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Versicherungsbedingungen-fur-die-Visa-Standard-Kreditkarte-Reise-Rucktrittskostenversicherung.pdf

www.sparkasse-nuernberg.de/content/dam/myif/spk-nuernberg/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/Versicherungsbedingungen%20f%C3%BCr%20die%20Visa-Standard-Kreditkarte%20-%20Reise-R%C3%BCcktrittskostenversicherung.pdf

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Text

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*000000000000C831712250*                                 000000000000C831712250
                                                                                  Erläuterungen zur VISA CARD
                                                                                  Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
                                                                                                                                                                Sparkasse Nürnberg
                                                                                  Fassung Januar 2018                                                           Lorenzer Platz 12, 90402 Nürnberg

                                                                                  Versicherer: Bayerischer Versicherungsverband                                 Bei Erstattung dieser Kosten wir in Bezug auf Art und Klasse des Trans-
                                                                                               Versicherungs AG                                                 portmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise
                                                                                               Postfach                                                         gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise
                                                                                               80530 München                                                    die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für
                                                                                               Telefon: +49 (0) 89 2160 1717                                    einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Nicht gedeckt
                                                                                                                                                                sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Über-
                                                                                  1. Welche Bedingungen liegen der Reise-Rücktrittskosten-Versiche-             führung eines verstorbenen Versicherten.
                                                                                  rung zugrunde?                                                                1.2 Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1.1 leistungspflichtig, wenn
                                                                                  Dem Vertrag liegen die                                                        infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die
                                                                                  – Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung         Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu
                                                                                    (ABRV)                                                                      erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise oder deren planmäßige Been-
                                                                                  – Sonderbedingungen zu den ABRV für gemietete Ferienwohnungen                 digung nicht zugemutet werden kann:
                                                                                  – Klausel 2: Aufhebung der Altersgrenze
                                                                                                                                                                1.2.1 Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des
                                                                                  – Klausel 3: Nicht beanspruchte Reiseleistungen                               Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister,
                                                                                  – Klausel 7: Nachreise                                                        Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder, wenn die Reise für 2 Personen
                                                                                  zugrunde.                                                                     gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass
                                                                                  2. Versicherte Personen                                                       diese gleichfalls versichert ist;
                                                                                  Versicherte Personen sind die Karteninhaber der VISA CARD, der Ehe-           1.2.2 Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer
                                                                                  gatte oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte             Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister
                                                                                  sowie deren unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjah-       des Versicherten oder der Eltern eines minderjährigen Versicherten,
                                                                                  res, sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen. Ferner    sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist;
                                                                                  volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese      1.2.3 Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer
                                                                                  unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen.                             Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines
                                                                                  3. Einschränkungen                                                            minderjährigen Versicherten;
                                                                                  Für die in Abs. 2 aufgeführten versicherten Personen besteht nur dann         1.2.4 Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsa-
                                                                                  Versicherungsschutz, wenn sie gemeinsam mit dem Karteninhaber die             mer Reise, eines der in Ziffer 1.2.2 genannten versicherten Angehörigen
                                                                                  Reise buchen und durchführen. Wird ein Reisevertrag/Mietvertrag ohne          des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher
                                                                                  Teilnahme des Karteninhabers geschlossen, so besteht kein Versiche-           Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaft-
                                                                                  rungsschutz.                                                                  lichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern
                                                                                  Ist im Reisevertrag/Mietvertrag des Karteninhabers bereits eine obligatori-   zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.
                                                                                  sche Reise-Rücktrittskosten-Versicherung in den Reisepreis eingeschlos-
                                                                                                                                                                2 Ausschlüsse
                                                                                  sen, so ist diese obligatorische Reise-Rücktrittskosten-Versicherung vor-
                                                                                  rangig in Anspruch zu nehmen. Wird das Recht auf die Inanspruchnahme          2.1 Der Versicherer haftet nicht:
                                                                                  durch den Karteninhaber aus jedweder Begründung verwirkt, so entfällt         2.1.1 bei Tod, Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die das 75. Lebens-
                                                                                  generell auch der Leistungsanspruch aus der in der VISA CARD enthalte-        jahr vollendet haben;
                                                                                  nen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.                                      2.1.2 für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher
                                                                                                                                                                Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der
                                                                                  4. Was ist zusätzlich vereinbart?
                                                                                                                                                                feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser
                                                                                  Zusätzlich zu den Bestimmungen der ABRV gilt als vereinbart:
                                                                                                                                                                Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bür-
                                                                                  Zu Ziffer 1 der ABRV:                                                         gerliche Unruhen und Kernenergie.
                                                                                  Der Versicherer ist nur dann leistungspflichtig, wenn das Reisebüro/der       2.2 Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der
                                                                                  Reiseveranstalter/der Hotelbetrieb oder sonstige Institutionen, die einen     Versicherungsnehmer/Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich her-
                                                                                  gültigen Reisevertrag abschließen, als Zahlungsmittel die VISA CARD           beigeführt hat.
                                                                                  akzeptieren und der Reisepreis/Mietpreis mit der VISA Card bezahlt wird.
                                                                                                                                                                Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in
                                                                                  Zu Ziffer 3 der ABRV:                                                         einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers/Versi-
                                                                                  Die Höchstversicherungssumme je Reisevertrag/Mietvertrag beträgt              cherten entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
                                                                                  5.113,00 Euro für alle versicherten Personen.
                                                                                                                                                                3 Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt
                                                                                  Zu Ziffer 3.2 der ABRV:
                                     manuell