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GRWP-11212_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_dynamisch_v15_251031.pdf

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GRWP-11211_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_offensiv_v15_251031.pdf

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GRWP-11210_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_ausgewogen_v15_251031.pdf

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GRWP-11209_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_defensiv_v15_251031.pdf

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Anhang II
     Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung
        (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten
                                       Finanzprodukten

                     HINWEIS: GLS ONLINEINVEST WURDE ZU JANUAR 2026 UMBENANNT IN GLS INVEST DIGITAL.


                                           Name des Produkts:                         Unternehmenskennung (LEI-Code):
    Eine nachhaltige                GLS Invest Digital defensives Portfolio               52990026HQOTT4AJP655
    Investition ist eine
    Investition in eine
                                                ÖKOLOGISCHE UND /ODER SOZIALE MERKMALE
    Wirtschaftstätigkeit, die
    zur Erreichung eines
    Umweltziels oder
    sozialen Ziels beiträgt,      Werden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
    vorausgesetzt, dass
    diese Investition keine             ☐ Ja                                             ☒ Nein
    Umweltziele oder
    sozialen Ziele erheblich      ☐ Es wird damit ein Mindestanteil an            ☒ Es werden damit ökologische/
    beeinträchtigt und die        nachhaltigen Investitionen mit einem            soziale Merkmale beworben und
    Unternehmen, in die           Umweltziel getätigt:         %                  obwohl keine nachhaltigen Investitionen
    investiert wird,                                                              angestrebt werden, enthält es einen
                                            ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die      Mindestanteil von 5 % an nachhaltigen
    Verfahrensweisen einer                  nach der EU-Taxonomie als             Investitionen1
    guten Unternehmens-                     ökologisch nachhaltig
    führung anwenden.                       einzustufen sind                                ☒ mit einem Umweltziel in
                                                                                            Wirtschaftstätigkeiten, die nach
                                            ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die                der EU-Taxonomie als
                                            nach der EU-Taxonomie nicht                     ökologisch nachhaltig
    Die EU-Taxonomie ist                    als ökologisch nachhaltig                       einzustufen sind (mind. 1 %)
    ein Klassifikations-                    einzustufen sind
                                                                                            ☒ mit einem Umweltziel
    system, das in der
                                                                                            in Wirtschaftstätigkeiten, die
    Verordnung (EU)                                                                         nach der EU-Taxonomie nicht
    2020/852 festgelegt ist       ☐ Es wird damit ein Mindestanteil an
                                                                                            als ökologisch nachhaltig
    und ein Verzeichnis von       nachhaltigen Investitionen mit einem
                                                                                            einzustufen sind
                                  sozialen Ziel getätigt:      %
    ökologisch nach-
    haltigen Wirtschafts-
                                                                                            ☒ mit einem sozialen Ziel
    tätigkeiten enthält.
    Diese Verordnung
    umfasst kein                                                                  ☐ Es werden damit ökologische/soziale
    Verzeichnis der sozial
                                                                                  Merkmale beworben, aber keine
                                                                                  nachhaltigen Investitionen getätigt.
    nachhaltigen
    Wirtschaftstätigkeiten.
    Nachhaltige
    Investitionen mit einem
    Umweltziel könnten
    taxonomiekonform sein
    oder nicht.


1
 Der Anteil nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 (17) der Verordnung (EU) 2019/2088 bezieht
sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der
Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen.

