Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen BestCard Kreditkarten Vorwort: Inhaltsverzeichnis Zur besseren Lesbarkeit wird in den folgenden Ausführungen auf die explizi- • Besondere Versicherungsbedingungen für die Wareneinkaufversiche- te Nennung der weiblichen Form verzichtet. rung • Besondere Versicherungsbedingungen für die Garantieverlängerung Die nachfolgenden Versicherungsbedingungen sind wichtige Unterlagen. Sie • Besondere Versicherungsbedingungen zur Auslandsreisekrankenversi- sollen verständlich machen, wie der Versicherungsschutz gestaltet ist und cherung was von Ihnen als BestCard Kreditkarte-Inhaber beachtet werden muss, • Besondere Versicherungsbedingungen zur Reiserücktritts- und Reise- damit Sie in den Genuss der Versicherungsleistungen kommen. Dieses abbruch-Versicherung Dokument sollte sehr sorgfältig aufbewahrt werden. • Besondere Versicherungsbedingungen zur Reisegepäckversicherung Diese Versicherungsbedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie • Besondere Versicherungsbedingungen für die Flugverspätungsversi- beinhalten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die cherung durch den Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Openbank • Besondere Bedingungen für die Reise-Assistance Deutschland AG (nachfolgend Openbank genannt; vormals Santander), • Besondere Versicherungsbedingungen zur Mietwagenvollkaskoversi- Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach und der Lifestyle Protection cherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) – Collision Damage AG, Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden (nachfolgend „Versicherer“ oder „wir“ Waiver Versicherung (CDW) genannt) für Sie als Inhaber einer BestCard Kreditkarte zur Verfügung • Besondere Versicherungsbedingungen zum Auslands-KFZ-Schutzbrief stehen, sofern die BestCard Kreditkarte die integrierten Versicherungs- und Assistanceleistungen enthält oder Versicherungspakete dazu erworben wurden. Es besteht daher kein Versicherungsschutz mehr, wenn der Grup- 1. Information zum Versicherer penversicherungsvertrag in dieser Form endet. In diesem Fall werden Sie (1) Sitz des Versicherers Lifestyle Protection AG ist der Proactiv-Platz als Karteninhaber rechtzeitig informiert. 1, 40721 Hilden. Die Handelsregisternummer ist HRB 63310 am Des Weiteren beinhalten die Versicherungsbedingungen die Voraussetzun- Amtsgericht Düsseldorf. Hauptsitz der Gesellschaft ist Hilden unter gen für die Erlangung der Leistungen, deren Begrenzungen, Ausschlüsse, der Rechtsform AG (Aktiengesellschaft). Pflichten und Obliegenheiten der versicherten Person(en). (2) Die Lifestyle Protection AG hat die folgende Umsatzsteuer- Openbank Deutschland AG ist Versicherungsnehmerin des Gruppenversi- Identifikationsnummer DE 815366149. cherungsvertrages mit dem Versicherer. Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleistungen ist die One Underwriting Agency 2. Anwendbares Recht GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mülheim an der Ruhr. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Die One Underwriting Agency GmbH ist direkter Ansprechpartner für alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance-Leistungen und Versiche- 3. Vertragssprache rungsansprüchen. Die Vertragsbedingungen und Informationen werden in deutscher Spra- Der Versicherer erklärt, dass er sich in jeder Form gegenüber der One che mitgeteilt. Während der Laufzeit des Vertrages erfolgt die Kommu- Underwriting Agency GmbH abgegebene Erklärungen zurechnen lässt. nikation ausnahmslos in deutscher Sprache. Die Inanspruchnahme der Leistung ist vorab mit der ganzjährig – 24 Stun- den am Tag – erreichbaren Notrufzentrale unter der nachfolgend genannten 4. Vertragsgegenstand Telefonnummer abzustimmen. Die Rechte und Pflichten des Karteninhabers Gegenstand des Vertrages ist der in den nachfolgend aufgeführten Ab- sind überall dort geregelt, wo sich der Text direkt an den „BestCard Kredit- schnitten beschriebene Versicherungsschutz für Inhaber der folgenden karte-Inhaber“, den „Karteninhaber“ und „Inhaber eines entsprechenden Kreditkarten: Pakets“, an die „Versicherte Person“, an die „versicherte Person“ oder an • BestCard Smart „Sie“ wendet. • BestCard Extra • BestCard Premium A. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gruppen- Folgende in Teil C beschriebenen Versicherungsleistungen sind in den versicherungen für BestCard Kreditkarten-Inhaber aufgeführten Kreditkarten integriert: • BestCard Smart, Extra & Premium: Wareneinkaufversicherung, Ga- Kommunikationsdaten für Karteninhaber rantieverlängerung. • BestCard Extra & Premium: Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung. Openbank Deutschland AG Bestcard Versicherungsservice: Tel. +49 (0) 2103 34 6416 • BestCard Premium: Flugverspätungsversicherung, Reisegepäck- E-Mail: bestcard@lifestyle-protection.com versicherung, Mietwagenvollkaskoversicherung, Auslands-KFZ- Schutzbrief. Schadenmeldeportal: https://schaden.oneunderwriting.de/santander-bestcard 5. Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes (1) Der Versicherungsschutz beginnt mit dem wirksamen Zustande- Anschrift Versicherungsservice: kommen des Kreditkartenvertrages. Die Laufzeit jedes einzelnen One Underwriting Agency GmbH Paketes entspricht der Laufzeit Ihres Kreditkartenvertrags. Für Ver- Luxemburger Allee 4 sicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes einge- 45481 Mülheim an der Ruhr treten sind, wird nicht geleistet. (2) Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall mit dem Wirksam- Unser 24-Stunden-Notfall-Service garantiert Ihnen schnelle und kompetente werden der Kündigung des Kreditkartenvertrages. Er endet eben- Hilfe rund um den Globus 24 Stunden am Tag. falls, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Openbank Deutschland AG und dem Versicherer gekündigt wird. In Notfall-Nummer: +49 (0) 2103 34 6416 diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert. (3) Bei unterjähriger Kündigung der Kreditkarte erlischt der Versiche- Im Notfall werden von Ihnen folgende Informationen benötigt rungsschutz zum Monatsende des Kündigungsmonats (mit Aus- • Name, Standort und Telefonnummer der meldenden Person nahme der Garantieverlängerung). • Name, Geburtsdatum, Aufenthaltsort und Heimatanschrift der betroffe- (4) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Wareneinkaufschutz- nen Person versicherung, Garantieverlängerung, Reiserücktritts- und Reiseab- • Schilderung des Sachverhalts und sonstige für die Erbringung der bruch-Versicherung, Reisegepäckversicherung, Flugverspätungs- Hilfeleistung notwendige Angaben versicherung und Mietwagen-Vollkaskoversicherung, sofern die in • Notieren Sie sich die Ansprechpartner von amtlichen Stellen, wie z. B. Anspruch genommene Dienstleistung vollständig mit der Kreditkar- Arzt, Krankenhaus, Polizei. te bezahlt wurde. Im Rahmen der Auslandsreisekrankenversiche- rung und dem Auslands-KFZ-Schutzbrief besteht der Versiche- Für alle sonstigen Schadenfälle ist unsere Schadenregulierungsabteilung zu rungsschutz unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte. den Kernzeiten wie folgt erreichbar: (5) Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zah- Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. lung über einen Internet-Zahlungsdienstleister, z. B. PayPal, mit Auch außerhalb der Kernzeiten nehmen wir die Anfragen gerne entgegen Belastung der Kreditkarte erfolgt ist. und leiten diese zur Bearbeitung an die Schadenregulierungsabteilung (6) Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, die vollständigen Kosten weiter. vor Antritt der Reise zu begleichen (z.B. Hotelaufenthalt, Mietwa- gen) gilt die Hinterlegung der Kreditkartendaten sowie eine elektro- nische Bestätigung über die Hinterlegung als Aktivierung der De- ckung und somit im Schadenfall als Nachweis. SANVB 0203 05.2026 Seite 1 von 16 6. Geltungsbereich lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Um- fang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungen ist weltweit, sofern (3) Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende in Teil C nicht anders beschrieben. Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann voll- ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte 7. Karteneinsatz Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Der Versicherungsschutz ist an den Einsatz der BestCard Kreditkarte (4) Wir werden ferner von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn Sie gekoppelt, sofern in Teil C nicht anders beschrieben. arglistig über Umstände zu täuschen versuchen, die für den Grund oder für die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, oder aus An- 8. Begrenzung der Leistungen lass des Versicherungsfalls, insbesondere in der Schadenanzeige, vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben macht, auch wenn uns (1) Haben Sie mehrere Openbank (vormals Santander) Kreditkarten, hierdurch kein Nachteil entsteht. kann die Leistung immer nur aus einer Karte geltend gemacht wer- den und nicht aus mehreren zeitgleich. Die Versicherungsleistun- gen aus verschiedenen Kreditkarten addieren sich in keinem Fall. 13. Zahlung der Entschädigung Dies gilt nicht für Partnerkarten, hier können die Versicherungsleis- Haben wir die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festge- tungen jeweils einmal in Anspruch genommen werden, allerdings stellt, wird die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt, nicht durch dieselbe Person. sofern in Teil C nicht anders beschrieben. (2) Ergeben sich aus einem Versicherungsfall theoretisch gleichartige Ansprüche aus mehreren der in den Besonderen Versicherungsbe- 14. Anzeigen und Willenserklärungen dingungen genannten Versicherungsleistungen, so wird die Leis- Anzeigen und Willenserklärungen gegenüber dem Versicherer bedürfen tung einmalig maximal in der Höhe der höchsten Leistung erbracht. der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) und sind an folgende Adresse zu Die Versicherungsleistungen addieren sich nicht. richten: 9. Versicherte Person One Underwriting Agency GmbH, Luxemburger Allee 4, 45481 Mül- heim an der Ruhr oder per E-Mail an bestcard@lifestyle-protection.com, Versicherte Person sind Sie als Inhaber einer der unter Ziffer 4 genann- ten Kreditkarten, sofern in Teil C nicht anders beschrieben. Schadenportal: https://schaden.oneunderwriting.de/santander-bestcard 10. Subsidiarität One Underwriting Agency GmbH ist von uns zur Entgegennahme und Die vorliegenden Versicherungsleistungen gelten subsidiär, d. h., Vo- zur Abgabe von Willenserklärungen bevollmächtigt. raussetzung für die Erbringung einer Leistung ist, dass ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer oder staatlicher Leistungsträger) 15. Allgemeine Einschränkungen/Ausschluss des Versicherungs- • nicht zur Leistung verpflichtet ist oder schutzes • seine Leistungspflicht bestreitet oder (1) Versicherungsschutz wird nicht gewährt für Schäden durch Krieg, • seine Leistung erbracht, diese aber zur Begleichung der Kosten Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Terroran- nicht ausgereicht hat. schläge, Asbest, Streik, Kernenergie und Strahlenenergie, Naturka- Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungsverträgen gehen tastrophen, Erdbeben, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige der Eintrittspflicht der Lifestyle Protection AG vor. Die Eintrittspflicht be- Eingriffe von hoher Hand. steht auch dann nicht, wenn für das Risiko aus einem anderen Vertrag Ausgeschlossen sind zudem Schäden jeder Art, die direkt oder indi- eine nachrangige Eintrittspflicht vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für rekt durch Terrorakte verursacht worden sind. Terrorakte sind jegli- die gesetzlichen Leistungen der Berufsgenossenschaft und anderer che Handlungen von Personen und Personengruppen zur Errei- Sozialversicherungsträger. Nehmen Sie unter Vorlage von Original- chung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, Belegen zunächst die Leistungen der Lifestyle Protection AG in An- die geeignet sind, Angst und Schrecken in der Bevölkerung oder spruch, tritt diese in Vorleistung. Für gesetzliche Krankenkassen und Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regie- andere Sozialversicherungsträger gelten ggf. abweichende Bestim- rung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. mungen. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die vorlie- Ausgeschlossen sind auch Schäden oder Kosten, die das Benutzen gende Versicherung als die speziellere Versicherung. Bestreitet der von nuklearen, chemischen, oder biologischen Massenvernich- andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit je- tungswaffen mit sich bringen, wie auch immer diese in Umlauf ge- doch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Sie haben alles bracht oder kombiniert werden und unabhängig von anderen Ursa- Ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um dazu beizutragen, chen oder Ereignissen, die gleichzeitig oder in anderer zeitlicher dass die Ansprüche gegen andere Versicherer verfolgt werden können. Reihenfolge zu diesem Schaden oder diesen Kosten beitragen. Es Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben wird jedoch Versicherungsschutz gewährt und Service geboten, unberührt. wenn das Ereignis unerwartet nach dem Antritt der Reise auftritt. Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach 11. Allgemeine Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls Beginn des Ereignisses. Ausgeschlossen ist weiterhin jegliche akti- (Voraussetzungen für die Versicherungsleistung) ve Teilnahme an einem der Ereignisse. (1) Sie sind verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalls: (2) Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - a) den Schaden dem Openbank (vormals Santander) Kreditkar- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf Sie ten Versicherungsservice unverzüglich (ohne schuldhaftes Zö- oder auf die Bank direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder gern) anzuzeigen und Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der b) uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ih- Bundesrepublik Deutschland (Sanktions-vorschriften) entgegenste- rer Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- zu erteilen, Belege (Kopien, Scans oder Fotos) einzureichen, nen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika ggf. behandelnde Ärzte und andere Versicherer von Ihrer in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi- Schweigepflicht zu entbinden sowie bei Todesfällen die Ster- sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. beurkunde einzureichen. Im Falle, dass Sie selbst verstorben (3) Versicherungsschutz ist zudem ausgeschlossen für Schäden, die sind, gehen die Rechte und Pflichten auf Ihre Erben über. durch vorsätzliches Handeln durch Sie entstehen. Bei grob fahrläs- (2) Sie haben nach Eintritt des Versicherungsfalls den Schaden mög- sigem Handeln von Ihnen sind wir berechtigt, unsere Leistung in lichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnöti- dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens der gen Kostenerhöhung führen könnte (Schadenminderungspflicht); versicherten Person entspricht. (3) Die Nachweisführung über verwandtschaftliche Verhältnisse oder das Bestehen einer Ehe-/ Lebensgemeinschaft hinsichtlich der mit- 16. Verjährung versicherten Personen obliegt dem Karteninhaber. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb von drei Hinweis: Darüber hinaus sind die jeweiligen besonderen Obliegen- Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der heiten zu den im Teil C genannten Versicherungen zu beachten Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war bzw. ohne grobe Fahr- (4) Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, ist unsere Leistung lässigkeit bekannt sein musste. ausgeschlossen. 