Revision 120.05.26HTTP Last-Modified Aktuell geöffnet
versicherungsbedingungen-santander-kreditkarten.pdf
www.santander.de/content/dam/santander-aem/Dokumente/versicherungen/versicherungsbedingungen-santander-kreditkarten.pdf
1 Fassungen in dieser Dokumentgruppe
versicherungsbedingungen-santander-kreditkarten.pdf
www.santander.de/content/dam/santander-aem/Dokumente/versicherungen/versicherungsbedingungen-santander-kreditkarten.pdf
Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen
BestCard Kreditkarten
Vorwort: Inhaltsverzeichnis
Zur besseren Lesbarkeit wird in den folgenden Ausführungen auf die explizi- • Besondere Versicherungsbedingungen für die Wareneinkaufversiche-
te Nennung der weiblichen Form verzichtet. rung
• Besondere Versicherungsbedingungen für die Garantieverlängerung
Die nachfolgenden Versicherungsbedingungen sind wichtige Unterlagen. Sie • Besondere Versicherungsbedingungen zur Auslandsreisekrankenversi-
sollen verständlich machen, wie der Versicherungsschutz gestaltet ist und cherung
was von Ihnen als BestCard Kreditkarte-Inhaber beachtet werden muss, • Besondere Versicherungsbedingungen zur Reiserücktritts- und Reise-
damit Sie in den Genuss der Versicherungsleistungen kommen. Dieses abbruch-Versicherung
Dokument sollte sehr sorgfältig aufbewahrt werden. • Besondere Versicherungsbedingungen zur Reisegepäckversicherung
Diese Versicherungsbedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie • Besondere Versicherungsbedingungen für die Flugverspätungsversi-
beinhalten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die cherung
durch den Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Openbank • Besondere Bedingungen für die Reise-Assistance
Deutschland AG (nachfolgend Openbank genannt; vormals Santander),
• Besondere Versicherungsbedingungen zur Mietwagenvollkaskoversi-
Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach und der Lifestyle Protection
cherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) – Collision Damage
AG, Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden (nachfolgend „Versicherer“ oder „wir“
Waiver Versicherung (CDW)
genannt) für Sie als Inhaber einer BestCard Kreditkarte zur Verfügung
• Besondere Versicherungsbedingungen zum Auslands-KFZ-Schutzbrief
stehen, sofern die BestCard Kreditkarte die integrierten Versicherungs- und
Assistanceleistungen enthält oder Versicherungspakete dazu erworben
wurden. Es besteht daher kein Versicherungsschutz mehr, wenn der Grup- 1. Information zum Versicherer
penversicherungsvertrag in dieser Form endet. In diesem Fall werden Sie (1) Sitz des Versicherers Lifestyle Protection AG ist der Proactiv-Platz
als Karteninhaber rechtzeitig informiert. 1, 40721 Hilden. Die Handelsregisternummer ist HRB 63310 am
Des Weiteren beinhalten die Versicherungsbedingungen die Voraussetzun- Amtsgericht Düsseldorf. Hauptsitz der Gesellschaft ist Hilden unter
gen für die Erlangung der Leistungen, deren Begrenzungen, Ausschlüsse, der Rechtsform AG (Aktiengesellschaft).
Pflichten und Obliegenheiten der versicherten Person(en). (2) Die Lifestyle Protection AG hat die folgende Umsatzsteuer-
Openbank Deutschland AG ist Versicherungsnehmerin des Gruppenversi- Identifikationsnummer DE 815366149.
cherungsvertrages mit dem Versicherer. Beauftragt mit der Abwicklung der
Assistance und Versicherungsleistungen ist die One Underwriting Agency 2. Anwendbares Recht
GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim an der Ruhr.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Die One Underwriting Agency GmbH ist direkter Ansprechpartner für alle
Anfragen zur Geltendmachung von Assistance-Leistungen und Versiche- 3. Vertragssprache
rungsansprüchen. Die Vertragsbedingungen und Informationen werden in deutscher Spra-
Der Versicherer erklärt, dass er sich in jeder Form gegenüber der One che mitgeteilt. Während der Laufzeit des Vertrages erfolgt die Kommu-
Underwriting Agency GmbH abgegebene Erklärungen zurechnen lässt. nikation ausnahmslos in deutscher Sprache.
