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Classification: Limited · 16.10.26, 22:25
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BEDINGUNGEN RATENKREDIT
STAND: 01.07.2026
1. Art des Kredits
1.1 Bei diesem Kreditvertrag handelt es sich um einen Ratenkredit mit gleichbleibenden monatlichen Raten, jeweils bestehend
aus Zins- und Tilgungsanteil (Annuitätenkredit). Der Kredit ist ausschließlich zur Verwendung für eigene private (nicht
geschäftliche) Zwecke des Kunden vorgesehen. Der Kredit darf nicht für den Erwerb oder die Erhaltung von
Eigentumsrechten an einem Grundstück oder einem bestehenden oder zu errichtenden Gebäude oder für den Erwerb
oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten genutzt werden.
1.2 Der Kunde muss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Deutschland haben.
2. Abschluss des Vertrags, Auszahlungsvoraussetzungen, Referenzkonto
2.1 Der Kunde ist an seinen Kreditantrag, unbeschadet der Ausübung seines gesetzlichen Widerrufsrechts bei Verträgen mit
Verbrauchern, vier Wochen gebunden. Der unterschriebene Kreditantrag des Kunden stellt das Angebot zum Abschluss
des Kreditvertrages dar. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der Bank of Scotland.
Der Kreditvertrag kommt zustande, sobald alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:
a) der Bank of Scotland sind der vollständig ausgefüllte und vom Kunden (im Fall von zwei Kunden von beiden Kunden)
unterschriebene Kreditantrag zusammen mit allen vom Kunden geforderten Unterlagen und Informationen zugegangen,
b) die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung wurde vorgenommen und
c) die Bank of Scotland hat das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kreditvertrags angenommen und die Willkommens-
E-Mail über die Auszahlung des Kredites versandt.
2.2 Die Bank of Scotland wird die Auszahlung des Kreditbetrages wie folgt vornehmen:
a) Hat der Kunde im Kreditantrag der Bank of Scotland angegeben, dass der Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden
Einzel- oder Gemeinschafts-Kredites des Kunden (einschließlich des Falles, dass bei zwei Kreditnehmern entweder beide
Kreditnehmer, einer der Kreditnehmer allein oder einer der Kreditnehmer gemeinsam mit einem Dritten die Rückzahlung
vornehmen will) genutzt werden soll, wird die Bank of Scotland den Kreditbetrag direkt gemäß den Angaben in der/den
vom Kunden zur Verfügung gestellten Ablösebescheinigung/en oder dem/den Tilgungsplan/-plänen oder, sofern es sich
um einen abzulösenden Kredit/abzulösende Kredite bei der Bank of Scotland handelt, gemäß der von der Bank of Scotland
erstellten Ablösebescheinigung/en, und gemäß Zahlungsanweisung des Kunden auf das angegebene Kreditkonto oder
die angegebenen Kreditkonten auszahlen (Leistung an Erfüllung statt). Bleibt dabei ein Restbetrag bestehen, so wird
dieser auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto ausgezahlt.
b) Hat der Kunde im Kreditantrag nicht angegeben, den Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden Kredites nutzen zu
wollen, wird die Bank of Scotland den gesamten Kreditbetrag auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto
auszahlen.
2.3 Die Vier-Wochen-Frist gemäß Ziffer 2.1 beginnt mit Zugang des unterschriebenen Kreditantrages bei der Bank of Scotland.
2.4 Der Kunde (oder im Fall von zwei Kunden einer von beiden) muss einziger Kontoinhaber oder zumindest Kontomitinhaber
des Referenzkontos sein, auf das das Haupteinkommen des Kunden (oder im Fall von zwei Kunden von mindestens einem
von beiden) eingezahlt wird. Das Referenzkonto muss in Euro bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum geführt werden.
Der Kunde muss das Referenzkonto für die gesamte Laufzeit des Kredits unterhalten. Das Referenzkonto kann geändert
werden. Der Kunde muss der Bank of Scotland gesondert ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen per
Lastschrift vom Referenzkonto erteilen.
3. Sollzinsen, Zinsberechnung und monatliche Zahlung
3.1 Der Kredit ist von dem Tag an, der der Auszahlung folgt bis einschließlich des Tages der vollständigen Rückzahlung mit
dem in diesem Kreditvertrag angegebenen Sollzinssatz zu verzinsen. Der Sollzinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit
unveränderlich. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis eines 360-Tage-Jahres mit 12 Monaten zu je 30 Zinstagen. Die
während der Laufzeit des Kredits anfallenden Zinsen werden nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
als Teil der monatlichen Ratenzahlungen gezahlt. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
3.2 Die monatlichen Zahlungen sind an dem vom Kunden im Kreditantrag gewählten (oder dem nachträglich zwischen dem
Kunden und der Bank of Scotland vereinbarten) Tag eines jeden Monats fällig oder, falls es in einem Monat keinen
entsprechenden Tag gibt, am letzten Tag des Monats (im Folgenden jeweils als „Fälligkeitsdatum“ bezeichnet).
Die erste monatliche Zahlung wird fällig an dem ersten Fälligkeitsdatum, das mindestens 30 Tage (berechnet nach der
30/360 Methode) nach dem Auszahlungstag des Kredits liegt. Ein auf ein Fälligkeitsdatum fallender Tag, welcher weniger
Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang
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als 30 Tage nach dem Auszahlungstag liegt, bleibt als Fälligkeitsdatum unberücksichtigt (im Folgenden jeweils als
„unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum“ bezeichnet).