17. Ansprüche gegen Dritte 12 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten (1) Verletzen Sie eine der oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich, Person gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrläs- geleisteten Zahlung auf den Versicherer über, soweit dieser den Scha- siger Verletzung der Obliegenheit (siehe auch § 28 Abs. 2-4 Versi- den ersetzt hat. Sofern erforderlich, ist die versicherte Person bzw. der cherungsvertragsgesetz) sind wir berechtigt, unsere Leistung in Versicherungsnehmer verpflichtet, in diesem Umfang eine Abtretungs- dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens erklärung gegenüber dem Versicherer abzugeben. entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. (2) Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir 18. Zahlung der Entschädigung/Versicherungsleistung jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die (1) Ist unsere Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festge- Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel- stellt, so hat die Auszahlung der Leistung binnen zwei Wochen zu SANVB 0203 05.2026 Seite 2 von 16 erfolgen, sofern in den speziellen Versicherungsbedingungen nichts B. Besonderer Teil anderes festgelegt ist. Definitionen (2) Sind im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall behördliche Erhebungen oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Bitte beachten Sie auch die Definitionen für die Garantieverlängerung, die Sie eingeleitet worden, so können wir bis zum rechtskräftigen Ab- Sie in den „Besondere Versicherungsbedingungen für die Garantieverlänge- schluss dieses Verfahrens die Zahlung aussetzen. rung“ (B. II.) ergänzenden hierzu unter Ziffer 10 finden. (3) Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingehen, in Euro um- Abbruch der Reise gerechnet. Als Kurs des Tages gilt der vom Bundesverband deut- Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn Sie den Aufenthalt am Zielort endgül- scher Banken veröffentliche Währungskurs (Interbankenkurs) der tig beenden und nach Hause zurückreisen. Oanda Currency Services bzw. deren Rechts- oder Vertragsnach- folger, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, Sie weisen durch Angehörige einen Bankbeleg nach, dass Sie die zur Bezahlung der Rechnun- Als Angehörige gelten folgende Angehörige von Ihnen: gen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben • Ehepartner oder Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemein- haben. schaft Hinweis: Darüber hinaus sind die Hinweise zur Zahlung der Ent- • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder schädigungsleistung der einzelnen Versicherungen im Teil C zu • Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegerel- beachten. tern • Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen und Schwäger 19. Prämie Antritt der Reise / Reiseantritt Für die in den BestCard Kreditkarten inkludierten Versicherungsleistun- Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung gilt die Reise mit der Inan- gen fallen keine separaten Versicherungsprämien an. spruchnahme der ersten gebuchten Reiseleistung als angetreten. Als Antritt der Reise gilt in der Reiserücktritts-Versicherung im Einzelnen: 20. Rechte im Schadenfall • bei einer Flug-Reise: mit dem Check-in (bzw. beim Vorabend-Check-in Die Ausübung der Rechte im Schadenfall können nur Sie als Inhaber mit der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag) der gültigen BestCard Kreditkarte für sich und für die mitversicherten • bei einer Schiffs-Reise: mit dem Einchecken auf dem Schiff Personen uns gegenüber geltend machen. Die darüber hinaus mitversi- • bei einer Bus-Reise: mit dem Einsteigen in den Bus cherten Personen haben keinen eigenen Anspruch gegen uns, sofern in • bei einer Bahn-Reise: mit dem Einsteigen in den Zug den Besonderen Versicherungsbedingungen unter Teil C nicht etwas • bei einer Auto-Reise: mit der Übernahme eines Mietwagens oder eines anderes bestimmt ist. Wohnmobils, bei Anreise mit dem eigenen PKW mit dem Antritt der ers- ten gebuchten Reiseleistung, z. B. mit Übernahme der gebuchten Feri- 21. Datenschutz enwohnung. Sie als Karteninhaber genießen als versicherte Person Versicherungs- • bei einer Pauschalreise: mit Antritt des ersten gebuchten Paketes schutz im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, den die (Reisearten – wie zuvor beschrieben) Openbank Deutschland AG als Versicherungsnehmerin mit Lifestyle Ist eine Transfer-Leistung (z. B. Rail & Fly) fester Bestandteil der Gesamtrei- Protection AG, als Versicherer abgeschlossen hat. Im Hinblick auf die se, beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers (Einstieg in das Transfer- Durchführung dieses Gruppenversicherungsvertrages ist die Lifestyle Verkehrsmittel, z. B. Bahn). In allen übrigen Reiseversicherungen ist die Protection AG, der datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Reise mit dem Verlassen der Wohnung angetreten. Artikel 24 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie erhalten zusammen mit diesen Versicherungsunterlagen unsere Da- Arzt tenschutzhinweise, in denen die Lifestyle Protection AG, die gemäß Ar- Ein Arzt ist eine medizinisch ausgebildete und zur Ausübung der Heilkunde tikel 13 DSGVO vorgesehenen Informationen über den Umgang mit den zugelassene Person nach der Erlangung der medizinischen Approbation. personenbezogenen Daten informiert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Behandlungen von Ärzten, sofern es sich um den Karteninhaber, eine über den Karteninhaber versi- cherte Person oder um einen Angehörigen handelt. 22. Beschwerdeverfahren Wenn Sie einmal mit unseren Leistungen unzufrieden sein sollten, wen- Auswärtiges Amt den Sie sich bitte zunächst an uns. Wir versuchen dann, gemeinsam mit Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertretungen den Ihnen eine Lösung zu finden. Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffentlicht umfangreiche Infor- mationen zu allen Staaten der Welt (so z. B. auch Reise und Sicherheitshin- Lifestyle Protection AG weise bzw. Reisewarnungen). Die Kontaktdaten lauten: Proactiv-Platz 1 Postanschrift: Auswärtiges Amt, D-11013 Berlin 40721 Hilden Telefonzentrale: +49 (0)30 -18 170 (24-Stunden-Service) oder per E-Mail an bestcard@lifestyle-protection.com Fax: +49 (0)30 -18 17 34 02 E-Mail: buergerservice@diplo.de Wir als Versicherer sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann Internet: www.auswaertiges-amt.de e.V. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie daher das kostenlose Streitschlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns in An- Autorisierte Fahrer spruch nehmen. Bitte wenden Sie sich hierzu an: Bei einem Privat-PKW sind der Halter, Eigentümer oder Fahrer autorisierte Versicherungsombudsmann e. V. Fahrer. Bei einem Mietwagen sind der Fahrzeugmieter und die in dem Postfach 080632 Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer, die alle Voraussetzungen des 10006 Berlin Mietfahrzeugvertrages erfüllen, autorisierte Fahrer. Telefon: 0800 369 6000; Fax: 0800 369 9000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Barwert Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Betrag, der als Wert eines Mietfahrzeuges auf der Grundlage seines Marktwertes, Alters und Zustandes zum Zeitpunkt des Schadeneintritts festgesetzt ist. Alternativ können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden: Betreuungspersonen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht von Ihnen Sektor Versicherungsaufsicht Versicherten Person betreuen (z. B. Au-pair). Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn, Deutschland Elementarereignisse Verbrauchertelefon: 0800 2100 500 Elementarereignisse sind: Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwas- E-Mail: poststelle@bafin.de ser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch. Internet: www.bafin.de Gültiger Führerschein Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Amtliches Dokument, das zum Nachweis des Besitzes einer entsprechenden Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Fahrerlaubnis dient. Es ist beim Führen eines Pkws stets mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. Wenn Sie eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder bei einer der Aufsichtsbehörden einlegen, beeinträchtigt das nicht Ihr Recht, Kaufpreis Ihre Ansprüche durch eine Klage vor dem zuständigen Gericht zu ver- Der Kaufpreis ist der auf der Rechnung ausgewiesene Preis des versicher- folgen. ten Gegenstandes inkl. Mehrwertsteuer. 23. Widerruf Kontrolluntersuchungen Ein separates Widerrufsrecht für die in Ihrer BestCard enthaltenen Ver- Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Unter- sicherungsleistungen entfällt. Es gelten die entsprechenden Regelun- suchungen, die durchgeführt werden, um den Gesundheitszustand des gen zur BestCard.“ Patienten festzustellen (z. B. Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabe- teserkrankung). Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durch- geführt und dienen nicht der Behandlung. SANVB 0203 05.2026 Seite 3 von 16 Kurzzeitvermietung gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Kurzzeitvermietung ist eine Fahrzeugvermietung, die auf Stunden- oder Risikopersonen. Minutenbasis abgerechnet wird. Als Risikopersonen gelten folgende Angehörige: • In häuslicher Gemeinschaft wohnenden und dort als Hauptwohnsitz Medizinischer Zustand gemeldeten Ehepartner oder Lebensgefährten Als medizinischer Zustand wird die Summe aller vorbestehenden Symptome • Kinder, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Vorerkrankungen bezeichnet, aufgrund derer Sie vor Reiseantritt eine • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern Konsultation und/oder Behandlung durch einen Arzt oder medizinisches Fachpersonal in Anspruch nehmen. Selbstbeteiligung Eigenbeteiligung (Zuzahlung) bei Inanspruchnahme der Versicherung des Medizinisch notwendige Rückführung anspruchsberechtigten Karteninhabers an jedem versicherten Schaden. Eine Rückführung ist dann medizinisch notwendig, wenn am Reiseort eine ärztliche Unterversorgung besteht. Eine ärztliche Unterversorgung bedeutet, Unerwartete Erkrankung dass die medizinische Versorgung vor Ort nicht dem Standard in Deutsch- Eine Erkrankung gilt als unerwartet, wenn sie nach Abschluss der Versiche- land bzw. dem Standard im Land Ihres Wohnsitzes entspricht. Das Urteil rung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise über eine Unterversorgung obliegt unserem medizinischen Personal. erstmals auftritt und die konkreten Krankheitssymptome dem Reiseantritt entgegenstehen. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen Mietfahrzeug gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Ab- Ein Straßenfahrzeug mit vier oder mehr Rädern, das für die Nutzung auf schluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor öffentlichen Straßen vorgesehen und als Pkw mit nicht mehr als sieben Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind eingetragenen Sitzplätzen zugelassen ist und vom anspruchsberechtigten Kontrolluntersuchungen. Karteninhaber für den im Mietfahrzeugvertrag ausgewiesenen Zeitraum von einem gewerblichen Mietwagenunternehmen gemietet wurde, wobei die Unfall Kosten vollständig mit der BestCard Kreditkarte beglichen sein müssen. Ein Unfall liegt vor: Davon sind nicht erfasst: a) wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes a) Fahrzeuge ohne Pkw-Zulassung. Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden; b) Fahrzeuge, für welche keine Zulassung erforderlich ist. b) wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder c) Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden; Anhänger und Motorräder. c) bei Gesundheitsschäden aufgrund rechtmäßiger Verteidigung oder bei d) Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetrage- Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen. nen Sitzplätzen). e) Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle), SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Unverzüglich Allradfahrzeuge (4x4- Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB); stellt auf die auch im Subjektiven benutzt werden. liegende Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns ab. f) Oldtimer (antike Fahrzeuge, d. h. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind oder seit 10 Jahren nicht mehr hergestellt wurden). Verkäufer g) Fahrzeuge der Marken Ferrari, Lamborghini, Aston Martin, Bentley, Verkäufer ist ein Händler, mit Firmensitz oder einer Niederlassung in der Corvette, Daimler von Jaguar, De Lorean, Excalibur, Jensen, Lotus, Europäischen Union, der den versicherten Gegenstand im Internet auf Maserati, Maybach und Rolls-Royce. Webseiten oder in einem Einzelhandelsgeschäft verkauft. Bei Internetkäufen h) Carsharing-Fahrzeuge, Carsharing ist die organisierte, gemeinschaftli- gilt als Sitz die in der Webseite genannte Postadresse, über die mit dem che Nutzung von Kraftfahrzeugen Händler in Kontakt getreten werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Rechtsform der Anbieter organi- siert ist. Diese können z.B. GmbHs, AGs, Vereine oder auch GbRs sein. Versicherer i) Kurzzeitanmietungen von weniger als einem Tag sowie Carsharing- Lifestyle Protection AG Fahrzeuge, die über eingetragene Vereine oder private Carsharing- Proactiv-Platz 1 Anbieter organisiert werden. D-40721 Hilden Mietfahrzeugvertrag Versicherte Personen Der komplette Vertrag, den ein anspruchsberechtigter Karteninhaber als Versicherte Person sind Sie als Inhaber einer gültigen BestCard Kreditkarte, Mieter bei der Anmietung eines Mietfahrzeuges vom gewerblichen Mietwa- sofern in Teil C nicht anders angegeben. Ihr Hauptwohnsitz muss in genunternehmen erhält und in dem vollständig alle Bestimmungen und Deutschland liegen. Bedingungen der Anmietung sowie die Obliegenheiten aller Vertragsparteien beschrieben sind. Versicherungsnehmer Dies ist die Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, D-41061 Mön- Öffentliche Verkehrsmittel chengladbach. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Wiederbeschaffungswert Verkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten / Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der für ein gleichwertiges ge- Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe. brauchtes Fahrzeug oder für gleichwertige Teile gezahlt werden muss. Paar oder Set Zeitwert Gegenstände, die Teil eines Paars oder Sets sind und üblicherweise zu- Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen sammen verwendet werden. gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Privatfahrzeug Betrages. Ein als Personenkraftwagen zugelassenes Kraftfahrzeug, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen. Reise C. Besondere Versicherungsbedingungen für die Gruppen- Jede Urlaubs-/ Freizeitreise, die Sie während des Versicherungszeitraums versicherung für BestCard-Kreditkarten-Inhaber übernehmen. Als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen als auch einzeln ge- I. Besondere Versicherungsbedingungen für die Warenein- buchte Transport- oder Mietleistungen. Als eine Reise gelten alle Reisebau- kaufversicherung steine und Einzelleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. 