Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“ des Sparkassenverband Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Kreissparkasse Böblingen (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörde ab 15.02.2023) Zur Förderung des Spargedankens führen die Mitgliedssparkassen des Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000 Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sowie die Baden-Württem- Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens 17.000 bergische Bank (nachstehend nur Sparkasse genannt) auf der Grundlage und maximal 46.999 Lose umfasst. Innerhalb der Schlussgruppe ergibt einer Erlaubnis der Lotterieaufsichtsbehörde das „PS-Sparen und Gewin- sich die Anzahl der Einzelgewinne von 5.000 Euro und 500 Euro aus der nen“ durch (nachfolgend „PS-Sparen“ genannt), an dem jeder teilnehmen nach Abzug der vorgenannten Grundnummerngewinne für die Schluss- kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein PS-Los über 5 Euro setzt gruppe zur Verfügung stehende Gewinnsumme. sich aus einem Sparanteil von 4 Euro und einem Losanteil von 1 Euro Die Anzahl und Art (Geld- bzw. Sachpreise) der Gewinne bei Sonderaus- zusammen. losungen werden vor der Auslosung durch Aushang im Kassenraum der Schuldnerin der Sparanteile ist die jeweilige Sparkasse, bei der die Spar- Sparkasse bekannt gegeben. Je 1 Mio. PS-Lose werden jährliche Son- anteile entrichtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuld- dergewinne im Wert von mindestens 1 Mio. Euro vergeben. ner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Baden-Württem- berg. Der Verkauf der Lose durch die Sparkassen erfolgt demnach im 5 Bekanntmachung der Gewinne Namen und für Rechnung des Sparkassenverbandes Baden-Württem- Nach jeder Auslosung benachrichtigt die Sparkasse die ermittelten berg. Gewinner. Die Benachrichtigung kann auch zusätzlich durch Aushang in den Kassenräumen und durch Anzeige im Internetauftritt der jeweiligen 1 Erwerb von PS-Losen Sparkasse erfolgen. Die Teilnahme am „PS-Sparen“ wird über das Dauerauftragsverfahren ermöglicht. Die schriftliche Bestätigung der Sparkasse enthält die Los- 6 Verfügbarkeit und Verfall der Gewinne nummer, mit der der PS-Sparer an der Auslosung teilnimmt. Der PS-Dau- Sofern der Gewinn in Geld ausgelost wurde, erhält der PS-Sparer eine erauftrag kann auch für mehrere PS-Lose angelegt werden. Gutschrift auf dem von ihm angegebenen Konto. Gewinne, die nicht gut- Der Spar- und Losanteil werden monatlich am 5. des Monats oder, wenn geschrieben werden können und über die nicht binnen eines halben dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, am folgenden Werk- Jahres seit der Auslosung verfügt wird, verfallen zugunsten des Auslo- tag von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht. Bei fehlen- sungsfonds. der Deckung ist die Sparkasse nicht verpflichtet, den Dauerauftrag auszuführen. 7 Verwendung der Sparanteile PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen (vgl. Ziff. 2) mit 7.1 Anlage auf Konten der Losnummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Son- derauslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt. Wenn zwölf Sparanteile je Losnummer entrichtet sind, erfolgt die Gut- Informationen über Spielsucht, Prävention und deren Behandlung sind schrift auf das vom PS-Sparer angegebene Konto. Das Guthaben wird bei den Sparkassen erhältlich bzw. im Internetauftritt der Sparkassen vom Zeitpunkt der Gutschrift an zu dem jeweils geltenden Zinssatz ver- unter „PS-Sparen“ abrufbar. Beschwerden sind an die jeweilige Spar- zinst. Verfügungen sind entsprechend den für dieses Konto maßgebli- kasse vor Ort zu richten. chen Vereinbarungen möglich. Die Sparkasse ist berechtigt, die ange- sammelten Sparanteile zum Dezember eines jeden Jahres gutzu- 2 Auslosungsfonds schreiben. Die Losanteile sowie die Zinsen aus den Los- und Sparanteilen, die bis 7.2 Anlage in Investmentfonds der DekaBank zur Gutschrift der Sparanteile am Jahresende anfallen, bilden das Spiel- Sofern die Sparkasse eine Anlage in Investmentfonds bei der DekaBank kapital. Unter Abzug des Reinertrages von 25% für mildtätige und anbietet, gelten darüber hinaus folgende Regelungen: gemeinnützige Zwecke, der zu zahlenden Steuern (16 ⅔ %) und der Kosten (2,5%) wird der Auslosungsfonds für die Monats- bzw. Sonder- – Bei einer Anlage der Sparanteile in Investmentfonds werden diese von auslosungen gebildet und an die PS-Sparer ausgeschüttet. Die Ausschüt- der DekaBank in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot tung erfolgt in 12 Monatsauslosungen und mindestens einer Sonderaus- verwahrt. losung pro Jahr. – Der Sparanteil wird monatlich in den vereinbarten Investmentfonds ein- Entstehen durch Grundnummernziehungen nicht voraussehbare Mehr- gezahlt. Dazu beauftragt der PS-Sparer die Sparkasse, die jeweiligen aufwendungen, so kann ein eventueller Fehlbetrag in künftigen Aus- monatlichen Sparanteile für den monatlichen Erwerb von Anteilen des losungen verrechnet werden. Bilden sich im Zusammenhang mit der Aus- gewählten Fonds zu verwenden. losung von Sachgewinnen Überschüsse oder Mehraufwendungen, so – Die monatliche Mindestanzahl beträgt bei der Anlage in Investment- werden diese in künftigen Auslosungen verrechnet. fonds fünf PS-Lose. – Verfügungen sind entsprechend den für das DekaBank Depot maßgeb- 3 Auslosungen lichen Vereinbarungen möglich. Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Abweichungen 8 Schlussbestimmungen sind bis zu 5 Tage vor bzw. 15 Tagen nach den vorgesehenen Terminen Eine Änderung dieser Bedingungen erfolgt nach Maßgabe der Nr.2 AGB- aus technischen Gründen zulässig. Sparkassen/Nr.2 AGB-BW-Bank. Die Sonderauslosungen finden im Rahmen einer Monatsauslosung statt. Näheres über den technischen Ablauf der Auslosungen regeln die Aus- losungsbestimmungen. 4 Auslosungsplan Grundlage für die Auslosung sind die der Lotterieaufsichtsbehörde vorge- legten Auslosungsbestimmungen und die nachfolgend dargestellten 157 370.000 D0 SVBW (Fassung März 2023) - v7.0 Regelungen. Für die einzelne Auslosung wird ein Auslosungsplan aufgestellt, der von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig ist. Ent- © S-Management Services • DSV Gruppe sprechend dieser Anzahl werden in der Monatsauslosung 30.000er Los- gruppen gebildet. Innerhalb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen wird ein 5.000 Euro Gewinn ermittelt. Für Auslosungsgruppen von 30.000 Losen werden Untergruppen zu je 7.500 Losen gebildet, aus denen zwei Gewinne zu je 500 Euro gezogen werden. Bei der Monatsauslosung werden zudem Gewinne zu 50 Euro durch Ziehung in Form von vierstelligen Endziffern (Grundnummern) sowie Gewinne zu 5 Euro durch Ziehung in Form von zweistelligen End- ziffern (Grundnummern) ermittelt. Seite 1 von 3 Auslosungsbestimmungen zum „PS-Sparen und Gewinnen“ (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörde ab 15.02.2023) Für die nach Ziffer 3 und Ziffer 4 der „Bedingungen für das PS-Sparen 5. Elektronisches Ziehungsverfahren: Die Losnummern der Dauerauf- und Gewinnen“ durchzuführenden Auslosungen gelten folgende Bestim- tragslose werden vom Rechenzentrum in einer Datei bereitgestellt. mungen: Auf die Datei wird bei der Auslosung zugegriffen. Die für die Auslo- sung lt. Auslosungsplan gültige Gewinnstruktur wird eingegeben. 1. Die Ziehungen erfolgen unter Aufsicht eines Notars, einer unabhän- Die Aufsichtsperson startet die Auslosung durch Eingabe des Sicher- gigen Aufsichtsperson, die die Befähigung zum Richteramt besitzt und heitscodes und einer TAN-Nummer. Mit Hilfe des Zufallszahlengene- vom Veranstalter und seinen Organen unabhängig ist, insbesondere rators wird nunmehr entsprechend dem Auslosungsplan die Ziehung nicht zugleich in einem Beschäftigungsverhältnis zum Veranstalter vorgenommen. steht oder einem seiner Organe angehört, oder der zuständigen Dabei ist folgender Programmablauf festgelegt: Behörde und unter Mitwirkung von Angehörigen der Sparkassenorga- a) Die Ziehung der Grundnummern für die 50 Euro und 5 Euro nisation. Die Ziehungen werden mit einem elektronischen Ziehungs- Gewinne (entfällt bei der Sonderauslosung). verfahren durchgeführt. b) Die Ziehung der Nummern für alle weiteren Einzelgewinne in absteigender Reihenfolge. 