GRWP-11212_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_dynamisch_v15_251031.pdf
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GRWP-11211_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_offensiv_v15_251031.pdf
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GRWP-11210_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_ausgewogen_v15_251031.pdf
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GRWP-11209_Artikel_8_OffVO_Invest_Digital_defensiv_v15_251031.pdf
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Anhang II
Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung
(EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten
Finanzprodukten
HINWEIS: GLS ONLINEINVEST WURDE ZU JANUAR 2026 UMBENANNT IN GLS INVEST DIGITAL.
Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Eine nachhaltige GLS Invest Digital ausgewogenes Portfolio 52990026HQOTT4AJP655
Investition ist eine
Investition in eine
ÖKOLOGISCHE UND /ODER SOZIALE MERKMALE
Wirtschaftstätigkeit, die
zur Erreichung eines
Umweltziels oder
sozialen Ziels beiträgt, Werden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
vorausgesetzt, dass
diese Investition keine ☐ Ja ☒ Nein
Umweltziele oder
sozialen Ziele erheblich ☐ Es wird damit ein Mindestanteil an ☒ Es werden damit ökologische/
beeinträchtigt und die nachhaltigen Investitionen mit einem soziale Merkmale beworben und
Unternehmen, in die Umweltziel getätigt: % obwohl keine nachhaltigen Investitionen
investiert wird, angestrebt werden, enthält es einen
☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die Mindestanteil von 10 % an nachhaltigen
Verfahrensweisen einer nach der EU-Taxonomie als Investitionen1
guten Unternehmens- ökologisch nachhaltig
führung anwenden. einzustufen sind ☒ mit einem Umweltziel in
Wirtschaftstätigkeiten, die nach
☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die der EU-Taxonomie als
nach der EU-Taxonomie nicht ökologisch nachhaltig
Die EU-Taxonomie ist als ökologisch nachhaltig einzustufen sind (mind. 1 %)
ein Klassifikations- einzustufen sind
☒ mit einem Umweltziel
system, das in der
in Wirtschaftstätigkeiten, die
Verordnung (EU) nach der EU-Taxonomie nicht
2020/852 festgelegt ist ☐ Es wird damit ein Mindestanteil an
als ökologisch nachhaltig
und ein Verzeichnis von nachhaltigen Investitionen mit einem
einzustufen sind
sozialen Ziel getätigt: %
ökologisch nach-
haltigen Wirtschafts-
☒ mit einem sozialen Ziel
tätigkeiten enthält.
Diese Verordnung
umfasst kein ☐ Es werden damit ökologische/soziale
Verzeichnis der sozial
Merkmale beworben, aber keine
nachhaltigen Investitionen getätigt.
nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten.
Nachhaltige
Investitionen mit einem
Umweltziel könnten
taxonomiekonform sein
oder nicht.
1
Der Anteil nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 (17) der Verordnung (EU) 2019/2088 bezieht
sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der
Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen.
GRWP-11210 • Version 15 • Stand 10.25
Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem
Finanzprodukt beworben?
Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit dem Finanzprodukt
beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden.
Das Portfoliomanagement ist an das sozial-ökologische Anlageuniversum der GLS Bank
gebunden. Es wird ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds
investiert, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden.
• Einzeltitel in den Fonds der GLS Investments werden fortlaufend auf die
Einhaltung der Ausschluss- und Positivkriterien sowie Bewertungskriterien laut
Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen überprüft.
• Für Drittfonds findet eine Überprüfung der Kriterien durch den GLS
Anlageausschuss statt.
Umweltfaktoren
Hierzu zählen Aspekte wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Verlust der
biologischen Vielfalt sowie negative Auswirkungen auf Ökosysteme. Bei
Investitionsentscheidungen wird überprüft, inwiefern die Unternehmen, in die ein Fonds
investiert, umweltfreundliche Praktiken einhalten oder umweltschädliche Aktivitäten
ausführen. Bei Investitionen in Staaten ist u.a. die Voraussetzung, dass diese das Pariser
Klimaabkommen und die Konvention zur biologischen Vielfalt unterzeichnet haben. Nur
in Fonds, die mit unseren Werten vereinbar sind, wird investiert.