1. Vertragsgrundlage Zusatzbausteine, bei denen es sich um Transport- oder Mietleistungen Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. handelt, z.B. Mietwagen sind mitversichert. Weitere Zusatzbausteine, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse sind nur dann versichert, 2. Gegenstand der Wareneinkaufsversicherung wenn sie im Rahmen einer Pauschalreise gebucht sind. Z.B. eine Musical- (1) Versicherungsschutz besteht für alle neuen, unbeschädigten be- reise inkl. Übernachtung, An- und Abreise sowie Musicalkarten. weglichen Sachen, die Sie als Karteninhaber für private Zwecke mit der auf Ihren Namen ausgestellten BestCard Kreditkarte erworben Reiseleistungen haben und die einen Mindesteinkaufswert von EUR 50 haben, für Als Reiseleistungen gelten beispielsweise die Buchung eines Fluges, einer die Dauer von 60 Tagen ab Kaufdatum. Zu beachten sind die unten Schiffs-, Bus- oder Bahnfahrt, eines Bustransfers oder eines sonstigen genannten nicht versicherten Sachen. Transportes zum Urlaubsort oder zurück bzw. vor Ort die Buchung eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung, eines Wohnmobils, eines Hausbootes (2) Versicherte Ereignisse sind: oder das Chartern einer Yacht. a) Einbruch und Einbruchdiebstahl, bei dem die versicherte Sa- che gestohlen wird Risikopersonen b) Raub (ein Raub liegt vor, wenn jemand gegen den Karteninha- Risikopersonen sind die Ihre hier genannten Angehörigen, Betreuungsper- ber Gewalt anwendet oder androht und den versicherten Ge- sonen und die Mitreisenden, sofern nicht mehr als fünf Personen die Reise genstand mit Gewalt oder Gewaltandrohung entwendet) SANVB 0203 05.2026 Seite 4 von 16 c) Abhandenkommen – nicht jedoch das bloße Liegenlassen i) Diebstahl oder Beschädigung, wenn die versicherten Gegen- (siehe Ausschlüsse) stände nicht unter der Aufsicht eines hierzu verpflichteten Drit- d) Zerstörung und/oder Beschädigung durch ein plötzliches und ten stehen; unvorhersehbares Ereignis, das die ordnungsgemäße Nutzung j) Gegenständen, die nicht von Ihnen oder von einem von iIhnen der versicherten Sache einschränkt oder verhindert beauftragten Dritten entgegengenommen wurden; e) Elementarereignisse wie Sturm, Überschwemmung und ähnli- k) Diebstahl oder Schäden an Gegenständen in einem Motor- ches. fahrzeug oder aufgrund des Diebstahls dieses Motorfahrzeugs; (3) Im Falle eines versicherten Ereignisses erfolgt zu Ziff. 2.2 a) bis c) l) Versandbestellungen, bis diese ankommen, an der genannten die Rückerstattung des Einkaufspreises bzw. zu Ziff. 2.2 d) und e) Lieferadresse angenommen und auf Schäden geprüft wurden; die Übernahme der Reparaturkosten. m) Umständen, die Ihnen bei Erwerb der versicherten Sache be- (4) Wir sind berechtigt – anstelle einer Zahlung – nach eigenem Er- kannt waren und bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit da- messen den versicherten Gegenstand reparieren zu lassen oder zu von ausgegangen werden kann, dass sie zu einem Schaden- ersetzen. fall führen werden. (5) Die erstattungsfähigen Höchstbeträge betragen für die Warenein- (2) Folgende Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen: kaufsversicherung: a) Verbrauchsgüter oder verderbliche Güter mit begrenzter Halt- a) Höchstbetrag pro Jahr EUR 2.500 barkeitsdauer b) Höchstbetrag pro Gegenstand EUR 1.500 c) Mindestpreis pro Gegenstand EUR 50 b) Briefmarken, Münzen und Medaillen c) Bargeld, Urkunden, Schecks und sonstige Wertpapiere, Ein- Ist unsere Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach festge- trittskarten, Fahrscheine und sonstige Berechtigungsscheine, stellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigungssumme binnen Unterlagen, Zahlungsmittel, alle Arten von Aktien, Edelmetall in zwei Wochen nach Zugang unserer Zahlungsankündigung per Barrenform, Silber und Gold Überweisung auf eine von Ihnen als Karteninhaber anzugebende Bankverbindung. d) Tiere und Pflanzen e) Schmuck, Uhren, Edelmetalle und Edelsteine sowie Pelze (6) Forderungen für einen versicherten Gegenstand, der zu einem Paar oder Set gehört, werden bis zum vollen Kaufpreis des Paars f) Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert oder Sets erstattet, es sei denn, diese Gegenstände können auch sowie Antiquitäten einzeln verwendet und ersetzt werden. g) Kosmetikartikel, Medikamente und medizinische Hilfsmittel h) Mobiltelefone i) Motorfahrzeuge und deren Teile 3. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls j) Fahrräder, Boote und deren Zubehör (1) Sie als Karteninhaber sind verpflichtet, nach Eintritt des Versiche- k) Dienstleistungen aller Art einschließlich der Dienstleistungen, rungsfalls: die mit der versicherten Ware zusammenhängen (z.B. Installa- a) eine Kaufbestätigung vorzulegen und tions- bzw. Einrichtungskosten, Garantien, Berechtigungen b) einen Nachweis vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass die etc.) Transaktion in voller Höhe über die BestCard Kreditkarte be- l) Versicherbare Artikel, die nicht in neuem, verkaufsfähigem, zahlt wurde (Bsp. Kreditkartenabrechnung) und vollständig fehlerfreiem und betriebsbereitem Zustand sind c) die mangelhafte Leistung (Aliud oder Schlechtleistung) bzw. m) Online erworbene Dienstleistungen oder online durchgeführte die Nichtleistung, den Mangel oder die Falschlieferung dem Dienstleistungen Verkäufer binnen 14 Tagen nach dem tatsächlichen Erhalt des n) Bücher, Gesundheitspflegeartikel gekauften Artikels zu melden und o) Versicherbare Artikel, die für berufliche oder gewerbliche Zwe- d) die Ihnen übersandte Schadenmeldung ausgefüllt zusammen cke eingesetzt werden mit den angeforderten Unterlagen an den BestCard Kreditkar- p) Versicherbare Artikel, die zum Weiterverkauf gekauft wurden ten Versicherungsservice zurückzuschicken. Defekte oder Be- q) Versicherbare Artikel, die auf Auktions-Webseiten gekauft schädigungen sind von Ihnen nachzuweisen (ggf. per Kosten- wurden voranschlag). r) Umgebaute oder aufbereitete Artikel, Schlussverkaufsartikel (2) Wenn Sie nach der Begleichung Ihrer Forderung durch uns den Ar- s) Grundstücke, Gebäude, dauerhaft in Haus, Büro oder Fahr- tikel oder einen Ersatzartikel bzw. die Erstattung des Kaufpreises zeugen angebrachte Gegenstände vom Verkäufer erhalten, ist die Zahlung von Ihnen in voller Höhe t) Elektronikgeräte und -artikel (wie zum Beispiel tragbare Musik- zurückerstatten oder der Ersatzartikel an uns auszuhändigen. anlagen, Ton- und Datenträger, MP3- bzw. MP4-Spieler, Com- (3) Sie haben: puter oder Computerzubehör), die für geschäftliche Zwecke a) sämtliche angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, verwendet werden. um Diebstahl oder Beschädigungen der versicherten Gegen- u) Im Internet angesehene oder heruntergeladene Artikel (MP3- stände zu verhindern; Dateien, Fotos, Software, etc.) b) die eventuell entstehenden Kosten zur Beschaffung der erfor- v) Verborgene Fehler des versicherbaren Artikels. derlichen Unterlagen selbst zu tragen; c) Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Einbruchdiebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung, Körperverletzung) un- verzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und II. Besondere Versicherungsbedingungen für die Garantie- sich die Anzeige bescheinigen zu lassen; verlängerung d) uns auf unsere Aufforderung hin, auf eigene Kosten, sämtliche versicherten Gegenstände oder Teile von Paaren und Sets zu- 1. Vertragsgrundlage zusenden und uns die Rechte daran, insbesondere Eigentums- Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. rechte, zu übertragen, damit wir den Betrag, den wir an Sie er- statten, ggf. von dem für den Schaden verantwortlichen Dritten 2. Gegenstand der Garantieverlängerung zurückfordern kann; Diese Versicherung ist für die Reparatur oder, nach unserem alleinigen e) zu versichern, dass Sie den Schaden nicht auch bei einer wei- Ermessen, für den Ersatz von versicherten Geräten bestimmt, die infol- teren Versicherung geltend machen. ge eines Defekts während des Versicherungszeitraums entstanden sind. 4. Ausschlüsse Die Geräte sind nach Ablauf der Herstellergarantie oder der Händlerga- (1) Wir leisten keine Erstattung für Schadenfälle, die sich direkt oder rantie einschließlich jeglicher Garantieverlängerung, die die Geräte be- indirekt ergeben aus: reits abdeckt, und der Karenzzeit bis zu dem maximalen Gerätealter a) Schäden, die nicht in Zusammenhang mit versicherten Ereig- abgedeckt. nissen nach Ziffer 2 Abs.2 dieser Bedingungen entstanden Diese Versicherung deckt die berechtigten Geräte bis zur maximalen sind. Deckungssumme pro Schadenfall im Falle eines Defekts im Rahmen b) Verlieren der Ware bzw. das einfache Abhandenkommen der der Höchstversicherungssumme. Der Versicherungsschutz gilt während Ware, die unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort abgestellt des Versicherungszeitraums und nur für die in Ziffer 3 aufgeführten Ge- wurde. Unerklärliches Verschwinden von Gegenständen; räte. Wenn die maximale Deckungssumme pro Schadenfall und/oder c) Schäden aufgrund von Betrug, unberechtigter Verwendung, die Höchstversicherungssumme unter Berücksichtigung der Reparatur- unsachgemäßer Behandlung, oder Nichteinhaltung der Her- oder Wiederbeschaffungskosten überschritten wird, beteiligen wir uns stellerhinweise; an den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Geräts. d) Sachfolge- und Vermögensschäden; e) Kosten für Reparaturen, die nicht in von dem BestCard Kredit- karte Versicherungsservice autorisierten Werkstätten anfallen; f) Diebstahl von Gegenständen, wenn dies nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Entdeckung des Diebstahls polizeilich gemeldet und ein schriftlicher Bericht darüber eingeholt wurde; g) Schaden infolge von durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandener Abnutzung von Gegenständen oder Produktions- fehlern; h) Verlusten oder Schäden aufgrund von Radioaktivität, Wasser, Feuchtigkeit oder Erdbeben; SANVB 0203 05.2026 Seite 5 von 16 3. Versicherbare Geräte rungssumme im Falle früherer Schäden überschritten wird, die be- reits reguliert wurden, beteiligen wir uns mit einem finanziellen Bei- Versicherbare Geräte sind nachfolgend aufgeführt: trag in Höhe des Höchstbetrags pro Schadenfall Kategorie Anzahl Details Maxima- Kauf- • wenn die Reparatur- oder Austauschkosten den Höchstbetrag pro les Alter preis Schadenfall nicht übersteigen, jedoch im Falle früherer, bereits re- (inkl. gulierter Schäden, die Höchstversicherungssumme, beteiligen wir USt) uns mit einem finanziellen Beitrag in Höhe der Differenz zwischen Küchen/ Unlimi- - Waschen: Geschirr- Bis zu 3 EUR der Höchstversicherungssumme und den bereits regulierten Scha- Haushalts- tiert spüler, Waschma- Jahre1)2) 100 denkosten geräte schine (einschließlich bis • wenn die Reparatur- oder Austauschkosten den Höchstbetrag pro Waschmaschine mit EUR Schadenfall übersteigen und dazu führen, dass im Falle früherer, Trockenfunktion), 5.000 bereits regulierter Schäden die Höchstversicherungssumme über- Trockner schritten wird, leisten wir einen finanziellen Beitrag in Höhe entwe- - Kühlen: Kühlschrank, der des Höchstbetrags pro Schadenfall oder der Differenz zwischen Gefrierschrank, Kühl- der Höchstversicherungssumme und den bereits regulierten Scha- /Gefrier-Kombination, denkosten, je nachdem, welcher Betrag der geringere ist. Klimaanlage, Wein- In allen Fällen wird anhand folgender Formel berechnet, bis zu welcher klimaschrank Höhe wir den Schaden übernehmen: - Kochen: Kochplatte, Min. (Min. (Reparatur oder Austauschkosten und Höchstbetrag pro Backofen, Kochfeld, Schadenfall) und Höchstversicherungssumme – Summe der bereits re- Mikrowellenofen, gulierten Schadenkosten) Mikrowelle Kleine Unlimi- Staubsauger, Toaster, Bis zu 3 EUR Haushalts- tiert Küchenmaschine, Jahre1)2) 100 5. Geltungsbereich geräte Wasserkocher, Bügel- bis Der geografische Geltungsbereich ist Deutschland und im Fall von trag- eisen, Kaffeemaschine, EUR baren IT-Geräten, Foto & Video-Equipment sowie Smartphones & Gad- Mixer 2.000 gets weltweit, sofern Sie sich nicht länger als 60 aufeinanderfolgende Entertain- Unlimi- TV (LCD, LED, OLED), Bis zu 3 EUR Tage außerhalb von Deutschland auf Reisen befinden. Bitte beachten ment tiert DVD, Blu-ray-Player, Jahre1)2) 100 Sie, dass eine Leistungserbringung nur in Deutschland stattfinden kann. Heimkino, Soundsys- bis tem, Spielkonsole EUR 6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes (tragbar und nicht 5.000 (1) Der Beginn des Versicherungsschutzes erfolgt mit Abschluss eines tragbar) berechtigten Kreditkartenvertrags mit der Openbank Deutschland Foto & Unlimi- Digitalkamera, Spiegel- Bis zu 3 EUR AG sowie nach Ablauf der Karenzzeit. Video tiert reflexkamera, Jahre1)2) 100 (2) Karenzzeit Camcorder bis Es gilt eine Karenzzeit von 30 Tagen. Kein Schadenfall, welcher EUR während dieser 30 Tage nach Abschluss eines berechtigten Best- 5.000 Card-Kreditkartenvertrags oder davor auftritt, ist durch diese Versi- IT-Geräte Unlimi- PC, Laptop, Notebook, Bis zu 3 EUR cherung abgedeckt. tiert Drucker, Scanner Jahre1)2) 100 (3) Laufzeit der Versicherung bis Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Laufzeit des Kreditkar- EUR tenvertrags bzw. der Laufzeit des Gruppenversicherungsvertrags 5.000 zwischen uns und der Openbank Deutschland AG. Smart- Unlimi- Smartphone, Tablet, Bis zu 3 EUR phones und tiert Ebook, Wearable, Jahre1)2) 100 Gadgets Smartwatch, MP3/MP4- bis 7. Generelle Vorgehensweise im Schadenfall und Obliegenheiten Spieler, Kopfhörer EUR nach Eintritt eines Versicherungsfalls 2.500 Nachstehend finden Sie Informationen darüber, was Sie bei Eintritt ei- (1) Ab Kaufdatum (am Tag des Schadenfalls) (2) Oder ab Tag der Auslieferung des Händler-Ersatzgeräts (am Tag des Schadenfalls) nes Schadens tun müssen. (1) In jedem Fall sind Sie verpflichtet, Die Geräte müssen außerdem: • vor einer Meldung an uns zu überprüfen, ob die Stromversor- • Von Ihnen nach dem Datum des Vertragsabschlusses mit der Kre- gung, die Sicherungen und die Batterien (falls vorhanden) des ditkarte gekauft worden sein; Gerätes korrekt funktionieren. • fabrikneu bei einem autorisierten Händler gekauft worden sein (das • sich innerhalb von maximal 30 Tagen nach Feststellung des Produkt muss mit einer Garantie ausgestattet sein); Schadens mit dem Schadenbearbeiter in Verbindung zu set- • Nicht mehr unter der Herstellergarantie oder Händlergarantie ste- zen. Sollten Sie dies nicht machen dann kann dies dazu füh- hen (einschließlich jeglicher Garantieverlängerung); ren, dass unsere Leistung entfällt, außer im Falle von höherer • Die Geräte müssen in Ihrer Wohnung oder von Familienmitgliedern, Gewalt. Der Schadenbearbeiter wird Ihren Schadenfall auf- die mit Ihnen zusammenleben, installiert und / oder benutzt werden. nehmen und Ihnen ggf. einen autorisierten Dienstleister zur Reparatur zuweisen. • Wenn Sie einen gültigen Anspruch geltend gemacht haben, 4. In welchen Fällen ruht die Versicherungsleistung? müssen Sie uns auch benachrichtigen, wenn Arbeiten erforder- Die Versicherung deckt die Geräte gegen den Eintritt eines Defekts, lich sind, bevor ein autorisierter Dienstleister Ihr Haus auf- sucht, um eine Reparatur durchzuführen. Sie müssen uns in- Die Geräte sind versichert: formieren, wenn solche Arbeiten abgeschlossen sind, und die • Nach Ablauf der Herstellergarantie oder Händlergarantie (ein- entsprechende Bescheinigung vorlegen (falls zutreffend). Der schließlich jeglicher Garantieverlängerung) und der Karenzzeit. Schadenbearbeiter wird Ihnen die Daten des autorisierten • Bis zum maximalen Alter. Dienstleisters erst dann mitteilen, wenn Sie diese Verpflichtun- gen erfüllt haben. Art des Leis- Maxima- Maximale Höchstversiche- • Nur autorisierte Dienstleister sind berechtigt, Reparaturen im Deckungs- tungen le An- De- rungssumme Rahmen dieser Versicherung durchzuführen, es sei denn, wir schutzes zahl der ckungs- haben im Voraus etwas anderes vereinbart. Die Reparaturen Scha- summe werden innerhalb der normalen Arbeitszeit der Werkstatt denfäl- pro Scha- durchgeführt. Bitte halten Sie Ihre Versicherungsunterlagen le1) denfall1)2) bereit, wenn unser autorisierter Dienstleister eintrifft. Defekt Repa- Unlimi- EUR 1.500 EUR 2.500 Hinweis: ratur tiert (max. EUR • Wenn Ihr Gerät ausfällt, müssen Sie alle angemessenen Maß- oder 500 für nahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen, z. B. die Ersatz kleine Nutzung einstellen, wenn dies wahrscheinlich zu weiteren Haushalts- Schäden führt geräte) • Sie müssen alle Arbeiten durchführen, die erforderlich sind, um (1) Pro 12-Monatszeitraum Ihr Gerät zugänglich und sicher zu machen (2) Darf nicht höher als der ursprüngliche Kaufpreis des Geräts sein • Wenn ein autorisierter Dienstleister zu Ihnen nach Hause Für Schadenregulierungen gelten folgende Höchstgrenzen: kommt, um Ihr Gerät zu reparieren, nachdem wir Ihren An- spruch bestätigt haben, und der autorisierte Dienstleister die • Höchstbetrag pro Schadenfall wie oben angegeben Reparatur nicht beginnen oder abschließen kann, weil die Vor- • Höchstversicherungssumme wie oben angegeben. arbeiten (wie in den obigen Absätzen beschrieben) nicht im Voraus abgeschlossen wurden, stellt der autorisierte Dienst- Eine Überschreitung der Höchstgrenzen ist, gleich zu welchem Zeit- leister Ihnen seine Standard-Gebühren für den Besuch in Ihrer punkt und aus welchem Grund, nicht möglich: Wohnung in Rechnung. Sie müssen diese Rechnung bezah- • wenn die Reparatur- oder Austauschkosten höher als der Höchst- betrag pro Schadenfall sind, ohne dass dabei die Höchstversiche- SANVB 0203 05.2026 Seite 6 von 16 len, und die Kosten können gemäß den Bedingungen dieser • Wetter- und Klimaereignisse wie starker Schneefall oder Versicherung nicht zurückgefordert werden. Sturm, die den Straßenverkehr einschränken (2) Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen und Informationen • das