2. Für das elektronische Ziehungsverfahren werden die im Rahmen des c) Die Ziehung der Nummern für Einzelgewinne aufgrund zusätzlicher PS-Sparens und Gewinnen anfallenden Gewinnermittlungen über eine Beträge, die ausgelost werden (z. B. verfallene Gewinne) in abstei- Software auf einem Personalcomputer abgewickelt. Die von einem gender Reihenfolge. Sachverständigen begutachtete Software arbeitet mit einem Zufalls- Alle vorgenommenen Ziehungen werden im Protokoll, das während zahlengenerator. Die Auslosungssoftware ist auf einem Datenträger der Auslosung erstellt wird, dokumentiert. Die Ergebnisse werden mit (CD-ROM) gespeichert. Nach dem Start der Software können die dem Bildschirmausdruck verglichen. Die Antwort-TAN-Nummer wird Parameter der Auslosung wie z. B. die Auslosungsstruktur eingege- geprüft. ben werden. Für die Durchführung einer Auslosung muss das ver- schlüsselte Auslosungsmodul durch Eingabe eines Sicherheitscodes 6. Über den Verlauf der Auslosung wird unter Nennung der Mitwirkenden, entschlüsselt werden. Zusätzlich zum Entschlüsselungscode muss der Ziehungszeit und des Ziehungsortes eine Niederschrift gefertigt. eine TAN-Nummer eingegeben werden. Das Programm errechnet aus Beim elektronischen Ziehungsverfahren wird die Niederschrift direkt der TAN-Nummer eine Antwort-TAN-Nummer, die von der Aufsichts- im Anschluss an die Ziehung erstellt. Sämtliche Unterlagen gelten in person geprüft wird. Der Sicherheitscode, die TAN-Nummer sowie die Verbindung mit der Niederschrift als Beweismaterial, das sechs Jahre Antwort-TAN-Nummer sind nur der Aufsichtsperson bekannt. aufzubewahren ist. Die Aufsichtsperson beurkundet die Auslosungs- handlung sowie die Niederschrift. 3. Der in Ziffer 5 der Bedingungen enthaltene Auslosungsplan ist Grund- lage für die Auslosung, es sind jedoch Mehr- oder Mindergewinne bei 7. Eine Änderung dieser Auslosungsbestimmungen erfolgt nach Maß- abweichenden Loszahlen vorgesehen. Daher erstellt die auslosende gabe der Nr.2 AGB-Sparkassen/Nr.2 AGB-BW-Bank. Stelle vor Eintritt in die Auslosungshandlung den endgültigen Auslo- sungsplan für die Ziehung. Zu diesem Zweck ist zu ermitteln, wie viele PS-Lose an der Auslosung teilnehmen. 4. Anstelle von Geldgewinnen können auch Sachgewinne ausgelost werden. Einzelheiten hierzu sind in den Bedingungen unter Ziffer 5 zum PS-Sparen und Gewinnen geregelt. 157 370.000 D0 SVBW (Fassung März 2023) - v7.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 2 von 3 PS-Sparen und Gewinnen Hinweise zur Spielsuchtgefährdung Sehr geehrte Damen und Herren, der Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die in dessen Folge erlassenen Landesgesetze verpflichten die Sparkassen, die PS-Sparen und Gewinnen anbieten, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Die Sparkassen weisen darauf hin, dass bei PS-Sparen und Gewinnen der Spargedanke im Vordergrund steht, dass es daneben durch das Sparlos (1,– Euro Losanteil) aber auch eine Glückspielkomponente gibt. Diese soll primär den Sparanreiz fördern, bietet aber auch Anreize zum Spiel. Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: – Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. – Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört. – Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. – Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. – Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. – Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. – Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten, z. B.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Maarweg 149–161 50825 Köln Telefon 0800 1372700 (kostenlos und anonym) 157 370.000 D0 SVBW (Fassung März 2023) - v7.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 3 von 3