Konto“), bietet die Bank nicht an.
                             zur Anzeige des aktuellen Kontostandes des Girokontos. Soweit nichts anderes            Sollte der Bank dennoch ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung zugehen,
                             vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, spätestens monatlich einen Konto­         kann die Bank mit den Kontoinhabern Rücksprache halten, ob das Gemeinschafts-
                             auszug auszudrucken. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Bank            konto von beiden Kontoinhabern zusammen gekündigt werden soll. Das Recht
                             ihm den jeweiligen Auszug zusenden und dem Kunden den mit dem Versand                   der Bank, den Girokontovertrag gemäß Nr. 19 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäfts-
                             verbundenen Aufwand in Rechnung stellen. Kunden, die ihre Kontoauszüge                  bedingungen der Bank mit einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten zu
                             vereinbarungsgemäß per Post erhalten, haben zusätzlich die Möglichkeit, den             kündigen, bleibt unberührt.
                             KAD der Bank zur Erstellung von Informationsauszügen zu nutzen.                    9.5	Kontoauszüge werden in der vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittel-
                       7.3	Ein über den KAD erstellter Auszug enthält alle Umsätze bzw. Informationen zu            bare Benachrichtigung geboten ist (z.B. bei der Nichtausführung von Zahlungs-
Stand: 11/2025


                            Zahlungsvorgängen, die seit der letzten Auszugserstellung angefallen sind. Sind          verkehrsaufträgen), wird die Bank die Mitteilung an eine der ihr zuletzt bekannt
                            keine Kontoumsätze angefallen, wird der aktuelle Kontostand angezeigt.                   gegebenen Postanschriften eines Kontoinhabers richten. Konto- oder Kredit-