Original des Kaufbelegs, d. h. die von einem autorisierten Händler für das betreffende Gerät auf Ihren Namen (sofern von 9. Ausschlüsse dieser selbst gekauft) ausgestellte Rechnung, auf der auch das Ausgeschlossen sind die Versicherungsleistungen bei folgenden Schä- Fabrikat, das Modell und wenn möglich auch die Seriennum- den: mer des Geräts sowie auch die Registrierungsnummer des au- (1) Schäden unter folgenden Umständen: torisierten Händlers angegeben sein sollte, • Jeder Schaden bei welchen das Gerät nicht zu Diagnosezwe- • sofern es sich bei dem Gerät um ein Ersatzgerät handelt, eine cken bereitgestellt werden kann Bescheinigung des Herstellers oder Einzelhändlers, in der fol- • Jeder Schaden sofern das Original des Kaufbelegs hierfür gende Daten aufgelistet sind: Ihre Kontaktdaten (Name, An- nicht vorgelegt oder ein äquivalenter Nachweis hierüber er- schrift etc.), die ursprüngliche Seriennummer oder IMEI- bracht werden kann Nummer des Geräts, die Seriennummer des Ersatzgeräts und • Geräte deren Seriennummer oder IMEI nicht lesbar/verfügbar das Datum des Austausches, ist oder in irgendeiner Weise manipuliert wurde • wenn Familienmitglieder involviert sind: Legen Sie zusammen • Nicht-private Nutzung durch Sie oder Ihre Familienmitglieder mit dem Original des Kaufbelegs eine eidesstattliche Versiche- • Jedes Gerät, das für den professionellen Gebrauch hergestellt rung der Familienzugehörigkeit und des Hauptwohnsitzes vor, oder bestimmt ist • ein von Ihnen zum Zeitpunkt der Schadenmeldung ausgefülltes • Vorsätzliche Beschädigung, Missbrauch oder Vernachlässi- Schadenformular, gung des Geräts • ein Nachweis über weitere Versicherungen, Garantien oder • Nichtbeachtung der Herstelleranweisungen Garantieverlängerungen welche das Gerät möglicherweise • Jegliche Sachschäden, die nicht im Zusammenhang mit einem ebenfalls abdecken, Defekt stehen und auf eine äußere Ursache zurückzuführen • sowie alle sonstigen Dokumente, die vom Schadenbearbeiter sind verlangt werden, um die Rechtmäßigkeit Ihrer Schadenforde- • Falsche oder fehlerhafte Installation (einschließlich fehlerhafter rung zu prüfen. Software) • Witterungseinflüsse wie Blitzschlag, Überschwemmung und 8. Vorgehensweise im Schadenfall und Schadenregulierung starker Wind • Defekte oder Ausfälle, die auf eine äußere Ursache zurückzu- Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Schritte des Schadenregulie- führen sind, z. B. Überspannung rungsprozesses. • Ausfall, Defekt, Beschädigung oder Verlust aufgrund eines Cy- (1) Telediagnose berangriffs Unser Callcenter führt eine Vorabdiagnose auf der Grundlage der • Jegliche Prozesse des Erhitzens, Trocknens, Reinigens, Fär- von Ihnen bereitgestellten Informationen durch. Während der Diag- bens, Veränderungen durch äußere Ursachen oder Reparatu- nose prüft und bestätigt das Callcenter, wenn möglich, ob der be- ren, sowie Schäden durch Sonneneinstrahlung schriebene Defekt abgedeckt ist. Unser Callcenter kann Sie auch • Wenn das Gerät gegenüber ihrer ursprünglichen Herstellung dabei unterstützen, die genaue Ursache der Störung zu ermitteln und Zweckbestimmung verändert wird und, falls möglich, das Problem zu lösen. (2) Durchführung der Schadenabwicklung • Jede Änderung oder Rückrufaktion, die vom Hersteller initiiert a) Termin für Hauseinsatz wurde oder von ihm zu verantworten ist Wenn die Telediagnose es nicht ermöglicht hat, den Fehler • Jedes Versagen, das unter die Haftung des Herstellers fällt festzustellen und das von Ihnen beschriebene Problem zu lö- oder fallen sollte sen, verpflichten wir uns, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt • Jegliche Kosten im Zusammenhang mit geleisteter notwendi- der in Artikel 7.1 beschriebenen Unterlagen einen autorisierten ger Arbeit, um auf Ihr versichertes Gerät zuzugreifen und/oder Dienstleister für eine physische Diagnose zu beauftragen, um es für eine Reparatur oder einen Austausch zu entfernen den Schaden zu beurteilen und die Schadenregulierung im • Jeder Schaden, sofern Sie Ihre BestCard Kreditkarte bereits Sinne dieser Versicherungsbedingungen durchzuführen. gekündigt haben. b) Auftragsausführung (2) Reparaturen von Defekten durch: One Underwriting Agency GmbH (One) organisiert die güns- • Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile, die im Wartungs- tigste Lösung je nach Gewicht oder Typ des Geräts. Die von heft des Herstellers beschrieben sind, wie z. B. Glühbirnen, One gewählte Option wird bei der Schadenvalidierung bekannt Lampen, Filter, Sicherungen, Türdichtungen, Riemen, Ablauf- gegeben. Die Optionen sind wie folgt: rohre, Schläuche • Reparatur zuhause • Komponenten der Wärmedämmung • Reparatur im Reparaturzentrum • Pixelfehler, deren Anzahl oder Ort die vom Hersteller akzep- Es kann vorkommen, dass die Reparatur zuhause nach der tierte Grenze nicht überschreitet physischen Überprüfung durch den autorisierten Dienstleister • Fremdkörper (unerwünschte Materie, die in das Gerät einge- nicht durchgeführt werden kann, was dazu führt, dass das Ge- drungen ist), Vernachlässigung, vorsätzlicher Missbrauch oder rät zum Reparaturzentrum transportiert werden muss. Fehlgebrauch des Geräts und/oder Schäden, die dadurch ver- Wenn das Gerät nach der physischen Diagnose durch den au- ursacht wurden, dass das Gerät nach Auftreten eines Fehlers torisierten Dienstleister als Totalschaden oder als nicht repa- weiter benutzt wurde rierbar eingestuft wird, stellt One ein Ersatzgerät zur Verfü- • Leistungen, die ohne Anwesenheit des Versicherungsnehmers gung. Wir ersetzen das Gerät entweder durch ein gleichwerti- oder seines Bevollmächtigten erbracht werden ges Ersatzprodukt oder ein Gerät mit gleichwertigen techni- • Hardware, die nach dem Kauf des ursprünglichen Geräts hin- schen Eigenschaften und Spezifikationen. zugefügt wurde Die oben genannten Lösungen für die Schadenabwicklung un- • Verbrauchsmaterialien wie z.B. Staubsaugerbänder, Toner-, terliegen den in Ziffer 4 definierten und beschriebenen Gren- Druck- oder Tintenpatronen, Glühbirnen, Compact Discs, digi- zen, die zu keinem Zeitpunkt und aus keinem Grund über- tale Bänder etc. schritten werden können. • Batterien (einschließlich normaler nicht aufladbarer Batterien Hinweis: Im Falle Ihrer Abwesenheit während der Auftrags- und wiederaufladbarer Batterien) ausführung durch den autorisierten Dienstleister wird Ihnen ein • Externe Fehler wie Verkabelung, elektrischer Anschluss oder zweiter Termin vorgeschlagen. Die Kosten für diese Umbu- Rohrleitungen/Kanäle chung werden Ihnen in Rechnung gestellt und müssen von (3) Reparaturkosten für: Ihnen bezahlt werden. • Das Versagen oder die Unfähigkeit eines Geräts oder eines c) Auftrag außerhalb des Deckungsumfangs Computerprogramms, ein Datum als das korrekte Kalenderda- Falls der autorisierte Dienstleister feststellt, dass das aufgetre- tum zu erkennen oder korrekt zu verarbeiten oder über dieses tene Ereignis außerhalb des Deckungsumfangs liegt oder zu Datum hinaus korrekt zu funktionieren den Ausschlüssen gehört, steht es Ihnen frei, direkt mit der au- • Arbeiten, für die der Hersteller das Gerät zurückgerufen hat torisierten Werkstatt von One oder einer anderen Werkstatt auf • Haftpflicht eines Dritten, der für den Fehler oder Schaden ver- eigene Verantwortung und auf eigene Kosten die Lösung des antwortlich ist (Hersteller, Wiederverkäufer, Distributor oder ei- aufgetretenen Problems zu vereinbaren. ne andere Person) d) Dokumentation • Material- und Arbeitskosten, für die der Hersteller im Rahmen Die Auftragsausführung wird immer mit einem Auftragsformular einer Garantie oder Gewährleistung haftbar gemacht wird abgeschlossen, das Sie unterschreiben und von dem Sie eine • Schäden an Einwegartikeln und routinemäßig austauschbaren Kopie aufbewahren. Der Auftrag beginnt mit dem Eintreffen Artikeln wie Batterien, Tastern, Glühbirnen und Vakuumbeuteln unseres autorisierten Dienstleisters bei Ihnen zu Hause. • Zubehör oder Peripheriegeräte wie Kabel, Geschirrspülma- Hinweis: One und der autorisierte Dienstleister haften in den schinenkörbe, Backofenzubehör, Fernbedienungen folgenden Fällen nicht für die Nichteinhaltung der Frist: • Glasteile • Einschränkungen des Straßenverkehrs oder Reisebe- schränkungen • Schäden an nicht-funktionalen Teilen wie Schrankverkleidun- gen und Armaturen • Wohnung, die in einem geregelten und/oder einge- schränkten Verkehrsbereich liegt SANVB 0203 05.2026 Seite 7 von 16 • Verlust oder Beschädigung, welche nicht auf einen Defekt zu- Bezeichnet jeden berechtigten Defekt während des Deckungszeitraums rückzuführen sind nach Ablauf der Herstellergarantie einschließlich jeglicher Garantiever- • Schäden, die durch Zerkratzen, Abplatzen, Flecken, Rost oder längerung, die das Gerät bereits abdeckt, und der Karenzzeit, und den Korrosion verursacht wurden Sie uns melden. • Schäden, die durch Fremdkörper oder Substanzen verursacht Komponenten wurden, die normalerweise nicht mit dem Gerät in Verbindung Alle mechanischen und elektrischen Komponenten, die im Rahmen die- gebracht werden ser Versicherung versichert sind und zur ursprünglichen Spezifikation • Reparaturen, die von Personen durchgeführt werden, die nicht des Geräts gehören, mit Ausnahme der unten aufgeführten Komponen- von One autorisiert sind oder ohne die vorherige Zustimmung ten: von One • Serviceartikel: Normalerweise austauschbare Komponenten oder • Jegliche routinemäßige Wartung, Reinigung, Verstopfung, Ent- Verbrauchsmaterialien mit begrenzter Lebensdauer, einschließlich, fernung, Einstellung, Neuausrichtung, Änderung, Installation aber nicht beschränkt auf: Sicherungen, Batterien, Disketten, oder Transport Schallplatten, Bänder, Stifte, Patronen und Software, Staubsauger- • Jeder Schaden, der dadurch entsteht, dass das Gerät nicht beutel, Riemen, Bürsten und Werkzeuge, Glühbirnen und Leucht- benutzt werden kann, oder jeder Schaden, der über die Repa- stoffröhren, Fernbedienungen, Tintenpatronen für Heimcomputer- ratur- und/oder Ersatzkosten des Geräts hinausgeht drucker, Spielsteuerungen, Mäuse (4) Reparaturen an Satellitenanlagen, wenn: • Kosmetische Artikel: einschließlich, aber nicht beschränkt auf: • ein Ausfall des TV-Gerätes vorliegt Lampenabdeckungen, Knöpfe, Tasten, Lackierungen, Kunststoff- • die Satellitenantenne neu positioniert oder ausgerichtet werden oder Metallgehäuse, Zierleisten, Abzeichen oder andere Insignien muss; oder • es einen Witterungsschaden an der Satellitenantenne gibt Höhere Gewalt (5) Zudem sind wir nicht haftbar, wenn sich die Umsetzung des De- Unvorhergesehene Umstände, die es uns oder Ihnen unmöglich ma- ckungsschutzes aufgrund höherer Gewalt verzögert oder unmöglich chen, vertragliche Pflichten zu erfüllen. ist. Zuhause Ihr ständiger Wohnsitz in Deutschland. Nicht als „Zuhause“ gelten alle 10. Definitionen Gemeinschaftsräume einer Wohnanlage, jegliche temporäre Installation Die im Folgenden definierten Wörter und Ausdrücke haben in diesen oder Stromanschlüsse sowie alle Anlagen, die zum öffentlichen Bereich Bedingungen stets dieselbe Bedeutung und ergänzen die Definitionen gehören. Ein Versicherungsvertrag gilt nur für ein Haus. im Teil B. Maximales Alter Gerät Bezeichnet die Anzahl der Jahre des Geräts zwischen dem in der Bezeichnet die in der nachstehenden Liste aufgeführten Geräte, die von Rechnung angegebenen Kaufdatum des Geräts und dem Datum des Ihnen fabrikneu in Deutschland mit der Kreditkarte gekauft, in Ihrem Schadeneintritts, während der das Gerät versichert werden kann. Für Haus installiert und/oder benutzt wird und die nach Artikel 3 dieser Be- diese Versicherung beträgt das maximale Alter 3 Jahre. dingungen für den Versicherungsschutz in Frage kommen. Maximale Deckungssumme pro Schadenfall Küchen/Haushaltsgeräte: Der von uns im Schadenfall zu zahlende Höchstbetrag. Dieser Betrag • Waschen: Geschirrspüler, Waschmaschine (einschließlich Wasch- darf gemäß Ziffer 6.2 den für das Gerät gezahlten ursprünglichen Kauf- maschine mit Trockenfunktion), Trockner preis oder die maximale Deckungssumme pro Schadenfall (je nachdem, • Kühlen: Kühlschrank, Gefrierschrank, Kühl-/Gefrier-Kombination, welcher Betrag geringer ist) nicht übersteigen. Klimaanlage, Weinklimaschrank • Kochen: Kochplatte, Backofen, Kochfeld, Mikrowellenofen, Mikro- Familie welle Als Familie gelten für die Garantieverlängerung folgende Angehörige: • In häuslicher Gemeinschaft wohnenden und dort als Hauptwohnsitz Kleine Haushaltsgeräte: gemeldeten Ehepartner oder Lebensgefährte • Staubsauger, Toaster, Küchenmaschine, Wasserkocher, Bügelei- • In häuslicher Gemeinschaft wohnenden und dort als Hauptwohnsitz sen, Kaffeemaschine, Mixer gemeldeten unterhaltsberechtigte Kinder unter 25 Jahren. Geräte, welche von Ihnen gekauft wurden, aber ausschließlich durch ein Entertainment: Mitglied der Familie im Sinne dieser Bedingungen genutzt werden, sind • TV (LCD, LED, OLED), DVD, Blu-ray-Player, Heimkino, Soundsys- ebenfalls versichert. tem, Spielkonsole (tragbar und nicht tragbar) Höchstversicherungssumme Foto & Video: Die Summe aller über Ihre Versicherung gezahlten Schäden. Der Be- • Digitalkamera, Spiegelreflexkamera, Camcorder trag richtet sich nach den in Ziffer 4 angegebenen Höchstgrenzen. IT-Geräte: Rechnung • PC, Laptop, Notebook, Drucker, Scanner Ein Original (keine Zweitschrift) wie z. B. ein Kassenbon, Lieferschein oder Geschenkbeleg, aus dem sich ergibt, dass Ihr versichertes Gerät Smartphones & Gadgets: von Ihnen mit Ihrer Kreditkarte erworben wurde oder Ihnen übereignet • Smartphone, Tablet, Ebook, Wearable, Smartwatch, MP3/MP4- wurde oder in Ihrem Eigentum stand und in dem das Kaufdatum, Fabri- Spieler, Kopfhörer kat, Modell und der ursprüngliche Kaufpreis angegeben sind und das von einem autorisierten Händler unter Angabe seines Namens und sei- autorisierter Händler ner Adresse ausgestellt wurde. Gewerblicher Einzelhändler in Deutschland, der die Rechte am Verkauf elektrischer Geräte des Herstellers inklusive der Herstellergarantie hält, ursprünglicher Kaufpreis der behördlich registriert ist und den in Deutschland geltenden gesetzli- Der Preis des Geräts einschließlich sämtlicher Steuern (jedoch ohne chen Bestimmungen unterliegt. Berücksichtigung von Werbeaktionen und Rabatten), der von Ihnen oder der Person, die Ihnen das Gerät offeriert hat, gezahlt wurde, so wie autorisierter Dienstleister in der Rechnung angegeben. Ein autorisierter Reparaturdienst und Service-Anbieter, der von uns be- auftragt wurde und der einen Reparatur-Support-Vertrag mit dem Versi- Reparaturkosten cherer abgeschlossen hat. Notwendige Kosten, die im Zusammenhang mit den Entsendungen von Technikern, Fehlerdiagnosen, benötigtem Material sowie Logistik- und Totalschaden Arbeitsleistungen im Rahmen der Reparatur von Komponenten entste- Wenn die Reparaturkosten zusammengenommen die Wiederbeschaf- hen fungskosten des versicherten Geräts übersteigen. welche einen Defekt erlitten haben. Defekt überholtes Gerät (Grade A) Der plötzliche und unvorhergesehene Ausfall einer oder mehrerer Kom- Funktionsfähiges Gerät in gutem Zustand, ohne SIM-Kartensperre und ponenten infolge eines dauerhaften mechanischen, elektrischen oder in neutraler Verpackung. Das bereits benutzte Gerät wurde unter Ein- elektronischen Defekts, der zum plötzlichen Aussetzen ihrer Funktionen haltung eines genau festgelegten Rückholungs- und Reparaturprozes- führt. Der Defekt muss während des Deckungszeitraums passieren. ses überholt. Es kann leichte Abnutzungen aufweisen. Hauseinsatz Ersatzgerät Bezeichnet den in diesen Versicherungsbedingungen definierten Vor- Das von unserem autorisierten Dienstleister aufgrund einer berechtigten gang, bei dem die autorisierte Reparaturwerkstatt zuhause eine Diag- Schadenforderung bereitgestellte Ersatzgerät, im Falle, dass das versi- nose der Geräte für einen Schadenfall durchführt, der durch diese Be- cherte Gerät als (wirtschaftlicher) Totalschaden oder nicht reparabel gilt. dingungen abgedeckt ist. Ein versichertes Gerät wird gegen ein gleichwertiges Ersatzprodukt oder ein überholtes Gerät ausgetauscht. Ist dasselbe Fabrikat und Modell Schadenfall / Schaden nicht verfügbar, erhalten Sie ein Gerät mit vergleichbaren technischen Eigenschaften und Spezifikationen. SANVB 0203 05.2026 Seite 8 von 16 Leichnams einer versicherten Person an den der Versicherung Händler-Ersatzgerät bekannten offiziellen Wohnsitz