Nutzungsbedingungen für Unternehmenslogos in Umsatzanzeigen im Online-Banking Gültig ab 22.06.2025 § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Vergütung für den Service ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. (1) Der Anbieter ermöglicht es Unternehmen ihr Firmenlogo in den (2) Die Zahlung der Kosten für die Leistungen erfolgt per Lastschrift an die Umsatzanzeigen im Online-Banking einzubinden, damit Sparkassen- S-Communication Services GmbH. Kunden „auf einen Blick“ erkennen können, mit welchem Unternehmen er in (3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen einer Geschäftsbeziehung steht und entsprechende Leistungen Umsatzsteuer. ausgetauscht hat. § 6 Wirksamwerden / Kündigung (2) Die Anzeige des Firmenlogos in den Umsatzlisten (aufgerufen aus der Internet-Filiale) ist während der gesamten Vertragslaufzeit in der (1) Unsere Angebote stellen nur eine Aufforderung an das Unternehmen Desktopansicht möglich. Eine spätere Einbindung in die S-App kann, bei dar, ein Angebot abzugeben und sind freibleibend. technischer Möglichkeit, erfolgen. (2) Die Bestellung durch das Unternehmen gilt als verbindliches (3) Die Leistungen des Anbieters umfassen: Vertragsangebot. • Initiale Einbindung des Logos eines Geschäftskunden (3) Die Angebotsannahme durch uns kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden oder erfolgt durch • Änderung des Logos eines bestehenden Bereitstellung der Leistung. Geschäftskundendatensatzes (4) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von • Ändern einer IBAN eines bestehenden Geschäftskundendatensatzes jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Monats • Hinzufügen einer weiteren IBAN zu einem bestehenden gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf eines Zeitraums von Geschäftskundendatensatz zwölf Monaten ab Inkrafttreten. • Löschen eines bestehenden Geschäftskundendatensatzes (5) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein (4) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Implementierung des Logos bzw. wichtiger Grund zur Kündigung durch den Anbieter liegt dann vor, wenn weiterer Leistungen gem. dieses § 1 bis zum 15. des Folgemonats erfolgt, Dritte Rechte an der Software oder Teilen daran geltend machen und/oder sofern die dafür erforderlichen Daten bis zum 15. des Monats eingehen. die weitere Verwendung untersagen bzw. ihre Dienste einstellen, sodass Voraussetzung hierfür ist der vollständige Zahlungseingang der für die der Anbieter den Service nicht mehr zur Verfügung stellen kann oder das jeweilige Leistung anfallenden Kosten. Unternehmen gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt. (6) Die Kündigung bedarf der Textform. § 2 Pflichten des Kunden / Systemvoraussetzungen (7) Mit Beendigung des Vertrags wird das Logo aus dem Online-Banking (1) Für die initiale Einbindung des Unternehmenslogo muss dieses im entfernt. Formular im Online-Banking hochgeladen werden. § 7 Leistungs- und Vertragsanpassung (2) Die IBAN des Unternehmens ist im Online-Banking hinterlegt und dient (1) Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an seinen Leistungen der Legitimation und Wiedererkennung, so dass bei Transaktionen eines vorzunehmen, um diese zu verbessern oder an die technischen Sparkassenkunden mit diesem Unternehmen eine Logodarstellung in den Entwicklungen anzupassen oder wenn dies aufgrund von Umsatzanzeigen im Online-Banking erfolgen kann. Rechtsänderungen notwendig erscheint. Änderungen an den Inhalten (3) Bei der Übermittlung des Unternehmenslogos sind folgende kann der Anbieter zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung, Anforderungen zu berücksichtigen: Vervollständigung oder Verbesserung des Angebots vornehmen oder sofern diese aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. • Dateiformat: SVG oder EPS (2) Soweit eine Änderung durch den Anbieter zu einer nicht nur • Maximale Dateigröße: 500KB unwesentlichen Beschränkung des Leistungsumfangs führt, ist das (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, S-Com zu informieren, soweit sich das Unternehmen zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb Unternehmenslogo oder die IBAN (bspw. durch Umwandlungen i.S.d. von vier Wochen ab Eintritt der Änderung berechtigt. UmwG) ändern sollten. In diesen Fällen fallen die im Angebot genannten Gleiches gilt, wenn durch die Änderungen das Unternehmen zur weiteren Kosten an. Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen Anpassungen an seinen Systemen vornehmen muss und ihm dies unmöglich oder § 3 Sicherung des Service unzumutbar ist. Macht das Unternehmen von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, wird der Vertrag unverändert Der Anbieter ist Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen zu den fortgeführt. vertragsgegenständlichen Leistungen. Bei der technischen Anbindung der (3) Der Anbieter ist berechtigt, die Bestimmungen dieser Bedingungen Firmenlogos in die Umsatzanzeige des Online-Bankings der oder der ggf. geltenden ergänzenden produktspezifischen Bedingungen Sparkassenkunden stellt der Anbieter dem Unternehmen für die Anwendung zu ändern oder anzupassen, wenn dies aufgrund von gesetzlichen folgenden Support-Weg über E-Mail zur Verfügung: Änderungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich wird. Eine Änderung wird dem Unternehmen in Textform bekannt gegeben und haendlerlogo@s-communication.de erforderlichenfalls erläutert. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Preisänderungen mit einer Während der Supportzeiten von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Vorankündigung von zwei Monaten zum Quartalsende vorzunehmen. Uhr stellt der Anbieter technische und fachliche Ansprechpartner zur Verfügung. Auf Supportanfragen wird innerhalb von zwei Arbeitstagen Die geänderten Bedingungen oder Preise gelten als genehmigt und sind reagiert. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Berlin und Nordrhein- für die Vertragsparteien verbindlich, wenn das Unternehmen nicht Westfalen. Es wird ausschließlich in deutscher Sprache kommuniziert. Das innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform Unternehmen wird Störungen oder Fehler unverzüglich über oben widerspricht. genannten Supportwege melden. Diese Meldung ist mit einer konkreten Bei fristgerechtem Widerspruch ist der Anbieter berechtigt, das Fehlerbeschreibung und wenn möglich Dokumentation, die aus einer Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Detailansicht des Zahlungsverkehrs und der Angabe der genutzten IBAN Widerspruchs ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. besteht, zu verbinden. Der Support erfolgt ausschließlich per E-Mail. (4) Der Anbieter wird das Unternehmen bei der Mitteilung von § 4 Nutzungsrechte Änderungen nach Absatz 2 und 3 dieses Paragraphen auf seine in den (1) Das Unternehmen räumt dem Anbieter das nicht exklusive, räumlich Absätzen 2 und 3 beschriebenen Rechte und die Konsequenzen aus und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, alle notwendigen Komponenten unterbliebenen Kündigungsrechten oder Widerspruchsrechten des Unternehmenslogos sowie sämtliche Aktualisierungen für die Dauer hinweisen. der Vertragslaufzeit zu nutzen. Das Recht ist auf den von dem Anbieter für § 8 Unterauftragnehmer die Einbindung in das Kernbankensystem beauftragten Dienstleister (1) Der Anbieter ist berechtigt Unterauftragnehmer zur übertragbar. Leistungserbringung einzusetzen. (2) Das Unternehmen versichert, dass es über die zur Rechteeinräumung (2) Sämtliche Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen im Sinne erforderlichen Nutzungs- bzw. Markenrechte verfügt und zur Übertragung des § 278 BGB. an den Anbieter berechtigt ist. Der Anbieter kann einen Nachweis über die § 9 Datenschutz und Datensicherheit Berechtigung verlangen. (1) Der Anbieter ist zertifizierter Dienstleister der Sparkassen-Finanz- (3) Das Unternehmen versichert weiterhin, dass das Logo nicht gegen gruppe und unterhält ein geprüftes Information Security Management behördliche oder gesetzliche Verbote verstößt oder Schutzrechte Dritter System (ISMS) sowie ein Datenschutz-Management-System (DSMS). verletzt. Das Unternehmen stellt den Anbieter schon jetzt von sämtlichen Ansprüchen, Handlungen, Haftungen, Schäden, Kosten und Auslagen (2) Der Anbieter erachtet es als Teil seiner Service-Offensive, insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, die aus einem Geschäftskunden möglichst einheitlich zu betreuen. Hierfür verarbeiten Anspruch wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, frei. wir im B2B-Verhältnis auch die betrieblichen Kontaktdaten unserer Kunden und ihrer Beschäftigten zu Zwecken der Marktforschung und Werbung gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO. Bitte beachten § 5 Vergütung Sie unsere allgemeinen Datenschutzhinweise (https://s- communication.de/datenschutz.html) sowie die für den Zugang oder die Nutzung einzelner Anwendungen oder Datenbanken geltenden besonderen Datenschutzhinweise und/oder - vereinbarungen. (3) Die Parteien werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Bankgeheimnisses ergreifen. (4) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung gestellten oder bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, geschäftlichen und betrieblichen Tatsachen sowie Inhalt und Existenz dieses Vertrages auch nach dessen Beendigung vertraulich zu behandeln. Vertraulich sind dabei auch solche Informationen, die bei Übermittlung einer Partei an die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet wurden. Die Parteien werden die mit der Durchführung dieses Vertrages betrauten Mitarbeiter sowie hinzugezogene Dritte ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits allgemein bekannt sind, die eine Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat oder soweit eine Partei einer gesetzlichen oder behördlichen Auskunftspflicht nachkommt. § 10 Haftung, Haftungsfreistellung (1) Die Vertragspartner haften einander für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist, im Fall von Datenschutzverletzungen und bei der Verletzung von Geheimhaltungsvorschriften sowie im Falle einer Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit unbeschränkt. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner einander nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung ferner auf den voraussehbaren typischen Schaden (vertragstypischen Durchschnittsschaden) je Schadensfall begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung für entgangenen Gewinn wird nicht übernommen. § 11 Allgemeine Bestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und dieser Klausel sowie Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Etwaige AGB oder sonstige standardisierte Geschäftsbedingungen finden auf das Vertragsverhältnis der Parteien keine Anwendung. (3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Berlin.