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PS-Sparen und Gewinnen
                                                 Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der
                                                 bayerischen Sparkassen
                                                 Stand 01.01.2022

                                                 Die bayerischen Sparkassen führen das PS-Sparen und Gewinnen (kurz: PS-Sparen) durch. Am PS-Sparen kann jeder teilnehmen, der das
                                                 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Teilnahmebetrag für ein PS-Los (5 EUR) setzt sich aus dem Sparanteil von 4 EUR und dem Losanteil von 1
                                                 EUR zusammen. Schuldnerin der Sparanteile ist die Sparkasse, bei der diese entrichtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und
                                                 Schuldner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Bayern. Die Losanteile nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung
                                                 des Sparkassenverbandes Bayern entgegen. Die Genehmigung zur Durchführung des PS-Sparens wird von der Regierung der Oberpfalz
                                                 erteilt.

                                                 1. Erwerb von PS-Losen
                                                 1.1 Die PS-Lose sind bei den bayerischen Sparkassen erhältlich.
                                                 1.2 Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen oder mehrere Daueraufträge zur regelmäßigen Abbuchung der Sparanteile und Losanteile von
                                                     einem bei der Sparkasse geführten Konto erteilen. Der Erwerb von PS-Barlosen ist nicht möglich. Die schriftliche Bestätigung des Dauer-
                                                     auftrags durch die Sparkasse enthält die Losnummer, mit der der PS-Sparer an der Auslosung teilnimmt. Anspruch auf eine Losnummer
                                                     mit einer bestimmten Endziffer bzw. Ziffernfolge hat der PS-Sparer nicht. Der Lotterieveranstalter ist jederzeit berechtigt, bestehende und
                                                     spielberechtigte Daueraufträge aus organisatorischen Gründen mit neuen (anderen) Losnummern zu versehen.
                                                 1.3 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrags erteilen, aufgrund dessen
                                                     Sparanteile und Losanteile monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch
                                                     die Eingabe von PIN und TAN. Ein Online-Abschluss ohne PIN und TAN ist nicht möglich.

                                                 2. Spielkapital
                                                 Das Spielkapital wird aus den Losanteilen gebildet und nach Abzug der zu zahlenden Lotteriesteuer sowie eines gemäß der Lotterieaufsichts-
                                                 behörde für wohlfahrtspflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Reinertrags (25 Cent je PS-Los) und der Kosten nach Maßgabe
                                                 des Auslosungsplans als Geld- oder Sachgewinn an die PS-Sparer ausgeschüttet.

                                                 3. Auslosungen
                                                 Die Auslosung von Geldgewinnen erfolgt in zwölf Monatsauslosungen. Darüber hinaus können Sach- oder zusätzliche Geldgewinne je
                                                 Monatsauslosung ausgelost werden. Für jede Sparperiode (Monat) findet jeweils im darauf folgenden Monat eine Auslosung statt.
                                                 Teilnahmeberechtigt sind diejenigen PS-Sparer, die Lose gemäß Ziffer 2 für diese Auslosung erhalten haben. Näheres über den technischen
                                                 Ablauf der Auslosung regeln die Auslosungsbestimmungen.

                                                 4. Auslosungsplan
                                                 4.1 Geldgewinne
                                                 Die Anzahl der auszulosenden Geldgewinne ist von der Anzahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. Entsprechend der
                                                 Anzahl der teilnehmenden Lose werden Basisgruppen zu je 8.000 Losen gebildet. Fünf Basisgruppen ergeben in der Auslosung eine Haupt-
                                                 gruppe mit jeweils 40.000 Losen.
                                                 In den Losgruppen werden folgende Gewinne ausgeschüttet.

