PS-Sparen und Gewinnen
Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der
bayerischen Sparkassen
Stand 01.01.2022
Die bayerischen Sparkassen führen das PS-Sparen und Gewinnen (kurz: PS-Sparen) durch. Am PS-Sparen kann jeder teilnehmen, der das
18. Lebensjahr vollendet hat. Der Teilnahmebetrag für ein PS-Los (5 EUR) setzt sich aus dem Sparanteil von 4 EUR und dem Losanteil von 1
EUR zusammen. Schuldnerin der Sparanteile ist die Sparkasse, bei der diese entrichtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und
Schuldner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Bayern. Die Losanteile nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung
des Sparkassenverbandes Bayern entgegen. Die Genehmigung zur Durchführung des PS-Sparens wird von der Regierung der Oberpfalz
erteilt.
1. Erwerb von PS-Losen
1.1 Die PS-Lose sind bei den bayerischen Sparkassen erhältlich.
1.2 Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen oder mehrere Daueraufträge zur regelmäßigen Abbuchung der Sparanteile und Losanteile von
einem bei der Sparkasse geführten Konto erteilen. Der Erwerb von PS-Barlosen ist nicht möglich. Die schriftliche Bestätigung des Dauer-
auftrags durch die Sparkasse enthält die Losnummer, mit der der PS-Sparer an der Auslosung teilnimmt. Anspruch auf eine Losnummer
mit einer bestimmten Endziffer bzw. Ziffernfolge hat der PS-Sparer nicht. Der Lotterieveranstalter ist jederzeit berechtigt, bestehende und
spielberechtigte Daueraufträge aus organisatorischen Gründen mit neuen (anderen) Losnummern zu versehen.
1.3 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrags erteilen, aufgrund dessen
Sparanteile und Losanteile monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch
die Eingabe von PIN und TAN. Ein Online-Abschluss ohne PIN und TAN ist nicht möglich.
2. Spielkapital
Das Spielkapital wird aus den Losanteilen gebildet und nach Abzug der zu zahlenden Lotteriesteuer sowie eines gemäß der Lotterieaufsichts-
behörde für wohlfahrtspflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Reinertrags (25 Cent je PS-Los) und der Kosten nach Maßgabe
des Auslosungsplans als Geld- oder Sachgewinn an die PS-Sparer ausgeschüttet.
3. Auslosungen
Die Auslosung von Geldgewinnen erfolgt in zwölf Monatsauslosungen. Darüber hinaus können Sach- oder zusätzliche Geldgewinne je
Monatsauslosung ausgelost werden. Für jede Sparperiode (Monat) findet jeweils im darauf folgenden Monat eine Auslosung statt.
Teilnahmeberechtigt sind diejenigen PS-Sparer, die Lose gemäß Ziffer 2 für diese Auslosung erhalten haben. Näheres über den technischen
Ablauf der Auslosung regeln die Auslosungsbestimmungen.
4. Auslosungsplan
4.1 Geldgewinne
Die Anzahl der auszulosenden Geldgewinne ist von der Anzahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. Entsprechend der
Anzahl der teilnehmenden Lose werden Basisgruppen zu je 8.000 Losen gebildet. Fünf Basisgruppen ergeben in der Auslosung eine Haupt-
gruppe mit jeweils 40.000 Losen.
In den Losgruppen werden folgende Gewinne ausgeschüttet.
Gewinnhöhe Basisgruppe Hauptgruppe
in EUR je 8.000 Lose je 40.000 Lose
Anzahl Anzahl
10.000,00 *) 0,20 1,00
1.000,00 *) 0,60 3,00
100,00 2,00 10,00
10,00 4,00 20,00
5,00 320,00 1.600,00
Gewinne insgesamt 326,80 1.634,00
Betrag in EUR 4.440,00 22.200,00
*) Anteil des "Zehntausenders" und "Tausenders" innerhalb einer Basisgruppe.
4.2 Sach- oder zusätzliche Geldgewinne
Das die Auslosung der Geldgewinne sowie Steuern, Reinertrag und Kosten übersteigende Spielkapital kann durch Sach- oder zusätzliche
Geldgewinne ausgelost werden. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen. Der Auslosungsmonat und die Art der Sach- oder
zusätzlichen Geldgewinne sind 3 Monate vor der Auslosung in den Schalterräumen der bayerischen Sparkasse und im Internetauftritt bekannt
zu geben.
5. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse
157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0
Die Gewinnliste (Ziehungsliste) wird spätestens 10 Tage nach der Auslosung als Datei im Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse zur Verfü-
gung gestellt und kann auf Verlangen bei den Sparkassen vor Ort ausgehändigt werden. Zudem hat der PS-Sparer durch Anmeldung im
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Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse die Möglichkeit, sich über seine Gewinne informieren zu lassen.
6. Verfügung über die Gewinne
Die Auszahlung von Geldgewinnen erfolgt durch Gutschrift auf dem vom PS-Sparer angegebenen Gutschriftskonto. Sachgewinne werden
dem Gewinner übergeben. Eine Legitimationsprüfung bleibt vorbehalten.
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Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen
7. Verwendung der Sparanteile
7.1 Anlage auf Konten
Die angesammelten Sparanteile werden nach Erreichen von zwölf Sparanteilen je Losnummer oder nach Löschung des Dauerauftrags auf
dem vom PS-Sparer angegebenen Konto gutgeschrieben.
Die Sparanteile werden verzinst. Die bis zur Gutschrift anfallenden Zinsen werden an die Bayerische Sparkassenstiftung abgeführt und zwe-
ckentsprechend gemäß den Auflagen der Lotterieaufsichtsbehörde verwendet.
7.2 Anlage in Investmentfonds der DekaBank
Sofern die Sparkasse eine Anlage in Investmentfonds bei der DekaBank anbietet, gilt abweichend und/oder ergänzend Folgendes:
Der Sparanteil wird monatlich in den vereinbarten Investmentfonds eingezahlt. Dazu beauftragt der PS-Sparer die Sparkasse, die jeweiligen
monatlichen Sparanteile für den monatlichen Erwerb von Anteilen des gewählten Fonds zu verwenden.
Bei einer Anlage der Sparanteile in Investmentfonds werden die Investmentfondsanteile von der DekaBank in einem für den PS-Sparer
geführten DekaBank Depot verwahrt.
Verfügungen über die Investmentfondsanteile sind nur entsprechend den für das DekaBank Depot maßgeblichen Vereinbarungen möglich.
Ziffer 7.1 findet keine Anwendung.
8. Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Sparkasse maßgebend. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden All-
gemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind.
Die Bedingungen und Auslosungsbestimmungen sowie die Verbraucherinformationen zum PS-Sparen können in den Geschäftsräumen ein-
gesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Zudem sind die Bedingungen in den Internetauftritten der jeweiligen Spar-
kasse abrufbar.
Eine Änderung der Bedingungen sowie der Auslosungsbestimmungen für das PS-Sparen bleibt vorbehalten.
Hinweise zur Spielsuchtgefährdung, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten sind bei jeder Sparkasse erhältlich.
Sparkassenverband Bayern
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