Soziale Faktoren
Wir analysieren die Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Verantwortung
der Unternehmen, in die wir über Fonds investieren. Unternehmen, die gegen
grundlegende Menschenrechte verstoßen oder keine fairen Arbeitsbedingungen bieten,
stellen ein hohes nachteiliges Risiko dar. Deswegen investiert die GLS Bank nicht in
Fonds, die solche Unternehmen enthalten. Genauso sind Fonds ausgeschlossen, die in
Staaten investieren, welche z.B. schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und
Menschenrechte aufweisen.
Das Erreichen der ökologischen und sozialen Merkmale wird somit einerseits gesteuert
durch die Positivkriterien, andererseits werden Investitionen in nicht-nachhaltige
Wirtschaftspraktiken, Geschäftsfelder sowie Staaten mit schwerwiegenden Verstößen
gegen Demokratie und Menschenrechte vermieden.
Zusätzlich werden die Ausschlusskriterien und nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der standardisierten Indikatoren für nachteilige
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) durch das
Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht.
Ein Mindestanteil von 10 % an nachhaltigen Investitionen wird garantiert.
Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der
Mit Nachhaltigkeits- einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses
indikatoren wird Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?
gemessen, inwieweit Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wird anhand von
die mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei werden immer auch
Finanzprodukt Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Die
beworbenen Nachhaltigkeitsindikatoren für dieses Portfolio sind:
ökologischen oder Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum
sozialen Merkmale
erreicht werden. Es soll ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert
werden, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden.
Somit wird sichergestellt, dass die sozialen und ökologischen Werte der GLS Bank –
wie sie in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen festgeschrieben sind – bei
allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien definieren klare Kriterien (inkl. Grenzwerten) für Investitionen
im Rahmen des Portfoliomanagements. Sie sind definiert im Abschnitt „Worin
bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der
Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele
verwendet werden?“.
GRWP-11210 • Version 15 • Stand 10.25
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden für die
investierten Unternehmen und Staaten durch das Portfoliomanagement von GLS
Invest Digital überwacht. Hierfür werden die standardisierten Indikatoren für
nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) verwendet,
wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 im Anhang I definiert sind.
Anteil der nachhaltigen Investitionen
Es werden 10 % nachhaltige Investitionen, davon 1 % taxonomiekonforme
Investitionen, garantiert.
Für die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) Verordnung
(EU) 2019/2088 („OffVO“) wird der activity-based Ansatz gewählt. Das heißt, der
Anteil nachhaltiger Investitionen bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz
mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals
(SDGs) beitragen.
Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem
Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige
Investition zu diesen Zielen bei?
Als „nachhaltige Investition“ werden Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten
bezeichnet, die zur Erreichung eines sozialen oder ökologischen Ziels beitragen.
Vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen
und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten
Unternehmensführung anwenden.
Nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO werden im Rahmen des
Portfoliomanagements definiert als Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur
Erfüllung der Sustainable Development Goals beitragen.
Ökologische Ziele (EU-taxonomiekonform)
Im Rahmen der Anlagestrategie werden Investitionen in ökologisch nachhaltige
Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852
(Taxonomie-Verordnung) zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9
Taxonomie-Verordnung garantiert.
Ökologische Ziele (nicht-taxonomiekonform)
Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erfüllung der Sustainable Development
Goals mit Umweltbezug beitragen. Dies sind zum Beispiel: SDG 06 „Clean Water
and Sanitation“, SDG 07 „Affordable and Clean Energy“, SDG 11 “Sustainable Cities
and Communities”, SDG 12 “Responsible Consumption and Production”, SDG 13
“Climate Action”, SDG 14