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Bedingungen für die Commerzbank Seite 1/5
Business Card Premium Debit 1
Stand: 19. April 2020
I. Geltungsbereich
1. Verwendungsmöglichkeiten
Die von der Bank ausgegebene Commerzbank Business Card Premium Debit (im Folgenden „Karte“ genannt) ist eine Debitkarte, die der Karten
inhaberim Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des Mastercard®-Verbundes
– zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen und vor Ort an automatisierten Kassen oder Online und
– darüber hinaus als weitere Dienstleistung zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen
Vorlage eines Ausweispapiers (Bargeldservice) einsetzen kann.
Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservice sind an den Akzeptanzsymbolen zu
erkennen, die auf der Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z.B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind, rich
tet sich dies nach den insoweit geltenden besonderen Regeln.
Die Business Card Premium Debit ist als Firmenkarte ausschließlich für geschäftliche bzw. dienstliche Ausgaben zu verwenden.
Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät)
ausgegeben werden. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Für
die digitale Karte gelten ergänzend die gesondert mit der Bank vereinbarten Bedingungen für die digitale Nutzung der Karte.
2. Persönliche Geheimzahl (PIN)
Für die Nutzung von automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen und von Geldautomaten wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persön
liche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt.
Die Karte kann an automatisierten Kassen sowie an Geldautomaten, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN eingegeben
werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem
Fall mit seiner Bank, möglichst mit dem Karteninhaberservice, in Verbindung setzen.
II. Allgemeine Regeln
1. Karteninhaber und Vollmacht
Die Karte gilt für das bei der Beantragung der Karte vereinbarte Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausge
stellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass
die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die
Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren.
2. Finanzielle Nutzungsgrenze
Der Karteninhaber ist verpflichtet die Karte nur innerhalb der finanziellen Nutzungsgrenze gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste
zu nutzen.
3. Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen
Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Umrechnung erfolgt
gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
4. Eigentum und Gültigkeit
Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den geprägten angegebenen Zeitraum gültig.
Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die
Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. durch Kündigung des Girokontovertrages oder Löschung Bankvollmacht), so hat der Karteninhaber
die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Kartenlaufzeit diese gegen eine neue
auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.
5. Sperre und Einziehung der Karte
Die Bank darf die Karte sperren und ihren Einzug (z.B. an Geldautomaten) veranlassen,
– wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,
– wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder
– wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht.
Darüber wird die Bank den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der
Sperre über die Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen unterbleibt, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Die Bank wird die
Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie
den Karteninhaber unverzüglich.
22/99/24 – HD0726-01
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Entspricht der standardisierten Zahlungskontenterminologie „Ausgabe einer Debitkarte“. Nachfolgend wird die Bezeichnung „Business Card Premium Debit“ oder „Karte“ geführt.
Bedingungen für die Commerzbank Seite 2/5
Business Card Premium Debit
6. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
a) Unterschrift
Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.
b) Sorgfältige Aufbewahrung der Karte
Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf
insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, denn jede Person, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr
missbräuchliche Verfügungen zu tätigen. Darüber hinaus kann jeder, der im Besitz der Karte ist, Transaktionen an automatisierten Kassen ohne
PIN bis zur Sperre tätigen.
c) Geheimhaltung der PIN
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf
insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und
in den Besitz der Karte kommt bzw. die Karten-Nummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.B. Bargeldauszah
lungen an Geldautomaten vorzunehmen).
d) Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge
Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine mit der Bank vereinbarten Authentifizierungselemente für Online-
Bezahlvorgänge (siehe Ziffer 7 a letzter Unterabsatz dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass
die Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden.
Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge hat der Karteninhaber vor allem Folgendes zu beachten:
(1) Wissenselemente, wie z.B. das Online-Passwort, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere
– nicht mündlich (zum Beispiel telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,
– nicht außerhalb von Online-Bezahlvorgängen in Textform (z.B. per E-Mail oder Messenger-Dienst) weiter gegeben werden,
– nicht ungesichert elektronisch gespeichert (zum Beispiel Speicherung des Online-Passworts im Klartext im mobilen Endgerät) werden
und
– nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (zum Beispiel mobi
les Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für Kreditkartenzahlung und Fingerabdruck
sensor) dient.
(2) Besitzelemente, wie zum Beispiel ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere
– ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Karteninhabers (zum Beispiel Mobiltelefon) nicht zugrei
fen können,
– ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Kredit
kartenzahlungen (zum Beispiel Karten-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können,
– ist die Anwendung für Online-Bezahlvorgänge (zum Beispiel Karten-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teil
nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des
Mobiltelefons) und
– dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN) nicht außerhalb der Online-Bezahlvorgänge mündlich (z.B. per Telefon) oder in
Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weiter gegeben werden.
(3) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Karteninhabers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers für Online-Bezahlvor
gänge nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen
gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für Online-Bezahlvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer Personen
gespeichert,ist für Online-Bezahlvorgänge das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen u