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Erläuterungen zur VISA CARD
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Sparkasse Nürnberg
Fassung Januar 2018 Lorenzer Platz 12, 90402 Nürnberg
Versicherer: Bayerischer Versicherungsverband Bei Erstattung dieser Kosten wir in Bezug auf Art und Klasse des Trans-
Versicherungs AG portmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise
Postfach gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise
80530 München die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für
Telefon: +49 (0) 89 2160 1717 einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Nicht gedeckt
sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Über-
1. Welche Bedingungen liegen der Reise-Rücktrittskosten-Versiche- führung eines verstorbenen Versicherten.
rung zugrunde? 1.2 Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1.1 leistungspflichtig, wenn
Dem Vertrag liegen die infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die
– Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu
(ABRV) erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise oder deren planmäßige Been-
– Sonderbedingungen zu den ABRV für gemietete Ferienwohnungen digung nicht zugemutet werden kann:
– Klausel 2: Aufhebung der Altersgrenze
1.2.1 Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des
– Klausel 3: Nicht beanspruchte Reiseleistungen Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister,
– Klausel 7: Nachreise Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder, wenn die Reise für 2 Personen
zugrunde. gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass
2. Versicherte Personen diese gleichfalls versichert ist;
Versicherte Personen sind die Karteninhaber der VISA CARD, der Ehe- 1.2.2 Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer
gatte oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister
sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjah- des Versicherten oder der Eltern eines minderjährigen Versicherten,
res, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Ferner sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist;
volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese 1.2.3 Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer
unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines
3. Einschränkungen minderjährigen Versicherten;
Für die in Abs. 2 aufgeführten versicherten Personen besteht nur dann 1.2.4 Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsa-
Versicherungsschutz, wenn sie gemeinsam mit dem Karteninhaber die mer Reise, eines der in Ziffer 1.2.2 genannten versicherten Angehörigen
Reise buchen und durchführen. Wird ein Reisevertrag/Mietvertrag ohne des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher
Teilnahme des Karteninhabers geschlossen, so besteht kein Versiche- Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaft-
rungsschutz. lichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern
Ist im Reisevertrag/Mietvertrag des Karteninhabers bereits eine obligatori- zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.
sche Reise-Rücktrittskosten-Versicherung in den Reisepreis eingeschlos-
2 Ausschlüsse
sen, so ist diese obligatorische Reise-Rücktrittskosten-Versicherung vor-
rangig in Anspruch zu nehmen. Wird das Recht auf die Inanspruchnahme 2.1 Der Versicherer haftet nicht:
durch den Karteninhaber aus jedweder Begründung verwirkt, so entfällt 2.1.1 bei Tod, Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die das 75. Lebens-
generell auch der Leistungsanspruch aus der in der VISA CARD enthalte- jahr vollendet haben;
nen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. 2.1.2 für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher
Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der
4. Was ist zusätzlich vereinbart?
feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser
Zusätzlich zu den Bestimmungen der ABRV gilt als vereinbart:
Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bür-
Zu Ziffer 1 der ABRV: gerliche Unruhen und Kernenergie.
Der Versicherer ist nur dann leistungspflichtig, wenn das Reisebüro/der 2.2 Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
Reiseveranstalter/der Hotelbetrieb oder sonstige Institutionen, die einen Versicherungsnehmer/Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich her-
gültigen Reisevertrag abschließen, als Zahlungsmittel die VISA CARD beigeführt hat.
akzeptieren und der Reisepreis/Mietpreis mit der VISA Card bezahlt wird.
Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in
Zu Ziffer 3 der ABRV: einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers/Versi-
Die Höchstversicherungssumme je Reisevertrag/Mietvertrag beträgt cherten entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
5.113,00 Euro für alle versicherten Personen.
3 Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt
Zu Ziffer 3.2 der ABRV:
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