Die Inanspruchnahme der Leistung ist vorab mit der ganzjährig – 24 Stun-
den am Tag – erreichbaren Notrufzentrale unter der nachfolgend genannten 4. Vertragsgegenstand
Telefonnummer abzustimmen. Die Rechte und Pflichten des Karteninhabers
Gegenstand des Vertrages ist der in den nachfolgend aufgeführten Ab-
sind überall dort geregelt, wo sich der Text direkt an den „BestCard Kredit-
schnitten beschriebene Versicherungsschutz für Inhaber der folgenden
karte-Inhaber“, den „Karteninhaber“ und „Inhaber eines entsprechenden
Kreditkarten:
Pakets“, an die „Versicherte Person“, an die „versicherte Person“ oder an
• BestCard Smart
„Sie“ wendet.
• BestCard Extra
• BestCard Premium
A. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gruppen- Folgende in Teil C beschriebenen Versicherungsleistungen sind in den
versicherungen für BestCard Kreditkarten-Inhaber aufgeführten Kreditkarten integriert:
• BestCard Smart, Extra & Premium: Wareneinkaufversicherung, Ga-
Kommunikationsdaten für Karteninhaber rantieverlängerung.
• BestCard Extra & Premium: Auslandsreisekrankenversicherung,
Reiserücktrittskostenversicherung.
Openbank Deutschland AG Bestcard Versicherungsservice:
Tel. +49 (0) 2103 34 6416 • BestCard Premium: Flugverspätungsversicherung, Reisegepäck-
E-Mail: bestcard@lifestyle-protection.com versicherung, Mietwagenvollkaskoversicherung, Auslands-KFZ-
Schutzbrief.
Schadenmeldeportal:
https://schaden.oneunderwriting.de/santander-bestcard 5. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem wirksamen Zustande-
Anschrift Versicherungsservice: kommen des Kreditkartenvertrages. Die Laufzeit jedes einzelnen
One Underwriting Agency GmbH Paketes entspricht der Laufzeit Ihres Kreditkartenvertrags. Für Ver-
Luxemburger Allee 4 sicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes einge-
45481 Mülheim an der Ruhr treten sind, wird nicht geleistet.
(2) Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall mit dem Wirksam-
Unser 24-Stunden-Notfall-Service garantiert Ihnen schnelle und kompetente werden der Kündigung des Kreditkartenvertrages. Er endet eben-
Hilfe rund um den Globus 24 Stunden am Tag. falls, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen der
Openbank Deutschland AG und dem Versicherer gekündigt wird. In
Notfall-Nummer: +49 (0) 2103 34 6416 diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.
(3) Bei unterjähriger Kündigung der Kreditkarte erlischt der Versiche-
Im Notfall werden von Ihnen folgende Informationen benötigt
rungsschutz zum Monatsende des Kündigungsmonats (mit Aus-
• Name, Standort und Telefonnummer der meldenden Person
nahme der Garantieverlängerung).
• Name, Geburtsdatum, Aufenthaltsort und Heimatanschrift der betroffe- (4) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Wareneinkaufschutz-
nen Person versicherung, Garantieverlängerung, Reiserücktritts- und Reiseab-
• Schilderung des Sachverhalts und sonstige für die Erbringung der bruch-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Flugverspätungs-
Hilfeleistung notwendige Angaben versicherung und Mietwagen-Vollkaskoversicherung, sofern die in
• Notieren Sie sich die Ansprechpartner von amtlichen Stellen, wie z. B. Anspruch genommene Dienstleistung vollständig mit der Kreditkar-
Arzt, Krankenhaus, Polizei. te bezahlt wurde. Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversiche-
rung und dem Auslands-KFZ-Schutzbrief besteht der Versiche-
Für alle sonstigen Schadenfälle ist unsere Schadenregulierungsabteilung zu rungsschutz unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte.
den Kernzeiten wie folgt erreichbar: (5) Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zah-
Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. lung über einen Internet-Zahlungsdienstleister, z. B. PayPal, mit
Auch außerhalb der Kernzeiten nehmen wir die Anfragen gerne entgegen Belastung der Kreditkarte erfolgt ist.
und leiten diese zur Bearbeitung an die Schadenregulierungsabteilung (6) Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten
weiter. vor Antritt der Reise zu begleichen (z.B. Hotelaufenthalt, Mietwa-
gen) gilt die Hinterlegung der Kreditkartendaten sowie eine elektro-
nische Bestätigung über die Hinterlegung als Aktivierung der De-
ckung und somit im Schadenfall als Nachweis.
SANVB 0203 05.2026 Seite 1 von 16
6. Geltungsbereich lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um-
fang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
Der Geltungsbereich der einzeln