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Teilnahmebedingungen_ausgelaufene_Bonuszinsaktion_03.09.2025-bis-24.09.2025.pdf

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Kreditbedingungen-Ratenkredit.pdf

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Classification: Limited


    BEDINGUNGEN RATENKREDIT
    STAND: 01.07.2026
    1.    Art des Kredits

    1.1 Bei diesem Kreditvertrag handelt es sich um einen Ratenkredit mit gleichbleibenden monatlichen Raten, jeweils bestehend
        aus Zins- und Tilgungsanteil (Annuitätenkredit). Der Kredit ist ausschließlich zur Verwendung für eigene private (nicht
        geschäftliche) Zwecke des Kunden vorgesehen. Der Kredit darf nicht für den Erwerb oder die Erhaltung von
        Eigentumsrechten an einem Grundstück oder einem bestehenden oder zu errichtenden Gebäude oder für den Erwerb
        oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten genutzt werden.

    1.2 Der Kunde muss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Deutschland haben.

    2.    Abschluss des Vertrags, Auszahlungsvoraussetzungen, Referenzkonto

    2.1   Der Kunde ist an seinen Kreditantrag, unbeschadet der Ausübung seines gesetzlichen Widerrufsrechts bei Verträgen mit
          Verbrauchern, vier Wochen gebunden. Der unterschriebene Kreditantrag des Kunden stellt das Angebot zum Abschluss
          des Kreditvertrages dar. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der Bank of Scotland.
          Der Kreditvertrag kommt zustande, sobald alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

    a)    der Bank of Scotland sind der vollständig ausgefüllte und vom Kunden (im Fall von zwei Kunden von beiden Kunden)
          unterschriebene Kreditantrag zusammen mit allen vom Kunden geforderten Unterlagen und Informationen zugegangen,

    b)    die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung wurde vorgenommen und

    c)    die Bank of Scotland hat das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kreditvertrags angenommen und die Willkommens-
          E-Mail über die Auszahlung des Kredites versandt.

    2.2   Die Bank of Scotland wird die Auszahlung des Kreditbetrages wie folgt vornehmen:

    a)    Hat der Kunde im Kreditantrag der Bank of Scotland angegeben, dass der Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden
          Einzel- oder Gemeinschafts-Kredites des Kunden (einschließlich des Falles, dass bei zwei Kreditnehmern entweder beide
          Kreditnehmer, einer der Kreditnehmer allein oder einer der Kreditnehmer gemeinsam mit einem Dritten die Rückzahlung
          vornehmen will) genutzt werden soll, wird die Bank of Scotland den Kreditbetrag direkt gemäß den Angaben in der/den
          vom Kunden zur Verfügung gestellten Ablösebescheinigung/en oder dem/den Tilgungsplan/-plänen oder, sofern es sich
          um einen abzulösenden Kredit/abzulösende Kredite bei der Bank of Scotland handelt, gemäß der von der Bank of Scotland
          erstellten Ablösebescheinigung/en, und gemäß Zahlungsanweisung des Kunden auf das angegebene Kreditkonto oder
          die angegebenen Kreditkonten auszahlen (Leistung an Erfüllung statt). Bleibt dabei ein Restbetrag bestehen, so wird
          dieser auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto ausgezahlt.
    b)    Hat der Kunde im Kreditantrag nicht angegeben, den Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden Kredites nutzen zu
          wollen, wird die Bank of Scotland den gesamten Kreditbetrag auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto
          auszahlen.

    2.3   Die Vier-Wochen-Frist gemäß Ziffer 2.1 beginnt mit Zugang des unterschriebenen Kreditantrages bei der Bank of Scotland.

