Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten Weil’s um mehr als Geld geht. Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2025 S-Communication Services GmbH, Berlin Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. www.s-communication.de Lektorat: Eva Schöck Bilder: Getty images 26. Auflage 2025 610 017 232 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Mit den jüngsten Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat der Gesetzgeber den Anlegerschutz verbessert und den Wettbewerb zwischen den Wertpapierdienstleistern gestärkt. Der Markt wurde durchschaubarer und die Informationspflichten für die handelnden Unternehmen wurden ausgeweitet und vereinheitlicht. Ein Beispiel ist die Einführung eines Produktinformati- onsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden. Außerdem konnten die Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapier- dienstleistungen EU-weit harmonisiert werden. Als Privatkunde haben Sie den höchsten Anlegerschutz. Das WpHG schreibt vor, dass im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeig- netheitserklärung erstellt wird. Darin begründen wir unsere Empfehlungen für Sie und dokumentieren die Angaben zu Ihren An- lagezielen und Ihren finanziellen Verhältnissen. So sind Sie für Ihre Anlageentscheidung bestens informiert. Falls Sie für Ihr Depot einen Bevollmächtigten beauftragt haben, beraten wir ihn mit der gleichen Sorgfalt. Auch für den Bevollmächtigten erstellen wir eine Geeignetheitserklärung, die Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen enthält. Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, sprechen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater an. Wir informieren Sie gerne ausführlich. Mit freundlichen Grüßen Ihre Sparkasse Aachen Frank Schiffer Markus Wolff 3 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, er- Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer teilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über uns und ­Kommunikation unsere Wertpapierdienst­leistungen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen A. Informationen über uns zu Finanz­instrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- Sparkasse Aachen licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Anstalt des öffentlichen Rechts ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4 zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen 52062 Aachen eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. Telefon: (02 41) 4 44 -5000 Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefax: (02 41) 4 44 -2727 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- E-Mail: info@sparkasse-aachen.de sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Vermittler Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im Mitteilungen über getätigte Geschäfte Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- sind. rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Bankerlaubnis Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­ Hinweise zur Einlagensicherung gesetz. Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-­Finanz­ gruppe an. Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: 1. Freiwillige Institutssicherung Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- 60314 Frankfurt am Main renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende (Internet: www.ecb.europa.eu). oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und schränkung fortgeführt werden. Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). 2. Gesetzliche Einlagensicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-­ Kommunikationsmittel und -sprache Finanz­gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und des Wertpapierhandels­gesetzes haben Sie die Möglichkeit, Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal- ten, soweit sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- entschieden haben. rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-­Finanz­gruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz­ Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko­bereitschaft ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- passen. seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-­Finanz­gruppe oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko­ Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ- gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger­ lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken. informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung möglicher Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 Interessenkonflikte“. (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit den fünf Produkt­risikoklassen zusammen. C. Informationen über Dienstleistungen In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- die Risikoklasse der Sparkassen-­Finanz­gruppe. ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­ Beratungsfreies Geschäft rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- schränkungen vorsehen. dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Im Falle einer Auftragserteilung zu einem be- Anlageberatung stimmten Finanz­instrument überprüfen wir, ob Sie über die Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanz­instrumente Finanz­instrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine angemessen beurteilen zu können (Angemessenheits­prüfung). Prüfung Ihrer persönlichen ­Umstände. Für diese Prüfung er- Dazu holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse fragen wir zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen und Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung Verhältnisse. werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Angemessenheits­prüfung auf Basis der uns vorliegenden In- Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen formationen/Daten zu der Auffassung, dass das von Ihnen in wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Betracht gezogene Finanz­instrument im obigen Sinne für Sie ten (Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe und dritte nicht angemessen ist, werden wir Sie hier­über informieren. Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit Wünschen Sie dennoch die Ausführung Ihres Auftrags, dürfen inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzäh- wir diesen weisungsgemäß ausführen. liger Emittenten vorrangig hauseigene Finanz­instrumente und solche von Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe Vermögensverwaltung (insbesondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz­ angeboten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft der Produkt stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im eigenen sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz ver- Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensverwalter hält sich öffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anlagestrategie. Anlegerinformationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinformationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf D. Information über die Art der Anlageberatung hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmä- ßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanz­ Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- instrumente durch uns erfolgt. Auch weisen wir darauf hin, dass pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung wir im Falle der Anlage­beratung – wie auch bei beratungs­freier als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- Order­aus­führung – keine Überwachung der Wertentwicklung bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der des Portfolios und der einzelnen Finanz­instrumente vor­ Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). nehmen. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere Finanz­instrumente Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der In der Sparkassen-­Finanz­gruppe werden die im Rahmen der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 Anlageberatung empfohlenen Finanz­instrumente in eine WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbesse- Risiko­bereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- rung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleis- che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis tungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der Risiko­bereitschaft gibt es in der Sparkassen-­Finanz­gruppe 5 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nach­ F. Information über gesetzliche Regelungen der haltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung ­Bankensanierung und -abwicklung Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkt­ schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere eigenschaften, welche Finanz­instrumente in unser Beratungs- Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- universum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung Finanz­instrumente, die wir Ihnen in der Anlageberatung als für dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeits­risiken Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeit­ nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese nehmer­belange, die Achtung der Menschen­rechte und die Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlage­ Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts beratung ein. Hierfür kooperieren wir eng mit unseren Pro- nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz­ duktpartnern (Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe und instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de dritte Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen (unter dem Suchbegriff „Haftungs­kaskade“). wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Ein- treten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Aus- G. Kosten und Nebenkosten wirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte. Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den nachfolgend aufge- Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum ei- führten Preisen für Wertpapierdienstleistungen. Zum besseren nen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind Verständnis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemp- aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards larische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. generell verpflichtet, Nachhaltigkeits­aspekte im Rahmen ih- rer Investitions­entscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berück- H. Information über den Zielmarkt des Produkts sichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanz­ instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeits­ Für Wertpapiere und sonstige Finanz­instrumente wird ein Ziel- faktoren, wie z. B. Mindest­ausschlüsse auf Basis eines markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet zugleich, dass pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen inves- der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater tiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufwei- auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. sen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanz­instrumente mit werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- Nachhaltigkeits­merkmalen für die Anlageberatung aus, die in terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen nachhaltige Wirtschafts­tätigkeiten investieren (Produkte mit prüfen. Auswirkungs­bezug). Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundin- I. Hinweis zum sogenannten Day Trading nen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regu- Bitte beachten Sie, dass der taggleiche Kauf und Verkauf des- latorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, selben Wertpapiers, Geldmarktinstruments oder Derivats (sog. ob sie Nachhaltigkeits­risiken im Rahmen ihrer Investitions­ Day Trading) nicht möglich ist. entscheidungen berücksichtigen. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich J. Datenschutzrechtlicher Hinweis dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der gesetzli- chen Vorgaben sowie eines ergänzenden Branchen­standards Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- berücksichtigt und verstärkt Finanz­instrumente in das ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen Beratungs­universum aufgenommen werden, die keine unange- Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen messen hohen Nachhaltigkeits­risiken aufweisen. Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Unsere ausführliche Strategie zur Einbeziehung von Nach­ Wertpapierhandelsgesetz). haltig­keits­risiken und zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung haben wir auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. 6 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen K. Information zum Steuereinbehalt bei Kapital­erträgen sentliche Unrichtigkeit/Ungenauigkeit in Bezug auf die in ei- ohne Liquiditätszufluss nem Prospekt enthaltenen Angaben, welche die Bewertung des Wertpapiers beeinflussen können und die in einem bestimm- Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus ten Zeitraum (und zwar zwischen der Billigung des Prospekts einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der und dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls später – der Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Eröffnung des Handels an einem geregelten Markt) auftreten von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- oder festgestellt werden, unverzüglich genannt werden. Jeder lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Nachtrag wird vom jeweiligen Emittenten auf seiner Website Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften veröffentlicht. Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. und der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Pro- nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- spektverordnung ein Widerrufsrecht zustehen. Der Nachtrag betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- wird (entsprechend der gesetzlichen Vorgaben) Angaben dazu pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. enthalten unter welchen Umständen Anlegern ein Widerrufsrecht zu- steht, L. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für an wen sich die Anleger wenden können, wenn sie ihr Wider- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- rufsrecht ausüben wollen und Sparpläne die Frist, innerhalb derer Anleger von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können (die Frist für den Widerruf beträgt Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen gesetzlich 3 Arbeitstage ab Veröffentlichung des Nachtrags; für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- die Frist kann vom Emittenten jedoch auch freiwillig verlän- Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im gert werden). hinteren Teil der Broschüre. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. M. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und zum Wir werden Sie über die Veröffentlichung eines Nachtrags zeit- Beschwerdemanagement nah (i. d. R. bis zum Ende des ersten Arbeitstages nach Veröf- fentlichung des Nachtrags) informieren, allerdings nur, Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, wenn Sie das Wertpapier über uns in einem bestimmten sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Zeitraum erworben oder gezeichnet haben (und zwar zwi- Giroverbandes zu wenden. schen dem Zeitpunkt der Billigung des Prospekts für das betreffende Wertpapier und dem Ende der Erstausgabefrist Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- des Wert­papiers; die Erstausgabefrist bezieht sich auf den bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. Zeitraum, in dem Emittenten oder Anbieter dem Publikum Wertpapiere gemäß dem Prospekt anbieten und schließt Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden­ nachfolgende Zeiträume aus, in denen Wertpapiere auf dem beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde­ Markt weiterverkauft werden), management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf soweit Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpa- der Website unseres Hauses veröffentlicht. pier zustehen kann und sofern Sie ein elektronisches Postfach bei uns führen. N. Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Nach- Daher empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines elektroni- trags zum Wertpapierprospekt schen Postfachs. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Andern- falls werden wir Sie nicht über einen Nachtrag informieren. Um ein Wertpapier in der Europäischen Union öffentlich an- In diesem Fall sollten Sie die Website des Emittenten selbst bieten zu können, ist der Anbieter (in der Regel der Emittent überwachen und prüfen, ob ein Nachtrag veröffentlicht wird. dieses Wertpapiers) gemäß der EU-Prospektverordnung (Ver- ordnung (EU) 2017/1129) grundsätzlich verpflichtet, einen Wir werden Ihnen bei der Ausübung des Widerrufsrechts gerne Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, welcher von der jeweils behilflich sein. zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – ­BaFin) gebilligt wurde. Der Wertpapierprospekt enthält eine O. Informationen zur Barrierefreiheit ausführliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers und wird auf der Website des Emittenten veröffentlicht. Informationen zur barrierefreien Ausgestaltung unserer Dienst- leistungen und weitergehende Hinweise dazu finden Sie auf Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen unserer Website. die Möglichkeit, dass ein sog. Nachtrag zum Wertpapier­ prospekt vom Emittenten veröffentlicht wird. In einem solchen Nachtrag müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vom Emittenten jeder wichtige neue Umstand sowie jede we- 7 Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen (MwSt.-pflichtige Preise inkl. MwSt.) Depotpreis Mindestbetrag pro Depot 20,00 € Mindestbetrag pro Posten Sammelverwahrung (SV) 6,00 € Streifbandverwahrung (SB) 6,00 € Wertpapierrechnung (WR) 6,00 € Aktien (vom Kurswert pro Stück) 2,00 ‰, unabhängig von obigen Verwahrarten Anleihen (vom Kurswert, mind. 100 %) 2,00 ‰, unabhängig von obigen Verwahrarten Investmentfonds (vom Rücknahmepreis pro Stück) 2,00 ‰, unabhängig von obigen Verwahrarten Geschlossene Immobilienfonds (vom Nennwert) 2,00 ‰ Abrechnung/Belastung Jährlich zum Stichtag 31. Dezember/nachträglich unterjährige Depotauflösung (Berechnung per Ultimo des Monats vor 2,00 ‰, anteilig 1/12 pro angefangenem Monat, unter Berücksichtigung Depotauflösung) von Mindestentgelten Weitere Leistungen (Bepreisung, soweit durch vom Kunden zu ­vertretende Umstände verursacht) Duplikat von Erträgnisaufstellung/Jahresdepotauszug 3,57 € pro Duplikat Ersatzsteuerbescheinigungen 11,90 € pro Bescheinigung unterjährige Depotauszüge 1,19 € pro Posten, mindestens 17,85 € Antrag auf Erstattung ausländischer Quellensteuer Landesabhängig, auf Anfrage Umschreibung GS-verwahrter Namensaktien Nur Fremdkosten Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Bitte beachten Sie, dass für online oder über Telefonbanking ­erteilte Wertpapieran- und -verkäufe gesonderte Preise gelten. Eigene Kosten Provision Aktien, Optionsscheine, börsennotierte Fonds und ähnliche Wertpapiere Volumen < 15.000,00 €: 1,00 %, mindestens 25,00 € (vom Kurswert, Staffelpreis) (Ausland: mindestens 45,00 €) Volumen ab 15.000,00 €: 0,70 % Volumen ab 25.000,00 €: 0,60 % ETF (Exchange Traded Fund) – Sparplan 2,5 %, Mindestsparrate je Ausführung 100 € Bezugsrechte 1 %, aber: keine Mindestprovision Anleihen (vom Kurswert) 0,50 %, mindestens 25,00 € (Ausland: mindestens 45,00 €) Organisationsfremde Fonds (außerbörslich, vom Kurswert) 1,00 %, mindestens 25,00 € Optionen und Futures Abhängig von Börse und Finanzinstrument, auf Anfrage Order- oder Limitänderungen 7,67 € Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach ­Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapier- art bei der Maklergebühr (Courtage) unter­schiedliche Bemessungsgrundla- gen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem W­ ertpapierberater erfragen. Sonstige Handelsplätze, insbes. ausländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach ­Aufgabe des Dritten/Drittlandes an. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag ­können Sie gerne bei Ihrem Wert- papierberater erfragen. 8 Preise für Wertpapierdienstleistungen Umlagegebühr Sofern der Verkauf aus einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der, in der der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Sonstiges Hauseigene Vermögensverwaltung Die Konditionen sind abhängig vom Volumen sowie der gewählten Allokati- on. All-in-Fee: zwischen 0,60 % und 2,68 %. Zeichnungsaufträge, die nicht zugeteilt werden 5,00 € In Einzelfällen bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen gegen gesonderte Bepreisung an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Kundenberater. Hinweis: Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: Juli 2020 Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Ge- schäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 20,00 EUR 0,20 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 300,00 EUR 0,60 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 300,00 EUR 0,60 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 1,20 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00% Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 20,00 EUR 0,20 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 200,00 EUR 0,40 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 200,00 EUR 0,40 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 200,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,50 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,50 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,70 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,70 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11 Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p. a. 2 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 62,22 EUR 0,62 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 672,50 EUR 1,35 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.299,95 EUR 2,60 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.299,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,62 % 0,62 % 0,62 % 0,62 % 0,62 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,48 % 1,87 % 1,87 % 1,87 % 1,87 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 200,00 EUR 2,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 20,00 EUR 0,20 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 240,00 EUR 1,20 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 300,00 EUR 1,50 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 2,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 2,80 % 0,20 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14 Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat Vermittlungsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungsgeschäft Nominal: 400.000,00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 1,22 % davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 1,22 % Produktkosten 1.215,95 EUR 0,30 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR Produktkosten 1.215,95 EUR Fremdwährungskosten 0,00 EUR Gesamtkosten 6.079,73 EUR davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR (Bestandteil der Dienstleistungskosten) IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,30 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Erläuterung: Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15 Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und an diesen Geschäften beteiligt ist, Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die die Kun­deninteressen, einschließlich deren Nachhaltigkeits­ industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot präferenzen, auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I. von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. die nehmenszusammenschlüssen, von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen M ­ aßnahmen Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- dar. dienstleistungen stehen, Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz­ I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- über Finanz­instrumente oder deren Emittenten, die direkt rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, entscheidung enthalten, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf und Wertpapiernebendienstleistungen: einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- beziehen. rung von Finanz­instrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung), II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­ relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- andere), tenten von Finanz­instrumenten, z. B. über die Mitwirkung in Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­ Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emittenten instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- von Finanz­instrumenten mit unserem Haus (z. B. als Kunden leistung für andere), unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Hauses Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von zu Emittenten von Finanz­instrumenten dadurch, dass der Finanz­instrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres Hauses ist nung), oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten von Finanz- Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. Daneben Anschaffung und die Veräußerung von Finanz­instrumenten kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn unser Haus oder deren Nachweis), an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanz­ Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanz­instrumenten instrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des je- für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme weiligen Emittenten von Finanz­instrumenten ist, an der gleichwertiger Garantien), Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanz­instrumenten jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten beteiligt ohne feste Übernahmeverpflichtung), ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder Finanz­instrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen mehrerer in Finanz­instrumenten angelegter Vermögen für Emittenten von Finanz­instrumenten Kooperationen einge- andere mit Entscheidungsspielraum), gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz­ Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. mit bestimmten Finanz­instrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt wird), sind, Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz­ b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz­ instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung tungen), oder Auftragsausführung vorliegen. 