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Nutzungsbedingungen für Unternehmenslogos in Umsatzanzeigen im Online-Banking

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Nutzungsbedingungen für Unternehmenslogos in Umsatzanzeigen im Online-Banking
Gültig ab 22.06.2025

§ 1 Vertragsgegenstand                                                         (1) Die Vergütung für den Service ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(1) Der Anbieter ermöglicht es Unternehmen ihr Firmenlogo in den               (2) Die Zahlung der Kosten für die Leistungen erfolgt per Lastschrift an die
Umsatzanzeigen im Online-Banking einzubinden, damit Sparkassen-                S-Communication Services GmbH.
Kunden „auf einen Blick“ erkennen können, mit welchem Unternehmen er in        (3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
einer Geschäftsbeziehung steht und entsprechende Leistungen                   Umsatzsteuer.
ausgetauscht hat.
                                                                               § 6 Wirksamwerden / Kündigung
(2) Die Anzeige des Firmenlogos in den Umsatzlisten (aufgerufen aus der
Internet-Filiale) ist während der gesamten Vertragslaufzeit in der             (1) Unsere Angebote stellen nur eine Aufforderung an das Unternehmen
Desktopansicht möglich. Eine spätere Einbindung in die S-App kann, bei        dar, ein Angebot abzugeben und sind freibleibend.
technischer Möglichkeit, erfolgen.                                             (2) Die Bestellung durch das Unternehmen gilt als verbindliches
(3) Die Leistungen des Anbieters umfassen:                                     Vertragsangebot.
    • Initiale Einbindung des Logos eines Geschäftskunden                      (3) Die Angebotsannahme durch uns kann entweder in Textform (z.B.
                                                                               durch Auftragsbestätigung) erklärt werden oder erfolgt durch
    • Änderung            des        Logos         eines      bestehenden
                                                                               Bereitstellung der Leistung.
        Geschäftskundendatensatzes
                                                                               (4) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von
    • Ändern einer IBAN eines bestehenden Geschäftskundendatensatzes
                                                                               jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Monats
    • Hinzufügen einer weiteren IBAN zu einem bestehenden                      gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf eines Zeitraums von
        Geschäftskundendatensatz                                               zwölf Monaten ab Inkrafttreten.
    • Löschen eines bestehenden Geschäftskundendatensatzes                     (5) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein
(4) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Implementierung des Logos bzw.    wichtiger Grund zur Kündigung durch den Anbieter liegt dann vor, wenn
weiterer Leistungen gem. dieses § 1 bis zum 15. des Folgemonats erfolgt,       Dritte Rechte an der Software oder Teilen daran geltend machen und/oder
sofern die dafür erforderlichen Daten bis zum 15. des Monats eingehen.         die weitere Verwendung untersagen bzw. ihre Dienste einstellen, sodass
Voraussetzung hierfür ist der vollständige Zahlungseingang der für die         der Anbieter den Service nicht mehr zur Verfügung stellen kann oder das
jeweilige Leistung anfallenden Kosten.                                         Unternehmen gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.
                                                                               (6) Die Kündigung bedarf der Textform.
§ 2 Pflichten des Kunden / Systemvoraussetzungen                               (7) Mit Beendigung des Vertrags wird das Logo aus dem Online-Banking
(1) Für die initiale Einbindung des Unternehmenslogo muss dieses im            entfernt.
Formular im Online-Banking hochgeladen werden.                                 § 7 Leistungs- und Vertragsanpassung
(2) Die IBAN des Unternehmens ist im Online-Banking hinterlegt und dient      (1) Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an seinen Leistungen
der Legitimation und Wiedererkennung, so dass bei Transaktionen eines         vorzunehmen, um diese zu verbessern oder an die technischen
Sparkassenkunden mit diesem Unternehmen eine Logodarstellung in den           Entwicklungen anzupassen oder wenn dies aufgrund von
Umsatzanzeigen im Online-Banking erfolgen kann.                               Rechtsänderungen notwendig erscheint. Änderungen an den Inhalten
(3) Bei der Übermittlung des Unternehmenslogos sind folgende                  kann der Anbieter zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung,
Anforderungen zu berücksichtigen:                                             Vervollständigung oder Verbesserung des Angebots vornehmen oder
                                                                              sofern diese aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind.
       • Dateiformat: SVG oder EPS
                                                                              (2) Soweit eine Änderung durch den Anbieter zu einer nicht nur
       • Maximale Dateigröße: 500KB
                                                                              unwesentlichen Beschränkung des Leistungsumfangs führt, ist das
(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, S-Com zu informieren, soweit sich das   Unternehmen zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb
Unternehmenslogo oder die IBAN (bspw. durch Umwandlungen i.S.d.               von vier Wochen ab Eintritt der Änderung berechtigt.
UmwG) ändern sollten. In diesen Fällen fallen die im Angebot genannten
                                                                              Gleiches gilt, wenn durch die Änderungen das Unternehmen zur weiteren
Kosten an.
                                                                              Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Anpassungen an
                                                                              seinen Systemen vornehmen muss und ihm dies unmöglich oder
§ 3 Sicherung des Service                                                     unzumutbar        ist.     Macht   das     Unternehmen       von     seinem
                                                                              Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, wird der Vertrag unverändert
Der Anbieter ist Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen zu den        fortgeführt.
vertragsgegenständlichen Leistungen. Bei der technischen Anbindung der        (3) Der Anbieter ist berechtigt, die Bestimmungen dieser Bedingungen
Firmenlogos in die Umsatzanzeige des Online-Bankings der                      oder der ggf. geltenden ergänzenden produktspezifischen Bedingungen
Sparkassenkunden stellt der Anbieter dem Unternehmen für die Anwendung        zu ändern oder anzupassen, wenn dies aufgrund von gesetzlichen
folgenden Support-Weg über E-Mail zur Verfügung:                              Änderungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich wird.
                                                                              Eine Änderung wird dem Unternehmen in Textform bekannt gegeben und
haendlerlogo@s-communication.de                                               erforderlichenfalls erläutert.
                                                                              Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Preisänderungen mit einer
Während der Supportzeiten von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00
                                                                              Vorankündigung von zwei Monaten zum Quartalsende vorzunehmen.
Uhr stellt der Anbieter technische und fachliche Ansprechpartner zur
Verfügung. Auf Supportanfragen wird innerhalb von zwei Arbeitstagen           Die geänderten Bedingungen oder Preise gelten als genehmigt und sind
reagiert. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Berlin und Nordrhein-     für die Vertragsparteien verbindlich, wenn das Unternehmen nicht
Westfalen. Es wird ausschließlich in deutscher Sprache kommuniziert. Das      innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform
Unternehmen wird Störungen oder Fehler unverzüglich über oben                 widerspricht.
genannten Supportwege melden. Diese Meldung ist mit einer konkreten           Bei fristgerechtem Widerspruch ist der Anbieter berechtigt, das
Fehlerbeschreibung und wenn möglich Dokumentation, die aus einer              Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des
Detailansicht des Zahlungsverkehrs und der Angabe der genutzten IBAN          Widerspruchs ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
besteht, zu verbinden. Der Support erfolgt ausschließlich per E-Mail.         (4) Der Anbieter wird das Unternehmen bei der Mitteilung von
 § 4 Nutzungsrechte                                                           Änderungen nach Absatz 2 und 3 dieses Paragraphen auf seine in den
 (1) Das Unternehmen räumt dem Anbieter das nicht exklusive, räumlich         Absätzen 2 und 3 beschriebenen Rechte und die Konsequenzen aus
und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, alle notwendigen Komponenten          unterbliebenen         Kündigungsrechten     oder     Widerspruchsrechten
des Unternehmenslogos sowie sämtliche Aktualisierungen für die Dauer          hinweisen.
der Vertragslaufzeit zu nutzen. Das Recht ist auf den von dem Anbieter für     § 8 Unterauftragnehmer
die Einbindung in das Kernbankensystem beauftragten Dienstleister              (1) Der      Anbieter      ist  berechtigt     Unterauftragnehmer        zur
übertragbar.                                                                   Leistungserbringung einzusetzen.
 (2) Das Unternehmen versichert, dass es über die zur Rechteeinräumung         (2) Sämtliche Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen im Sinne
erforderlichen Nutzungs- bzw. Markenrechte verfügt und zur Übertragung         des § 278 BGB.
an den Anbieter berechtigt ist. Der Anbieter kann einen Nachweis über die      § 9 Datenschutz und Datensicherheit
Berechtigung verlangen.
                                                                               (1) Der Anbieter ist zertifizierter Dienstleister der Sparkassen-Finanz-
 (3) Das Unternehmen versichert weiterhin, dass das Logo nicht gegen          gruppe und unterhält ein geprüftes Information Security Management
behördliche oder gesetzliche Verbote verstößt oder Schutzrechte Dritter       System (ISMS) sowie ein Datenschutz-Management-System (DSMS).
verletzt. Das Unternehmen stellt den Anbieter schon jetzt von sämtlichen
Ansprüchen, Handlungen, Haftungen, Schäden, Kosten und Auslagen                (2) Der Anbieter erachtet es als Teil seiner Service-Offensive,
insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, die aus einem               Geschäftskunden möglichst einheitlich zu betreuen. Hierfür verarbeiten
Anspruch wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, frei.          wir im B2B-Verhältnis auch die betrieblichen Kontaktdaten unserer
                                                                              Kunden und ihrer Beschäftigten zu Zwecken der Marktforschung und
                                                                              Werbung gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO. Bitte beachten
§ 5 Vergütung                                                                 Sie       unsere       allgemeinen     Datenschutzhinweise        (https://s-
communication.de/datenschutz.html) sowie die für den Zugang oder die
Nutzung einzelner Anwendungen oder Datenbanken geltenden besonderen
Datenschutzhinweise und/oder - vereinbarungen.
 (3) Die Parteien werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des
Bankgeheimnisses ergreifen.
 (4) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Durchführung
dieses Vertrages zur Verfügung gestellten oder bekannt gewordenen
vertraulichen Informationen, geschäftlichen und betrieblichen Tatsachen
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