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Bedingungen für die Commerzbank Business Card Premium Debit (PDF)

https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/bed_business_premium_debit.pdf

Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

5 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Rechtlicher Prüffall (1)

warnungnicht reportfähig Seite 5

EWR-Status Bulgariens und Sonderwährungsregelung nicht mehr aktuell

Das Preis- und Leistungsverzeichnis (S.5) führt Bulgarien in der EU-Länderliste und das Auslandseinsatzentgelt nennt „Schwedischen Kronen oder in Rumänischen Leu" als gesonderte Sonderfälle. Der aktuelle Währungsstatus Bulgariens (Euro-Einführung) ist zeitabhängig und muss anhand aktueller offizieller Quellen (Europäische Kommission, EZB, EU-Euro-Erweiterung) verifiziert werden. Zudem ist die Formulierung des Auslandseinsatzentgelts teilweise unklar (Komma-im-Zahlensatz "1,5 % vom Kartenumsatz" steht in der linken Spalte).

„Auslandseinsatzentgelt für Zahlungen im Ausland und innerhalb der EU1) und der anderen EWR-Staaten2) in einer anderen Währung als in Euro, in Schwedischen Kronen oder in Rumänischen Leu."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Typografie (2)

fehlerveröffentlichbar Seite 2

Schreibfehler "Authentifzierungselemente" statt "Authentifizierungselemente"

Auf Seite 2, Ziffer 6 f) (1), lautet der Text „vereinbarter Authentifzierungselemente" – es fehlt das zweite "i" (richtig: Authentifizierungselemente).

„eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte, PIN oder für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifzierungselemente fest"

Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.

fehlernur Extraktion Seite 1

Fehlende Silbentrenn-/Worttrennungsprobleme (extrahierte Artefakte)

In mehreren Passagen sind im extrahierten Text Wortteile mit hartem Zeilenumbruch ohne Trennzeichen zusammengeführt, z.B. "Karten­inhaber" und "rich­tet sich". Diese weichen Trennzeichen sind Extraktionsartefakte, die bei automatischer Weiterverarbeitung zu falschen Wörtern führen können.

„der Karten­inhaber­im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des Mastercard®-Verbundes"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

Metadaten (1)

hinweisveröffentlichbar Seite 1

Dokument enthält zwei unterschiedliche Stand-Daten

Die Bedingungen (Seite 1) tragen den Stand „19. April 2020", das Preis- und Leistungsverzeichnis (Seite 5) den Stand „31. August 2023". Das Gesamtdokument hat keinen einheitlichen Stand. Der Dateiname/flueName nennt „Bedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis".

„Stand: 19. April 2020"

Beide Stand-Angaben (Bedingungen Seite 1 '19. April 2020' und PVL Seite 5 '31. August 2023') sind direkt im Dokumenttext sichtbar und nicht durch Extraktionsartefakte erzeugt. Es handelt sich um eine echte, im Dokument belegte Inkonsistenz der Fassungsdaten, die kundenseitig relevant ist (Frage nach geltender Fassung). Kein Web-/Gesetzesabhängiger Inhalt. Daher visible_in_document und veröffentlichbar.

Preis/Entgelt (1)

warnungnicht reportfähig Seite 5

Preis- und Leistungsverzeichnis: Formatierung der Entgeltzeile unklar

Die erste Zeile des Preis- und Leistungsverzeichnisses „Monatspreis Ausgabe einer Debitkarte" nennt als Betrag „5,90 Euro". Danach "Auslandseinsatzentgelt ... 1,5 % vom Kartenumsatz" / "23 %". Der entgeltbezogene Satz "1,5 % vom Kartenumsatz" schließt einen Wert ein, der nicht klar einer Warengruppe zugeordnet wirkt.

„1,5 % vom Kartenumsatz"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Text

TXT
Bedingungen für die Commerzbank                                                                             Seite 1/5

                       Business Card Premium Debit 1
                       Stand: 19. April 2020


                       I. Geltungsbereich
                       1.      Verwendungsmöglichkeiten
                               Die von der Bank ausgegebene Commerzbank Business Card Premium Debit (im Folgenden „Karte“ genannt) ist eine Debitkarte, die der Karten­
                               inhaber­im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des Mastercard®-Verbundes
                               – zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen und vor Ort an automatisierten Kassen oder Online und
                               – darüber hinaus als weitere Dienstleistung zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen
                                   Vorlage eines Ausweispapiers (Bargeldservice) einsetzen kann.
                               Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservice sind an den Akzeptanzsymbolen zu
                               ­erkennen, die auf der Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z.B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verbunden sind, rich­
                               tet sich dies nach den insoweit geltenden besonderen Regeln.
                               Die Business Card Premium Debit ist als Firmenkarte ausschließlich für geschäftliche bzw. dienstliche Ausgaben zu verwenden.
                               Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät)
                               ausgegeben werden. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Für
                               die digitale Karte gelten ergänzend die gesondert mit der Bank vereinbarten Bedingungen für die digitale Nutzung der Karte.

