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Sparkassen-Finanzgruppe

Kundeninformation
zu Geschäften in
Wertpapieren und weiteren
Finanzinstrumenten


Weil’s um mehr als Geld geht.
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen
des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“.
Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen
beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.


Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.


© 2025 S-Communication Services GmbH, Berlin
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
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in elektronischen Systemen.

www.s-communication.de

Lektorat: Eva Schöck
Bilder: Getty images


26. Auflage 2025
610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem
nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick
über uns und
   unsere Wertpapierdienstleistungen,
   unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
   unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
   unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
   über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
   über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben.

Mit den jüngsten Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat der Gesetzgeber den Anlegerschutz verbessert und
den Wettbewerb zwischen den Wertpapierdienstleistern gestärkt. Der Markt wurde durchschaubarer und die Informationspflichten
für die handelnden Unternehmen wurden ausgeweitet und vereinheitlicht. Ein Beispiel ist die Einführung eines Produktinformati-
onsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden. Außerdem konnten die Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapier-
dienstleistungen EU-weit harmonisiert werden.

Als Privatkunde haben Sie den höchsten Anlegerschutz. Das WpHG schreibt vor, dass im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeig-
netheitserklärung erstellt wird. Darin begründen wir unsere Empfehlungen für Sie und dokumentieren die Angaben zu Ihren An-
lagezielen und Ihren finanziellen Verhältnissen. So sind Sie für Ihre Anlageentscheidung bestens informiert. Falls Sie für Ihr Depot
einen Bevollmächtigten beauftragt haben, beraten wir ihn mit der gleichen Sorgfalt. Auch für den Bevollmächtigten erstellen wir
eine Geeignetheitserklärung, die Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen enthält.

Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, sprechen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater an. Wir informieren Sie
gerne ausführlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sparkasse Aachen


Frank Schiffer                                                Markus Wolff


                                                                                                                                   3
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, er-             Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer
teilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über uns und       ­Kommunikation
unsere Wertpapierdienst­leistungen.
                                                                    Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf
                                                                    die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen
A. Informationen über uns                                          zu Finanz­instrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und
                                                                    -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-
Sparkasse Aachen                                                    licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah-
Anstalt des öffentlichen Rechts                                     ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis
Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4                                         zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen
52062 Aachen                                                        eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
Telefon: (02 41) 4 44 -5000                                         Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen
Telefax: (02 41) 4 44 -2727                                         Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die-
E-Mail: info@sparkasse-aachen.de                                    sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden,
                                                                    gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen
Vermittler                                                          Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.
Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse-
rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im      Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert          Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab-
sind.                                                               rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den
                                                                    Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Bankerlaubnis
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­             Hinweise zur Einlagensicherung
gesetz.                                                             Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-­Finanz­
                                                                    gruppe an.
Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:                      1. Freiwillige Institutssicherung
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,                        Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö-
60314 Frankfurt am Main                                             renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende
(Internet: www.ecb.europa.eu).                                      oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:              Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,                    die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und                         schränkung fortgeführt werden.
Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de).                                           2. Gesetzliche Einlagensicherung
                                                                    Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-­
Kommunikationsmittel und -sprache                                   Finanz­gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder        Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte
elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden-            entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht
aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch,       greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An-
brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte        spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze
beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B.          3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht
das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten.             entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die
Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen       im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden
in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne      sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und
des Wertpapierhandels­gesetzes haben Sie die Möglichkeit,           Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.
diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal-
ten, soweit sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form   Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche-
entschieden haben.                                                  rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen
                                                                    der Sparkassen-­Finanz­gruppe hat noch nie ein Kunde eines
                                                                    Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.


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Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


B. Umgang mit Interessenkonflikten                                 folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch
                                                                    möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz­
Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte-         instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko­bereitschaft
ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-         passen.
seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern          Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-­Finanz­gruppe
oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch       sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko­
Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun-          indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden
den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ-       gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger­
lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken.                   informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden.
Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung möglicher         Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1
Interessenkonflikte“.                                               (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer
                                                                    Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit
                                                                    den fünf Produkt­risikoklassen zusammen.
C. Informationen über Dienstleistungen                             In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla-
                                                                    geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf
Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre-        die Risikoklasse der Sparkassen-­Finanz­gruppe.
ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und
Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­       Beratungsfreies Geschäft
rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein-             Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei-
schränkungen vorsehen.                                              dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung
                                                                    unsererseits. Im Falle einer Auftragserteilung zu einem be-
Anlageberatung                                                      stimmten Finanz­instrument überprüfen wir, ob Sie über die
Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber           erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die
eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete         Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanz­instrumente
Finanz­instrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung a