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Bedingungen für Termingeschäfte

                                          Fassung Juli 2012


                                          Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für         Außerbörsliche Geschäfte
                                          außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im folgenden
                                          "Geschäfte"). Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die   7. Eigenhändlergeschäft
                                          die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte oder eines          7.1 Ausführung der Geschäfte
                                          anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten       Bei außerbörslichen Geschäften in Devisen und Edelmetallen schließt die
                                          Geschäfte zu einem einheitlichen Vertrag verbindet. Für Geschäfte, bei         Sparkasse das Geschäft mit dem Kunden als Eigenhändlerin im eigenen
                                          denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z. B. bei Optionsscheinen),       Namen und auf eigene Rechnung ab.
                                          gelten die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte.                                7.2 Preis des Geschäfts
                                                                                                                         Die Sparkasse kann die Höhe des Preises nach billigem Ermessen
                                                                                                                         bestimmen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), soweit nicht ein fester
                                          Geschäfte an Terminbörsen                                                      Preis vereinbart ist.
                                          1. Ausführung der Geschäfte
                                          1.1 Geschäfte in Kontrakten der Eurex Deutschland
                                                                                                                         Bestimmungen für börsliche und außerbörsliche
                                          Die Sparkasse wird alle Aufträge, die sich auf die zum Handel an der Eurex
                                          Deutschland zugelassenen Options- und Futureskontrakte beziehen, als           Geschäfte
                                          Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung des Kunden an der
                                                                                                                         8. Nichtausführung mangels Deckung
                                          Eurex Deutschland ausführen. Die Sparkasse kann auch einen anderen
                                                                                                                         Die Sparkasse ist berechtigt, von der Ausführung des Auftrags abzusehen,
                                          Kommissionär (Zwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrags
                                                                                                                         soweit das Guthaben des Kunden oder ein für Termingeschäfte nutzbarer
                                          beauftragen. Mit dem Zustandekommen des Geschäfts an der Eurex
                                                                                                                         Kredit zur Ausführung nicht ausreichen. Führt die Sparkasse den Auftrag
                                          Deutschland (Ausführungsgeschäft) kommt gleichzeitig ein entsprechendes
                                                                                                                         ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich
                                          Geschäft zwischen dem Kunden und der Sparkasse zustande. Für sämtliche
                                                                                                                         unterrichten.
                                          Geschäfte mit dem Kunden in Kontrakten, die zum Handel an der Eurex
                                          Deutschland     zugelassen      sind,     gelten    die   Handels-    und      9. Sicherheiten
                                          Clearingbedingungen sowie die Börsenordnung der Eurex Deutschland.
                                                                                                                         9.1 AGB-Pfandrecht
                                          1.2 Geschäfte an ausländischen Terminbörsen                                    Die dem Pfandrecht der Sparkasse nach Nr. 21 ihrer Allgemeinen
                                          Aufträge zum Abschluss von Geschäften an ausländischen Terminbörsen            Geschäftsbedingungen (AGB-Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere,
                                          führt die Sparkasse als Kommissionärin im eigenen Namen für Rechnung           Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse sichern
                                          des Kunden aus. Die Sparkasse kann auch einen Zwischenkommissionär             uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten
                                          beauftragen, das Ausführungsgeschäft abzuschließen. Sie haftet nur für die     oder befristeten – Ansprüche der Sparkasse gegen den Kunden aus den
                                          sorgfältige Auswahl der im Ausland in die Ausführung des Kundenauftrages       Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert vereinbart worden, werden die
                                          eingeschalteten Stellen; sie wird dem Kunden bei Leistungsstörungen ihre       Ansprüche der Sparkasse auch hierdurch gesichert, soweit die
                                          Ansprüche gegen die eingeschalteten Stellen abtreten.                          Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige
                                          Die Ausführungsgeschäfte in Kontrakten, die an ausländischen                   Sicherheiten).
                                          Terminbörsen gehandelt werden, unterliegen den dort geltenden
                                                                                                                         9.2 Unterhaltung ausreichender Vermögenswerte als Sicherheit
                                          Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten
                                                                                                                         Die Sparkasse kann verlangen, dass der Kunde bei ihr Vermögenswerte
                                          die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der
                                                                                                                         unterhält, die ihr im Rahmen des AGB-Pfandrechtes und sonstiger
                                          Sparkasse. Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der
                                                                                                                         Sicherheiten zugleich als Sicherheit für alle Ansprüche aus den Geschäften
                                          Ausführungsgeschäfte, z. B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der
                                                                                                                         dienen. Sicherheiten müssen jeweils in der Höhe bestellt werden, die die
                                          Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten, aber auch der Aussetzung
                                                                                                                         Sparkasse       nach    ihrer    Einschätzung    der   Zins-,  Kurs-   und
                                          oder Einstellung der Geschäftsabwicklung durch die an der Börse
                                                                                                                         Preisänderungsrisiken (Verlustrisiken) aus den Geschäften mit dem Kunden
                                          bestehenden Clearingstellen und durch die sonstigen von der Sparkasse in
                                                                                                                         für erforderlich hält. Ändert sich die Risikoeinschätzung oder der Wert der
                                          die Durchführung des Kundenauftrages eingeschalteten Stellen.
                                                                                                                         vorhandenen Vermögenswerte, so kann die Sparkasse jederzeit innerhalb
                                                                                                                         angemessener Frist, die im Hinblick auf die Besonderheiten der Geschäfte
                                          2. Preis des Geschäfts/Entgelt/Aufwendungen                                    sehr kurz, gegebenenfalls auch nach Stunden, bemessen sein kann,
                                          Die Sparkasse rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des                       verlangen, dass der Kunde weitere Vermögenswerte als Sicherheit stellt
                                          Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu        bzw. für bislang unbesicherte Risiken erstmals Sicherheiten stellt.
                                          stellen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den
                                                                                                                         9.3 Separierung oder gesonderte Buchung der Vermögenswerte
                                          gesetzlichen Vorschriften.
                                                                                                                         Die Sparkasse darf jederzeit Vermögenswerte des Kunden im Hinblick auf
                                                                                                                         die Verlustrisiken aus den Geschäften getrennt buchen oder anderweitig
                                          3. Wahl des Ausführungsplatzes                                                 separieren. Das AGB-Pfandrecht der Sparkasse an diesen und den
                                          Sind Aufträge an verschiedenen Börsen ausführbar, so bestimmt die              sonstigen Vermögenswerten des Kunden wird hierdurch nicht berührt.
                                          Sparkasse mangels anderweitiger Weisung den Ausführungsplatz unter             Sämtliche Vermögenswerte haften daher unverändert sowohl für
                                          Wahrung der Interessen des Kunden und wird ihn über den                        Ansprüche aus den Geschäften als auch für sonstige Ansprüche aus der
                                          Ausführungsplatz unverzüglich unterrichten.                                    bankmäßigen Geschäftsverbindung. Über die getrennt gebuchten oder
                                                                                                                         anderweitig separierten Vermögenswerte kann der Kunde nur mit
                                          4. Festsetzung von Preisgrenzen                                                Zustimmung der Sparkasse verfügen.
                                          Der Kunde kann der Sparkasse bei der Erteilung von Aufträgen                   9.4 Sicherheiten bei Geschäften an der Eurex Deutschland
                                          Preisgrenzen für das Ausführungsgesc

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