der versicherten Person. Gerät, das Ihnen vom Hersteller oder Verkäufer als Ersatz ausgehändigt c) Auf Wunsch der Hinterbliebenen der versicherten Person wurde und das in einer Verkaufsstelle ausgetauscht oder im Rahmen übernehmen wir alternativ auch die Kosten einer Bestattung eines längerfristigen Mietvertrags neu ausgegeben wurde und das im vor Ort, bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Über- Deckungszeitraum als Austausch für das ursprüngliche versicherte Ge- führung entstanden wären. rät dient d) Widerspricht die versicherte Person nach der Wiederherstel- lung der Transportfähigkeit einem medizinischen Rücktrans- Dritter port zum offiziellen Wohnsitz oder zum nächstgelegenen ge- Natürliche oder juristische Person, die weder Vertragspartner dieser eigneten Krankenhaus am offiziellen Wohnsitz, endet unsere Versicherung ist, noch in dieser durch Andere vertreten wird. Leistungspflicht am Tag des Widerspruchs durch die versicher- te Person. Karenzzeit (4) Erleidet die versicherte Person während einer Reise einen Unfall Bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum, in dem der Versicherte und muss sie deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, nicht für Ansprüche versichert ist, die während dieses Zeitraums auftre- erstatten wirr hierfür die Kosten bis zu EUR 5.000. ten. Für die Garantieverlängerung gilt eine Karenzzeit von 30 Tagen. In (5) Erleidet die versicherte Person eine lebensbedrohliche Krankheit den ersten 30 Tagen ab Versicherungsbeginn besteht kein Versiche- oder eine Krankheit, deren stationäre Behandlung im Ausland 10 rungsschutz für einen Schadenfall. Tage übersteigt, so übernehmen wir die Beförderungskosten von bis zu zwei nahestehenden Personen zum Ort der Behandlung. Als Verschleiß nahestehende Personen gelten ausschließlich Kinder, Lebens- Unvermeidbare Verschlechterung des versicherten Geräts aufgrund partner oder Eltern. Zudem übernimmt der Versicherer die Rückrei- seines üblichen Gebrauchs sekosten für mitreisende minderjährige Kinder, sofern diese nicht durch die versicherte Person oder eine andere nahestehende Per- son betreut werden können. Die Unterbringungskosten für Begleit- personen von mitreisenden minderjährigen Kindern am Behand- III. Besondere Versicherungsbedingungen zur Auslandreise- lungsort werden ebenfalls übernommen. krankenversicherung (6) Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet im 1. Vertragsgrundlage Ausland, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftig- keit nicht mehr besteht. Eine Folgebehandlung im Land des offiziel- Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. len Wohnsitzes ist nicht versichert. 2. Beginn und Ende der Auslandsreisekrankenversicherung 5. Ausschlüsse Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt Ihrer Reise, jedoch Keine Leistungspflicht besteht: nicht vor Grenzüberschreitung ins Ausland. Eine Auslandsreise in die- (1) Bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand, wel- sem Sinne ist jede Abwesenheit vom offiziellen Wohnsitz der versicher- cher der versicherten Person bei Antritt der Reise bekannt war. Da- ten Person bis zu einer Höchstdauer von maximal 60 Tagen. Ist die runter fallen insbesondere medizinische Zustände, wegen der die Rückreise bis zum Ende des Versicherungsschutzes aus medizinischen versicherte Person: Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht für entschä- a) Während der letzten zwölf Monate einen Krankenhausaufent- digungspflichtige Versicherungsfälle über den vereinbarten Zeitraum halt hatte. hinaus, längstens jedoch auf 365 Tage. b) Testergebnisse erwartet oder auf der Warteliste für eine Ope- ration, Konsultation oder Untersuchung steht. 3. Versicherte Personen c) Innerhalb der letzten drei Monate begonnen hat, Medikamente Die nachfolgend genannten Personen gelten bei Reisen als versichert: einzunehmen oder die Einnahme geändert oder sich in Be- (1) Sie als der Karteninhaber. handlung begeben hat. (2) Am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnende und dort gemeldete d) Alle zwölf Monate oder häufiger eine medizinische, chirurgi- Ehepartner oder Lebensgefährten sowie unterhaltsberechtigten sche oder psychiatrische Untersuchung benötigt. Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese mit e) Die Diagnose „unheilbar“ und/oder „chronisch“ erhalten hat, es Ihnen als BestCard Kreditkarten-Inhaber die Reise gemeinsam bu- sei denn es tritt eine unerwartete Verschlechterung einer be- chen und durchführen. Eine Kostenübernahme durch uns erfolgt für reits bestehenden chronischen oder unheilbaren Erkrankung bis zu maximal fünf Familienangehörige, die gemeinsam reisen. ein. (2) Reisen gegen den Rat eines praktizierenden Arztes. 4. Versicherungsumfang (3) Dieselben Leistungseinschränkungen gelten für Folgen eines vor Antritt der Auslandsreise geschehenen Unfalls. (1) Wir bieten den in Ziffer 3 genannten versicherten Personen Versi- (4) Für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen, cherungsschutz für auf Auslandsreisen unvorhergesehen eintreten- die durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen verursacht worden de Krankheiten oder Unfallfolgen. sind. Es wird jedoch Versicherungsschutz gewährt und Service ge- (2) Bei einem während der Auslandsreise eintretenden Versicherungs- boten, wenn das Ereignis unerwartet nach dem Antritt der Reise fall ersetzen wir entstehende Aufwendungen für die Heilbehandlung auftritt. Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Ta- und erbringen gegebenenfalls weitere vereinbarte Leistungen, u. a.: ges nach Beginn des Ereignisses. Ausgeschlossen ist weiterhin a) für ambulante Behandlung durch einen Arzt, jegliche aktive Teilnahme an einem der Ereignisse. b) für stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich un- (5) In Gebieten, bei denen vor Beginn Ihrer Reise eine Reisewarnung aufschiebbarer Operationen, sofern diese Operationen für die durch das Auswärtige Amt (oder die jeweilige offizielle Stelle des versicherte Person nicht vorhersehbar waren, Landes, in welchem sich der Wohnsitz der versicherten Person be- c) für Prothesen und Herzschrittmacher, die zum ersten Mal not- findet) ausgesprochen wird besteht prinzipiell kein Versicherungs- wendig werden, schutz. Es wird jedoch Versicherungsschutz gewährt und Service d) für Arznei-, Verband- und Heilmittel, wenn diese ärztlich ver- geboten, wenn ein Ereignis, welches zu einer Reisewarnung führte, ordnet wurden, unerwartet nach Antritt der Reise auftritt. Der Versicherungsschutz e) für ärztlich verordnete Hilfsmittel, soweit diese erstmals auf- erlischt am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reise- grund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen warnung. Unfalls oder durch eine Erkrankung erforderlich werden, (6) Für wissentlich und/oder willentlich herbeigeführte Krankheiten und f) für die Behandlung von unvorhergesehenen, akut im Ausland Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Ent- auftretenden Schwangerschaftskomplikationen sowie von in wöhnungsbehandlungen. deren Folge eintretenden Fehl- oder Frühgeburten oder (nicht (7) Für Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkran- rechtswidrigen) Schwangerschaftsabbrüchen. kungen sowie für Hypnose und Psychotherapie. g) Bei Zahnbehandlungen ist nur eine schmerzstillende Zahnbe- (8) Für die Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, handlung und die Reparatur von Zahnprothesen und Provisori- Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung. Aufwen- en mitversichert. dungen werden aber insoweit erstattet, als unvorhergesehen ärztli- h) Versichert ist ebenfalls der medizinisch notwendige Kranken- che Hilfe im Ausland bei akut auftretenden Schwangerschaftskom- transport zur stationären Heilbehandlung in das nächsterreich- plikationen sowie in deren Folge eintretenden Fehl- oder Frühge- bare und für die Behandlung geeignete Krankenhaus im Aus- burten oder (nicht rechtswidrigen) Schwangerschaftsabbrüchen land und zurück in die Unterkunft. notwendig ist (vgl. Ziffer 4.2 f)). (3) Für die Kosten des Rücktransports und Überführungskosten gilt (9) Für Zahnersatz einschließlich Kronen und für Kieferorthopädie. Folgendes: (10) Für Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Brillen, Hörgeräte etc.), sofern die- a) Die Kosten für den Rücktransport einer versicherten Person se nicht erstmalig aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung werden übernommen, wenn dieser medizinisch notwendig und während der Reise ärztlich verordnet werden. ärztlich angeordnet ist und an den offiziellen Wohnsitz der ver- (11) Für Kur- und Sanatoriums-Behandlungen sowie für Rehabilitati- sicherten Person oder das diesem Wohnsitz nächstgelegene, onsmaßnahmen. geeignete Krankenhaus erfolgt. (12) Für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. b) Stirbt eine versicherte Person während der Auslandsreise, Die Einschränkung entfällt, wenn während eines vorübergehenden werden die Überführungskosten übernommen. Überführungs- Aufenthaltes durch eine vom Aufenthaltszweck unabhängige Er- kosten sind die unmittelbaren Kosten der Überführung des SANVB 0203 05.2026 Seite 9 von 16 krankung oder einen dort eingetretenen Unfall eine Heilbehandlung 9. Geltungsbereich notwendig wird. Der Versicherungsschutz gilt weltweit im Ausland. Als Ausland gilt nicht (13) Für wissenschaftlich nicht anerkannte Untersuchungs- oder Be- das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren offiziellen Wohn- handlungsmethoden und Arzneimittel. sitz hat. Offizieller Wohnsitz ist das Land, in dem die versicherte Person (14) Für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder des Inha- steuerlich veranlagt ist sowie jeder weitere gemeldete Wohnsitz. Sollte bers des Versicherungspakets. Sachkosten werden jedoch erstat- die versicherte Person in mehreren Ländern einen offiziellen Wohnsitz tet. haben, sind auch diese Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlos- (15) Für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Un- sen. terbringung. (16) Für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Aus- land alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Rei- se war. IV. Besondere Versicherungsbedingungen zur Reiserück- (17) Für Gefahren von Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strah- tritts- und Reiseabbruch-Versicherung lung. 1. Vertragsgrundlage (18) Für Schäden durch versuchten Suizid und dessen Folgen sowie durch vollendeten Suizid. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. (19) Für Schäden bei der Ausübung von Risiko- und Extremsportarten und Motorsportrennen, bei denen es u.a. auf die Erzielung von 2. Gegenstand der Versicherung Höchstgeschwindigkeiten ankommt. (1) Von der Versicherungsleistung sind die Fälle des Reiserücktritts (20) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die und des Reiseabbruchs umfasst. Der Versicherungsschutz besteht Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder weltweit für Reisen, welche mit der BestCard Kreditkarte bezahlt ist die geforderte Vergütung nicht angemessen, so können wir un- wurden. sere Leistungen auf den im behandelnden Land üblichen und an- (2) Der Versicherungsschutz für die Reiserücktrittsversicherung be- gemessenen Betrag herabsetzen. steht für: (21) Für ärztlich verordnete Krankengymnastik oder Massagen sowie a) Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus einem unter Ziffer 4 Strahlen- oder Lichtbehandlungen. genannten Grund verspätet angetreten wurde, (22) Für Ansprüche, die dadurch entstehen, dass Sie es versäumt ha- b) Rücktrittskosten/-gebühren und/oder Stornokosten/-gebühren, ben, sich vor Ihrer Reise dringend empfohlene Impfstoffe, Impfun- die die versicherte Person einem Reiseunternehmen oder ei- gen oder Medikamente zu beschaffen. Entscheidend für Impfungen ner anderen Institution vertraglich aufgrund von Nichtantritt der sind die Empfehlungen der jeweiligen zuständigen Regierungsbe- Reise schuldet, hörde (für Deutschland etwa die Ständige Impfkommission des Ro- c) gebuchte, im Voraus bezahlte und nicht in Anspruch genom- bert-Koch-Instituts) im Land des Wohnsitzes. mene Reiseleistungen, sofern diese im Reisevertrag gesondert vereinbart wurden, 6. Versicherungssumme d) Teilstornokosten/-gebühren, wenn bei einer Reise, an der (1) Wir haften bis zur maximalen Entschädigungsleistung von EUR 20 mehrere versicherte Personen teilnehmen, mindestens eine Millionen EUR. Dies gilt auch für Fälle, in denen die Summe der versicherte Person aus einem versicherten Grund nicht reisen einzelnen Versicherungsleistungen oberhalb dieser Leistungsgren- kann. ze liegt. Dies gilt für einen oder mehrere Versicherte, die Opfer (3) Bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnungen, Ferienhäu- desselben versicherten Unfalls sind, welcher durch das gleiche Er- ser, Ferienappartements, Hotelzimmer, Wohnwagen, Wohnmobile, eignis verursacht wurden. Die Leistungen werden in diesem Fall gemietete Personenkraftwagen sowie Schiffscharter leistet der entsprechend reduziert und proportional zu der Anzahl der Opfer Versicherer: gezahlt. a) Rücktrittskosten/-gebühren und/oder Stornokosten/-gebühren, (2) Die Kosten medizinisch notwendiger Hilfsmittel werden bis zu EUR die von der versicherten Person aufgrund von Nichtbenutzung 1.000 übernommen. oder vorzeitiger Aufgabe des Mietobjektes geschuldet sind, (3) Die Kosten schmerzstillender Zahnbehandlungen sowie Reparatur b) Für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten der Mietobjek- von Zahnprothesen und Provisorien werden bis zu EUR 250 über- te, falls keine Weitervermietung gelungen ist. nommen. (4) Der Versicherungsschutz für die Reiseabbruchversicherung besteht für: 7. Rechte im Schadenfall a) eine außerplanmäßige Beendigung der Reise, b) nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung, (1) Der versicherten Person steht die Wahl unter den zur Heilbehand- c) Rückreisekosten sowie sonstige Mehrkosten, die durch einen lung zugelassenen Ärzten frei. Abbruch der Reise nachweislich entstanden sind, vorausge- (2) Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die setzt, dass An- und Abreise im versicherten Arrangement ent- versicherte Person freie Wahl unter den Krankenhäusern am Ort halten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. des Versicherungsfalls, die unter ständiger ärztlicher Leitung ste- Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse hen, über ausreichend diagnostische und therapeutische Möglich- des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die keiten verfügen, nach wissenschaftlich allgemein anerkannten Me- gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der ge- thoden arbeiten und Krankenakten führen. Nicht gewählt werden buchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug erforderlich können Krankenhäuser, die auch Kuren bzw. Sanatoriums- ist, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Behandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Flugzeugklasse ersetzt. (3) Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Rechnungen oder d) Kosten, die durch den vorzeitigen Abbruch der Reise entste- Zweitschriften mit der Bestätigung eines anderen Versicherungs- hen, trägers über die gewährten Leistungen vorgelegt und die geforder- e) Kosten, die für die Nachreise zu einer gebuchten Rundreise ten Nachweise erbracht sind. Diese werden unser Eigentum. Bei anfallen. uns anfallende Übersetzungskosten können von den Leistungen (5) Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die genannten und zum abgezogen werden, evtl. anfallende Kosten für die Überweisungen Reiserücktritt- oder Reiseabbruch führenden Ereignisse außerhalb ins Ausland werden von der versicherten Person getragen. der Kontrolle der versicherten Person liegen und sie der versicher- ten Person zum Buchungszeitpunkt unbekannt waren. 