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bedingungen-fuer-die-nutzung-der-elektronischen-kreditkarteninformationen.pdf

www.sparkasse-leipzig.de/content/dam/myif/sksk-leipzig/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-die-nutzung-der-elektronischen-kreditkarteninformationen.pdf

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*136183512500K941310210*                      136183512500K941310210
                                                                       Bedingungen für die Nutzung der elektronischen
                                                                       Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online)
                                                                                                                                                 Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
                                                                       Fassung September 2021                                                    Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig

                                                                       1. Gegenstand der Bedingungen                                             2.5 Entgelte und deren Änderung
                                                                       Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online-Ban-        Die vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse geschuldeten Entgelte
                                                                       king-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformatio-   ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse.
                                                                       nen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkar-    Änderungen der Entgelte werden dem Teilnehmer spätestens zwei
                                                                       tensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z. B. Einzelumsatzanzeigen         Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform auf dem
                                                                       gemäß Nummer 2.4).                                                        vereinbarten Kommunikationsweg angeboten. Die von der Sparkasse
                                                                                                                                                 angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Teilnehmer
                                                                       2. Leistungsangebot                                                       diese annimmt. Eine Änderung eines Entgelts, das auf eine über die
                                                                       2.1 Allgemein                                                             Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Teilnehmers gerichtet ist,
                                                                       Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das        kann die Sparkasse mit dem Teilnehmer nur ausdrücklich treffen. Bei Ent-
                                                                       Online-Banking mit der Sparkasse bereits vereinbarten Zugang zur Verfü-   gelten und deren Änderung für Zahlung von Teilnehmern, die nicht Ver-
                                                                       gung gestellt.                                                            braucher sind, bleibt es bei den Regelungen in Nummer 17 Absätze 2 bis
                                                                       2.2 Freischaltung                                                         6 AGB-Sparkassen.
                                                                       Nach der Freischaltung für diesen Service durch die Sparkasse kann der    2.6 Änderung der Bedingungen
                                                                       Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künftigen Kreditkartenin-   Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nr. 2 Rah-
                                                                       formationen online nutzen.                                                menvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Ban-
                                                                       Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarten-   king maßgeblich.
                                                                       informationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des Online-
                                                                                                                                                 2.7 Steuerrechtliche Anerkennung
                                                                       Banking bereitgestellt.
                                                                                                                                                 Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnun-
                                                                       2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den           gen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht gewährleis-
                                                                       Teilnehmer                                                                tet werden.
                                                                       Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable
                                                                       Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateiformats       3. Kündigung
                                                                       wird die Sparkasse den Teilnehmer rechtzeitig informieren.                Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum
                                                                       Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfü-        nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse ist
                                                                       gung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können über         berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinba-
                                                                       die Sparkasse nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert        rung schriftlich zu kündigen.
                                                                       werden.                                                                   Nach Wirksamkeit der Kündigung hat die Sparkasse das Recht, dem Teil-
                                                                       Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten        nehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend den zuvor getroffe-
                                                                       Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Spar-       nen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszugs-
                                                                       kasse abzurufen und zu überprüfen.                                        drucker zur Verfügung zu stellen.
                                                                       Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer
                                                                       Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die Spar-
                                                                       kasse berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz
                                                                       zuzusenden.
                                                                       2.4 Einzelumsatzanzeige
                                                                       Die Sparkasse kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zu-sätzliche Leis-
                                                                       tung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrechnung vorliegen
                                                                       aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen.
                                              manuell
     128 730.000 (Fassung Sep. 2021) - v4.0
     © Deutscher Sparkassenverlag


                                                                                                                                                                                                             Seite 1 von 1