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Teilnahmebedingungen-Freunde-werben.pdf

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Teilnahmebedingungen
„Freunde werben“
1. Die Werberin / der Werber ist volljährig und führt ein aktives Vertragsverhältnis sowie
    ein Privatgirokonto bei der Naspa.
2. Die Werberin / der Werber empfiehlt ein Naspa Privatgirokonto an Freunde, Familie oder
    Bekannte.
3. Die / der Geworbene unterhielt in den letzten 12 Monaten vor Kontoeröffnung keine
    Geschäftsbeziehung mit der Naspa, ist zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung volljährig
    und eröffnet ein neues Privatgirokonto bei der Naspa, welches bei Kontoeröffnung das
    Einzige ist. Die / der Geworbene hat einen Wohnsitz im Geschäftsgebiet der Naspa.
4. Die Werberin / der Werber übermittelt innerhalb von 30 Tagen nach der Kontoeröffnung
    durch die / den Geworbene(n) die Angaben zum Freunde-werben-Vorgang über das dazu
    vorgesehene Online-Formular.
5. Voraussetzung für den Erhalt einer Prämie nach Ziffer 10 ist, dass das neu eröffnete
    Girokonto für mindestens 3 Monate besteht und die ggfs. erhobenen Kontoführungs-
    gebühren vertragsgemäß gezahlt werden.
6. Mitarbeitende, deren Angehörige und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende
    Personen sowie Mitarbeitende von Verbundpartnern der Nassauischen Sparkasse sind
    von der Teilnahme ausgeschlossen.
7. Eigenwerbungen sind ausgeschlossen. Die / der Werbende darf nicht Inhaber eines
    geworbenen Gemeinschaftskontos sein.
8. Jeder Naspa Neukunde kann im Rahmen des Freunde-werben-Programms nur
    einmal geworben werden. Ausschlaggebend ist dabei das, nach der Kontoeröffnung,
    am frühesten abgesendete Online-Formular zur Freunde-Werbung.
9. Sofern alle zuvor genannten Bedingungen erfüllt werden, erhält die / der Werbende
    per E-Mail eine Benachrichtigung über die erfolgreiche Empfehlung.
10. Die / der Werbende erhält für eine erfolgreiche Empfehlung eine Prämie und kann
    zwischen den folgenden zwei Prämien frei wählen:
        1. Eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro auf das im Online-Formular ausgewählte
           Privatgirokonto der / des Werbenden bei der Naspa.
        2. Eine Spende für den guten Zweck. In diesem Fall besteht die Prämie nicht in einer
           Gutschrift an die / den Werbenden selbst, sondern die Naspa verdoppelt den
           vorgenannten Prämienbetrag auf 100 Euro und spendet diesen Betrag an eine
           gemeinnützige Organisation. Die / der Werbende kann im Online-Formular angeben,
           welche der folgenden drei Empfängerorganisationen die Spende erhalten soll:
              a) Die CLOWN DOKTOREN e.V.,
              b) Bärenherz Stiftung,
              c) Tafel Wiesbaden e.V.
    Die Naspa ist berechtigt, die Prämien von Zeit zu Zeit zu ändern. In einem solchen Fall
    wird eine Änderung auf dieser Seite veröffentlicht.
11. Entscheidet sich die / der Werbende für eine Spende, so tritt die Nassauische Sparkasse
    als Spenderin auf. Es besteht kein Anspruch auf eine Spendenbescheinigung für die
    Werberin / den Werber.
12. Die Prämienausgabe erfolgt ausschließlich bei Erfüllung aller vorgenannten
    Voraussetzungen und frühestens 3 Monate, spätestens 6 Monate nach Kontoeröffnung.
    Je nach Prämienauswahl wird entweder
         a) die Gutschrift auf das im Online-Formular angegebene Naspa Privatgirokonto
            der / des Werbenden gebucht oder
         b) die Spende durch die Naspa an die im Online-Formular durch die / den
            Werbende(n) ausgewählte Organisation überwiesen.
13. Bitte beachten Sie eine mögliche Steuerpflicht bei Einkünften aus Prämienzahlungen.
14. Mit Absenden des Online-Formulars erklärt sich die / der Werbende damit einverstanden,
    von der Naspa bei erforderlichen Rückfragen zur Durchführung des Freunde-werben-
    Programms per E-Mail kontaktiert zu werden. Der Werbende versichert, dass sie / er
    das Einverständnis der / des Geworbenen hat, deren Daten an die Naspa zu übermitteln.
    Die / der Werbende und die / der Geworbene hat das Recht, ihre / seine Einwilligung
    jederzeit zu widerrufen.
15. Die Naspa behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit zu beenden oder abzubrechen,
    insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder recht-
    lichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Falle einer Beendigung wird
    die Naspa auf dieser Seite über das Beendigungsdatum informieren. Prämien für bis
    zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits erfolgte Empfehlungen, werden in diesem Fall noch
    gemäß diesen Teilnahmebedingungen ausgegeben.
16. Das Angebot ist nicht mit anderen Aktionen der Nassauischen Sparkasse kombinierbar.
17. Die Teilnahme ist ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken zulässig.
    Die maximale Anzahl an möglichen Werbungen pro Jahr und Kunde ist auf zehn Konten
    begrenzt. Die kommerzielle Nutzung oder Aufnahme in Vermittlerportale ist untersagt.
18. Mit der Teilnahme werden die Bedingungen in der aktuellen Fassung anerkannt. Es
    gelten die Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt der Übermittlung des Online-
    Formulars an die Naspa auf dieser Seite veröffentlicht sind.
19. Die Naspa behält sich das Recht vor, einzelne Werberinnen und Werber sowie
    Geworbene bei unberechtigten Mehrfacheröffnungen von Girokonten, bei Missbrauch
    oder Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen und für den Fall, dass ein geschäft-
    liches Handeln des Teilnehmenden erkennbar oder naheliegend ist, von der Teilnahme
    an diesem Angebot auszuschließen sowie die Prämie zurückzufordern.

Stand 29.09.2025

Veröffentlicht auf
https://www.naspa.de/de/home/aktionen/freunde-werben.html