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Allgemeine Geschäftsbedingungen
                                              Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank

                                                                                                                    Sparkasse Dortmund
                                              Fassung Mai 2025                                                      Freistuhl 2, 44137 Dortmund


                                              Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle
                                              Allgemeines
                                              Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
                                              Nr. 2 Änderungen
                                              Nr. 3 Bankauskünfte
                                              Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
                                              Nr. 5 Legitimationsurkunden
                                              Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

                                              Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
                                              Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss
                                              Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften
                                              Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren
                                              Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung
                                              Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden
                                              Nr. 12 Konten in ausländischer Währung
                                              Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung
                                              Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung
                                              Nr. 15 Wechselkurs
                                              Nr. 16 Einlagengeschäft

                                              Entgelte und Aufwendungen
                                              Nr. 17 Zinsen und Entgelte
                                              Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen

                                              Pflichten und Haftung von Bank und Kunde
                                              Nr. 19 Haftung der Bank
                                              Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden

                                              AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
                                              Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
                                              Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe

                                              Einzugspapiere
                                              Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft
                                              Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel
                                              Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft

                                              Auflösung der Geschäftsbeziehung
                                              Nr. 26 Kündigungsrecht
                                              Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                              Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem

                                              Allgemeines
                                              Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
                                              (1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
                                              Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Vertrau-
                                              ensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Bank seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
                                              ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.
                                              (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
                                              Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
                                              Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des
                                              Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von
                                              Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.

                                              Nr. 2 Änderungen
                                              (1) Änderungsangebot
                                              Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
                                              dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbezie-
182 104.000 B D1 (Fassung Mai 2025) - v16.1


                                              hung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Wege
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                                              angeboten werden.
                                              (2) Annahme durch den Kunden
                                              Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend
                                              geregelten Zustimmungsfiktion.
                                              (3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
                                              Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn


                                                                                                                                                                           Seite 1 von 9
                                              Allgemeine Geschäftsbedingungen


                                              a) das Änderungsangebot der Bank erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wie-
                                              derherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen
                                              – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der
                                                Rechtslage entspricht oder
                                              – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
                                                darf oder
                                              – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für
                                                Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Ein-
                                                klang zu bringen ist
                                              und
                                              b) der Kunde das Änderungsangebot der Bank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
                                              Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
                                              (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
                                              Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
                                              – bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den beson-
                                                deren Bedingungen oder
                                              – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
                                              – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
                                                gerichtet sind, oder
                                              – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
                                              – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben würden.
                                              In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
                                              (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
                                              Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen
                                              Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
                                              Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
                                              (6) Zustimmungsfiktion für Kunden, die keine Verbraucher sind
                                              Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorgenannten Regelungen ebenfalls. Abweichend von den Absätzen 3a und 4 gilt allerdings
                                              sein Schweigen auf jedes Änderungsangebot der Bank als Zustimmung (Zustimmungsfiktion).
                                              Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. In diesem Fall wird die Bank die
                                              Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

                                              Nr. 3 Bankauskünfte
                                              (1) Inhalt von Bankauskünften
                                              Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kredit-
                                              würdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Ver-
                                              mögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
                                              (2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung
                                              Die Bank darf Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage auf
                                              deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der Bank keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf die Bank
                                              Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur
                                              eigene Kund

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Author: Kirsch, Meinolf · 17.10.26, 22:31