8. Obliegenheiten im Schadenfall (1) Alle Belege müssen den Vor- und Zunamen der behandelten versi- 3. Versicherte Personen cherten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzel- (1) Als versicherte Personen gelten die nachfolgend genannten: nen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten. Aus a) Sie als Karteninhaber einer gültigen BestCard Kreditkarte, den Rezepten müssen das verordnete Arzneimittel, der Preis und b) Familienangehörige des BestCard Kreditkarten-Inhabers, so- der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen. Bei Zahnbehandlun- fern sie mit dem BestCard Kreditkarten-Inhaber die Reise ge- gen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne meinsam buchen und durchführen. Familienangehörige im und der daran vorgenommenen Behandlung tragen. Leistungen Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind der am gemein- oder deren Ablehnung durch die in Ziffer 8 Abs.3 genannten Versi- samen Hauptwohnsitz wohnende und dort gemeldete Ehepart- cherungsträger sind nachzuweisen. ner oder Lebensgefährten sowie unterhaltsberechtigten Kinder Die versicherte Person hat auf unser Verlangen jede Auskunft zu bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder unserer Eine Kostenübernahme durch die Versicherung erfolgt für bis Leistungspflicht und des Leistungsumfangs erforderlich ist sowie zu maximal fünf Familienangehörige, die gemeinsam reisen. bei einer geschäftsbedingten Reise einen Nachweis (z.B. Termin- (2) Für den Karteninhaber getroffene Bestimmungen gelten sinngemäß /Auftragsbestätigung oder ggfs. Arbeitgeberbestätigung) zu erbrin- auch für Dritte, die ggf. Ansprüche aus diesem Versicherungsver- gen. trag geltend machen können; wenn wir dem Karteninhaber gegen- (2) Auf unser Verlangen ist die versicherte Person verpflichtet, sich über von der Verpflichtung zur Leistung frei sind, so gilt dies auch durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. für ggf. mitbegünstigte Dritte. (3) Außerdem ist die versicherte Person verpflichtet, uns die Einholung von erforderlichen Auskünften zu ermöglichen (insbesondere die Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht). SANVB 0203 05.2026 Seite 10 von 16 4. Versicherte Gründe für die Reiserücktritts- und Reiseabbruch- erwartet werden konnten. Wir sind von der Verpflichtung zur Versicherung Leistung frei, wenn der Versicherungsfall von der versicherten (1) Der Höchstbetrag der Versicherungsleistung für die versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde. Führt die versicherte Ereignisse ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, so sind Kreditkarte BestCard Extra BestCard Premium wir berechtigt, unsere Leistungen in dem Verhältnis zu kürzen, Maximale Entschädi- EUR 5.000 EUR 10.000 das der Schwere des Verschuldens der Versicherten Person gungsleistung entspricht. Selbstbeteiligung 10%, mindestens 10%, mindestens g) für Kosten, die entstehen, weil eine versicherte Person nicht im EUR 100 EUR 100 Besitz eines gültigen Passes, Visums oder anderer für die Rei- se erforderlichen Dokuments ist. (2) Wir sind zur Leistung verpflichtet, wenn infolge eines der nachste- h) für Kosten, die entstehen durch Gefahren des Krieges, Bürger- hend genannten Gründe entweder: krieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich a) die Reiseunfähigkeit der versicherten Person(en) nach allge- unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwen- meiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder dung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein b) ihr der Reiseantritt nicht zugemutet werden kann oder von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren erge- c) ihr die planmäßige Beendigung der Reise nicht zugemutet ben, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerli- werden kann che Unruhen und Kernenergie. (3) Versicherte Gründe sind: i) für alle Ansprüche, bei denen Sie nicht reisen können oder a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung sich gegen den Reiseantritt entscheiden, weil das Auswärtige der Versicherten Person; Amt (oder eine andere gleichwertige staatliche Stelle in einem b) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung ei- anderen Land) wegen einer Pandemie von Reisen abrät. ner Risikoperson oder einer mitreisenden versicherten Per- son; c) Impfunverträglichkeit der versicherten Person oder im Falle 6. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls einer gemeinsamen Reise einer der oben genannten mitver- (1) Die jeweils versicherte Person (gemäß obiger Definition), im Falle sicherten Personen; Minderjähriger deren gesetzlicher Vertreter, ist verpflichtet, nach d) Schwangerschaft einer versicherten Person; Eintritt des Versicherungsfalls folgendes zu unternehmen bzw. hat e) Schaden am Eigentum der versicherten Person oder im Falle folgende Unterlagen bei dem Versicherer einzureichen: einer gemeinsamen Reise der begünstigten Angehörigen der a) die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der schon an- versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen getretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren und (Naturkatastrophen) oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten. b) die Ärzte von der Schweigepflicht in Bezug auf den Versiche- Der Schaden muss erheblich sein oder die Anwesenheit des rungsfall zu entbinden, soweit diesem Verlangen rechtswirk- Geschädigten zur Schadenfeststellung notwendig sein. Als sam nachgekommen werden kann und erheblich gilt die Beschädigung, wenn die Schadenhöhe EUR c) ärztliche Atteste über Krankheiten, Unfälle, Impfunverträglich- 2.500 übersteigt keiten bzw. Schwangerschaft einzureichen und f) Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender Arbeitslosigkeit d) den Nachweis darüber zu führen, dass der vollständige Reise-/ infolge einer unerwarteten, betriebsbedingten Kündigung des Mietpreis über eine gültige BestCard Kreditkarte bezahlt oder Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; diese als Zahlungsmittel hinterlegt wurde g) Aufnahme des Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit e) Versicherungsnachweis durch die gültige BestCard Kreditkar- heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung ten-Nummer, Buchungsunterlagen und Rechnungen; arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zuge- f) bei unerwarteter schwerer Erkrankung, schwerer Unfallverlet- stimmt hat; zung, Schwangerschaft sowie Bruch von Prothesen und Lo- h) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise ckerung von implantierten Gelenken ein Attest eines Arztes am wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die Aufenthaltsort, das bestätigt, dass der Reiseabbruch notwen- versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen berufli- dig ist; für die Reiserücktrittsversicherung ist für die genannten chen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten sechs Monate Fälle ein Attest eines Arztes im Heimatland vorzulegen, der neuen beruflichen Tätigkeit; g) Bei Tod eine Sterbeurkunde, i) Unerwartete Einberufung der versicherten Person zu einer h) bei Schaden am Eigentum und bei Feuer, Wasserrohrbruch Wehrübung oder unerwartete gerichtliche Vorladung (auch für oder Elementarereignissen während der Reise geeignete Schöffentätigkeit) der versicherten Person, sofern der Termin Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll); nicht verschoben werden kann und die Stornokosten/- i) im Falle einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels gebühren nicht von einem Kostenträger übernommen wer- eine Bestätigung des Beförderungsunternehmens über die den; Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels. j) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an der Schu- (2) Die jeweils versicherte Person (gemäß obiger Definition), im Falle le/Universität der versicherten Person, sofern die Reise vor Minderjähriger deren gesetzlicher Vertreter, ist zum Nachweis des dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht wurde und der versicherten Ereignisses auf unser Verlangen außerdem verpflich- Wiederholungstermin während oder unmittelbar nach der tet, uns das Recht einzuräumen, die Frage der Reiseunfähigkeit in- Reise stattfindet folge einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schwe- k) Unerwartete gerichtliche Vorladung der versicherten Person; ren Unfallverletzung durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen l) Bruch von Prothesen, unerwarteter Ausfall eines Herzschritt- zu lassen. machers oder unerwartete Fehlfunktion von Implantaten, wel- che eine Reisetätigkeit unmöglich macht; 5. Selbstbeteiligung m) Schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise Der Selbstbehalt bei einem Reiserücktritt oder Reiseabbruch beträgt angemeldeten Hundes einer versicherten Person. Nicht versi- 10% des erstattungsfähigen Schadens, aber mindestens EUR 100 pro chert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau Schadenfall. des für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes 5. Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht: V. Besondere Versicherungsbedingungen zur Reisegepäck- a) sofern die Erkrankung eine psychische Reaktion auf ein versicherung Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugun- 1. Vertragsgrundlage glück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. Unruhen oder Terrorakten ist; b) bei psychischen Erkrankungen, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurücklag sowie bei Suchterkrankun- 2. Gegenstand der Versicherung gen; Wir erbringen die in den Ziffern 4 und 5 aufgeführten Versicherungsleis- c) bei medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Orga- tungen bei Gepäckbeschädigung oder Gepäckverlust während einer nen und anderen Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräten); Reise. Versichert ist der Zeitwert des auf der Reise mitgeführten und d) bei Vorerkrankungen. Versicherungsschutz besteht jedoch bei aufgegebenen Reisegepäcks der versicherten Person einschließlich al- einer unvorhergesehenen Verschlechterung einer bereits be- ler für die Reise gemieteten oder geliehenen Gegenstände. Als Reise- stehenden Erkrankung, wenn in den letzten 6 Monaten vor gepäck gelten alle Sachen des Reisebedarfs für die jeweilige Reise so- Grenzüberschreitung ins Ausland keine ärztliche oder ärztlich wie Geschenke und Reiseandenken. verschriebene Behandlung dieser Erkrankung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen ohne Befund. 3. Versicherungssumme e) bei bestehenden Erkrankungen der Versicherten Person bzgl. (1) Die Versicherungssumme beträgt bis zu EUR 2.000 pro Schaden- derer ein Arzt von einer Reise abgeraten hatte oder abgeraten fall und bis zu drei Fälle pro Kalenderjahr. hätte, wenn er konsultiert worden wäre. (2) Im Versicherungsfall erstatten wir bis zur Höhe der Versicherungs- f) für Kosten, die für eine Stornierung oder einen Reiseabbruch summe für entstehen, wenn diese(r) aus Umständen resultiert, die der a) abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert. versicherten Person bei der Buchung der Reise bzw. bei Be- Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um ginn des Versicherungsschutzes bekannt waren oder objektiv neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich SANVB 0203 05.2026 Seite 11 von 16 eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, in dem Zeitraum zwischen Check-in und Check-out sind nicht Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages; mitversichert. b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und f) Als Teilnehmer an Pauschalreisen (Bündelung von mindestens ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den zwei Reiseleistungen, wenn mindestens ein versichertes Ver- Zeitwert; kehrsmittel im Paket enthalten ist). Bei Seereisen/Kreuzfahrten c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert; wird das Schiff einem Hotel gleichgesetzt. d) amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wie- Sofern der Reisende bereits im Besitz eines gültigen Flugtickets derbeschaffung. oder Fahrausweises ist oder ein solcher im Flugha- (3) Bereits geleistete Zahlungen durch das Transportunternehmen fen/Bahnhof/Hafen hinterlegt ist, gilt abweichend hiervon: werden mit der Versicherungssumme verrechnet. Werden für die direkte Fahrt zum Flughafen/Bahnhof/Hafen vor der vorgesehenen Abreise Verkehrsmittel benutzt, so beginnt der Ver- 4. Gepäckbeschädigung sicherungsschutz bereits mit dem Einsteigen in das Verkehrsmittel. Er erlischt jeweils nach der Ankunft des Luftfahrzeuges/Zuges/der (1) Umfang der Versicherung Schiffsfähre mit dem Aussteigen aus dem nach dem Flug/der Trifft das in ordnungsgemäßem Zustand zur Beförderung mit dem- Bahnfahrt/Schiffsfahrt benutzten Verkehrsmittel am nächstgelege- selben Verkehrsmittel, das auch die versicherte Person für die Rei- nen Zielort (Hotel, Arbeitsplatz, Wohnung, Sammelstelle). se nutzt, aufgegebene Gepäck der versicherten Person beschädigt Unfälle während einer von der Transportgesellschaft wegen am planmäßigen Bestimmungsort ein, erstatten wir nachweislich schlechten Wetters oder aus technischen Gründen gebotenen Er- entstandene Kosten für die Reparatur bzw. den Kauf notwendiger satzbeförderung sind in gleicher Weise mitversichert. Versiche- Ersatzkleidung, Gepäckstücke und Hygieneartikel bis zu EUR rungsschutz besteht auch auf der An- und Abfahrt zu einer Vor- 2.000, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen durch das Trans- abend-Gepäckaufgabe bei Flugreisen. portunternehmen. Versicherungsschutz besteht auch für Fahrten, die mit Bahnnetz- Die Erstattung richtet sich bezüglich Art, Menge und Güte nach karten getätigt werden, sofern die Bahnnetzkarte mit einer gültigen dem beschädigten Gepäck der versicherten Person. Kreditkarte bezahlt wurde. (2) Einschränkungen des Versicherungsschutzes (3) Umfang des Versicherungsschutzes Keine Leistungspflicht besteht, wenn Wir leisten Entschädigung, wenn mitgeführtes und aufgegebenes a) das Gepäck nicht ordnungsgemäß aufgegeben wurde; Reisegepäck während der Reise und während der An- oder Abrei- b) das Gepäck vom Zoll oder von einer anderen Behörde be- se dazu abhandenkommt oder beschädigt wird. schlagnahmt wurde; Als versichert gelten: c) das Gepäckstück normale, für einen Transport typische Be- a) Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, schädigung wie z.B. Kratzer, Flecken etc. aufweist, die die vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte; Nutzung des Gepäckstücks selbst aber nicht beeinflussen. b) Unfall eines Verkehrsmittels; (3) Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls c) Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Bitte beachten Sie im Schadenfall die nachfolgenden Punkte: Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, a) Alle von uns zur Schadenfeststellung als erforderlich erachte- Erdbeben und Erdrutsch. ten Unterlagen (z.B. Tickets, Bestätigung der Transportgesell- Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönli- schaft über die Gepäckbeschädigung, polizeiliche Anzeige bei chen Reisebedarfs der Versicherten Person, einschließlich Ge- Schaden durch Straftaten) sind einzureichen. schenke und Reiseandenken. b) Die Belege über die notwendigen, im Zusammenhang mit der (4) Einschränkung des Versicherungsschutzes Gepäckbeschädigung stehenden, Ausgaben sind einzu- (4.1) Nicht versichert sind: reichen. a) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art c) Zur Überprüfung der auf dem Ticket angegebenen Reisezeit mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa; werden die veröffentlichten Flugpläne herangezogen. b) Mitgeführte Betriebsmittel und Spezialgegenstände, die Es ist ausreichend, die geforderten Dokumente als Kopie/Scan/Bild vom Arbeitgeber überlassen wurden oder primär dienst- zur Verfügung zu stellen. lich genutzt werden; c) Sportgeräte; 5. Gepäckverlust d) Schmuck. (1) Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist, dass die Kosten (4.2) Einschränkungen des Versicherungsschutzes für Die nachfolgenden aufgeführten Gegenstände sind bis • Flugtickets EUR 200 versichert. • Eisenbahnfahrscheine/Schiffsfähren a) Private Mobiltelefone, EDV-Geräte und Software ein- • Fernbusse schließlich des jeweiligen Zubehörs; • PKW-Anmietungen (= Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge) b) Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör als • Taxifahrten, die über die App „FREE NOW“ (mytaxi) (gilt nur in mitgeführtes Reisegepäck; Deutschland) oder ein Unternehmen der Sharing Economy ge- c) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Zahnspangen und bucht wurden Prothesen einschließlich des jeweiligen Zubehörs; • Hotelaufenthalte (auch Pensionen, Gasthöfe, bei Anmietungen d) Geschenke und Reiseandenken; von Unterkünften über ein Unternehmen der Sharing Economy, (4.3) Reisegepäck