    2.4   Der Kunde (oder im Fall von zwei Kunden einer von beiden) muss einziger Kontoinhaber oder zumindest Kontomitinhaber
          des Referenzkontos sein, auf das das Haupteinkommen des Kunden (oder im Fall von zwei Kunden von mindestens einem
          von beiden) eingezahlt wird. Das Referenzkonto muss in Euro bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum geführt werden.
          Der Kunde muss das Referenzkonto für die gesamte Laufzeit des Kredits unterhalten. Das Referenzkonto kann geändert
          werden. Der Kunde muss der Bank of Scotland gesondert ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen per
          Lastschrift vom Referenzkonto erteilen.

    3.    Sollzinsen, Zinsberechnung und monatliche Zahlung

    3.1 Der Kredit ist von dem Tag an, der der Auszahlung folgt bis einschließlich des Tages der vollständigen Rückzahlung mit
        dem in diesem Kreditvertrag angegebenen Sollzinssatz zu verzinsen. Der Sollzinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit
        unveränderlich. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis eines 360-Tage-Jahres mit 12 Monaten zu je 30 Zinstagen. Die
        während der Laufzeit des Kredits anfallenden Zinsen werden nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
        als Teil der monatlichen Ratenzahlungen gezahlt. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

    3.2 Die monatlichen Zahlungen sind an dem vom Kunden im Kreditantrag gewählten (oder dem nachträglich zwischen dem
        Kunden und der Bank of Scotland vereinbarten) Tag eines jeden Monats fällig oder, falls es in einem Monat keinen
        entsprechenden Tag gibt, am letzten Tag des Monats (im Folgenden jeweils als „Fälligkeitsdatum“ bezeichnet).

          Die erste monatliche Zahlung wird fällig an dem ersten Fälligkeitsdatum, das mindestens 30 Tage (berechnet nach der
          30/360 Methode) nach dem Auszahlungstag des Kredits liegt. Ein auf ein Fälligkeitsdatum fallender Tag, welcher weniger


            Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
             Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
           Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang
Classification: Limited


         als 30 Tage nach dem Auszahlungstag liegt, bleibt als Fälligkeitsdatum unberücksichtigt (im Folgenden jeweils als
         „unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum“ bezeichnet).

         Eine monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum zwischen einem Fälligkeitsdatum und dem Tag, der dem nächsten
         Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht. Die erste monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum, der am Auszahlungstag
         (falls es kein unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum gibt) oder am unberücksichtigten Fälligkeitsdatum (falls es ein solches
         gibt) beginnt und an dem Tag, der dem ersten Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht, endet.

         Eine monatliche Zahlung besteht aus zwei Teilen: Der eine Teil dient (verteilt über die Laufzeit) der Rückzahlung des
         Kredits und der andere Teil der Zahlung der Zinsen. Der Zinsanteil enthält Zinsen für die jeweilige monatliche
         Zahlungsperiode und, falls es einen unberücksichtigten Fälligkeitstag gibt, beinhaltet die erste Rate die Vorlaufzinsen.
         Vorlaufzinsen sind die Zinsen für den Zeitraum zwischen dem Auszahlungstag und dem unberücksichtigten
         Fälligkeitsdatum.

    3.3 Die monatliche Zahlung erfolgt am Fälligkeitsdatum durch Einziehung seitens der Bank of Scotland vom Referenzkonto.
        Sollte ein Fälligkeitsdatum nicht auf einen Bankarbeitstag fallen, wird die Bank of Scotland die monatliche Zahlung am
        nächsten Bankarbeitstag einziehen, der dem Fälligkeitsdatum unmittelbar folgt. Ein Bankarbeitstag ist jeder Tag außer ein
        Samstag, ein Sonntag, der 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai sowie der 25. und der 26. Dezember.

    3.4 Der Betrag jeder monatlichen Zahlung und das betreffende Fälligkeitsdatum wird dem Kunden nach Abschluss des
        Kreditvertrags im Tilgungsplan mitgeteilt. Dieser ist für den Kunden jederzeit in der PostBox in seinem Onlinebanking-
        Bereich der Bank of Scotland abrufbar. Der Kunde kann von der Bank of Scotland jederzeit einen aktuellen Tilgungsplan
        in Textform verlangen.

