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Bedingungen für Termingeschäfte
Fassung Juli 2012
Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für Außerbörsliche Geschäfte
außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im folgenden
"Geschäfte"). Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die 7. Eigenhändlergeschäft
die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte oder eines 7.1 Ausführung der Geschäfte
anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Bei außerbörslichen Geschäften in Devisen und Edelmetallen schließt die
Geschäfte zu einem einheitlichen Vertrag verbindet. Für Geschäfte, bei Sparkasse das Geschäft mit dem Kunden als Eigenhändlerin im eigenen
denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen), Namen und auf eigene Rechnung ab.
gelten die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte. 7.2 Preis des Geschäfts
Die Sparkasse kann die Höhe des Preises nach billigem Ermessen
bestimmen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), soweit nicht ein fester
Geschäfte an Terminbörsen Preis vereinbart ist.
1. Ausführung der Geschäfte
1.1 Geschäfte in Kontrakten der Eurex Deutschland
Bestimmungen für börsliche und außerbörsliche
Die Sparkasse wird alle Aufträge, die sich auf die zum Handel an der Eurex
Deutschland zugelassenen Options- und Futureskontrakte beziehen, als Geschäfte
Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden an der
8. Nichtausführung mangels Deckung
Eurex Deutschland ausführen. Die Sparkasse kann auch einen anderen
Die Sparkasse ist berechtigt, von der Ausführung des Auftrags abzusehen,
Kommissionär (Zwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrags
soweit das Guthaben des Kunden oder ein für Termingeschäfte nutzbarer
beauftragen. Mit dem Zustandekommen des Geschäfts an der Eurex
Kredit zur Ausführung nicht ausreichen. Führt die Sparkasse den Auftrag
Deutschland (Ausführungsgeschäft) kommt gleichzeitig ein entsprechendes
ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich
Geschäft zwischen dem Kunden und der Sparkasse zustande. Für sämtliche
unterrichten.
Geschäfte mit dem Kunden in Kontrakten, die zum Handel an der Eurex
Deutschland zugelassen sind, gelten die Handels- und 9. Sicherheiten
Clearingbedingungen sowie die Börsenordnung der Eurex Deutschland.
9.1 AGB-Pfandrecht
1.2 Geschäfte an ausländischen Terminbörsen Die dem Pfandrecht der Sparkasse nach Nr. 21 ihrer Allgemeinen
Aufträge zum Abschluss von Geschäften an ausländischen Terminbörsen Geschäftsbedingungen (AGB-Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere,
führt die Sparkasse als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse sichern
des Kunden aus. Die Sparkasse kann auch einen Zwischenkommissionär uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten
beauftragen, das Ausführungsgeschäft abzuschließen. Sie haftet nur für die oder befristeten – Ansprüche der Sparkasse gegen den Kunden aus den
sorgfältige Auswahl der im Ausland in die Ausführung des Kundenauftrages Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert vereinbart worden, werden die
eingeschalteten Stellen; sie wird dem Kunden bei Leistungsstörungen ihre Ansprüche der Sparkasse auch hierdurch gesichert, soweit die
Ansprüche gegen die eingeschalteten Stellen abtreten. Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige
Die Ausführungsgeschäfte in Kontrakten, die an ausländischen Sicherheiten).
Terminbörsen gehandelt werden, unterliegen den dort geltenden
9.2 Unterhaltung ausreichender Vermögenswerte als Sicherheit
Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten
Die Sparkasse kann verlangen, dass der Kunde bei ihr Vermögenswerte
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der
unterhält, die ihr im Rahmen des AGB-Pfandrechtes und sonstiger
Sparkasse. Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der
Sicherheiten zugleich als Sicherheit für alle Ansprüche aus den Geschäften
Ausführungsgeschäfte, z. B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der
dienen. Sicherheiten müssen jeweils in der Höhe bestellt werden, die die
Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten, aber auch der Aussetzung
Sparkasse nach ihrer Einschätzung der Zins-, Kurs- und
oder Einstellung der Geschäftsabwicklung durch die an der Börse
Preisänderungsrisiken (Verlustrisiken) aus den Geschäften mit dem Kunden
bestehenden Clearingstellen und durch die sonstigen von der Sparkasse in
für erforderlich hält. Ändert sich die Risikoeinschätzung oder der Wert der
die Durchführung des Kundenauftrages eingeschalteten Stellen.
vorhandenen Vermögenswerte, so kann die Sparkasse jederzeit innerhalb
angemessener Frist, die im Hinblick auf die Besonderheiten der Geschäfte
2. Preis des Geschäfts/Entgelt/Aufwendungen sehr kurz, gegebenenfalls auch nach Stunden, bemessen sein kann,
Die Sparkasse rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des verlangen, dass der Kunde weitere Vermögenswerte als Sicherheit stellt
Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu bzw. für bislang unbesicherte Risiken erstmals Sicherheiten stellt.
stellen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den
9.3 Separierung oder gesonderte Buchung der Vermögenswerte
gesetzlichen Vorschriften.
Die Sparkasse darf jederzeit Vermögenswerte des Kunden im Hinblick auf
die Verlustrisiken aus den Geschäften getrennt buchen oder anderweitig
3. Wahl des Ausführungsplatzes separieren. Das AGB-Pfandrecht der Sparkasse an diesen und den
Sind Aufträge an verschiedenen Börsen ausführbar, so bestimmt die sonstigen Vermögenswerten des Kunden wird hierdurch nicht berührt.
Sparkasse mangels anderweitiger Weisung den Ausführungsplatz unter Sämtliche Vermögenswerte haften daher unverändert sowohl für
Wahrung der Interessen des Kunden und wird ihn über den Ansprüche aus den Geschäften als auch für sonstige Ansprüche aus der
Ausführungsplatz unverzüglich unterrichten. bankmäßigen Geschäftsverbindung. Über die getrennt gebuchten oder
anderweitig separierten Vermögenswerte kann der Kunde nur mit
4. Festsetzung von Preisgrenzen Zustimmung der Sparkasse verfügen.
Der Kunde kann der Sparkasse bei der Erteilung von Aufträgen 9.4 Sicherheiten bei Geschäften an der Eurex Deutschland
Preisgrenzen für das Ausführungsgesc