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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank
Sparkasse Dortmund
Fassung Mai 2025 Freistuhl 2, 44137 Dortmund
Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle
Allgemeines
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Nr. 2 Änderungen
Nr. 3 Bankauskünfte
Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
Nr. 5 Legitimationsurkunden
Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss
Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften
Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren
Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung
Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden
Nr. 12 Konten in ausländischer Währung
Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung
Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung
Nr. 15 Wechselkurs
Nr. 16 Einlagengeschäft
Entgelte und Aufwendungen
Nr. 17 Zinsen und Entgelte
Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen
Pflichten und Haftung von Bank und Kunde
Nr. 19 Haftung der Bank
Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe
Einzugspapiere
Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft
Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel
Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 Kündigungsrecht
Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem
Allgemeines
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
(1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Vertrau-
ensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Bank seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.
(2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des
Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von
Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.
Nr. 2 Änderungen
(1) Änderungsangebot
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbezie-
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hung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Wege
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angeboten werden.
(2) Annahme durch den Kunden
Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend
geregelten Zustimmungsfiktion.
(3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
a) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wie-
derherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen
– aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der
Rechtslage entspricht oder
– durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
darf oder
– aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Ein-
klang zu bringen ist
und
b) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
(4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
– bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den beson-
deren Bedingungen oder
– bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
– bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
gerichtet sind, oder
– bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
– bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben würden.
In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
(6) Zustimmungsfiktion für Kunden, die keine Verbraucher sind
Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorgenannten Regelungen ebenfalls. Abweichend von den Absätzen 3a und 4 gilt allerdings
sein Schweigen auf jedes Änderungsangebot der Bank als Zustimmung (Zustimmungsfiktion).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. In diesem Fall wird die Bank die
Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Nr. 3 Bankauskünfte
(1) Inhalt von Bankauskünften
Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kredit-
würdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Ver-
mögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
(2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung
Die Bank darf Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage auf
deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der Bank keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf die Bank
Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur
eigene Kund