                       2.      Persönliche Geheimzahl (PIN)
                               Für die Nutzung von automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen und von Geldautomaten wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persön­
                               liche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung gestellt.
                               Die Karte kann an automatisierten Kassen sowie an Geldautomaten, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN eingegeben
                               werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karten­inhaber sollte sich in diesem
                               Fall mit seiner Bank, möglichst mit dem Karteninhaberservice, in Verbindung setzen.

                       II. Allgemeine Regeln
                       1.      Karteninhaber und Vollmacht
                               Die Karte gilt für das bei der Beantragung der Karte vereinbarte Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausge­
                               stellt werden, der der Konto­inhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass
                               die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die
                               ­Nutzung an Geld­automaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren.

                       2.      Finanzielle Nutzungsgrenze
                               Der Karteninhaber ist verpflichtet die Karte nur innerhalb der finanziellen Nutzungsgrenze gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste
                               zu nutzen.

                       3.      Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen
                               Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Umrechnung erfolgt
                               gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

                       4.      Eigentum und Gültigkeit
                               Die Karte bleibt im Eigentum der Bank. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den geprägten angegebenen Zeitraum gültig.
                               Mit der Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit, ist die Bank berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die
                               Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. durch Kündigung des Girokontovertrages oder Löschung Bankvollmacht), so hat der Karteninhaber
                               die Karte unverzüglich an die Bank zurückzugeben. Die Bank behält sich das Recht vor, auch während der Kartenlaufzeit diese gegen eine neue
                               auszutauschen. Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.

                       5.      Sperre und Einziehung der Karte
                               Die Bank darf die Karte sperren und ihren Einzug (z.B. an Geldautomaten) veranlassen,
                               – wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,
                               – wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder
                               – wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht.
                               Darüber wird die Bank den Karteninhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der
                               Sperre über die Sperre unterrichten. Die Angabe von Gründen unterbleibt, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Die Bank wird die
                               Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie
                               den Karteninhaber unverzüglich.
22/99/24 – HD0726-01


                       1
                           	
                            Entspricht der standardisierten Zahlungskontenterminologie „Ausgabe einer Debitkarte“. Nachfolgend wird die Bezeichnung „Business Card Premium Debit“ oder „Karte“ geführt.
                       Bedingungen für die Commerzbank                                                                Seite 2/5

                       Business Card Premium Debit
                       6.   Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
                            a)   Unterschrift
                                 Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.
                            b) Sorgfältige Aufbewahrung der Karte
                                 Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf
                                 insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, denn jede Person, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr
                                 missbräuchliche Verfügungen zu tätigen. Darüber hinaus kann jeder, der im Besitz der Karte ist, Transaktionen an automatisierten Kassen ohne
                                 PIN bis zur Sperre tätigen.
                            c)   Geheimhaltung der PIN
                                 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Sie darf
                                 insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN kennt und
                                 in den Besitz der Karte kommt bzw. die Karten-Nummer kennt, hat die Möglichkeit, missbräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.B. Bargeldauszah­
                                 lungen an Geldautomaten vorzunehmen).
                            d) Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge
                                 Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine mit der Bank vereinbarten Authentifizierungselemente für Online-­
                                 Bezahlvorgänge (siehe Ziffer 7 a letzter Unterabsatz dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass
                                 die Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden.­
                                 Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge hat der Karteninhaber vor allem Folgendes zu beachten:
                                 (1) Wissenselemente, wie z.B. das Online-Passwort, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere
                                     – nicht mündlich (zum Beispiel telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,
                                     – nicht außerhalb von Online-Bezahlvorgängen in Textform (z.B. per E-Mail oder Messenger-Dienst) weiter gegeben werden,
                                     – nicht ungesichert elektronisch gespeichert (zum Beispiel Speicherung des Online-Passworts im Klartext im mobilen Endgerät) werden
                                        und
                                     – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (zum Beispiel mobi­
                                        les Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für Kreditkartenzahlung und Fingerabdruck­
                                        sensor) dient.
                                 (2) Besitzelemente, wie zum Beispiel ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere
                                     – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Karteninhabers (zum Beispiel Mobiltelefon) nicht zugrei­
                                         fen können,
                                     – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Kredit­
                                         karten­zahlungen (zum Beispiel Karten-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können,
                                     – ist die Anwendung für Online-Bezahlvorgänge (zum Beispiel Karten-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teil­
                                         nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des
                                         Mobiltelefons) und
                                     – dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN) nicht außerhalb der Online-Bezahlvorgänge mündlich (z.B. per Telefon) oder in
                                         Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weiter gegeben werden.
                                 (3) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Karteninhabers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers für Online-Bezahlvor­
                                     gänge nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen
                                     gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für Online-Bezahlvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer Personen
                                     gespeichert,­ist für Online-Bezahlvorgänge das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen u

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