16 Darstellung möglicher Interessenkonflikte c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung sonstigen Vorteilen. empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- h. Schulung unserer Mitarbeiter. treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, zung des Vergütungssystems. Landesbanken und Dienstleistern. k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter Produktüberwachung. sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden Unabhängig davon haben wir eine Compliance-­Organisation ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. fassen kann: a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanz­instrumenten verpflichtet. c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die Finanz­instrumente, in denen es zu Interessenkonflik- ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Stand: 03/2022 Finanz­instrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanz­instrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (im hinteren Teil der Broschüre) bzw. der Weisung des Kunden. 17 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine Finanz­instrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Infor- Informationen zu Vertriebsvergütungen (Zuwendungen oder mation und individuelle Beratung an. Insbesondere unter- Margen), mit denen wir eine größtmögliche Transparenz als stützen wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Grundlage für Ihre Anlageentscheidung schaffen wollen. Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Ge- schäften mit Finanz­instrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnis- 1. Anteile an Investmentvermögen se, Anlageziele und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei Nachgang Ihrer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, Wunsch überprüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungs- der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als gesprächs, ob Ihre Finanz­instrumente weiterhin für Sie geeig- einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- net sind. Dieser Service ist für uns mit einem kostenintensiven beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Deckung dieses Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds in Form von Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder in und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Form von Margen, die wir aus der Differenz von Einkaufs- und Nettoinventarwerts des Anteils. Verkaufspreisen generieren. Zuwendungen können in Form von Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen gewährt wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- werden. Werden Zuwendungen in Form von Geldzahlungen vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- erbracht, ist zwischen einmaligen und laufenden Zahlungen zu tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. unterscheiden. Einmalige Zuwendungen werden an uns von Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in unseren Vertriebspartnern als einmalige, umsatzabhängige dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Vergütung geleistet. Laufende Zuwendungen werden an uns Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag von unseren Vertriebspartnern als wiederkehrende, bestands- eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- abhängige Vergütung geleistet. Zuwendungen in Form von fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- geldwerten Vorteilen (teilweise auch nur als geringwertiger fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Vorteil) können wir von Produkt- und Dienstleistungsanbietern Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds erhalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um: zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds – technische Unterstützungsleistungen, zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. – Informationsmaterial zu Produkten und Markt, – allgemeine Vertriebsunterstützung. 2. Verzinsliche Wertpapiere Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Sofern wir Ihnen verzinsliche Wertpapiere (Anleihen) im – Schulungsmaßnahmen, Wege des Festpreisgeschäfts verkaufen, vereinbaren wir – Vorträge, Fachtagungen, mit Ihnen einen Kaufpreis und vereinnahmen daraus eine – Beratungsleistungen. Marge. Liegt dem Erwerb durch Sie kein Festpreisgeschäft Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. zugrunde, so erhalten wir für den Vertrieb von verzinslichen – Vertriebsmaterial, Wertpapieren eine einmalige Zuwendung vom Emittenten – Kundenveranstaltungen und -vorträge, oder Vertriebspartner. Die Höhe der Marge bzw. Zuwendung – Give-aways. variiert je nach Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers und Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- beträgt in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, oder des Nennwerts. sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- 3. Zertifikate und strukturierte Anleihen dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Einmalige Vertriebsvergütung: Sofern wir Ihnen Zertifikate Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die oder strukturierte Anleihen im Wege des Festpreisgeschäfts aktuellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanz­ verkaufen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Kaufpreis und instrumente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbeson- vereinnahmen daraus eine Marge. Liegt dem Erwerb durch dere Sie kein Festpreisgeschäft zugrunde, so erhalten wir für den beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen eine beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere, einmalige Zuwendung vom Emittenten oder Vertriebspart- beim Vertrieb von Zertifikaten und strukturierten Anleihen ner. Die Höhe der Marge bzw. Zuwendung variiert je nach oder Produktausgestaltung (Aktienanleihen, Bonus-Zertifikate, bei Zeichnung von Aktienneuemissionen 18 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Express-Zertifikate, Kapital­schutzzertifikate, Zinsanleihen 5. Andere Finanz­instrumente usw.) und Laufzeit und beträgt in der Regel zwischen 0,1 Soweit wir Zuwendungen bezüglich anderer Finanz­ und 5 % des Kurswerts oder des Nennwerts. instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im Zu- gesondert mitteilen. sammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder struk- turierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange sich die entsprechenden Zertifikate oder strukturierte Anleihen in Ihrem Depot befinden. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen laufende Zuwen- dungen gezahlt werden, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. 4. Aktienneuemissionen Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- tung auf die Gesamtzuteilungssumme. Die Rahmenbedin- Stand: 01/2024 gungen werden vom Emittenten bzw. dem Emissionskon- sortium festgelegt. Ob und in welcher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenberater mit. 19 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Fassung Januar 2025 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf so- Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dach- wie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, fonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des An- wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend teils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1 „Wertpapiere“). und 5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages. Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang Geschäfte in Wertpapieren mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zer- 1. Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des Kunden tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wert- auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen papieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, 1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., (1.3) ab. bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Im- 1.2 Kommissionsgeschäfte mobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver- Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch bei dem kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer ver­zinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsge- gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in schäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Einzelheiten zu den Ver- anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- triebsvergütungen teilt die Sparkasse dem Kunden jeweils vor rungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmit- die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen telbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen- behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergü- handels dies zulassen. tungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes 1.3 Festpreisgeschäfte (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das einzelne der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Rege- Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisge- lung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Wertpapiere als Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebs- Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste Die Sparkasse berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäfts- bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufe- besorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden ner Zinsen (Stückzinsen). geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebs- 1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebs­ vergütungen an den Kunden herausgeben. vergütungen Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapierge- 2. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung für schäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentver- ­Wertpapiergeschäfte mögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils Wertpapiere und andere Finanzinstrumente abschließt, um- geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftrags­ausführung satzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungs- aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingun- gesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen gen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Allgemeinen Grundsätze Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, an- der Auftrags­ausführung entsprechend den aufsichtsrechtlichen deren Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Allgemeinen Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe), die diese an die Grundsätze der Auftragsausführung wird die Sparkasse den Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebs- Kunden jeweils informieren. vergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von An- Besondere Regelungen für das Kommissions­geschäft teilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von 3. Usancen/Unterrichtung/Preis dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an 3.1 Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäfts­ die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsver- bedingungen gütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapier­ zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei handel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften 20 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die 8. Erlöschen laufender Aufträge Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der 8.1 Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Sparkasse. ­Einräumung von Bezugsrechten, Kapital­erhöhung aus 3.2 Unterrichtung Gesellschaftsmitteln Über die Ausführung des Auftrags wird die Sparkasse den Kun- Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien den unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividenden- im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Sparkasse zahlung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Be- oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, be- zugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmit- darf es keiner gesonderten Benachrichtigung. teln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien letztmalig 3.3 Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/­ einschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, Aufwendungen sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Die Sparkasse rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Erlöschen vorsehen. Bei Veränderung der Einzahlungsquote Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in teileingezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien und im Rechnung zu stellen. Der Ersatz von Aufwendungen der Spar- Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Aufträge kasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. mit Ablauf des Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten 4. Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/­ Nennwert bzw. gesplittet notiert werden. Depotbestandes 8.2 Kursaussetzung Die Sparkasse ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Aus- Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfest- übung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das stellung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emit- Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer tenten unterbleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtliche an Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung aus- diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kundenaufträge reichen. Führt die Sparkasse den Auftrag ganz oder teilweise für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen des nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. Ausführungsplatzes dies vorsehen. 8.3 Ausführung von Kundengeschäften an aus­ländischen 5. Festsetzung von Preisgrenzen Ausführungsplätzen Der Kunde kann der Sparkasse bei der Erteilung von Aufträgen Bei der Ausführung von Kundengeschäften an ausländischen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländi- limitierte Aufträge). schen Ausführungsplätze. 8.4 Benachrichtigung 6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kunden­aufträgen Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Sparkasse 6.1 Preislich unlimitierte Aufträge den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Aus- führungsgrundsätzen (2.) nur für einen Handelstag; ist der 9. Haftung der Sparkasse bei Kommissions­geschäften Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig Die Sparkasse haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist, so wird er für Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Ab- den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht schluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Sparkasse bei ausgeführt, so wird die Sparkasse den Kunden hiervon unver- der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen züglich benachrichtigen. sorgfältige Auswahl und Unterweisung. 6.2 Preislich limitierte Aufträge Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Erfüllung der Wertpapiergeschäfte Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Aus- 10. Erfüllung im Inland als Regelfall führungsgrundsätzen (2.) für den nächsten Monat vorgemerkt. Die Sparkasse erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit Die Sparkasse wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer sei- nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige nes Auftrags unverzüglich unterrichten. Vereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen. 7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf 11. Anschaffung im Inland oder Verkauf von Bezugsrechten Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Sparkasse dem Kun- Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von den, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking gültig. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbe- Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tages des stand – Girosammel-Depotgutschrift – (GS-Gutschrift). Soweit Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, Kauf oder Verkauf ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. Diese Wertpapiere verwahrt die Sparkasse für den Kunden ge- Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des sondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, ­(Streifbandverwahrung). gilt 15. Abs. 1. 21 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte 12. Anschaffung im Ausland gutgeschrieben, dass die Sparkasse den Betrag erhält, und 12.1 Anschaffungsvereinbarung zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Sparkasse selbst Die Sparkasse schafft die Wertpapiere im Ausland an, wenn zahlbar sind. Die Sparkasse besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder auslän­ und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung). dischen Wertpapieren im Ausland ausführt oder 14.2 Auslandsverwahrte Wertpapiere sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäfts auslän- Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapie- dische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich ren dem ausländischen Verwahrer. noch außerbörslich gehandelt werden oder 14.3 Auslosung und Kündigung von Schuldver­ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wert- schreibungen papieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wert­ Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht papiere im Wege eines Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar die Sparkasse den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslo- im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicher- sung und Kündigung anhand der Veröffentlichungen in den weise aber im Ausland angeschafft werden. „Wertpapier-Mitteilungen“. Bei einer Auslosung von im Aus- 12.2 Einschaltung von Zwischenverwahrern land verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die an- Die Sparkasse wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere hand deren Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen wird die Sparkasse nach ihrer Wahl dem Kunden für die ihm in in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking Wertpapierrechnung gutgeschriebenen Wertpapiere entweder AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle Urkundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen oder in damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt einer internen Auslosung die Aufteilung des auf den Deckungs- den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsortes bestand entfallenden Betrages auf die Kunden vornehmen. Die- und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden se interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prü- Allgemeinen Geschäftsbedingungen. fungsstelle vorgenommen; sie kann stattdessen unter Einsatz 12.3 Gutschrift in Wertpapierrechnung einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt Die Sparkasse wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Mitei- 14.4 Einlösung in fremder Währung gentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine sowie fällige übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungsein- Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hier­ heiten eingelöst, wird die Sparkasse den Einlösungsbetrag auf über erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Anderenfalls dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, 12.4 Deckungsbestand sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Sparkasse braucht die Auslieferungsansprüche des Kun- den aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr 15. Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/ im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Wandelschuldverschreibungen Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden 15.1 Bezugsrechte und für die Sparkasse aufbewahrten Wertpapieren derselben Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Sparkasse Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntma- trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nach- chung in den „Wertpapier-Mitteilungen“ erschienen ist. Soweit teile und Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von hö- die Sparkasse bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugs- herer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch rechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, sonstige von der Sparkasse nicht zu vertretende Zugriffe Dritter wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von ho- inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische her Hand des In- oder Auslandes treffen sollten. Bezugsrechte darf die Sparkasse gemäß den im Ausland gel- 12.5 Behandlung der Gegenleistung tenden Usancen bestens verwerten lassen. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am De- 15.2 Options- und Wandlungsrechte ckungsbestand zu tragen, so ist die Sparkasse nicht verpflich- Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wand- tet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. lungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die Spar- kasse den Kunden mit der Bitte um Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den „Wertpapier-Mitteilungen“ hin- Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung gewiesen worden ist. 13. Depotauszug 16. Weitergabe von Nachrichten Die Sparkasse erteilt mindestens einmal jährlich einen Depot­ Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröf- auszug. fentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen oder wer- den der Sparkasse solche Informationen vom Emittenten oder 14. Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer über- 14.1 Inlandsverwahrte Wertpapiere mittelt, so wird die Sparkasse dem Kunden diese Informationen Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Sparkasse zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrich- sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der tigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie ist. So wird sie insbesondere Informationen über von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt 22 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, 19. Haftung freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, 19.1 Inlandsverwahrung Sanierungsverfahren Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, Sparkasse für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Per- wenn die Information bei der Sparkasse nicht rechtzeitig einge- sonen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. gangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kos- Sparkasse auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream ten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Banking AG. Kunden stehen. 19.2 Auslandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt 17. Prüfungspflicht der Sparkasse sich die Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Die Sparkasse prüft anhand der Bekanntmachungen in den Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen Verwah- „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von rers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Op­ durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen inländi- position), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die schen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Sparkasse für Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung. deren Verschulden. 18. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung ­von 20. Sonstiges ­Urkunden 20.1 Auskunftsersuchen 18.1 Urkundenumtausch Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder Die Sparkasse darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kun- veräußert werden oder die ein Kunde von der Sparkasse im In- den einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemach- land oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig ten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapier­urkunden einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kun- Sparkasse oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach deninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit ei- des Kunden vorsehen kann. Die Sparkasse wird entsprechende ner anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen. 18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der 20.2 Einlieferung/Überträge Wertpapiereigenschaft Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden Sparkasse in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin ver- effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Ver- brieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung wahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser verwahrte Urkunden werden, soweit möglich, dem Kunden auf Sonderbedingungen erteilt. Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Aus- buchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Sparkasse die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Mona- ten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten. 23 Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne Fassung Dezember 2020 1. Leistungsangebot vom Kunden angegebenen Verrechnungskonto gutschreiben. Die Sparkasse bietet für bestimmte Wertpapiere („ansparplan­ Der Wert­papier-Sparplan bleibt von diesem Verkauf unberührt. fähige Anlagen“) die Möglichkeit an, Wertpapier-Sparpläne abzuschließen. 3.2 Übertragung Der Kunde beauftragt die Sparkasse, Anteile in ansparplanfähi- Der Kunde kann die teilweise oder vollständige Übertragung gen Anlagen in zeitlich wiederkehrenden Abständen (Sparperi- der im Depot befindlichen ansparplanfähigen Anteile verlan- ode) zum vereinbarten Ausführungstermin zu einem im Vorhin- gen. Anteilsbruchteile, die im Rahmen des Wertpapier-Spar- ein vereinbarten Gegenwert (Spar­rate) zu erwerben. Die Anlage plans erworben wurden, können gegebenenfalls nicht übertra- kann nur in Verbindung mit einem bei der Sparkasse geführten gen werden und verbleiben auf dem Depot des Kunden. Depot erfolgen. Erfolgt die Übertragung aufgrund der Beendigung des Depot- vertrags, ist die Sparkasse berechtigt, die auf dem Depot ver- 2. Zuführung zum Depot bleibenden Anteilsbruchteile zu veräußern. Die Regelung aus 2.1 Ansparung 3.1 gilt entsprechend. Die erworbenen Anteile und gegebenenfalls Bruchteile von Anteilen der ansparplanfähigen Anlage werden dem Depot des 4. Aussetzung/Änderung/Kündigung des Wertpapier-­ Kunden gutgeschrieben. Anteilsbruchteile werden bis zu vier Sparplans Dezimalstellen errechnet und kaufmännisch gerundet. 4.1 Aussetzung Der Kunde kann den Wertpapier-Sparplan aussetzen. Die Spar- 2.2 Zahlungsmodalitäten kasse kann eine Aussetzung des Wertpapier-Sparplans nur Die Sparkasse wird die vereinbarte Sparrate dem vom Kunden dann zum nächsten Ausführungstermin berücksichtigen, wenn angegebenen Verrechnungskonto zum vereinbarten Ausfüh- ihr die Erklärung zur Aussetzung spätestens einen Geschäfts- rungstermin gemäß den Abwicklungs­modalitäten der anspar- tag1 vor dem nächsten Ausführungstermin zugegangen ist. planfähigen Anlage belasten. Diese wird durch Lastschrift ein- Der Wertpapier-Sparplan bleibt trotz Aussetzung bestehen; der gezogen, wenn das Konto bei einem Drittinstitut geführt wird. Kunde kann den Wertpapier-Sparplan jederzeit fortsetzen. Die Der Kunde ist verpflichtet, zu jedem Ausführungstermin für ausgesetzten Sparraten werden nach Fortsetzung des Wert­ eine ausreichende Deckung (Guthaben oder Verfügungsrah- papier-Sparplans nicht nachträglich investiert. men) auf dem Verrechnungskonto zu sorgen. Sollte nicht genü- Die Sparkasse hat das Recht, die Ausführung des Wertpa- gend Deckung auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein, ist pier-Sparplans auszusetzen, wenn der Erwerb von Anteilen die Sparkasse berechtigt, den Ausführungstermin unberück- der ansparplanfähigen Anlage aus Gründen, die die Sparkasse sichtigt zu lassen (Aus­setzung oder Rückabwicklung). nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist (Beispiel: vorüberge- hende Fondsschließung). 2.3 Umgang mit Ausschüttungen/Erträgen Die Sparkasse wird den Wertpapier-Sparplan erst fortführen, Soweit die ansparplanfähigen Anlagen ausschütten und keine sobald ein Erwerb von Anteilen der ansparplanfähigen Anlage Vereinbarung zur Wiederanlage getroffen wurde, werden die wieder möglich ist. nach Abzug etwaiger einzubehaltender Steuern und Abgaben verbleibenden Ausschüttungen dem vom Kunden angegebe- 4.1.1 Börsengehandelte Wertpapiere nen Verrechnungskonto gutgeschrieben. Sofern zum Zeitpunkt der Übermittlung der Order an den Aus- Für Bruchteile erfolgt eine anteilige Gutschrift der Erträge. führungsplatz am relevanten Ausführungsplatz (gemäß den Im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans kann der Kunde mit jeweiligen Ausführungsgrundsätzen) für das an einer Wert- der Sparkasse auch die Wiederanlage der Erträge, die nach Ab- papierbörse gehandelte Wertpapier kein gültiger Kaufkurs zug etwaiger einzubehaltender Steuern und Abgaben verblei- (Beispiel: Vorübergehende Handels- oder Kursaussetzung) ben, vereinbaren. Ex­change Traded Funds (ETFs) sind hiervon festgestellt werden kann, findet keine Ausführung zu diesem ausgenommen. Ausführungstermin statt. 2.4 Börsengehandelte Wertpapiere 4.2 Änderung Für Sparpläne in börsengehandelten Wertpapieren gelten die Der Kunde kann nach Maßgabe der von der Sparkasse vorge- diesbezüglichen Ausführungsgrundsätze mit der Einschrän- gebenen Parameter die Sparrate des Wert­papier-Sparplans kung, dass der Kunde keine Weisung erteilen kann. erhöhen oder reduzieren sowie die Sparperiode und den Aus- führungstermin ändern. 3. Entnahmen aus dem Depot Die Sparkasse kann den Auftrag zur Änderung des Wert­papier- 3.1 Verkauf/Teilverkauf Spar­plans nur dann zum nächsten Ausführungstermin berück- Der Kunde kann der Sparkasse den Auftrag erteilen, die bereits sichtigen, wenn ihr der Auftrag spätestens einen Geschäftstag angesparten Anteile teilweise oder vollständig zu verkaufen. vor dem nächsten Ausführungs­termin zugegangen ist. Die Än- Den Verkaufs­erlös wird die Sparkasse nach Abzug etwaiger ein- derung wird ab der nächst­folgenden Sparrate berücksichtigt. zubehaltender Steuern und Abgaben und gegebenenfalls Aus- führungskosten (gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) dem 24 Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne 4.3 Änderung von Gattungsmerkmalen bei ­Wertpapieren 5. Abrechnungen Bei Fusionen von Investmentfonds oder Wertpapieremittenten, Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens halbjähr- Umbenennung oder Änderung der Wertpapierkennnummer/ lich über die Ausführung regelmäßiger Anteilkäufe im Rahmen ISIN von ansparplanfähigen Anlagen wird die Sparkasse den des Wertpapier-­Sparplans. Kunden unverzüglich nach Kenntnis­erlangung unterrichten. Der Wertpapier-Sparplan kann in diesem Fall in ansparplan­ 6. Sonstige Regelungen fähigen Anlagen der bestehenden Wert­papierkennnummer/ Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ISIN nicht mehr fortgeführt werden und wird daher gelöscht. Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie das Preis- und Sofern der Kunde den Wertpapier-Sparplan in ansparplanfä- Leistungs­verzeichnis der Sparkasse. higen Anlagen mit einer neuen Wertpapierkennnummer/ISIN oder eines fusionierten Investmentfonds oder Wertpapiers 7. Besondere Regelungen zum Aktiensparplan fortsetzen möchte, so muss ein neuer Wertpapier-Sparplan hie- 7.1 Kapitalmaßnahmen rüber abgeschlossen werden. Weisungen für Kapitalmaßnahmen können nur für ganze Stü- cke und nicht für Bruchstücke erteilt werden. Erfolgt aus einer 4.4 Auflösung einer ansparplanfähigen Anlage Kapitalmaßnahme eine monetäre Vergütung, werden hierbei Ansparplanfähige Anlagen können aus unterschiedlichen anteilige Bruchstücke berücksichtigt. Gründen enden (z. B. Zeitablauf, Liquidation). Endet eine an- sparplanfähige Anlage, so ist die Sparkasse berechtigt, die An- 7.2 Stimmrechte aus Aktienbesitz teile oder Anteilsbruchteile der ansparplanfähigen Anlage am Stimmrechte für die Hauptversammlung können nur für ganze letzten Bewertungstag zu veräußern und den Gegenwert dem Stücke ausgeübt werden. Verrechnungskonto gutzuschreiben, sofern keine gegenteilige Weisung des Kunden vorliegt. 7.3 Keine Übertragungsmöglichkeiten für B ­ ruchstücke Im Depot befindliche Bruchstücke an Aktien können nicht über- 4.5 Kündigung tragen werden. Der Kunde kann den Wertpapier-Sparplan jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Auftrag zur Kündigung 7.4 Mitteilung über Ausführungen des Wertpapier-­Sparplans muss der Spar­kasse spätestens Die Sparkasse übermittelt dem Kunden schnellstmöglich, spä- einen Geschäftstag vor dem nächsten Ausführungstermin zu- testens aber am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des gegangen sein. Andernfalls wird der Wertpapier-Sparplan zum Auftrags auf einem dauerhaften Datenträger eine Mitteilung nächsten Termin noch einmal ausgeführt und erst im Anschluss zur Bestätigung der Auftragsausführung. beendet. Die Sparkasse wird nach dem rechtzeitigen Zugang der Kündi- gung die vereinbarte Sparrate nicht weiter belasten und nicht 1 Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der in die vertraglich vereinbarte ansparplanfähige Anlage inves- Sparkasse. tieren. Die bereits angesparten Anteile bleiben von der Kündi- gung unberührt. 25 Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse Fassung Mai 2025 Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle Entgelte und Aufwendungen Nr. 17 Zinsen und Entgelte Allgemeines Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung Nr. 2 Änderungen Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde Nr. 3 Bankauskünfte Nr. 19 Haftung der Sparkasse Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden Nr. 5 Legitimationsurkunden Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung Kontokorrentkonten und andere Geschäfte Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Einzugspapiere Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft Nr. 12 Konten in ausländischer Währung Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Auflösung der Geschäftsbeziehung Währung Nr. 26 Kündigungsrecht Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäfts­ Nr. 15 Wechselkurs bedingungen Nr. 16 Einlagengeschäft Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagen­ sicherungssystem Allgemeines (2) Annahme durch den Kunden Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur (1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Spar- Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. kasse ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein (3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungs- besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich fiktion darauf verlassen, dass die Sparkasse seine Aufträge mit der Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Än- Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführt und das Bank- derungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn geheimnis wahrt. a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Über- (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen einstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer verän- Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelver- derten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung traglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedin- der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen gungen (AGB). Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend Bedingungen oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Berei- aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich un- che des Zahlungsverkehrs, des Sparverkehrs und der Wertpa- mittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen piergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von Aufträgen mit durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch dem Kunden vereinbart. durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder Nr. 2 Änderungen aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Spar- (1) Änderungsangebot kasse zuständigen nationalen oder internationalen Behörde Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätes- oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den auf- tens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres sichtsrechtlichen Verpflichtungen der Sparkasse in Einklang Wirksam­werdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der zu bringen ist Sparkasse im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro­ und nischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektro­ b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor nische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Wege angeboten werden. ­Änderungen abgelehnt hat. Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung (1) Bekanntgabe bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allge­ Der Sparkasse bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfü- meinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden gungsbefugnisse gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlö- Regelungen in den besonderen Bedingungen oder schen oder eine Änderung zugeht, es sei denn, diese Umstände bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertra- sind der Sparkasse bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht ges und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder bekannt. Dies gilt auch, wenn die Befugnisse in einem öffent­ bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das verein- lichen Register eingetragen sind und eine Änderung veröffent- barte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung licht ist. des Verbrauchers gerichtet sind, oder (2) Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Vertreters bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte, gleichkommen, oder dass die Sparkasse von einem eintretenden Mangel in der Ge- bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von schäftsfähigkeit seines Vertreters unverschuldet keine Kennt- Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Spar- nis erlangt. kasse verschieben würden. In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kun- Nr. 5 Legitimationsurkunden den zu den Änderungen auf andere Weise einholen. (1) Erbnachweis (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungs­ Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber fiktion der Sparkasse auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, Sparkasse seine erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen. kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag (2) Leistungsbefugnis der Sparkasse vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Werden der Sparkasse eine Ausfertigung oder eine beglaubigte ­Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsver- ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen. handlung vorgelegt, darf die Sparkasse denjenigen, der darin (6) Zustimmungsfiktion für Kunden, die keine Verbraucher als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Be- sind rechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorgenannten befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Regelungen ebenfalls. Abweichend von den Absätzen 3a und 4 Sparkasse die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkun- gilt allerdings sein Schweigen auf jedes Änderungsangebot der den bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt gewor- Sparkasse als Zustimmung (Zustimmungsfiktion). den ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderungen dem Ab- (3) Sonstige ausländische Urkunden schluss eines neuen Vertrages gleichkommen. In diesem Fall Werden der Sparkasse ausländische Urkunden als Ausweis der wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Ände- Person oder zum Nachweis einer Berechtigung vorgelegt, so rungen auf andere Weise einholen. wird sie prüfen, ob die Urkunden zum Nachweis geeignet sind. Sie haftet jedoch für deren Eignung, Wirksamkeit und Vollstän- Nr. 3 Bankauskünfte digkeit sowie für deren richtige Übersetzung und Auslegung (1) Inhalt von Bankauskünften nur bei Fahrlässigkeit oder wenn die Urkunde insgesamt ge- Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und fälscht ist. Im vorstehenden Rahmen kann die Sparkasse die Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kun- in den Urkunden als Berechtigte bezeichneten Personen als den, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betrags- berechtigt ansehen, insbesondere sie verfügen lassen und mit mäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- befreiender Wirkung an sie leisten. oder sonstige der Sparkasse anvertraute Vermögenswerte so- wie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort (2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung (1) Deutsches Recht Die Sparkasse darf Bankauskünfte über juristische Personen Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwen- und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern dung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen sich die Anfrage auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und entgegenstehen. der Sparkasse keine anders lautende Weisung des Kunden vor- (2) Erfüllungsort liegt. In allen anderen Fällen darf die Sparkasse Bankauskünfte Erfüllungsort für die Sparkasse und den Kunden ist der Sitz der nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall Sparkasse. ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur (3) Gerichtsstand eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffent- Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten kann die Sparkasse an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen Auskunft glaubhaft darlegt. und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. (3) Schriftliche Bestätigung Bei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und Zah- Kontokorrentkonten und andere Geschäfte lungsfähigkeit behält sich die Sparkasse eine unverzügliche Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss schriftliche Bestätigung vor, deren Inhalt von diesem Zeitpunkt (1) Kontokorrent an maßgeblich ist. Die Sparkasse führt ein Konto zur Abwicklung des laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehrs (Girokonto) als Kontokorrent 27 Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 355 des Handelsgesetzbuches (Konto in laufen- Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedin- der Rechnung). gungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks (2) Rechnungsabschluss sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die Sparkasse jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsab- Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung schluss. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einer der Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteil- Vertragsparteien wird der Rechnungsabschluss auch zu sonsti- ten sowie bei nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die gen Terminen erteilt. Sparkasse die unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor (3) Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss Auftragsausführung vor. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der Spar- kasse zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er gegen Forderungen der Absatz 1 Buchst. g), gelten diese als genehmigt, wenn ihnen Sparkasse nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestrit- nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rech- ten oder rechtskräftig festgestellt sind. Satz 1 gilt nicht, wenn nungsabschlusses widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist die Voraussetzungen des § 513 BGB (Existenzgründer) vorlie- genügt die rechtzeitige Absendung. Die Sparkasse wird den gen. Gesetzliche Aufrechnungsverbote bleiben unberührt. Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses auf diese Folgen besonders hinweisen. Stellt sich nachträglich die Un- Nr. 12 Konten in ausländischer Währung richtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch die Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich zur Sparkasse eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprü- bargeldlosen Abwicklung von Zahlungen an den Kunden und che verlangen. von Verfügungen des Kunden in ausländischer Währung. Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in aus­ländischer (1) Stornobuchung vor Rechnungsabschluss Währung Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht Die Verpflichtung der Sparkasse zur Ausführung einer Verfü- werden (z. B. wegen Irrtums, Schreibfehlers), darf die Spar- gung zulasten eines Guthabens in ausländischer Währung oder kasse bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch einfache zur Erfüllung einer Verbindlichkeit in ausländischer Währung Buchung rückgängig machen (Stornobuchung), soweit ihr ein ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die Sparkasse Rückforderungsanspruch gegen den Kunden zusteht. in der Währung, auf die das Guthaben oder die Verbindlichkeit (2) Korrekturbuchung nach Rechnungsabschluss lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse Den Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 kann die Spar- im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt ver- kasse auch noch nach Rechnungsabschluss durch Korrektur- fügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen buchung geltend machen, wenn sie die fehlerhafte Gutschrift oder Ereignisse andauern, ist die Sparkasse auch nicht zu ei- nicht mehr rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt festgestellt hat. ner Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Bei Widerspruch des Kunden wird die Sparkasse die Korrektur- Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder buchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung machen. der Sparkasse zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines (3) Kennzeichnung Guthabens in ausländischer Währung ist dagegen nicht ausge- Storno- und Korrekturbuchungen werden im Kontoauszug ge- setzt, wenn die Sparkasse diese vollständig im eigenen Haus kennzeichnet. ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Sparkasse, fäl- lige gegenseitige Forderungen in derselben Währung mitein- Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugs­papieren ander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen (1) Gutschriften „Eingang vorbehalten“ unberührt. Schreibt die Sparkasse den Gegenwert von Schecks, Lastschrif- ten oder anderen Einzugspapieren schon vor ihrer Einlösung Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung gut, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Einlösung und Geldbeträge in ausländischer Währung darf die Sparkasse man- des Einganges des Gegenwertes (E. v.-Gutschrift). Das gilt auch gels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in Euro dann, wenn die Schecks, Lastschriften oder anderen Einzugs- gutschreiben, sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der papiere bei der Sparkasse selbst zahlbar sind. Werden Schecks betreffenden Währung führt. oder Lastschriften nicht eingelöst oder geht der Sparkasse der Gegenwert aus einem Einzugspapier nicht zu, so macht sie die Nr. 15 Wechselkurs Gutschrift gemäß Nr. 23 Absatz 2 dieser AGB rückgängig, und Die Bestimmung des Wechselkurses bei Geschäften in auslän- zwar auch nach einem zwischenzeitlich erfolgten Rechnungs- discher Währung ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsver- abschluss. zeichnis. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungs- (2) Einlösung diensterahmenvertrag. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Nr. 16 Einlagengeschäft Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch Mangels abweichender Vereinbarungen sind Einlagen ohne eingelöst, wenn die Sparkasse ihren Einlösungswillen schon Kündigung fällig (täglich fällige Gelder). Die jeweils gültigen vorher Dritten gegenüber erkennbar bekundet hat (z. B. durch Zinssätze für täglich fällige Gelder werden durch Aushang be- Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlösungsregeln kannt gemacht. Für die Zinsberechnung bei Einlagen wird jeder in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Monat zu 30 Tagen gerechnet. Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen Entgelte und Aufwendungen Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf Nr. 17 Zinsen und Entgelte eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines (1) Zinsen und Entgelte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchers gerichtet ist, kann die Sparkasse mit dem Ver­ V ­ erbrauchern braucher nur ausdrücklich treffen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr (7) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in mit Verbrauchern üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich Anspruch genommenen Leistungen für Kunden, die keine aus dem Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Verbraucher sind Leistungsverzeichnis. Wenn ein Verbraucher einen dort aufge- Ist der Kunde kein Verbraucher gelten die vorgenannten Rege- führten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch lungen des Absatzes 6 Satz 1 und 2 ebenfalls. Die von der Spar- nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen kasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Kunde diese annimmt. Das Schweigen des Kunden gilt als An- Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Ent- nahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn gelte. der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Geschäfts­verkehrs vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderun- mit Verbrauchern gen abgelehnt hat. Die Sparkasse wird den Kunden im Ände- Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestim- rungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. men sich die Zinsen und Entgelte für in Anspruch genommene Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, Kredite und Leistungen nach der getroffenen Vereinbarung, er- kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag gänzend nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der zum vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Fassung. Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses (3) Entgelte für sonstige Leistungen Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in ihrem Än- Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder derungsangebot besonders hinweisen. im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis auf- Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung für Änderun- geführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen gen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse verschieben Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten würden. sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kun- Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. den zu den Änderungen auf andere Weise einholen. (4) Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten (8) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehens­verträgen Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Sparkasse bereits Bei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Zinsen und gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht ver- Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen so- pflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird die wie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Sparkasse kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich (9) Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen ­ erbrauchern V erhoben. Bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten sich (5) Änderung von Zinsen, Kündigungsrecht des K ­ unden bei die Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen Erhöhung und besonderen Bedingungen. Soweit dort keine Regelung ge- Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränder­ troffen ist, gelten die Absätze 1 und 4 sowie – für die Änderung lichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditverein- jeglicher Entgelte bei Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. barungen mit dem Kunden. Die Sparkasse wird dem Kunden Girovertrag) – Absatz 6. Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betrof- Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen fene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. den gesetzlichen Vorschriften. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die ge- kündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Eine Kün- Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde digung des Kunden gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschul- Nr. 19 Haftung der Sparkasse deten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden (1) Haftung für Verschulden der Kündigung zurückzahlt. Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden sowie das Ver- (6) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in schulden von Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Ver- Anspruch genommenen Leistungen pflichtung gegenüber dem Kunden bedient, soweit sich nicht Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Kun- aus den folgenden Absätzen, den besonderen Bedingungen den im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise oder aus einzelvertraglichen Regelungen etwas Abweichendes dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und ergibt. Haftet die Sparkasse und ist ein Schaden nicht aus- Depot­führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate schließlich von der Sparkasse verursacht oder verschuldet, so vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Textform angeboten. Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetz- Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts­ buch. beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg verein- (2) Haftung für Dritte bart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen Die Sparkasse darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen auch auf diesem Wege angeboten werden. Weisung ganz oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur Erledigung übertragen, soweit dies unter Berücksichtigung der wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Art des Auftrages und der Interessen von Sparkasse und Kunde 29 Allgemeine Geschäftsbedingungen erforderlich erscheint. In diesen Fällen beschränken sich die führung von Aufträgen außergewöhnliche Schäden drohen. Auf Verpflichtung und Haftung der Sparkasse auf die Weiterleitung die besondere Hinweispflicht bei knappen Scheckvorlegungs- des Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterwei- fristen nach Nr. 24 wird verwiesen. sung des Dritten. g) Unverzügliche Reklamation (3) Haftung bei höherer Gewalt Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Die Sparkasse haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Kontoauszüge, Wertpapieraufstellungen oder sonstige Mit- Betriebs (z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere teilungen der Sparkasse sowie Einwendungen gegen die Ord- infolge von höherer Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignis- nungsmäßigkeit von der Sparkasse gelieferter Wertpapiere sen) sowie infolge von sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden oder sonstiger Werte müssen unverzüglich erhoben werden. Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) Falls Rechnungsabschlüsse oder Depotaufstellungen dem verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand Kunden nicht zugehen, muss er die Sparkasse unverzüglich be- des In- und Auslands eintreten. nachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Anzeigen, Mitteilungen oder Sendungen, Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des ­Kunden deren Eingang der Kunde erwarten oder mit deren Eingang er (1) Grundsatz rechnen muss. Die Sparkasse führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt h) Kontrolle von Bestätigungen der Sparkasse eines ordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehen Soweit Bestätigungen der Sparkasse von Aufträgen oder Wei- seinerseits besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfalts- sungen des Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich zu pflichten, insbesondere folgende Pflichten: beanstanden. a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen (2) Haftung bei Pflichtverletzungen Der Sparkasse sind unverzüglich alle für die Geschäftsbezie- Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von hung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Än- Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zulasten derungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, des Kunden. Bei schuldhafter Mitverursachung des Schadens der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. durch die Sparkasse richtet sich die Haftung nach den Grund- Eheschließung, Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Ände- sätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch. rung des Güterstandes) oder der für ihn zeichnungsberechtig- ten Personen (z. B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähig- AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe keit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung des wirtschaftlich Berechtigten oder der der Sparkasse bekannt (1) Umfang gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B. Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren veröffentlicht werden. Die Namen der für den Kunden vertre- Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den tungs- oder verfügungsbefugten Personen sind der Sparkasse erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf den Vordrucken der Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Sparkasse bekannt zu geben. Darüber hinaus können sich wei- Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, tergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und dem Geldwäschegesetz ergeben. Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Bei Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelan- Zahlungsaufträgen hat der Kunde insbesondere auf richtige, gen. vollständige, unmissverständliche und leserliche Angaben, vor (2) Ausnahmen allem der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 Gelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrücklichen zu achten. Zweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung in die Ver- c) Sorgfalt bei besonderer Auftragsübermittlung fügungsmacht der Sparkasse (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteil- eines Schecks, Wechsels oder Ausführung einer bestimmten ten Aufträgen oder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, Überweisung), so erstreckt sich das Pfandrecht der Sparkasse dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Miss- nicht auf diese Werte. Im Ausland verwahrte Wertpapiere un- bräuche und Irrtümer ergeben. terliegen – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung – nicht d) weggefallen dem Pfandrecht. Dasselbe gilt für die von der Sparkasse selbst e) Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer Weisung ausgegebenen Genussrechte/Genussscheine und für Ansprü- Besondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen hat che des Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z. B. nachrangig der Kunde der Sparkasse gesondert mitzuteilen, bei formular- haftende Inhaberschuldverschreibung). mäßig erteilten Aufträgen außerhalb des Formulars. Dies gilt (3) Gesicherte Ansprüche insbesondere, wenn Zahlungen auf bestimmte Forderungen Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch der Sparkasse verrechnet werden sollen. bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der f) Hinweis auf Fristen und Termine Sparkasse gegen den Kunden, die sie im Zusammenhang mit Der Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders darauf hin- der Geschäftsverbindung erwirbt. Ansprüche gegen Kunden zuweisen, wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fristen oder aus von diesen für Dritte übernommenen Bürgschaften werden zu bestimmten Terminen ausgeführt sein sollen oder wenn bei erst ab deren Fälligkeit gesichert. nicht ordnungsgemäßer, insbesondere nicht fristgemäßer Aus- 30 Allgemeine Geschäftsbedingungen (4) Geltendmachung des Pfandrechts einem zwischenzeitlichen Rechnungsabschluss. Das Gleiche Die Sparkasse darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden gilt, wenn Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurück- ihr der Gegenwert nicht zugeht oder halten. Ein solches besteht insbesondere unter den Vorausset- die freie Verfügung über den Gegenwert durch Gesetz oder zungen des Nachsicherungsrechts gemäß Nr. 22. behördliche Maßnahmen beschränkt ist oder (5) Verwertung die Papiere infolge unüberwindlicher Hindernisse nicht oder Die Sparkasse ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn nicht rechtzeitig vorgelegt werden können oder der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz der Einzug mit im Zeitpunkt der Hereinnahme nicht bekann- Mahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhung ten unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist der Verwertung entsprechend § 1234 Absatz 1 Bürgerliches oder Gesetzbuch nicht nachkommt. Unter mehreren Sicherheiten hat in dem Land, in dem die Papiere einzulösen sind, ein Mora- die Sparkasse die Wahl. Bei der Auswahl und Verwertung wird torium ergangen ist. die Sparkasse auf die berechtigten Belange des Kunden Rück- Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Sparkasse sicht nehmen. Die Sparkasse hat das Recht, Verwertungserlöse, Einzugspapiere auch schon vor Fälligkeit zurückgeben. Die die nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausreichen, Rückbelastung ist auch zulässig, wenn die Papiere nicht zu- nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die Sparkasse rückgegeben werden können. Ist dies von der Sparkasse zu wird dem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse vertreten, so trägt sie einen sich hieraus ergebenden Schaden so gestalten, dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatz- des Kunden. steuerrechts anzusehen sind. Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe Wenn Schecks, die am Bankplatz der Sparkasse zahlbar sind, (1) Nachsicherungsrecht nicht spätestens am dritten Geschäftstag, Schecks auf aus- Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstär- wärtige Bankplätze nicht spätestens am vierten Geschäftstag kung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, vor Ablauf der Vorlegungsfrist (Artikel 29 Scheckgesetz) ein- wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gereicht werden bzw. bei Übersendung nicht innerhalb dieser gewordener Umstände, z. B. aufgrund einer Verschlechterung Fristen vor Geschäftsschluss bei der Sparkasse eingehen, so oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhält- hat der Kunde auf den Ablauf der Vorlegungsfrist und die even- nisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des tuelle Anwendung von Eilmitteln gesondert hinzuweisen. Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risiko- lage ergibt. Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf (1) Sicherungseigentum die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt überträgt der Kunde der Sparkasse das Sicherungseigentum an der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht einge- auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor löst wird und der Sparkasse aufgrund von Vorausverfügungen dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehens- des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche ge- vertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen gen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden Angaben über Si- auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Sparkasse cherheiten enthalten sind. über. (2) Freigabe-Verpflichtung (2) Sicherungsabtretung Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschrif- nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller ten, kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Spar- liegenden Forderungen unter den Voraussetzungen des Absat- kasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. zes 1 auf die Sparkasse über. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall Auflösung der Geschäftsbeziehung mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen Nr. 26 Kündigungsrecht belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizuge- (1) Ordentliche Kündigung benden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- Rücksicht nehmen. gungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die Einzugspapiere gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. (1) Inkasso-Vereinbarung Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen Schecks, Lastschriften oder sonstige Einzugspapiere werden des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht von der Sparkasse nur zum Einzug (Inkasso) hereingenommen, zur Unzeit kündigen. wenn die Sparkasse eine gesonderte Inkasso-Vereinbarung Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages abschließt. (z. B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse be- (2) Rückbelastung trägt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Hat die Sparkasse den Gegenwert von Einzugspapieren schon (2) Kündigung aus wichtigem Grund vor Eingang gutgeschrieben, so kann sie den Gegenwert bei Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Nichteinlösung der Papiere rückbelasten, und zwar auch nach Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbezie- 31 Allgemeine Geschäftsbedingungen hung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit fristlos kündi- Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäfts­ gen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem bedingungen Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen. Für die Spar- dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die All- kasse ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben, gemeinen Geschäftsbedingungen weiter. wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Um- stände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kun- Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagen­ den oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Sparkasse – sicherungssystem auch unter Verwertung etwaiger Sicherheiten – gefährdet wird: (1) Freiwillige Institutssicherung a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebli- Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssys- che Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder tem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssys- in der Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherhei- tem) an. Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, ten eintritt, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen ein- die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen stellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder wenn von dem drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten Kunden angenommene Wechsel zu Protest gehen; abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur auch die Einlagen der Kunden. Hierzu zählen im Wesentlichen Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforde- Spareinlagen, Sparkassenbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen rung durch die Sparkasse nicht innerhalb angemessener Frist und Schuldverschreibungen. nachkommt; (2) Gesetzliche Einlagensicherung c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens- Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach verhältnisse gemacht hat; dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingelei- Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssiche- tet wird; rung nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichte- einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 ten oder des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. verschlechtert haben oder erheblich gefährdet sind, sowie bei Nicht entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem Tod oder Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters. Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf Sparkasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Ab- Solawechseln. mahnung zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die (3) Informationsbefugnisse Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Leistung Die Sparkasse ist befugt, dem Sicherungssystem oder einem zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforder- bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die Sparkasse den lichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu Fortbestand ihres Leistungsinteresses vertraglich an die Recht- stellen. zeitigkeit der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere (4) Forderungsübergang Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Soweit das Sicherungssystem oder ein von ihm Beauftragter Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Zahlungen an den Kunden leistet, gehen dessen Forderungen (3) Kündigung bei Verbraucherdarlehens­verträgen gegen die Sparkasse in entsprechender Höhe mit allen Neben- Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderrege- rechten Zug um Zug auf das Sicherungssystem über. lungen für die Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen vorsieht, kann die Sparkasse nur nach Maßgabe dieser Rege- lungen kündigen. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. (4) Rechtsfolgen bei Kündigung 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder ein- 3 Business Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code). zelner Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Konten geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Sparkasse insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu befreien. Die Sparkasse ist berechtigt, die für den Kunden oder in sei- nem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen, insbesondere solche in fremder Währung, mit Wirkung gegen den Kunden auszugleichen sowie hereingenommene Wechsel und Schecks sofort zurückzubelas- ten; die wechsel- oder scheckrechtlichen Ansprüche gegen den Kunden und jeden aus dem Papier Verpflichteten auf Zahlung des vollen Betrages der Wechsel und Schecks mit Nebenfor- derungen verbleiben der Sparkasse jedoch bis zur Abdeckung eines etwaigen Schuldsaldos. 32 Allgemeine Geschäftsbedingungen Hinweis auf die Schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungs- stelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Spar­ Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, kasse Aachen nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an fol- gende Adresse zu richten: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreit Schlichtungsstelle schlichtung­/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node. Charlottenstraße 47 html 10117 Berlin Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Internet: https://www.s-schlichtungsstelle.de ­Unternehmen bereit. 33 Allgemeine Grundsätze der Auftrags­ausführung Fassung Januar 2024 Wir sind verpflichtet, Aufträge unserer Kunden über den Kauf Auf Basis der gesetzlichen Grundlage ist die Ausgabe und oder Verkauf von Finanz­instrumenten nach einem schriftlich Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermögens nicht fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, Gegenstand der dargestellten Grundsätze. Die Ausgabe oder das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen. Rücknahme erfolgt über die Verwahrstelle. Möchte der Kunde einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem organisierten Markt Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem im Sinne einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. des § 2 Absatz 8 Nr. 8 WpHG tätigen, so erteilt er uns eine ent- Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerwei- sprechende Weisung. se zum bestmöglichen Ergebnis für unsere Kunden führt. Kundenaufträge in anderen Klassen von Finanz­instrumenten Wir ermöglichen die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufs- nehmen wir aufgrund der überwiegend individuellen Ausge- auftrages von Finanz­instrumenten (Wertpapiere und sonstige staltung der Produkte nur mit Weisung entgegen. Finanz­instrumente) nach folgenden Grundsätzen: 2. Festpreisgeschäfte Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Rahmen eines Fest- I. Geltungsbereich preisgeschäfts erfolgen, stellen wir organisatorisch sicher, dass Die vorliegenden Grundsätze beschreiben unser generelles diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden. Vorgehen für Privatkunden und professionelle Kunden im Sinne Sind wir Emittentin der Finanz­instrumente, so erfolgen des Wertpapierhandelsgesetzes. Kauf- und Verkaufsaufträge des Kunden zu diesen Finanz­ instrumenten grundsätzlich als Festpreisgeschäfte. Auf Wunsch II. Vorrang von Kundenweisungen des Kunden ist eine Ausführung an einem anderen Ausfüh- Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der Aus- rungsplatz möglich, soweit diese Finanz­instrumente dort ge- führung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages werden wir einer handelt werden. Weisung des Kunden Folge leisten. In diesem Fall finden die nachfolgend dargestellten Grundsätze keine Anwendung. IV. Vermögensverwaltung Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses ent- Aufträge für ein Vermögensverwaltungsdepot werden durch sprechend dem Umfang der Weisung gilt damit als erfüllt. die Vermögensverwaltung der Sparkasse Aachen gemäß den Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung unter Berücksich- III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von tigung der Vereinbarungen aus dem Vermögensverwaltungs- Kundenaufträgen vertrag erteilt. Im Kundeninteresse sind Abweichungen hiervon 1. Kommissionsgeschäfte möglich. Bei Kommissionsgeschäften gemäß Ziffer 1.2 der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragen wir die Deutsche Wertpa- V. Überprüfung der Grundsätze pierService Bank AG (dwpbank) als Zwischenkommissionärin, Wir überprüfen unsere Grundsätze, die die Weiterleitung von ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Hierbei kommen die Aufträgen an die dwpbank begründen und die Wirksamkeit der von der dwpbank aufgestellten Ausführungsgrundsätze zur Grundsätze anlassbezogen, mindestens einmal jährlich. Anwendung. Diese Ausführungsgrundsätze sowie weitere In- formationen sind über die Website www.dwpbank.de abrufbar. Auf Wunsch des Kunden händigen wir diese Informationen in der Filiale in Papierform aus. Durch die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung an die dwpbank verfolgen wir das Ziel, dass bei der Ausfüh- rung gleich bleibend das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Die dwpbank ermöglicht durch die Bereitstellung von auf uns abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Wertpapiergeschäften. Durch die Bündelung dieser Faktoren bei der dwpbank werden insbesondere Kostenvorteile für den Kunden erzielt. Eine Weiterleitung von Kundenaufträgen an die dwpbank er- folgt in folgenden Klassen von Finanz­instrumenten: Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Hinterlegungs­scheine Schuldtitel (z. B. Staatsanleihen, Unternehmens­anleihen) Verbriefte Derivate Börsengehandelte Produkte 34 Information für Aktionäre im Hinblick auf ­ auptversammlungen H Wir informieren Sie als Aktionär einer Aktiengesellschaft mit Handelt es sich bei Ihrem Aktienbesitz hingegen um Namens- Sitz in der EU über die Einberufung der Hauptversammlung. aktien einer inländischen Aktiengesellschaft, erhalten Sie die Die Unterlagen zur Hauptversammlung (z. B. Tages­ordnung) Information über die Einberufung und alle Unterlagen zur stellt die jeweilige Aktiengesellschaft auf ihrer Internetseite be- Hauptversammlung im Regelfall direkt von der Aktiengesell- reit. In unserer Mitteilung über die Einberufung der Hauptver- schaft. sammlung finden Sie dementsprechend eine Internet-Adresse, unter der Sie die Unterlagen zur Hauptversammlung abrufen können. 35 Wir informieren Sie gerne über unser Produktangebot in unseren Geschäftsstellen oder im Internet. 390 500 00