in abgestellten Mietfahrzeugen Ferienwohnungen oder -appartements sowie fest verankerte Versicherungsschutz bei Diebstahl von Reisegepäck wäh- Wohneinheiten auf einem Campinggelände. Mobile Wohnwa- rend der versicherten Reise aus einem Mietfahrzeug und genanhänger, Trailer oder Wohnmobile sind nicht versichert.) aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Be- • Seereisen / Kreuzfahrten (mit Hotel gleichgestellt) oder hältnissen oder Dach- oder Heckträgern besteht nur, wenn das Mietfahrzeug bzw. die Behältnisse oder die Dach- oder • Pauschalreisen (Bündelung von mindestens zwei Reiseleistun- Heckträger durch gen, wenn mindestens ein versichertes Verkehrsmittel im Paket Verschluss gesichert sind und der Schaden zwischen 6.00 enthalten ist), Uhr und 22.00 Uhr eintritt. Bei Fahrtunterbrechungen, die vollständig mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt wurden. nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht auch (2) Der Versicherungsschutz beginnt jeweils nachts Versicherungsschutz. a) mit Betreten des Flughafengeländes/Bahnhofs/Fährhafens, gilt (5) Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls für die Dauer des Fluges/der Bahnfahrt/Schiffsfahrt und erlischt Bitte beachten Sie im Schadenfall die nachfolgenden Punkte: jeweils mit Verlassen des Flughafengelän- a) Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafba- des/Bahnhofs/Fährhafens am Bestimmungsort. re Handlungen unverzüglich der nächstzuständigen oder b) mit dem Einsteigen in den Fernbus, gilt für die Dauer der Bus- nächsterreichbaren Polizeidienststelle unter Einreichung einer fahrt und erlischt jeweils mit Verlassen des Busses am Be- Liste aller in Verlust geratenen oder beschädigten Sachen an- stimmungsort. zuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen. Uns ist hierüber c) als Insasse (Fahrer und Mitfahrer) des PKW. Jeder berechtigte eine Bescheinigung einzureichen. Insasse eines Mietwagens hat Anspruch auf die volle Versi- b) Es sind angemessene Schritte zur Wiedererlangung des Ge- cherungssumme gemäß diesem Vertrag. Berechtigte Insassen päcks zu unternehmen. können alle versicherten Personen sein. (6) Nicht versichert sind: d) als Passagier auf Taxifahrten in einem über die App „FREE a) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen NOW“ (mytaxi) (gilt nur in Deutschland) oder ein Unternehmen oder Verlieren; der Sharing Economy gebuchten Taxi. Versicherungsschutz b) Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der besteht nur als Insasse des Taxis. Jeder berechtigte Insasse Versicherten Person entstanden sind. Führt die versicherte eines Taxis hat Anspruch auf die volle Versicherungssumme Person den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir be- gemäß diesem Vertrag. Berechtigte Insassen können alle Ver- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschul- sicherten Personen sein. dens der Versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu e) als Hotelgast auf dem Hotelgelände oder als Übernachtungs- kürzen; gast in einer Unterkunft. Der Versicherungsschutz beginnt bei c) Vermögensfolgeschäden. Ankunft mit dem Betreten des Hotelgeländes vor dem Check-in und erlischt bei Abreise nach dem Check-out mit dem Verlas- sen des Hotelgeländes. Unfälle außerhalb des Hotelgeländes SANVB 0203 05.2026 Seite 12 von 16 VI. Besondere Versicherungsbedingungen zur Flugver- innerhalb von 4 Stunden gibt. Die Erstattungssumme ist begrenzt spätungsversicherung auf die Höhe der nachweislich angefallenen Verpflegungskosten, höchstens jedoch EUR 500 pro Versicherungsfall. 1. Vertragsgrundlage (2) Einschränkungen des Versicherungsschutzes Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. Wir leisten keinen Schadenersatz, wenn eine alternative Möglich- keit der Weiterreise innerhalb von 4 Stunden von der versicherten 2. Gegenstand der Versicherung Person nicht wahrgenommen wird. Zudem leisten wir nicht für Kos- Wir erbringen die in Ziffer 4 bis 7 aufgeführten Versicherungsleistungen ten, welche nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der ver- bei Unannehmlichkeiten, die während einer Reise entstehen. passten Abreise oder dem verpassten Anschluss stehen. (3) Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls Die versicherte Person ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung 3. Versicherungssummen der Reise sowie die Gründe der verpassten Abreise bzw. des ver- Die Versicherungssumme beträgt für die in den Ziffern 4 bis 7 aufge- passten Anschlusses uns zur Verfügung zu stellen. Im Zusammen- führten Versicherungsleistungen bis zu EUR 500 pro Fall und bis zu drei hang mit der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen entstehen- Fälle pro Kalenderjahr. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Versiche- de Kosten trägt die versicherte Person. rungsfälle durch einen Auslöser (Ziffern 4 bis 7) eintreten. 7. Verweigerung des Boardings bei Überbuchung 4. Gepäckverspätung (1) Gegenstand der Versicherung (1) Gegenstand der Versicherung Wenn die versicherte Person innerhalb der bekannt gegebenen Wir ersetzen der versicherten Person die nachgewiesenen Aufwendun- Check-in-Zeiten für einen bestätigten geplanten Flug eingecheckt gen für notwendige Ersatzkäufe von persönlichem Reisebedarf bis zu oder dies versucht hat und das Boarding aufgrund einer Überbu- EUR 500 je Ereignis, wenn aufgegebenes Gepäck nachgewiesen mehr chung verweigert wird, erstatten wir der versicherten Person bis zu als 4 Stunden nach Ankunft des gebuchten Fluges am planmäßigen EUR 500 je Ereignis der nachweislich angefallenen Kosten für Zielflughafen verspätet oder nicht ankommt. Mahlzeiten und Hotelunterbringung. Versicherungsschutz besteht bei Linienflügen, die mit einer staatlich zu- (2) Einschränkung des Versicherungsschutzes gelassenen und registrierten Fluggesellschaft nach einem allgemein zu- Wir leisten keinen Schadenersatz für Kosten, welche bereits von gänglichen, zeitlich festgelegten und an Anzeigetafeln im Flughafen der den Flug durchführenden Fluglinie ersetzt werden. Weiterhin veröffentlichten Plan durchgeführt werden. Als Bezugsquelle für die Er- leistet der Versicherer nicht für Kosten, welche nicht kausal durch mittlung werden der „ABC World Airways Guide“ oder der „Official Airli- das verweigerte Boarding des Flugzeugs entstanden sind. Zudem ne Guide“ zugrunde gelegt. leistet der Versicherer nicht für Fälle, in welchen der versicherten (2) Einschränkungen des Versicherungsschutzes Person das Boarding wegen anderer Gründe als Überbuchung Keine Leistungspflicht besteht: verweigert wurde. Insbesondere wird nicht geleistet, wenn die a) wenn die versicherte Person die Gepäckverspätung oder den even- Fluggesellschaft das Boarding aufgrund von Beeinträchtigungen tuellen Gepäckverlust nicht unverzüglich der Fluggesellschaft an- durch Krankheit, Alkohol oder bewusstseinserweiternde Substan- zeigt und per Gepäckermittlungsbogen dokumentiert; zen verweigert. b) für Anschaffungen, die die versicherte Person später als zwei Tage nach ihrer Ankunft vornimmt; c) wenn sich die Gepäckverspätung auf der Rückreise zum ständigen 8. Ausschlüsse und Einschränkungen Wohnort der versicherten Person ereignet; Nicht versichert sind: d) für Anschaffungen, die die versicherte Person nach Auslieferung a) Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der ver- des Gepäcks vornimmt; sicherten Person entstanden sind; e) im Falle der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger hoheitli- b) Vermögensfolgeschäden, z.B. entgangene Honorare durch Flug- cher Eingriffe; verspätung; (3) Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls c) Video- und Fotoapparate als aufgegebenes Reisegepäck ein- Wird das Gepäck nicht fristgerecht ausgeliefert, muss die versicherte schließlich Zubehör sowie Schmucksachen; Person die Fluggesellschaft bzw. das Beförderungsunternehmen und die Notrufzentrale des Versicherers hiervon unverzüglich in Kenntnis 9. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls setzen. Alle Einkaufsbelege, die im Zusammenhang mit der Gepäckver- (1) Die versicherte Person ist verpflichtet, sich Verspätung von Flügen spätung stehen, eine Kopie der Reiseunterlagen, eine Bescheinigung und anderen Verkehrsmitteln, Verweigerung des Boardings und des Beförderungsunternehmens über die mindestens 4-stündige Ge- Verspätung des Reisegepäcks vom Beförderungsunternehmen be- päckverspätung, die Bordkarte und alle Gepäckscheine sind uns vorzu- stätigen zu lassen und hierüber eine Bescheinigung und Bu- legen. chungsunterlagen einzureichen. (2) Die Kosten für Mahlzeiten, Hotelunterbringung und weitere in An- 5. Flugverspätung spruch genommene Leistungen sind durch Vorlage der Originalbe- (1) Gegenstand der Versicherung lege nachzuweisen. Wir ersetzen der versicherten Person die nachgewiesenen Auf- (3) Die versicherte Person ist verpflichtet, Schäden durch strafbare wendungen für Verpflegung, Hotelaufenthalt sowie die Beförderung Handlungen unverzüglich der nächstzuständigen oder nächster- vom Flughafen zu einem nahe gelegenen Beherbergungsbetrieb reichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und sich dies bestätigen und zurück bis zu EUR 500 je Ereignis, wenn sich der Abflug des zu lassen. Uns ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. gebuchten Linienfluges um mehr als 4 Stunden verzögert durch: a) einen Streik oder eine Blockade des Personals der Fluggesell- schaft, bei welcher die versicherte Person gebucht hat, sofern der Streik oder die Blockade nicht mindestens 24 Stunden vor VII. Besondere Bedingungen für die Reise-Assistance dem geplanten Abflug öffentlich bekannt gegeben wurde, oder 1. Vertragsgrundlage b) technischen Defekt des gebuchten Flugzeuges. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. Versicherungsschutz besteht bei Linienflügen, die mit einer staat- lich zugelassenen und registrierten Fluggesellschaft nach einem 2. Assistance-Leistungen allgemein zugänglichen, zeitlich festgelegten und an Anzeigetafeln im Flughafen veröffentlichten Plan durchgeführt werden. Als Be- (1) Allgemeine Reiseinformationen zugsquelle für die Ermittlung werden der „ABC World Airways Gui- Auf Wunsch werden dem Karteninhaber oder seinen mitreisenden de“ oder der „Official Airline Guide“ zugrunde gelegt. Familienangehörigen zur Vorbereitung einer Auslandsreise telefo- (2) Einschränkungen des Versicherungsschutzes nische Informationen über das Reiseland erteilt. Dazu zählen: Wir leisten keinen Schadenersatz, wenn der Linienflug der versi- a) allgemeine länderspezifische Informationen (z. B. Sitten und cherten Person nicht vorab ordnungsgemäß bestätigt wurde. Gebräuche, Geschichte und Politik), (3) Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls b) Standort der konsularischen Vertretung eines Landes in Die versicherte Person ist verpflichtet, uns die Buchungsbestäti- Deutschland, gung der Reise sowie die Gründe der Verspätung bzw. des Ausfalls c) Impf-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen des Reiselan- zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit der Beschaffung des und der erforderlichen Unterlagen entstehende Kosten trägt die versi- d) sonstige Informationen über das Reiseland wie Klima, Visa cherte Person. Zur Überprüfung der auf dem Ticket angegebenen und Zollbestimmungen und Hinweise für Geschäftsreisende Reisezeiten werden die veröffentlichten Flugpläne herangezogen. (2) Informationen zu Verbindungen und Reisebuchungen Für die Vorbereitung einer privaten Reise werden bei Einsatz der spezifischen Kreditkarte auf Wunsch des Karteninhabers oder sei- 6. Verpasste Abreise / Verpasster Anschluss nen mitreisenden Familienangehörigen Informationsleistungen er- (1) Gegenstand der Versicherung bracht: Versäumt die versicherte Person es aufgrund von Verspätung öf- a) Informationen zu Flügen und Flugverbindungen. fentlicher Verkehrsmittel um mehr als 2 Stunden, rechtzeitig am Ab- b) Informationen zu Hotel- und Mietwagenbuchungen weltweit. reise- oder Weiterreisepunkt anzukommen und verpasst sie infol- c) Informationen zu Bahnverbindungen. gedessen ihr gebuchtes öffentliches Verkehrsmittel, erstatten wir (3) Dolmetscher-Service die anfallenden Kosten für Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelun- Wird wegen eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schwierigkei- terbringung, wenn es keine alternative Möglichkeit der Weiterreise ten im Ausland der Kontakt mit Behörden, Kfz-Werkstätten oder SANVB 0203 05.2026 Seite 13 von 16 Gutachtern erforderlich, wird auf Wunsch ein telefonischer Dolmet- g) auf Abnutzung und Verschleiß, auf Gefrieren, auf mechanische scherdienst angeboten: oder elektrische Ausfälle, es sei denn, diese beruhen auf einer an- a) Karteninhaber oder seine mitreisenden Familienangehörigen deren durch diese Versicherung gedeckten Schadenursache. erhalten fremdsprachliche Unterstützung von mehrsprachigen h) auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Mitarbeitern (Dolmetscher- und Übersetzer-Service per Tele- i) auf Abschleppkosten und /oder Bergungskosten. fon; Telefonkosten sind vom Karteninhaber zu tragen). j) auf Servicegebühren, welche durch das Mietwagenunternehmen im b) Unterstützung in der Standardsprache (rund um die Uhr ver- Schadenfall gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden. fügbar) und weiteren Sprachen nach Verfügbarkeit und Bedarf. k) auf Schäden, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind. c) Benennung von Dolmetschern und Übersetzern vor Ort. l) auf Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen entste- (4) Medical Help hen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- Bei Fragen in gesundheitlichen Angelegenheiten im Ausland oder kommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. zur Vorbereitung einer Reise steht der Versicherer dem Kartenin- m) auf Schäden, die dadurch eintreten, dass der Karteninhaber einen haber oder seinen mitreisenden Familienangehörigen zu folgenden Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht oder einen Schadenfall infolge Themen rund um die Uhr zur Verfügung: des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer Mittel grob a) Auskünfte, Beratung und Tipps zu den Themen „Impfen“ und fahrlässig herbeiführt. Der Versicherer ist berechtigt, die Leistung in „Tropenmedizin“. einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis b) Auskünfte und Beratung zu Art und Ausbreitung von Krankhei- zu kürzen. ten an Reiseorten. n) auf beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz be- c) Auskünfte, Beratung und Tipps zur Zusammenstellung der steht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschä- Reiseapotheke für bestimmte Reiseziele. digt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz d) Auskünfte, Beratung und Tipps zu allgemeinen medizinischen der Kaskoversicherung fallende Schäden beim versicherten Fahr- Vorsichtsmaßnahmen. zeug verursacht hat. Es kann keine Erkrankungen über das Telefon diagnostiziert oder o) auf Veränderungen, Verbesserungen, Verschleißreparaturen, Min- behandelt werden. derung an Wert, äußerem Ansehen oder Leistungsfähigkeit, Über- führungs- und Zulassungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten ei- nes Ersatzwagens und Treibstoff. Die Kosten eines Sachverständi- gen ersetzen wir nur, wenn die Beauftragung des Sachverständi- VIII. Besondere Versicherungsbedingungen zur Mietwagen- gen von uns veranlasst oder mit uns abgestimmt war. vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personen- kraftwagen) – Collision Damage Waiver Versicherung 6. Versicherungssumme (CDW) (1) Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den tatsächlichen Bar- 1. Vertragsgrundlage wert des Mietfahrzeuges zum Schadenzeitpunkt. Die Höchstent- Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. schädigungsleistung pro Mietfahrzeug beträgt EUR 50.000. (2) Die Versicherungsleistung für das Mietfahrzeug wird nur auf Basis eines anerkannten Gutachtens oder einer anerkannten Bewer- 2. Versicherte Person / Autorisierte Fahrer tungs- und Schadenkalkulationsliste (u.a. Eurotax Schwacke) ge- (1) Versicherte Personen sind Sie als der anspruchsberechtigte Kar- währt. Die Entscheidung, ob vor der Regulierung des Schadenfalls teninhaber und autorisierte Fahrer, die das 21. Lebensjahr vollen- ein Gutachten eingeholt wird, ist mit uns abzustimmen. det haben. (3) Nach unserem Ermessen wird die Versicherungsleistung für das (2) Die im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer, die alle Voraus- beschädigte Mietfahrzeug entweder durch Zahlung geleistet oder setzungen des Mietfahrzeugvertrages erfüllen. das Mietfahrzeug wird repariert bzw. in Stand gesetzt. (4) Sofern der anspruchsberechtigte Karteninhaber gemäß Mietfahr- 3. Versicherungsumfang zeugvertrag auch für eine Wertminderung oder Mietausfallkosten Die Versicherung erstreckt sich pro Anmietung eines Mietfahrzeuges (max. 14 Tage) haftet, werden diese Kosten auf die Höchstent- auf dieses und ist auf die Dauer von 30 Tagen beschränkt: schädigungsleistung von max. EUR 50.000 angerechnet. a) Pro Anmietung und Vertragsdauer besteht der Versicherungsschutz nur für ein Mietfahrzeug. 