Bedingungen für die Mastercard Business-Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) Berliner Sparkasse Fassung März 2023 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin 1 Ausgabe der Kreditkarte – oder an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN ein- Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Business- zugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Card One und Visa Business-Card One sind Kreditkarten (nachfolgend: Unterschrift zu leisten. Kreditkarte genannt) und dienen ausschließlich zur Begleichung geschäft- – oder an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN lich veranlasster Aufwendungen. Die Kreditkarten können als physische zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangsgerät des Vertrags- Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommuni- händlers gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Kreditkarte an kations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausgegeben automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang werden. Die Kartendaten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der ohne Eingabe der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvor- für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN ver- gängen bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank langt wird. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die angeboten wird. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen glei- Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren chermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Einsatz. Ergänzende Informationen für die digitale Kreditkarte sind in den Nut- – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet zungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Kreditkarte enthal- gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzu- ten. Im Übrigen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Master- geben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert card Business Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) mit werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der individualisierten Authentifizierungsverfahren. Sparkasse/Landesbank unterstützten Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der 2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen Sparkasse/Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten ab- Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebe- rufbar. nen Kreditkarten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen: Unterschrift die geforderten Kartendaten (z. B. am Telefon) anzugeben. Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund 5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent- bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezah- halten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kar- len und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten tenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers Bargeldauszahlungen vornehmen. verarbeitet, übermittelt und speichert. Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bar- 5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zah- geldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der lungsauftrag nicht mehr widerrufen. Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistun- gen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hier- 6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/ über gesondert informiert. Landesbank Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilneh- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzuleh- menden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor seine nen, wenn Kreditkartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung stellen Nummer 5.1 erteilt hat, (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienst- – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen, der mit der leistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisierung der Kar- Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen oder die finanzielle Nut- tendaten automatisch zu ermöglichen. zungsgrenze nicht eingehalten wurde oder – die Kreditkarte gesperrt ist. 3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über 3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheim- zahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. 7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziel- 3.2 Die Kreditkarte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten len Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kredit- Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kredit- kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder und beiden Kartenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbe- sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der trags zugestimmt hat. kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet manuell 4 Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach- Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist. monatlichen Verfügungsrahmens und eines auf dem Kreditkartenkonto 8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers und der Firma vorhandenen Guthabens gemäß Nummer 24 nutzen (finanzielle Nut- Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte ent- zungsgrenze). Dabei mindern bereits getätigte, in den Kreditkartenab- standenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen rechnungen bisher noch nicht berücksichtigte Kreditkartenumsätze das den Karteninhaber/die Firma bezahlen. Entsprechendes gilt für im Rah- verfügbare Guthaben. Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Lan- men des Bargeldservices entstandene Forderungen. desbank eine Vereinbarung zur Herabsetzung des vereinbarten monatli- Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen chen Verfügungsrahmens treffen. Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Sparkasse/Landesbank berech- Innerhalb des vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmens gilt für den tigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Bargeldservice das vereinbarte Verfügungslimit. 128 722.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 Kreditkarte entstehen. Sofern der mit der Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen zuzüglich Der Karteninhaber und die Firma sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, © S-Management Services • DSV Gruppe eines auf dem Kreditkartenkonto bestehenden Guthabens gemäß der Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Sofern Nummer 24 nicht eingehalten wird, kann die Sparkasse/Landesbank wei- für die Abrechnung dieser Forderungen ein Konto der Firma vereinbart tere Kartenverfügungen des Karteninhabers unabhängig vom Verfü- wurde, ist nur die Firma zur Erstattung verpflichtet. gungsrahmen seiner Kreditkarte ablehnen. 9 Kreditkartenabrechnung 5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte ausgelösten 5.1 Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustim- Zahlungsaufträge, die angefallenen Entgelte sowie die sonstigen mung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Umsätze im Zusammenhang mit der Kreditkarte erfolgt in der mit dem Hierzu hat der Karteninhaber entweder Karteninhaber/der Firma vereinbarten Weise (z. B. Abrechnung über – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautoma- das elektronische Postfach, im Online-Banking oder am Kontoauszugs- teneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangs- drucker) einmal im Monat zum vereinbarten Abrechnungsstichtag. Zah- gerät des Geldautomaten gehalten wird. lungseingänge werden taggleich mit Belastungsbuchungen verrechnet. Seite 1 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business-Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) Mit erteilter Kreditkartenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forde- 11 Reklamationen und Beanstandungen rungsbetrag sofort fällig. Dieser Betrag wird zum vereinbarten Zeitpunkt Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach dem vom Karteninhaber/der Firma angegebenen Zahlungskonto (Abrech- Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Karten- nungskonto) bei der Sparkasse/Landesbank belastet bzw. im Falle eines verfügung zu unterrichten. bei einem Drittinstitut geführten Kontos von diesem durch Lastschrift Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwi- eingezogen. schen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittel- Ein in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesenes Guthaben wird grund- bar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflich- sätzlich auf das angegebene Zahlungskonto (Abrechnungskonto) übertra- tung der Firma oder des Karteninhabers, sofern er erstattungspflichtig ist. gen. Sofern jedoch die Sparkasse/Landesbank die Möglichkeit der Über- Die Rechte des Karteninhabers/der Firma nach Nummer 15 dieser Bedin- weisung eines Guthabens auf das Kreditkartenkonto anbietet (dies ergibt gungen bleiben unberührt. sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis), verbleibt ein Guthaben über den Abrechnungsstichtag hinaus auf dem Kreditkartenkonto. 12 Haftung des Karteninhabers/der Firma für nicht autorisierte Wenn der Karteninhaber/die Firma die Abrechnung in der vereinbarten Kartenverfügungen Weise nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen haben, kann zeit- 12.1 Haftung bis zur Sperranzeige nah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber/der 12.1.1 Verliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN, werden sie Firma gegen Portoersatz zugesandt werden. ihm gestohlen, kommen sie ihm in sonstiger Weise abhanden oder wer- Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht den diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen zu über- einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der prüfen. – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, – Verwendung der Kreditkarte an automatisierten Kassen von Vertrags- 10 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers unternehmen, 10.1 Unterschrift – Nutzung der Kreditkarte bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen Der Karteninhaber hat die physische Kreditkarte nach Erhalt unverzüglich über das Internet, auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. haften der Karteninhaber und die Firma gesamtschuldnerisch für Schä- den, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe 10.2 Sorgfältige Aufbewahrung und Sicherung der Kreditkarte von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Nummer 12.1.5 für Vorsatz und 10.2.1 Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet unberührt. wird (z. B. um Transaktionen an automatisierten Kassen ohne PIN bis zur Sperre zu tätigen). Sie darf insbesondere auch nicht unbeaufsichtigt im 12.1.2 Der Karteninhaber und die Firma haften nicht nach Nummer 12.1.1, Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. wenn 10.2.2 Soweit technisch möglich, soll der Karteninhaber den Zugang zu – es dem Karteninhaber nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den seinem mobilen Endgerät, auf dem die digitale Kreditkarte gespeichert ist, Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche mit einer für das mobile Endgerät bestimmten persönlichen Geheimzahl Verwendung der Kreditkarte vor der nicht autorisierten Kartenverfü- (Endgeräte-PIN) oder auf andere geeignete Weise (z. B. durch Fingerab- gung zu bemerken, oder druck) sichern. – der Verlust der Kreditkarte durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigstelle/Zweigniederlassung der Sparkasse/Landesbank oder 10.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der Sparkasse/Landesbank Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person ausgelagert wurden, verursacht worden ist. Die Haftung nach Nummer Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der 12.1.5 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrü- physischen Kreditkarte vermerkt, bei einer digitalen Kreditkarte nicht in gerischer Absicht bleibt unberührt. dem mobilen Endgerät gespeichert werden, das für die Nutzung der digi- 12.1.3 Die Sparkasse/Landesbank verzichtet auf die Schadensbeteiligung talen Kreditkarte erforderlich ist, oder in anderer Weise zusammen mit des Karteninhabers in Höhe von 50 Euro gemäß Nummer 12.1.1 und der Kreditkarte aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt übernimmt alle Schäden, die durch die nicht autorisierte Kartenverfügung und in den Besitz der Kreditkarte bzw. des mobilen Endgeräts, auf dem bis zum Eingang der Sperranzeige entstanden sind, wenn der Kartenin- die digitale Kreditkarte gespeichert ist, kommt, hat die Möglichkeit, haber seine ihm obliegenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß zusammen mit der PIN und der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen Nummern 10.1 bis 10.4 nicht in betrügerischer Absicht, vorsätzlich oder zu tätigen (z. B. Geld am Geldautomaten abzuheben). grob fahrlässig verletzt hat. Eine Übernahme des vom Karteninhaber und Sofern der Karteninhaber eine digitale Kreditkarte nutzt und der Zugriff der Firma zu tragenden Schadens erfolgt nur, wenn der Karteninhaber auf das mobile Endgerät durch eine vom Karteninhaber wählbare Endge- die Voraussetzungen der Haftungsentlastung glaubhaft darlegt und räte-PIN abgesichert werden kann, darf der Karteninhaber zur Absiche- Anzeige bei der Polizei erstattet. rung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die für die Nutzung der Kreditkarte erforderlich ist. 12.1.4 Der Karteninhaber und die Firma sind nicht zum Ersatz des Scha- dens nach Nummer 12.1.1 verpflichtet, wenn die Sperranzeige nicht 10.4 Anzeige-, Prüfungs- und Unterrichtungspflichten des Karten- abgegeben werden konnte, weil die Sparkasse/Landesbank nicht die inhabers Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte 10.4.1 Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Kredit- und der Schaden dadurch eingetreten ist. karte oder des mobilen Endgeräts mit digitaler Kreditkarte, die miss- 12.1.5 Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kar- bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung tenverfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach manuell der Kreditkarte, Kartendaten oder PIN fest, hat er die Sparkasse/Landes- diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in bank unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). betrügerischer Absicht gehandelt, tragen der Karteninhaber und die Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Firma gesamtschuldnerisch den hierdurch entstandenen Schaden in Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbe- +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) ab- sondere dann vorliegen, wenn er geben. – den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung der Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Polizei anzuzeigen. schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, nachdem er hiervon Kennt- 10.4.2 Durch die Sperre der digitalen Kreditkarte bei der Sparkasse/Lan- nis erlangt hat, desbank bzw. gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst wird nicht – die persönliche Geheimzahl auf der physischen Kreditkarte vermerkt der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen oder zusammen mit der physischen Kreditkarte verwahrt hat, 128 722.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweili- – die persönliche Geheimzahl auf dem mobilen Endgerät gespeichert hat gen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. oder 10.4.3 Bei Nutzung besonderer Authentifizierungsverfahren gemäß – die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt hat und Nummer 5.1 hat der Karteninhaber vor der Autorisierung die Übereinstim- der Missbrauch dadurch verursacht worden ist. mung der zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z. B. Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, Zahlbetrag, Datum) mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die abzugleichen. Bei Feststellung von Abweichungen ist die Transaktion Kreditkarte vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen. abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Sparkasse/Landesbank anzuzeigen. Seite 2 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business-Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haften der Karteninhaber Hat der Karteninhaber/die Firma durch ein schuldhaftes Verhalten zur und die Firma gesamtschuldnerisch pro Kalendertag maximal in Höhe Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- des vereinbarten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank monatlichen Verfügungsrahmen. und Karteninhaber/die Firma den Schaden zu tragen haben. Die Haftung Ein im Zeitpunkt der nicht autorisierten Kartenverfügung auf dem Kredit- nach Nummer 13.3 ist auf 12.500 Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese kartenkonto bestehendes Guthaben erweitert den monatlichen Verfü- betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht gungsrahmen und damit den Haftungsumfang um diesen Guthabenbe- – für nicht autorisierte Kartenverfügungen, trag, maximal jedoch auf das Dreifache des vereinbarten monatlichen – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse/Landesbank, Verfügungsrahmens. – für Gefahren, die die Sparkasse/Landesbank besonders übernommen 12.1.6 Hat die Sparkasse/Landesbank durch eine Verletzung ihrer Pflich- hat, und ten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Sparkasse/Lan- – für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kar- desbank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertre- teninhaber Verbraucher ist. tenden Mitverschuldens. 13.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss 12.1.7 Hat die Sparkasse/Landesbank beim Einsatz der Kreditkarte eine 13.4.1 Der Karteninhaber/die Firma kann Ansprüche und Einwendungen starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungs- nach Nummer 13.1 bis 13.3 nicht mehr geltend machen, wenn diese nicht diensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt oder hat der Zahlungsemp- spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem fänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert, obwohl die Abrechnungskonto gegenüber der Sparkasse/Landesbank angezeigt Sparkasse/Landesbank nach § 55 ZAG gesetzlich zur starken Kunden- wurden. Ist das Abrechnungskonto ein Firmenkonto, können diese authentifizierung verpflichtet ist, bestimmt sich die Haftung des Kartenin- Ansprüche und Einwendungen nur durch die Firma und innerhalb einer habers/der Firma und der Sparkasse/Landesbank abweichend von den Frist von acht Wochen geltend gemacht werden. Nummern 12.1.1 bis 12.1.6 nach § 675v Absatz 4 des Bürgerlichen Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landesbank den Kar- Gesetzbuches. teninhaber/die Firma über die aus der Kartenverfügung resultierende 12.2 Haftung ab Sperranzeige Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- Sobald der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahme- ten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung dienst der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte bzw. des mobilen End- unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrich- geräts mit digitaler Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder tung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte oder PIN ange- Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 13.1 bis 13.3 kann der Kar- zeigt wurde, übernimmt die Sparkasse/Landesbank alle danach durch teninhaber/die Firma auch nach Ablauf der jeweils geltenden Frist geltend Kartenverfügungen entstehenden Schäden. machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kartenin- verhindert war. haber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. 13.4.2 Ansprüche des Karteninhabers/der Firma gegen die Sparkasse/ Landesbank sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- 13 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche den Umstände des Karteninhabers/der Firma – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Verfügung auf das die Sparkasse/Landesbank keinen Einfluss hat, und dessen Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Sparkasse/Lan- Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten desbank keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Spar- vermieden werden können, oder kasse/Landesbank ist verpflichtet, den Betrag ungekürzt zu erstatten. – von der Sparkasse/Landesbank aufgrund einer gesetzlichen Verpflich- Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Sparkasse/ tung herbeigeführt wurden. Landesbank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne 14 Sperre und Einziehung der Kreditkarte durch die Sparkasse/ die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden Landesbank hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Die Sparkasse/Landesbank darf die Kreditkarte sperren und den Einzug Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/ der Kreditkarte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen, bzw. die Löschung Landesbank zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Spar- der digitalen Kreditkarte verlangen oder selbst veranlassen, wenn kasse/Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht – sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag bzw. die Nutzung der digita- autorisiert ist, oder die Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon len Kreditkarte aus wichtigem Grund zu kündigen, Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse/Landesbank einer zuständigen – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches dies rechtfertigen oder Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflich- – der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung tung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der der Kreditkarte besteht. Betrugsverdacht nicht bestätigt. Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber und die Firma über 13.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung die Sperre unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, einer autorisierten Kartenverfügung spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre oder Löschung unterrich- 13.2.1 Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer ten. Die Sparkasse/Landesbank wird die Kreditkarte entsperren oder diese autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber/die Firma von der durch eine neue Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre Sparkasse/Landesbank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des oder Löschung nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht den Karteninhaber und die Firma unverzüglich. manuell erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, bringt die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand, 15 Anspruch bei einem von dem Vertragsunternehmen ausgelösten auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten 13.2.2 Der Karteninhaber/die Firma kann über Nummer 13.2.1 hinaus von Kartenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Sparkasse/Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen inso- des seinem Privatkonto als Abrechnungskonto belasteten Zahlungs- weit verlangen, als diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder betrags, wenn fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung – bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und gestellt oder dem Abrechnungskonto belastet wurden. – der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber ent- 13.2.3 Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft sprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des ausgeführt, wird die Sparkasse/Landesbank die Verfügung auf Verlan- Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls 128 722.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 gen des Karteninhabers oder der Firma nachvollziehen und über das hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusam- Ergebnis unterrichten. menhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. 13.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers/der Firma Der Karteninhaber muss gegenüber der Sparkasse/Landesbank die Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer Sachumstände darlegen, mit denen er den Anspruch auf Erstattung begrün- nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Karten- det. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, verfügung kann der Karteninhaber/die Firma von der Sparkasse/Landes- wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Auswei- bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 13.1 oder 13.2 ses der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Kreditkarten- erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Sparkasse/Landes- abrechnung gegenüber der Sparkasse/Landesbank geltend macht. bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Sparkasse/Landes- Ist der Zahlungsbetrag einem Firmenkonto als Abrechnungskonto belas- bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle tet worden, besteht weder für den Karteninhaber noch für die Firma ein zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die Erstattungsanspruch. wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber/die Firma vorgegeben hat. Seite 3 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business-Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) 16 Rückgabe der Kreditkarte – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse/Lan- Die Kreditkarte bleibt Eigentum der Sparkasse/Landesbank. Sie ist nicht desbank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der übertragbar. Die Kreditkarte ist nur für den auf der physischen Kreditkarte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen angegebenen Zeitraum gültig. Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Sparkasse/Landesbank in Einklang zu bringen ist der Kreditkarte ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die alte Kredit- und karte zurückzuverlangen bzw. die Löschung der digitalen Kreditkarte zu (2) der Karteninhaber und die Firma das Änderungsangebot der Spar- verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Nutzungsberechtigung kasse/Landesbank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirk- der Kreditkarte in den ausgegebenen Kartenformen früher (z. B. durch samwerdens der Änderungen abgelehnt hat. Kündigung des Kreditkartenvertrages), hat der Karteninhaber/die Firma Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber und die Firma im die Kreditkarte unverzüglich an die Sparkasse/Landesbank zurückzuge- Änderungsangebot auf die Folgen des Schweigens hinweisen. ben bzw. der Karteninhaber die digitale Kreditkarte zu löschen. 19.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion 17 Fremdwährungsumrechnung Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung Bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung gemäß – bei Änderungen dieser Regelungen in Ziff. 19 oder den im Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Regelungen. – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder 18 Entgelte und deren Änderung – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- 18.1 Die vom Karteninhaber/der Firma gegenüber der Sparkasse/Landes- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- gerichtet sind, oder verzeichnis der Sparkasse/Landesbank. – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkom- Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwende- men, oder ten oder sonst nicht autorisiert genutzten Kreditkarte ist die Sparkasse/ – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Landesbank berechtigt, im Rahmen des § 675l des Bürgerlichen Gesetz- Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse/Landesbank ver- buches, dem Karteninhaber das im Preis- und Leistungsverzeichnis der schieben würden. Sparkasse/Landesbank ausgewiesene Entgelt zu berechnen, das allen- falls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Verlust verbundenen In diesen Fällen wird die Sparkasse/Landesbank die Zustimmung des Kosten abdeckt, sofern der Karteninhaber die Umstände, die zum Ersatz Karteninhabers und der Firma zu den Änderungen auf andere Weise der Kreditkarte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse/Lan- einholen. desbank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19.5 Kündigungsrecht des Karteninhabers und der Firma bei der Wenn darüber hinaus Entgelte für den Ersatz einer Kreditkarte in anderen Zustimmungsfiktion Fällen durch die Sparkasse/Landesbank erhoben werden, ergeben sich Macht die Sparkasse/Landesbank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, diese aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landes- kann der Karteninhaber und die Firma diese Geschäftsbeziehung vor bank. dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird 18.2 Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber und der die Sparkasse/Landesbank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Firma spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber und die Firma mit der 20 Kündigung Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elek- Sowohl der Kreditkartenvertrag als auch die Nutzung der digitalen Kredit- tronischen Kommunikationsweg (z. B. das Elektronische Postfach) ver- karte alleine kann sowohl vom Karteninhaber als auch der Firma jeder- einbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten zeit, von der Sparkasse/Landesbank mit einer Frist von mindestens zwei werden. Die von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. werden nur wirksam, wenn der Karteninhaber und die Firma diese Scheidet der Karteninhaber aus der Firma aus oder wird dem Karteninha- annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf ber von der Firma die Berechtigung zur Nutzung der Kreditkarte entzogen, eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Karteninhabers hat der Karteninhaber (ggf. über die Firma) die Kreditkarte entwertet an die und der Firma gerichtet ist, kann die Sparkasse/Landesbank mit dem Kar- Sparkasse/Landesbank zurückzugeben und eine digitale Karte zu löschen. teninhaber und der Firma nur ausdrücklich treffen. In diesem Fall ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, den Kreditkarten- vertrag fristlos zu kündigen. 19 Änderung der Bedingungen Die Sparkasse/Landesbank kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündi- 19.1 Änderungsangebot gen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber und der Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der Firma spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres berechtigten Belange der Firma/des Karteninhabers für die Sparkasse/ Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber und die Landesbank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, Firma mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbezie- wenn die Firma unrichtige Angaben über ihre Vermögenslage gemacht hung einen elektronischen Kommunikationsweg (z. B. das Elektronische hat oder eine wesentliche Verschlechterung ihrer Vermögenslage eintritt Postfach) vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten angeboten werden. aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Sparkasse/Landesbank 19.2 Annahme durch den Karteninhaber und der Firma wesentlich gefährdet ist. Die von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen werden Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Kreditkarte – bzw. bei alleini- manuell nur wirksam, wenn der Karteninhaber und die Firma diese annimmt, ger Kündigung der Nutzung der digitalen Kreditkarte darf die digitale Kre- gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. ditkarte – nicht mehr benutzt werden. 19.3 Annahme durch den Karteninhaber und der Firma im Wege der 21 Einschaltung Dritter Zustimmungsfiktion Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- Das Schweigen des Karteninhabers und der Firma gilt nur dann als tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Drit- (1) das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank erfolgt, um ter zu bedienen. die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer verän- 22 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige derten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Beschwerdemöglichkeit Bedingungen 128 722.