    3.5 Die Angaben zu Laufzeit, Zinsen, Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins beruhen auf einer angenommenen
        planmäßigen Zahlung der monatlichen Raten jeweils beginnend am vereinbarten erstmaligen Fälligkeitsdatum. Im Falle
        von Ratenzahlungen zu früheren oder späteren Terminen ändern sich die Angaben hinsichtlich Laufzeit, Zinsen,
        Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins entsprechend. In diesen Fällen wird je nach dem tatsächlichen Kreditverlauf
        entweder die letzte Rate entsprechend reduziert oder der sich ergebende Betrag nachgefordert.

    4.   Sicherheiten

    4.1 Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Bank of Scotland im Zusammenhang mit diesem
        Kreditvertrag, einschließlich seiner Beendigung und Rückabwicklung, sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung tritt der
        Kunde gemäß nachstehender Ziffer 4.2 sein Arbeitseinkommen und seine sonstigen Bezüge zur Sicherheit ab.

    4.2 Der Kunde tritt hiermit den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf
        Arbeitseinkommen jeglicher Art einschließlich Provisionen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Abfindungen (insbesondere
        aus Sozialabfindungen und Sozialplanabfindungen), Ruhegehalt und Vorruhestandsleistungen, auf Insolvenzausfallgeld,
        Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Renten
        wegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Alters-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrente sowie Ansprüche auf
        Lohnsteuerjahresausgleich gegen die jeweiligen Arbeitgeber und Leistungsträger sowie Vergütungen für Aus- und
        Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen an die Bank of Scotland ab. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer
        Annahmeerklärung der Bank of Scotland für diese Sicherungsabtretung. Die Abtretung ist begrenzt auf die ursprüngliche
        Kreditsumme zzgl. einer Pauschale von 15 %. Der Kunde hat die zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche nicht bereits an
        einen Dritten abgetreten und wird bis zur Befriedigung der durch die Sicherungsabtretung gesicherten Ansprüche keine
        erneute Abtretung an Dritte ohne Zustimmung der Bank of Scotland vornehmen. Die Bank of Scotland ist berechtigt, die
        Sicherungsabtretung offen zu legen und die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber oder der auszahlenden
        Stelle einzuziehen, wenn der Kunde mit einem Betrag, der mindestens 2 vollen Raten entspricht, in Verzug ist.

         Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nach Kündigung des Kreditvertrags mit Zahlung der gesamtfälligen Kreditschuld
         in Verzug gerät. Die Bank of Scotland wird dem Kunden die Offenlegung mindestens einen Monat vorher ankündigen,
         sofern nicht ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Anzeige vorliegt. Ist der Kunde Beamter, Angestellter des öffentlichen
         Dienstes oder Angehöriger der Bundeswehr, wird er auf Verlangen der Bank of Scotland eine öffentliche oder öffentlich
         beglaubigte Abtretungsurkunde im Sinne von § 411 BGB über die Abtretung des übertragbaren Teils seiner Dienst- und
         Versorgungsbezüge aushändigen. Die Bank of Scotland kann die Ankündigung mit einer Mahnung verbinden. Der Kunde
         verpflichtet sich, die Bank of Scotland über eine Pfändung abgetretener Ansprüche, die Beendigung des
         Arbeitsverhältnisses oder die Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses unverzüglich zu unterrichten. Die
         Forderungsabtretung entfällt und die abgetretenen Forderungen werden auf den Kunden zurück abgetreten, wenn die mit
         ihr gesicherten Ansprüche vollständig erfüllt sind. Bei fortschreitender Rückzahlung ist die Bank of Scotland auf Verlangen
         des Kunden verpflichtet, abgetretene Forderungen durch Herabsetzung des haftenden Höchstbetrags freizugeben, soweit
         sie die gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigen. Hat der Kunde der Bank of Scotland weitere Sicherheiten
         bestellt, wird die Bank of Scotland diese nach ihrer Wahl freigeben.
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