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Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“
des Sparkassenverband Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Kreissparkasse Böblingen
(gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörde ab 15.02.2023)
Zur Förderung des Spargedankens führen die Mitgliedssparkassen des Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000
Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sowie die Baden-Württem- Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens 17.000
bergische Bank (nachstehend nur Sparkasse genannt) auf der Grundlage und maximal 46.999 Lose umfasst. Innerhalb der Schlussgruppe ergibt
einer Erlaubnis der Lotterieaufsichtsbehörde das „PS-Sparen und Gewin- sich die Anzahl der Einzelgewinne von 5.000 Euro und 500 Euro aus der
nen“ durch (nachfolgend „PS-Sparen“ genannt), an dem jeder teilnehmen nach Abzug der vorgenannten Grundnummerngewinne für die Schluss-
kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein PS-Los über 5 Euro setzt gruppe zur Verfügung stehende Gewinnsumme.
sich aus einem Sparanteil von 4 Euro und einem Losanteil von 1 Euro Die Anzahl und Art (Geld- bzw. Sachpreise) der Gewinne bei Sonderaus-
zusammen. losungen werden vor der Auslosung durch Aushang im Kassenraum der
Schuldnerin der Sparanteile ist die jeweilige Sparkasse, bei der die Spar- Sparkasse bekannt gegeben. Je 1 Mio. PS-Lose werden jährliche Son-
anteile entrichtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuld- dergewinne im Wert von mindestens 1 Mio. Euro vergeben.
ner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Baden-Württem-
berg. Der Verkauf der Lose durch die Sparkassen erfolgt demnach im 5 Bekanntmachung der Gewinne
Namen und für Rechnung des Sparkassenverbandes Baden-Württem- Nach jeder Auslosung benachrichtigt die Sparkasse die ermittelten
berg. Gewinner. Die Benachrichtigung kann auch zusätzlich durch Aushang in
den Kassenräumen und durch Anzeige im Internetauftritt der jeweiligen
1 Erwerb von PS-Losen Sparkasse erfolgen.
Die Teilnahme am „PS-Sparen“ wird über das Dauerauftragsverfahren
ermöglicht. Die schriftliche Bestätigung der Sparkasse enthält die Los- 6 Verfügbarkeit und Verfall der Gewinne
nummer, mit der der PS-Sparer an der Auslosung teilnimmt. Der PS-Dau- Sofern der Gewinn in Geld ausgelost wurde, erhält der PS-Sparer eine
erauftrag kann auch für mehrere PS-Lose angelegt werden. Gutschrift auf dem von ihm angegebenen Konto. Gewinne, die nicht gut-
Der Spar- und Losanteil werden monatlich am 5. des Monats oder, wenn geschrieben werden können und über die nicht binnen eines halben
dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, am folgenden Werk- Jahres seit der Auslosung verfügt wird, verfallen zugunsten des Auslo-
tag von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht. Bei fehlen- sungsfonds.
der Deckung ist die Sparkasse nicht verpflichtet, den Dauerauftrag
auszuführen. 7 Verwendung der Sparanteile
PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen (vgl. Ziff. 2) mit
7.1 Anlage auf Konten
der Losnummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Son-
derauslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt. Wenn zwölf Sparanteile je Losnummer entrichtet sind, erfolgt die Gut-
Informationen über Spielsucht, Prävention und deren Behandlung sind schrift auf das vom PS-Sparer angegebene Konto. Das Guthaben wird
bei den Sparkassen erhältlich bzw. im Internetauftritt der Sparkassen vom Zeitpunkt der Gutschrift an zu dem jeweils geltenden Zinssatz ver-
unter „PS-Sparen“ abrufbar. Beschwerden sind an die jeweilige Spar- zinst. Verfügungen sind entsprechend den für dieses Konto maßgebli-
kasse vor Ort zu richten. chen Vereinbarungen möglich. Die Sparkasse ist berechtigt, die ange-
sammelten Sparanteile zum Dezember eines jeden Jahres gutzu-
2 Auslosungsfonds schreiben.
Die Losanteile sowie die Zinsen aus den Los- und Sparanteilen, die bis 7.2 Anlage in Investmentfonds der DekaBank
zur Gutschrift der Sparanteile am Jahresende anfallen, bilden das Spiel-
Sofern die Sparkasse eine Anlage in Investmentfonds bei der DekaBank
kapital. Unter Abzug des Reinertrages von 25% für mildtätige und
anbietet, gelten darüber hinaus folgende Regelungen:
gemeinnützige Zwecke, der zu zahlenden Steuern (16 ⅔ %) und der
Kosten (2,5%) wird der Auslosungsfonds für die Monats- bzw. Sonder- – Bei einer Anlage der Sparanteile in Investmentfonds werden diese von
auslosungen gebildet und an die PS-Sparer ausgeschüttet. Die Ausschüt- der DekaBank in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot
tung erfolgt in 12 Monatsauslosungen und mindestens einer Sonderaus- verwahrt.
losung pro Jahr. – Der Sparanteil wird monatlich in den vereinbarten Investmentfonds ein-
Entstehen durch Grundnummernziehungen nicht voraussehbare Mehr- gezahlt. Dazu beauftragt der PS-Sparer die Sparkasse, die jeweiligen
aufwendungen, so kann ein eventueller Fehlbetrag in künftigen Aus- monatlichen Sparanteile für den monatlichen Erwerb von Anteilen des
losungen verrechnet werden. Bilden sich im Zusammenhang mit der Aus- gewählten Fonds zu verwenden.
losung von Sachgewinnen Überschüsse oder Mehraufwendungen, so – Die monatliche Mindestanzahl beträgt bei der Anlage in Investment-
werden diese in künftigen Auslosungen verrechnet. fonds fünf PS-Lose.
– Verfügungen sind entsprechend den für das DekaBank Depot maßgeb-
3 Auslosungen lichen Vereinbarungen möglich.
Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. In
jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Abweichungen 8 Schlussbestimmungen
sind bis zu 5 Tage vor bzw. 15 Tagen nach den vorgesehenen Terminen Eine Änderung dieser Bedingungen erfolgt nach Maßgabe der Nr.2 AGB-
aus technischen Gründen zulässig. Sparkassen/Nr.2 AGB-BW-Bank.
Die Sonderauslosungen finden im Rahmen einer Monatsauslosung statt.
Näheres über den technischen Ablauf der Auslosungen regeln die Aus-
losungsbestimmungen.
4 Auslosungsplan
Grundlage für die Auslosung sind die der Lotterieaufsichtsbehörde vorge-
legten Auslosungsbestimmungen und die nachfolgend dargestellten
157 370.000 D0 SVBW (Fassung März 2023) - v7.0
Regelungen.
Für die einzelne Auslosung wird ein Auslosungsplan aufgestellt, der von
der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig ist. Ent-
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sprechend dieser Anzahl werden in der Monatsauslosung 30.000er Los-
gruppen gebildet. Innerhalb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen
wird ein 5.000 Euro Gewinn ermittelt.
Für Auslosungsgruppen von 30.000 Losen werden Untergruppen zu je
7.500 Losen gebildet, aus denen zwei Gewinne zu je 500 Euro gezogen
werden. Bei der Monatsauslosung werden zudem Gewinne zu 50 Euro
durch Ziehung in Form von vierstelligen Endziffern (Grundnummern)
sowie Gewinne zu 5 Euro durch Ziehung in Form von zweistelligen End-