GRWP-11209 • Version 15 • Stand 10.25
                       Welche ökologischen und/oder            sozialen    Merkmale     werden     mit   diesem
                       Finanzprodukt beworben?
                       Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit dem Finanzprodukt
                       beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden.
                       Das Portfoliomanagement ist an das sozial-ökologische Anlageuniversum der GLS Bank
                       gebunden. Es wird ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds
                       investiert, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden.
                           •    Einzeltitel in den Fonds der GLS Investments werden fortlaufend auf die
                                Einhaltung der Ausschluss- und Positivkriterien sowie Bewertungskriterien laut
                                Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen überprüft.
                           •    Für Drittfonds findet eine Überprüfung der Kriterien durch den GLS
                                Anlageausschuss statt.
                       Umweltfaktoren
                       Hierzu zählen Aspekte wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Verlust der
                       biologischen Vielfalt sowie negative Auswirkungen auf Ökosysteme. Bei
                       Investitionsentscheidungen wird überprüft, inwiefern die Unternehmen, in die ein Fonds
                       investiert, umweltfreundliche Praktiken einhalten oder umweltschädliche Aktivitäten
                       ausführen. Bei Investitionen in Staaten ist u.a. die Voraussetzung, dass diese das Pariser
                       Klimaabkommen und die Konvention zur biologischen Vielfalt unterzeichnet haben. Nur
                       in Fonds, die mit unseren Werten vereinbar sind, wird investiert.
                       Soziale Faktoren
                       Wir analysieren die Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Verantwortung
                       der Unternehmen, in die wir über Fonds investieren. Unternehmen, die gegen
                       grundlegende Menschenrechte verstoßen oder keine fairen Arbeitsbedingungen bieten,
                       stellen ein hohes nachteiliges Risiko dar. Deswegen investiert die GLS Bank nicht in
                       Fonds, die solche Unternehmen enthalten. Genauso sind Fonds ausgeschlossen, die in
                       Staaten investieren, welche z.B. schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und
                       Menschenrechte aufweisen.
                       Das Erreichen der ökologischen und sozialen Merkmale wird somit einerseits gesteuert
                       durch die Positivkriterien, andererseits werden Investitionen in nicht-nachhaltige
                       Wirtschaftspraktiken, Geschäftsfelder sowie Staaten mit schwerwiegenden Verstößen
                       gegen Demokratie und Menschenrechte vermieden.
                       Zusätzlich werden die Ausschlusskriterien und nachteiligen Auswirkungen auf
                       Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der standardisierten Indikatoren für nachteilige
                       Auswirkungen      auf   Nachhaltigkeitsfaktoren  (PAI-Indikatoren) durch   das
                       Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht.
                       Ein Mindestanteil von 5 % an nachhaltigen Investitionen wird garantiert.


                          Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der
Mit Nachhaltigkeits-      einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses
indikatoren wird          Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?
gemessen, inwieweit       Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wird anhand von
die mit dem               sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei werden immer auch
Finanzprodukt             Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Die
beworbenen                Nachhaltigkeitsindikatoren für dieses Portfolio sind:
ökologischen oder         Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum
sozialen Merkmale
erreicht werden.          Es soll ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert
                          werden, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden.
                          Somit wird sichergestellt, dass die sozialen und ökologischen Werte der GLS Bank –
                          wie sie in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen festgeschrieben sind – bei
                          allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
                          Ausschlusskriterien
                          Die Ausschlusskriterien definieren klare Kriterien (inkl. Grenzwerten) für Investitionen
                          im Rahmen des Portfoliomanagements. Sie sind definiert im Abschnitt „Worin
                          bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der
                          Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele
                          verwendet werden?“.


                       GRWP-11209 • Version 15 • Stand 10.25
   Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
   Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden für die
   investierten Unternehmen und Staaten durch das Portfoliomanagement von GLS
   Invest Digital überwacht. Hierfür werden die standardisierten Indikatoren für
   nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) verwendet,
   wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 im Anhang I definiert sind.
   Anteil der nachhaltigen Investitionen
   Es werden 5 % nachhaltige Investitionen, davon 1 % taxonomiekonforme
   Investitionen, garantiert.
   Für die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) Verordnung
   (EU) 2019/2088 („OffVO“) wird der activity-based Ansatz gewählt. Das heißt, der
   Anteil nachhaltiger Investitionen bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz
   mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals
   (SDGs) beitragen.


   Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem
   Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige
   Investition zu diesen Zielen bei?
   Als „nachhaltige Investition“ werden Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten
   bezeichnet, die zur Erreichung eines sozialen oder ökologischen Ziels beitragen.
   Vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen
   und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten
   Unternehmensführung anwenden.
   Nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO werden im Rahmen des
   Portfoliomanagements definiert als Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur
   Erfüllung der Sustainable Development Goals beitragen.
   Ökologische Ziele (EU-taxonomiekonform)
   Im Rahmen der Anlagestrategie werden Investitionen in ökologisch nachhaltige
   Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852
   (Taxonomie-Verordnung) zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9
   Taxonomie-Verordnung garantiert.
   Ökologische Ziele (nicht-taxonomiekonform)
   Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erfüllung der Sustainable Development
   Goals mit Umweltbezug beitragen. Dies sind zum Beispiel: SDG 06 „Clean Water
   and Sanitation“, SDG 07 „Affordable and Clean Energy“, SDG 11 “Sustainable Cities
   and Communities”, SDG 12 “Responsible Consumption and Production”, SDG 13
   “Climate Action”, SDG 14 “Li