7. Rechte im Schadenfall b) Bei zwei oder mehreren zeitgleichen Anmietungen besteht Versi- (1) Unter dieser Versicherung zahlbare Leistungen für Schäden wer- cherungsschutz nur für das Fahrzeug mit dem laut Mietvertrag be- den unmittelbar nach Eingang des schriftlichen Nachweises über nannten frühesten Beginn der Anmietung. Ausschlaggebend sind einen solchen Schaden sowie aller geforderten Informationen, die Tag und Uhrzeit der Anmietung. Bei exakt zeitgleicher Anmietung zur Anspruchsbegründung notwendig sind, ausgezahlt. gilt das Fahrzeug mit dem höheren Fahrzeugwert als versichert. (2) Alle zahlbaren Leistungen werden an den anspruchsberechtigten c) Bei Anmietungen von mehr als 30 Tagen besteht Versicherungs- Karteninhaber oder, soweit vereinbart, an einen Dritten ausgezahlt. schutz nur, wenn der über den Zeitraum von 30 Tagen hinausge- (3) Jede Partei oder Person, an oder für welche eine Schadenzahlung hende Mietzeitraum gesondert abgerechnet und mit der Kreditkarte durch uns geleistet wird, tritt hiermit seine oder ihre Regressrechte auch gesondert bezahlt wird. gegenüber Dritten an uns ab. Die Partei oder Person, welche diese Rechte abtritt, hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um die besagten 4. Versicherte Gründe Rechte zu sichern bzw. darf nichts veranlassen, um diese zu ge- Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die fährden. Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Miet- (4) Vor Ablauf einer Frist von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, an welchem fahrzeuges, sofern: der schriftliche Schadennachweis gemäß den Bedingungen dieser a) der Mietfahrzeugvertrag eines anspruchsberechtigten Karteninha- Police eingereicht wurde, kann der Rechtsweg nicht beschritten bers, werden, um eine Entschädigung im Rahmen dieser Versicherung b) welcher im Besitz eines für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen zu erzielen. Führerscheins ist, c) mit dessen gültiger BestCard Kreditkarte vollständig bezahlt wurde. 8. Voraussetzungen für die Versicherungsleistung (1) Der Karteninhaber ist verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungs- 5. Ausschlüsse falls: Die Versicherung erstreckt sich nicht: a) den Schaden dem BestCard Kreditkarten Versicherungsser- a) auf vorsätzlich verursachte Schäden vice unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), spätestens je- b) auf Anmietung eines Personenkraftfahrzeuges, das kein Mietfahr- doch innerhalb von 21 Tagen ab dem Schadenzeitpunkt anzu- zeug i. S. d. Definition ist. zeigen und c) auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während der Karten- b) den Schaden der Polizei unverzüglich noch an der Unfallstelle, inhaber gegen den Mietfahrzeugvertrag verstößt. spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu melden und d) auf Carsharing und Kurzzeitvermietungen, d.h. auf Stunden- oder die Schadenanzeige dem BestCard Kreditkarten Versiche- Minutenbasis angemietete und abgerechnete Mietfahrzeuge mit ei- rungsservice vorzulegen und ner Gesamtmietdauer von weniger als 24 Stunden, unter anderem c) der Assistance jede zumutbare Untersuchung über Ursache auch über Anbieter wie z. B. DriveNow angemietete Fahrzeuge. In- und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten und nerhalb der Kurzzeitvermietungen sind vom Ausschluss ausge- d) jede angeforderte erforderliche Auskunft zu erteilen und nommen kurzfristige Anmietungen während einer Urlaubsreise im e) Belege und/oder Rechnungen (Kopien, Scans oder Fotos), Ausland z. B. zwischen Flughafen und Urlaubsdomizil, sofern eine sowie eine Kopie des kompletten Mietfahrzeugvertrages bei pauschale Abrechnung zum Tagespreis erfolgt. dem BestCard Kreditkarten Versicherungsservice einzureichen e) auf Schäden, die: und i. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen f) dem BestCard Kreditkarten Versicherungsservice (z.B. durch Fahrzeugteilkaskoversicherung und /oder eine Kopie des Kreditkartenbeleges) nachzuweisen, dass die ii. bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeuganmietung vollständig mit der BestCard Kreditkarte Fahrzeugvollkaskoversicherung und /oder bezahlt wurde. iii. durch irgendeine andere vorrangige Versicherung erfasst sind. (2) Kommt die versicherte Person diesen Verpflichtungen nicht nach, f) auf Schäden, die durch einen nicht autorisierten Fahrer entstehen. ist unsere Leistung ausgeschlossen. SANVB 0203 05.2026 Seite 14 von 16 9. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls Die Kosten ersetzen wir bis zu EUR 80 je Tag für bis zu 7 Tage. Bei (1) Der Karteninhaber hat uns zu gestatten, die beschädigte Sache vor vollständigem Verzicht auf den Ersatzwagen zahlen wir für jeden ihrer Reparatur oder Veräußerung zu begutachten und zu schät- Tag EUR 25 Ausfallentschädigung. zen. (3) Übernachtung: (2) Der Karteninhaber hat eine Kopie der bei dem Mietwagenunter- Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung einer Übernachtungsmöglich- nehmen eingereichten Schadenanzeige dem BestCard Kreditkarten keit bis das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Versicherungsservice einzureichen. Die Kosten übernehmen wir bis höchstens EUR 75 je Übernach- tung und Person für folgenden Zeitraum: a) Wenn Sie die Leistungen Weiter- oder Rückfahrt nach Ziffer 7 Abs.1 oder Ersatzfahrzeug nach Ziffer 7 Abs. 2 in Anspruch IX. Besondere Versicherungsbedingungen zum Auslands- nehmen für eine Nacht. KFZ-Schutzbrief b) Wenn Sie die Leistungen Weiter- oder Rückfahrt nach Ziffer 7 Abs.1 oder Ersatzfahrzeug nach Ziffer 7 Abs. 2 nicht in An- 1. Vertragsgrundlage spruch nehmen für drei Nächte. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen. (4) Fahrzeugunterstellung: Muss das Fahrzeug nach einem Schadenfall bis zur Wiederherstel- 2. Was ist versichert? lung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports (1) Wir erbringen nach Eintritt der in den Ziffern 6 bis 11 genannten in einer Werkstatt untergestellt werden, sind wir Ihnen hierbei be- Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen hilflich und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im höchstens für zwei Wochen. Rahmen dieser Bedingungen. (2) Erlauben es Ihnen die Umstände des Schadens nicht, sofort Kon- 8. Wir helfen bei Krankheit, Verletzung oder im Todesfall während takt mit uns aufzunehmen oder ist Ihnen die Kontaktaufnahme im einer Auslandsreise Einzelfall nicht zuzumuten, erstatten wir die Kosten soweit sie bei Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person unerwartet oder sterben einer Organisation durch uns auch entstanden wären. Fahrer oder Insassen auf einer eise mit dem versicherten Fahrzeug, er- bringen wir die nachfolgend genannten Leistungen. 3. Wer ist versichert? (1) Rückholung von Kindern: Versicherungsschutz besteht für den Karteninhaber und dessen versi- Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkran- chertes Fahrzeug. Auch die berechtigten Insassen sind versichert. kung oder des Todes des Fahrers des versicherten Fahrzeugs we- der von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen be- treut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit ei- 4. Versicherte Fahrzeuge ner Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und übernehmen die hier- Versichert ist jegliches privat genutztes Fahrzeug des Karteninhabers, durch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 1. mit welchem er im Ausland unterwegs ist. Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewie- sene Taxifahrten bis zu EUR 50. 5. In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? (2) Fahrzeugabholung: Sie haben mit dem Auslands-KFZ-Schutzbrief Versicherungsschutz in Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage den territorialen Grenzen Europas. Versicherungsschutz besteht nicht andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers we- im Land des offiziellen Wohnsitzes des Karteninhabers. der von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. 6. Wir helfen, wenn Ihr Fahrzeug ausfällt Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostener- Ist das Fahrzeug wegen eines nicht vorhersehbaren Ereignisses (z. B. satz bis 30 Cent je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Panne, Unfall oder Teilkaskoschaden) nicht fahrbereit, erbringen wir fol- Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abho- gende Leistungen: lung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fah- (1) Wiederherstellung der Fahrbereitschaft: rerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der drei Übernachtungen bis zu je EUR 75 pro Person. Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die (3) Arzneimittelversand: hierdurch entstehenden Kosten einschließlich der vom Pannenhilfs- Sind Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug fahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile. zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit auf (2) Abschleppen des Fahrzeugs: verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an Ihrem Aufenthaltsort Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit oder in Ihrer Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgen wir nach Ab- einschließlich Gepäck und beförderter Ladung in die nächstgelege- stimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und tragen die hier- ne für die Reparatur geeignete Werkstatt. Die hierdurch entstehen- durch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Ein- den Kosten übernehmen wir. fuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendi- (3) Bergen des Fahrzeugs: ge Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Ihnen erstattet. Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und beförderter La- dung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. 9. Zusätzliche Leistungen bei Fahrzeugausfall Wir erbringen zusätzlich folgende Leistungen: 7. Wir sorgen dafür, dass Sie mobil bleiben (1) Ersatzteilversand: Dauert die Reparatur oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft län- Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des ger als vier Stunden, können Sie zwischen den folgenden Leistungen Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen wählen: Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf (1) Weiter- oder Rückfahrt: schnellstmöglichem Wege erhalten, und übernehmen alle entste- Wir organisieren folgende Fahrten: henden Versandkosten. a) Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz (2) Fahrzeugtransport: in Deutschland oder Wir sorgen für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt und b) eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchs- übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der tens innerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer 5 und Rücktransportkosten an Ihren Wohnsitz, wenn c) eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in a) das Fahrzeug an einem ausländischen Schadenort oder in Deutschland, dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit d) eine Fahrt einer Person von Ihrem ständigen Wohnsitz oder gemacht werden kann und vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbe- b) die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der reit gemacht worden ist. Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Die Kostenerstattung erfolgt (3) Fahrzeugverzollung und -verschrottung: a) bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis Muss das Fahrzeug nach einem Totalschaden oder dem Diebstahl zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und über- b) bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugkosten für die nehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme Economyklasse. des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Lassen Sie Ihr Fahrzeug Darüber hinaus erstatten wir nachgewiesene Taxifahrten bis zu ei- verschrotten, um die Verzollung zu vermeiden, übernehmen wir die nem Betrag von EUR 50. Verschrottungskosten. (2) Ersatzfahrzeug: (4) Fahrzeugunterstellung: Anstelle der Weiter- oder Rückfahrt nach Ziffer 7 Abs.1 vermitteln Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wir ein Ersatzfahrzeug, bis Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rück- Verfügung steht. transports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt a) Wenn der Schadenort weniger als 50 km Luftlinie von Ihrem werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, je- ständigen Wohnsitz entfernt liegt, für höchstens drei Tage. doch höchstens für zwei Wochen. b) Wenn der Schadenort mehr als 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt, für höchstens sieben Tage. SANVB 0203 05.2026 Seite 15 von 16 10. Zusätzliche Leistungen Bei Schadenereignissen an einem Ort im Ausland (Geltungsbereich nach Ziffer 5), erbringen wir zusätzlich folgende Leistungen: (1) Bestattung oder Überführung in das Land des Wohnsitzes: Im Fall Ihres Todes auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutsch- land und übernehmen die Kosten. (2) Ersatz von Reisedokumenten: Kommt Ihnen auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahr- zeug ein für diese benötigtes Dokument abhanden, sind wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen die hierbei anfallenden Gebühren. (3) Ersatz von Zahlungsmitteln: Geraten Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahr- zeug infolge des Verlusts von Zahlungsmitteln in eine Notlage, stel- len wir die Verbindung zu Ihrer Hausbank her. Ist die Kontaktauf- nahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, können Sie von uns ein Darlehen bis zu EUR 1.500 je Schadenfall beanspruchen. (4) Hilfeleistung in besonderen Notfällen: Geraten Sie auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahr- zeug oder Kraftrad in eine besondere Notlage, die unter Ziffer 6 bis 11 Abs. 2 nicht geregelt ist und zu deren Beseitigung Hilfe notwen- dig ist, um einen erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, werden von uns die erforderlichen Maß- nahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu EUR 500 je Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die von Ihnen abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Repara- turkosten werden nicht erstattet. 11. Was ist nicht versichert? (1) Genehmigte Rennen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. (2) Krankheitsbedingte Fahruntüchtigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, aufgrund einer ärztlich diagnostizierten Erkrankung, welche zu einer Fahruntüch- tigkeit der versicherten Person führt, verursacht werden. (3) Nicht geschützt sind zudem alle Schadenereignisse, die: a) durch Defekte an einem Anhänger oder der Ladung entstehen b) durch das Führen eines Fahrzeugs durch einen unberechtigten Fahrer entstehen c) durch ein im Fahrzeug eingebautes, aber nicht vom Hersteller freigegebenes Ersatzteil oder Zubehörteil verursacht werden d) sich durch die Nichtausführung der erforderlichen Wartungsar- beiten ergeben e) aus Tierbissen (z. B. Marder) resultieren (4) Weiterhin tritt der Auslands-KFZ-Schutzbrief nicht in Kraft bei: a) dem allgemeinen Rückruf von Produkten b) turnusmäßigen oder andere Wartungen c) Inspektionen d) dem Einbau von Zubehörteilen 12. Anrechnung ersparter Aufwendungen Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen. 13. Verpflichtung Dritter (1) Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund eines Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor. (2) Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber abweichend von Ziffer 13 Abs.1 zur Leistung verpflichtet. SANVB 0203 05.2026 Seite 16 von 16