Eine monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum zwischen einem Fälligkeitsdatum und dem Tag, der dem nächsten
Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht. Die erste monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum, der am Auszahlungstag
(falls es kein unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum gibt) oder am unberücksichtigten Fälligkeitsdatum (falls es ein solches
gibt) beginnt und an dem Tag, der dem ersten Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht, endet.
Eine monatliche Zahlung besteht aus zwei Teilen: Der eine Teil dient (verteilt über die Laufzeit) der Rückzahlung des
Kredits und der andere Teil der Zahlung der Zinsen. Der Zinsanteil enthält Zinsen für die jeweilige monatliche
Zahlungsperiode und, falls es einen unberücksichtigten Fälligkeitstag gibt, beinhaltet die erste Rate die Vorlaufzinsen.
Vorlaufzinsen sind die Zinsen für den Zeitraum zwischen dem Auszahlungstag und dem unberücksichtigten
Fälligkeitsdatum.
3.3 Die monatliche Zahlung erfolgt am Fälligkeitsdatum durch Einziehung seitens der Bank of Scotland vom Referenzkonto.
Sollte ein Fälligkeitsdatum nicht auf einen Bankarbeitstag fallen, wird die Bank of Scotland die monatliche Zahlung am
nächsten Bankarbeitstag einziehen, der dem Fälligkeitsdatum unmittelbar folgt. Ein Bankarbeitstag ist jeder Tag außer ein
Samstag, ein Sonntag, der 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai sowie der 25. und der 26. Dezember.
3.4 Der Betrag jeder monatlichen Zahlung und das betreffende Fälligkeitsdatum wird dem Kunden nach Abschluss des
Kreditvertrags im Tilgungsplan mitgeteilt. Dieser ist für den Kunden jederzeit in der PostBox in seinem Onlinebanking-
Bereich der Bank of Scotland abrufbar. Der Kunde kann von der Bank of Scotland jederzeit einen aktuellen Tilgungsplan
in Textform verlangen.
3.5 Die Angaben zu Laufzeit, Zinsen, Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins beruhen auf einer angenommenen
planmäßigen Zahlung der monatlichen Raten jeweils beginnend am vereinbarten erstmaligen Fälligkeitsdatum. Im Falle
von Ratenzahlungen zu früheren oder späteren Terminen ändern sich die Angaben hinsichtlich Laufzeit, Zinsen,
Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins entsprechend. In diesen Fällen wird je nach dem tatsächlichen Kreditverlauf
entweder die letzte Rate entsprechend reduziert oder der sich ergebende Betrag nachgefordert.
4. Sicherheiten
4.1 Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Bank of Scotland im Zusammenhang mit diesem
Kreditvertrag, einschließlich seiner Beendigung und Rückabwicklung, sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung tritt der
Kunde gemäß nachstehender Ziffer 4.2 sein Arbeitseinkommen und seine sonstigen Bezüge zur Sicherheit ab.
4.2 Der Kunde tritt hiermit den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf
Arbeitseinkommen jeglicher Art einschließlich Provisionen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Abfindungen (insbesondere
aus Sozialabfindungen und Sozialplanabfindungen), Ruhegehalt und Vorruhestandsleistungen, auf Insolvenzausfallgeld,
Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Renten
wegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Alters-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrente sowie Ansprüche auf
Lohnsteuerjahresausgleich gegen die jeweiligen Arbeitgeber und Leistungsträger sowie Vergütungen für Aus- und
Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen an die Bank of Scotland ab. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer
Annahmeerklärung der Bank of Scotland für diese Sicherungsabtretung. Die Abtretung ist begrenzt auf die ursprüngliche
Kreditsumme zzgl. einer Pauschale von 15 %. Der Kunde hat die zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche nicht bereits an
einen Dritten abgetreten und wird bis zur Befriedigung der durch die Sicherungsabtretung gesicherten Ansprüche keine
erneute Abtretung an Dritte ohne Zustimmung der Bank of Scotland vornehmen. Die Bank of Scotland ist berechtigt, die
Sicherungsabtretung offen zu legen und die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber oder der auszahlenden
Stelle einzuziehen, wenn der Kunde mit einem Betrag, der mindestens 2 vollen Raten entspricht, in Verzug ist.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nach Kündigung des Kreditvertrags mit Zahlung der gesamtfälligen Kreditschuld
in Verzug gerät. Die Bank of Scotland wird dem Kunden die Offenlegung mindestens einen Monat vorher ankündigen,
sofern nicht ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Anzeige vorliegt. Ist der Kunde Beamter, Angestellter des öffentlichen
Dienstes oder Angehöriger der Bundeswehr, wird er auf Verlangen der Bank of Scotland eine öffentliche oder öffentlich
beglaubigte Abtretungsurkunde im Sinne von § 411 BGB über die Abtretung des übertragbaren Teils seiner Dienst- und
Versorgungsbezüge aushändigen. Die Bank of Scotland kann die Ankündigung mit einer Mahnung verbinden. Der Kunde
verpflichtet sich, die Bank of Scotland über eine Pfändung abgetretener Ansprüche, die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses oder die Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses unverzüglich zu unterrichten. Die
Forderungsabtretung entfällt und die abgetretenen Forderungen werden auf den Kunden zurück abgetreten, wenn die mit
ihr gesicherten Ansprüche vollständig erfüllt sind. Bei fortschreitender Rückzahlung ist die Bank of Scotland auf Verlangen
des Kunden verpflichtet, abgetretene Forderungen durch Herabsetzung des haftenden Höchstbetrags freizugeben, soweit
sie die gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigen. Hat der Kunde der Bank of Scotland weitere Sicherheiten
bestellt, wird die Bank of Scotland diese nach ihrer Wahl freigeben.
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