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar gel- Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher tender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden. Rechtslage entspricht oder – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder Seite 4 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business-Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) 23. Picture-Card 24 Guthaben Digitale Karten werden mit Standardmotiv ausgegeben. Physische Kredit- Auf dem Kreditkartenkonto kann durch Zahlungseingänge ein Guthaben karten können auf Wunsch der Firma nach Maßgabe der nachfolgenden entstehen. Entsprechende Zahlungseingänge können insbesondere sein Bestimmungen anstelle des Standardmotivs auch mit einem Bild aus der – Gutschriften durch den ursprünglichen Zahlungsempfänger (beispiels- angebotenen Motivgalerie oder mit einem individuellen Bildmotiv ausge- weise Refund (Händlergutschriften); Gewinne; Entgelterstattungen), geben werden. – Karte-zu-Karte-Zahlungsvorgänge (Money Send/Visa Direct), a) Motivgalerie/Individuelles Bild – Rückbuchungen von Kartenzahlungen (Chargeback). Wird der Sparkasse/Landesbank innerhalb von zwei Wochen nach Zudem kann auf das Kreditkartenkonto bargeldlos Guthaben übertragen Antragstellung kein Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder individu- werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. Diese elles Bild übermittelt, ist sie berechtigt, eine Karte mit Standardmotiv Übertragung hat auf ein von der Sparkasse/Landesbank benanntes Konto auszustellen. unter Angabe der Kreditkartennummer zu erfolgen. Das Kreditkartenkonto Der Bildinhalt darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. ist nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmt. Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes, des Diese Übertragungsmöglichkeit kann von der Sparkasse/Landesbank auf Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wettbe- einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt werden. Dies und die Höhe des werbsrechts). maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsver- Bei einem Kartenaustausch wird das ausgewählte Motiv oder das indivi- zeichnis oder einer gesonderten Vereinbarung mit der Sparkasse/ duelle Bild auch für die neue Kreditkarte verwendet. Landesbank. Steht ein aus der Motivgalerie gewähltes Bild zum Zeitpunkt eines Kar- Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten wird, tentausches nicht mehr zur Verfügung, ist die Sparkasse/Landesbank werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen. berechtigt, ein anderes Motiv zu verwenden. Über ein Guthaben auf dem Kreditkartenkonto kann der Karteninhaber b) Technische Voraussetzungen durch Nutzung der Kreditkarte und durch Übertragung zugunsten des Die technischen Voraussetzungen für die Wahl eines individuellen Bildes Abrechnungskontos verfügen. (insbesondere zulässige Bildformate, maximale Dateigröße) werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. c) Warnhinweise Der Karteninhaber darf nur individuelle Bilder verwenden, an denen ihm die Bildrechte zustehen. Wenn durch das individuelle Bild Rechte Dritter verletzt werden, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen. Soll die Picture-Card auch im Ausland eingesetzt werden, hat der Karten- inhaber ferner die jeweils örtlich geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese erheb- lich von in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können und auf einen Verstoß gegen derartige örtliche Vorschriften erhebliche, teil- weise empfindliche Sanktionen und Strafen stehen können. Der Kartenin- haber wird ausdrücklich auf die Gefahr eines unverhältnismäßig hohen Schadens bis hin zu der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen hingewiesen. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig und umfassend über etwaige Restriktionen aufgrund derartiger örtlicher Vorschriften zu infor- mieren und ist für deren Einhaltung allein verantwortlich. d) Ablehnung von individuellen Bildern Die Sparkasse/Landesbank ist jederzeit berechtigt, vom Karteninhaber individuell gewählte Bilder abzulehnen, wenn diese nach ihrer Einschät- zung gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die berechtigten Interes- sen der Sparkasse/Landesbank oder Dritter beeinträchtigen können. Von einer Ablehnung wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unverzüglich unterrichten. Das vom Karteninhaber übermittelte Bild und die entsprechenden personenbezogenen Daten werden von der Spar- kasse/Landesbank nach Ablauf von 8 Wochen nach Versand der Ableh- nungsnachricht gelöscht. Im Rahmen des Antragsverhältnisses kann der Karteninhaber ein neues Bild einreichen. Nach zweimaliger Ablehnung eines individuellen Bildes/Motives ist die Sparkasse/Landesbank berech- tigt, die Karte mit einem Standardmotiv zu erstellen. e) Produktionstechnische Einschränkungen Die Sparkasse/Landesbank leistet keine Gewähr für übereinstimmende Farben des individuellen Bildes/Motivs auf der Picture-Card mit den Origi- nalbild-Dateien. Da eine farbgetreue Reproduktion des Originalbildes nicht gewährleistet werden kann, werden farbliche Differenzen als Rekla- manuell mation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen aner- kannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung der Original- bild-Dateien) hervorgerufen werden. Eine identische Reproduktion des Originalbildes hinsichtlich Konturenschärfe, Kontrast und Darstellung von Farbverläufen ist nicht gewährleistet. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgrün- den wird auf die Picture-Card eine vollflächige Schutzfolie aufgebracht. In Abhängigkeit vom Bilddesign ist dadurch eine Beeinflussung der visuellen Wirkung des Bildes möglich. 128 722.000 D0 (Fassung März 2023) - v12.1 Seite 5 von 5