Bedingungen für die Mastercard Business-Card One
und Visa Business-Card One
(Kreditkarte)
Berliner Sparkasse
Fassung März 2023 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
1 Ausgabe der Kreditkarte – oder an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN ein-
Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Business- zugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die
Card One und Visa Business-Card One sind Kreditkarten (nachfolgend: Unterschrift zu leisten.
Kreditkarte genannt) und dienen ausschließlich zur Begleichung geschäft- – oder an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN
lich veranlasster Aufwendungen. Die Kreditkarten können als physische zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangsgerät des Vertrags-
Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommuni- händlers gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Kreditkarte an
kations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausgegeben automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang
werden. Die Kartendaten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der ohne Eingabe der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen
physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvor- für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN ver-
gängen bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank langt wird. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die
angeboten wird. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen glei- Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren
chermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Einsatz.
Ergänzende Informationen für die digitale Kreditkarte sind in den Nut- – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet
zungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Kreditkarte enthal- gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzu-
ten. Im Übrigen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Master- geben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert
card Business Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) mit werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der
individualisierten Authentifizierungsverfahren. Sparkasse/Landesbank unterstützten Authentifizierungsverfahren und
Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der
2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen Sparkasse/Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten ab-
Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebe- rufbar.
nen Kreditkarten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der
ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen: Unterschrift die geforderten Kartendaten (z. B. am Telefon) anzugeben.
Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere
Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund 5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent-
bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezah- halten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kar-
len und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten tenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers
Bargeldauszahlungen vornehmen. verarbeitet, übermittelt und speichert.
Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bar- 5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zah-
geldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der lungsauftrag nicht mehr widerrufen.
Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistun-
gen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hier- 6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/
über gesondert informiert. Landesbank
Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilneh- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzuleh-
menden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor seine nen, wenn
Kreditkartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß
Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung stellen Nummer 5.1 erteilt hat,
(Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienst- – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen, der mit der
leistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisierung der Kar- Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen oder die finanzielle Nut-
tendaten automatisch zu ermöglichen. zungsgrenze nicht eingehalten wurde oder
– die Kreditkarte gesperrt ist.
3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über
3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheim-
zahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. 7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziel-
3.2 Die Kreditkarte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten len Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kredit-
Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kredit- kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn
karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist
wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder und
beiden Kartenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbe-
sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der trags zugestimmt hat.
kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet
manuell
4 Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach-
Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
monatlichen Verfügungsrahmens und eines auf dem Kreditkartenkonto 8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers und der Firma
vorhandenen Guthabens gemäß Nummer 24 nutzen (finanzielle Nut- Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte ent-
zungsgrenze). Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkartenab- standenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen
rechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze das den Karteninhaber/die Firma bezahlen. Entsprechendes gilt für im Rah-
verfügbare Guthaben. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Lan- men des Bargeldservices entstandene Forderungen.
desbank eine Vereinbarung zur Herabsetzung des vereinbarten monatli- Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen
chen