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                                                             Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen „Das Echte“
                                                             Grundlage der Privatgirokonten mit Mehrwert- und Sicherheitsleistungen


                                                             Fassung Juli 2025


                                                             Nr. 1 Allgemeine Informationen

                                                             Die vorliegenden „Weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Das Echte““ ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingun-
                                                             gen der Sparkasse Dortmund (Sparkasse), die vorrangig gelten. Sie regeln die mit dem Rahmenvertrag Privatgirokonto ver-
                                                             einbarten Mehrwertleistungen.

                                                             Nr. 2 Änderungen

                                                             (1) Änderungsangebot
                                                             Änderungen dieser „Weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Das Echte““ werden dem Inhaber eines „Das Echte“-Giro-
                                                             kontos (Kunde) spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.
                                                             Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart
                                                             (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

                                                             (2) Annahme durch den Kunden
                                                             Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im
                                                             Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

                                                             (3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
                                                             Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

                                                             a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer verän-
                                                             derten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser „Weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Das
                                                             Echte““

                                                             - aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union,
                                                               nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
                                                             - durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr
                                                               verwendet werden darf oder
                                                             - aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B.
                                                               der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtli-
                                                               chen Verpflichtungen der Sparkasse in Einklang zu bringen ist

                                                             und

                                                             b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
                                                             Änderungen abgelehnt hat. Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens
                                                             hinweisen.

                                                             (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
                                                             Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

                                                             - bei Änderungen der Nr. 2 dieser „Weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Das Echte““
                                                             - bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
                                                             - bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des
                                                               Verbrauchers gerichtet sind, oder
                                                             - bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen,

                                                             oder

                                                             - bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse
                                                               verschieben würden.
     P1011001 (Fassung Juli 2025)


                                                             In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

                                                             (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
     Sparkasse Dortmund


                                                             Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Rahmenver-
                                                             trag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf
                                                             dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.


                                                                                                                                                                                Seite 1 von 9
                               Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen „Das Echte“


                               Nr. 3 Mehrwertleistungen

                               Die Privatgirokontomodelle "Das Echte" werden von der Sparkasse angeboten. Die Sparkasse ist hinsichtlich der mit dem
                               Konto des Kunden verbundenen Zahlungsdienste ausschließlicher Vertragspartner des Kunden. Ausschließlich die Mehrwerk
                               GmbH, Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld (nachfolgend Mehrwerk), erbringt selbst und/oder mit Hilfe von Kooperationspartnern
                               die Vermittlung und Abwicklung der Mehrwertleistungen. Die Sparkasse erbringt selbst keine Mehrwertleistungen. Die Spar-
                               kasse ist durch Mehrwerk bevollmächtigt, Vertragsverhältnisse zwischen Mehrwerk und dem Kunden zu begründen. Die
                               jeweiligen Inhalte der Mehrwertleistungen ergeben sich überblicksartig aus der Darstellung des vereinbarten Kontomodells in
                               dem Beiblatt „Das Echte“ (Stand 01.10.2022). Die konkreten Leistungsinhalte und diejenigen Kooperationspartner, die die
                               jeweilige Leistung erbringen, sind beschrieben in diesen „Weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Das Echte““ und den
                               folgenden Bedingungswerken, die für die jeweilige Mehrwertleistung ergänzend gelten:

                               - Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen für das Versicherungspaket zum Kontomodell „Echt spitze“ der
                                 Inter Partner Assistance S.A. (IPA) (Stand 25.07.2022)
                               - Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen für das Versicherungspaket zum Kontomodell „Echt unser Bestes“
                                 der Inter Partner Assistance S.A. (IPA) (Stand 25.07.2022)
                               - Versicherungsbedingungen Garantieverlängerung für Elektrogeräte und Mobilgeräte-Schutz (vollständige Fassung) der
                                 HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG (Stand Juli 2022)
                               - Versicherungsbedingungen für die Ticketschutz-Versicherung VB-RS 2022 (SKG14-D) der HanseMerkur Reiseversicherung
                                 AG

                               (1) Vertragspartner des Kunden

                               Die Mehrwertleistungen werden von unterschiedlichen Vertragspartnern erbracht:

                               a. Leistungen von Mehrwerk
                               Die Leistungen von Mehrwerk bestehen aus dem Service-Center nebst zugehöriger Notfall-Hotline (0231 183-80010) und
                               dem Schlüsselfund-Service. Die Leistungen von Mehrwerk sind für den Kunden mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

                               b. Versicherungen
                               Die vereinbarten Versicherungsleistungen werden von Mehrwerk-Kooperationspartnern erbracht und sind für den Kunden mit
                               keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Für die Erbringung der Versicherungsleistungen hat Mehrwerk Gruppenversiche-
                               rungsverträge geschlossen. Die Mehrwerk-Kooperationspartner sind die Inter Partner Assistance S.A. (IPA), die HanseMerkur
                               Allgemeine Versicherung AG und die HanseMerkur Reiseversicherung AG. Die Kunden sind dabei als versicherte Personen
                               berechtigt. Die Versicherungsleistungen umfassen - je nach Kontomodell - die Ticketversicherung, die Garantieverlängerung,
                               den Mobilgeräte-Schutz, den Türöffnungs-Service, den Portmonee-Schutz/Notfallbargeld, die Handwerker-Soforthilfe, den
                               Dokumentenschutz und die Hilfe bei der telefonischen Kartensperrung. Insoweit gelten ergänzend die

                               - Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen für das Versicherungspaket zum Kontomodell „Echt spitze“ der
                                 Inter Partner Assistance S.A. (IPA) (Stand 25.07.2022)
                               - Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen für das Versicherungspaket zum Kontomodell „Echt unser Bestes“
                                 der Inter Partner Assistance S.A. (IPA) (Stand 25.07.2022)
                               - Versicherungsbedingungen Garantieverlängerung für Elektrogeräte und Mobilgeräte-Schutz (vollständige Fassung) der
                                 HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG (Stand Juli 2022)
                               - Versicherungsbedingungen für die Ticketschutz-Versicherung VB-RS 2022 (SKG14-D) der HanseMerkur Reiseversicherung
                                 AG

                               c. Weitere Leistungen von Kooperationspartnern der Mehrwerk
                               Mehrwerk vermittelt zusätzlich entgeltliche Leistungen dritter Unternehmen (Kooperationspartner). Diese Mehrwertleistungen
                               umfassen gegenwärtig Folgendes: Regionale Vergünstigungen (S-Cashback Regional), Echt-Cashback Online mit Rückver-