*136183512500K941310210* 136183512500K941310210 Bedingungen für die Nutzung der elektronischen Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online) Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Fassung September 2021 Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig 1. Gegenstand der Bedingungen 2.5 Entgelte und deren Änderung Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online-Ban- Die vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse geschuldeten Entgelte king-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformatio- ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse. nen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkar- Änderungen der Entgelte werden dem Teilnehmer spätestens zwei tensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z. B. Einzelumsatzanzeigen Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform auf dem gemäß Nummer 2.4). vereinbarten Kommunikationsweg angeboten. Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Teilnehmer 2. Leistungsangebot diese annimmt. Eine Änderung eines Entgelts, das auf eine über die 2.1 Allgemein Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Teilnehmers gerichtet ist, Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das kann die Sparkasse mit dem Teilnehmer nur ausdrücklich treffen. Bei Ent- Online-Banking mit der Sparkasse bereits vereinbarten Zugang zur Verfü- gelten und deren Änderung für Zahlung von Teilnehmern, die nicht Ver- gung gestellt. braucher sind, bleibt es bei den Regelungen in Nummer 17 Absätze 2 bis 2.2 Freischaltung 6 AGB-Sparkassen. Nach der Freischaltung für diesen Service durch die Sparkasse kann der 2.6 Änderung der Bedingungen Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künftigen Kreditkartenin- Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nr. 2 Rah- formationen online nutzen. menvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Ban- Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarten- king maßgeblich. informationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des Online- 2.7 Steuerrechtliche Anerkennung Banking bereitgestellt. Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnun- 2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den gen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht gewährleis- Teilnehmer tet werden. Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateiformats 3. Kündigung wird die Sparkasse den Teilnehmer rechtzeitig informieren. Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfü- nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse ist gung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können über berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinba- die Sparkasse nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert rung schriftlich zu kündigen. werden. Nach Wirksamkeit der Kündigung hat die Sparkasse das Recht, dem Teil- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten nehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend den zuvor getroffe- Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Spar- nen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszugs- kasse abzurufen und zu überprüfen. drucker zur Verfügung zu stellen. Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die Spar- kasse berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden. 2.4 Einzelumsatzanzeige Die Sparkasse kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zu-sätzliche Leis- tung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrechnung vorliegen aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen. manuell 128 730.000 (Fassung Sep. 2021) - v4.0 © Deutscher Sparkassenverlag Seite 1 von 1