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Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten · 16.10.26, 22:36
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Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste
Kontoführung Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird.
Zahlungen (ohne Karten)
Überweisung Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden
auf ein anderes Konto durch.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn eine Überwei-
sung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.
Gutschrift einer Überweisung Der Kunde erhält den Betrag einer Überweisung aus den EWR-Staaten auf seinem Zahlungskonto in
Euro gutgeschrieben.
Dauerauftrag Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom
Konto des Kunden auf ein anderes Konto.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Überweisung
in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.
Lastschrift Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom
Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter überträgt dann
zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto
des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn der Lastschrift-
einzug in Euro aus EWR-Staaten erfolgt.
Berechtigte Ablehnung der Einlösung Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in Euro aus EWR-Staaten berech-
einer Lastschrift tigterweise nicht einlöst.
Berechtigte Ablehnung der Ausführung Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungsdienstleister einen Überweisungsauftrag in Euro in EWR-
eines Überweisungsauftrags Staaten berechtigterweise nicht ausführt.
Karten und Bargeld
Ausgabe einer Debitkarte Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der
Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Zahlungskarte wird direkt und in voller Höhe von
dem Konto des Kunden abgebucht.
Ausgabe einer Kreditkarte Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der
Gesamtbetrag der Transaktionen durch die Verwendung der Zahlungskarte innerhalb eines verein-
barten Zeitraums wird zu einem bestimmten Termin in voller Höhe oder teilweise von dem Konto des
Kunden abgebucht. In einer Kreditvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird fest-
gelegt, ob dem Kunden für die Inanspruchnahme des Kredits Zinsen berechnet werden.
Bargeldeinzahlung Der Kunde zahlt am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters Bargeld in Euro auf
sein Konto ein.
Bargeldauszahlung Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto ab. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des
§ 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Bargeldauszahlung am Schalter in Euro erfolgt.
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Der Kunde hebt Bargeld in Euro von seinem Konto mit der Debitkarte an einem Geldautomaten
Geldautomaten innerhalb der EWR-Staaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto mit seiner Debitkarte in Fremdwährung (nicht in Euro) an
fremden Geldautomaten in Fremdwährung fremden Geldautomaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der Kreditkarte an einem Geldautomaten innerhalb der EWR-
am Geldautomaten Staaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte an Der Kunde hebt Bargeld mit seiner Kreditkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung (nicht
fremden Geldautomaten in Fremdwährung in Euro) ab.
Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an Terminals Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung
Fremdwährung (nicht in Euro).
Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte Waren oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in
Fremdwährung Euro).
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Überziehungen und damit verbundene Dienste
Eingeräumte Kontoüberziehung Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann,
auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu
welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden
Entgelte und Zinsen berechnet werden.
Geduldete Kontoüberziehung Der Kunde überschreitet mit einer Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm eingeräumte Konto-
überziehung. Die Verfügung wird trotzdem ausgeführt und das Zahlungskonto entsprechend belas-
tet.
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Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten · 16.10.26, 22:36