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134400_Glossar_zu_mit_einem_Zahlungskonto_verbundenen_Diensten_10.18_20200804.PDF

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Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten


 Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste

 Kontoführung                             Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird.


 Zahlungen (ohne Karten)

 Überweisung                              Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden
                                          auf ein anderes Konto durch.
                                          Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn eine Überwei-
                                          sung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.

 Gutschrift einer Überweisung             Der Kunde erhält den Betrag einer Überweisung aus den EWR-Staaten auf seinem Zahlungskonto in
                                          Euro gutgeschrieben.

 Dauerauftrag                             Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom
                                          Konto des Kunden auf ein anderes Konto.
                                          Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Überweisung
                                          in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.

 Lastschrift                              Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom
                                          Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter überträgt dann
                                          zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto
                                          des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein.
                                          Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn der Lastschrift-
                                          einzug in Euro aus EWR-Staaten erfolgt.


 Berechtigte Ablehnung der Einlösung Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in Euro aus EWR-Staaten berech-
 einer Lastschrift                   tigterweise nicht einlöst.


 Berechtigte Ablehnung der Ausführung Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungsdienstleister einen Überweisungsauftrag in Euro in EWR-
 eines Überweisungsauftrags           Staaten berechtigterweise nicht ausführt.


 Karten und Bargeld

 Ausgabe einer Debitkarte                 Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der
                                          Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Zahlungskarte wird direkt und in voller Höhe von
                                          dem Konto des Kunden abgebucht.

 Ausgabe einer Kreditkarte                Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der
                                          Gesamtbetrag der Transaktionen durch die Verwendung der Zahlungskarte innerhalb eines verein-
                                          barten Zeitraums wird zu einem bestimmten Termin in voller Höhe oder teilweise von dem Konto des
                                          Kunden abgebucht. In einer Kreditvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird fest-
                                          gelegt, ob dem Kunden für die Inanspruchnahme des Kredits Zinsen berechnet werden.

 Bargeldeinzahlung                        Der Kunde zahlt am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters Bargeld in Euro auf
                                          sein Konto ein.

 Bargeldauszahlung                        Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto ab. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des
                                          § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Bargeldauszahlung am Schalter in Euro erfolgt.
 Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Der Kunde hebt Bargeld in Euro von seinem Konto mit der Debitkarte an einem Geldautomaten
 Geldautomaten                           innerhalb der EWR-Staaten ab.

 Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto mit seiner Debitkarte in Fremdwährung (nicht in Euro) an
 fremden Geldautomaten in Fremdwährung fremden Geldautomaten ab.

 Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der Kreditkarte an einem Geldautomaten innerhalb der EWR-
 am Geldautomaten                      Staaten ab.

 Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte an Der Kunde hebt Bargeld mit seiner Kreditkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung (nicht
 fremden Geldautomaten in Fremdwährung in Euro) ab.

 Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an Terminals Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung
 Fremdwährung                           (nicht in Euro).

 Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in
 Fremdwährung                            Euro).


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 Überziehungen und damit verbundene Dienste

 Eingeräumte Kontoüberziehung        Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann,
                                     auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu
                                     welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden
                                     Entgelte und Zinsen berechnet werden.

 Geduldete Kontoüberziehung          Der Kunde überschreitet mit einer Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm eingeräumte Konto-
                                     überziehung. Die Verfügung wird trotzdem ausgeführt und das Zahlungskonto entsprechend belas-
                                     tet.


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