                                                                    Gewinnhöhe                                      Basisgruppe                                    Hauptgruppe
                                                                      in EUR                                       je 8.000 Lose                                  je 40.000 Lose

                                                                                                                      Anzahl                                         Anzahl

                                                                     10.000,00                                         *) 0,20                                           1,00
                                                                      1.000,00                                         *) 0,60                                           3,00
                                                                        100,00                                            2,00                                          10,00
                                                                         10,00                                            4,00                                          20,00
                                                                          5,00                                         320,00                                        1.600,00

                                                  Gewinne insgesamt                                                   326,80                                         1.634,00

                                                  Betrag in EUR                                                      4.440,00                                       22.200,00

                                                 *) Anteil des "Zehntausenders" und "Tausenders" innerhalb einer Basisgruppe.
                                                 4.2 Sach- oder zusätzliche Geldgewinne
                                                 Das die Auslosung der Geldgewinne sowie Steuern, Reinertrag und Kosten übersteigende Spielkapital kann durch Sach- oder zusätzliche
                                                 Geldgewinne ausgelost werden. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen. Der Auslosungsmonat und die Art der Sach- oder
                                                 zusätzlichen Geldgewinne sind 3 Monate vor der Auslosung in den Schalterräumen der bayerischen Sparkasse und im Internetauftritt bekannt
                                                 zu geben.

                                                 5. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse
157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0


                                                 Die Gewinnliste (Ziehungsliste) wird spätestens 10 Tage nach der Auslosung als Datei im Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse zur Verfü-
                                                 gung gestellt und kann auf Verlangen bei den Sparkassen vor Ort ausgehändigt werden. Zudem hat der PS-Sparer durch Anmeldung im
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                                 Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse die Möglichkeit, sich über seine Gewinne informieren zu lassen.

                                                 6. Verfügung über die Gewinne
                                                 Die Auszahlung von Geldgewinnen erfolgt durch Gutschrift auf dem vom PS-Sparer angegebenen Gutschriftskonto. Sachgewinne werden
                                                 dem Gewinner übergeben. Eine Legitimationsprüfung bleibt vorbehalten.


                                                                                                                                                                                     Seite 1 von 2
                                                 Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen


                                                 7. Verwendung der Sparanteile
                                                 7.1 Anlage auf Konten
                                                 Die angesammelten Sparanteile werden nach Erreichen von zwölf Sparanteilen je Losnummer oder nach Löschung des Dauerauftrags auf
                                                 dem vom PS-Sparer angegebenen Konto gutgeschrieben.
                                                 Die Sparanteile werden verzinst. Die bis zur Gutschrift anfallenden Zinsen werden an die Bayerische Sparkassenstiftung abgeführt und zwe-
                                                 ckentsprechend gemäß den Auflagen der Lotterieaufsichtsbehörde verwendet.
                                                 7.2 Anlage in Investmentfonds der DekaBank
                                                 Sofern die Sparkasse eine Anlage in Investmentfonds bei der DekaBank anbietet, gilt abweichend und/oder ergänzend Folgendes:
                                                 Der Sparanteil wird monatlich in den vereinbarten Investmentfonds eingezahlt. Dazu beauftragt der PS-Sparer die Sparkasse, die jeweiligen
                                                 monatlichen Sparanteile für den monatlichen Erwerb von Anteilen des gewählten Fonds zu verwenden.
                                                 Bei einer Anlage der Sparanteile in Investmentfonds werden die Investmentfondsanteile von der DekaBank in einem für den PS-Sparer
                                                 geführten DekaBank Depot verwahrt.
                                                 Verfügungen über die Investmentfondsanteile sind nur entsprechend den für das DekaBank Depot maßgeblichen Vereinbarungen möglich.
                                                 Ziffer 7.1 findet keine Anwendung.

                                                 8. Schlussbestimmungen
                                                 Als Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Sparkasse maßgebend. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden All-
                                                 gemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Vertragsbestandteil sind.
                                                 Die Bedingungen und Auslosungsbestimmungen sowie die Verbraucherinformationen zum PS-Sparen können in den Geschäftsräumen ein-
                                                 gesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Zudem sind die Bedingungen in den Internetauftritten der jeweiligen Spar-
                                                 kasse abrufbar.
                                                 Eine Änderung der Bedingungen sowie der Auslosungsbestimmungen für das PS-Sparen bleibt vorbehalten.
                                                 Hinweise zur Spielsuchtgefährdung, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten sind bei jeder Sparkasse erhältlich.


                                                 Sparkassenverband Bayern
157 351.000 D0 SVB (Fassung Jan. 2026) - v11.0


                                                                                                                                                              

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PS-Sparen und Gewinnen · 16.10.26, 22:30

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PS-Sparen und Gewinnen · 08.10.26, 22:24