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Bedingungen für die Nutzung des Online Banking
                            II. Bedingungen für das Online Banking
                            Die nachfolgenden Bedingungen für die Nutzung des Online Banking liegen den Online Banking-Angeboten (nachfolgend Online Banking) bei der
                            Openbank Deutschland AG (nachfolgend Bank) zugrunde.


                              1         Leistungsangebot
                              (1)       Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln.
                                        Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, für
                                        Zahlungskonten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
                                        zu nutzen. Für andere Konten als Zahlungskonten können sie darüber hinaus von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.
                              (2)       Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist aus-
                                        drücklich anders bestimmt.
                              (3)       Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite.

                              2         Voraussetzungen zur Nutzung des Online Banking
                              (1)       Der Teilnehmer kann das Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat.
                              (2)       Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die berech-
                                        tigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil-
                                        nehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als be-
                                        rechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer
                                        4 dieser Bedingungen).
                              (3)       Authentifizierungselemente sind
                                        • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN]),
                                        • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z.B. Gerät zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern
                                           [TAN], die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie das mobile Endgerät), oder
                                        • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z.B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers).
                              (4)       Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des
                                        Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt.

                              3         Zugang zum Online Banking
                              (1)       Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online Banking der Bank, wenn
                                        • er seine individuelle Teilnehmerkennung (z.B. Kontonummer, Anmeldename) angibt und
                                        • er sich unter Verwendung des oder der von der Bank angeforderten Authentifizierungselemente(s) ausweist und
                                        • keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9 dieser Bedingungen) vorliegt.
                                        Nach Gewährung des Zugangs zum Online Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Nummer 4 dieser Bedingungen Auf-
                                        träge erteilt werden.
                              (2)       Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG (z.B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden)
                                        fordert die Bank den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum
                                        Online Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name des Kontoinhabers und die Kontonummer sind für den vom
                                        Teilnehmer genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG).

                              4         Aufträge
                              4.1       Auftragserteilung
                                        Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er
                                        hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nachweis des Besitzelements) zu verwenden.
                                        Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.
                              4.2       Widerruf von Aufträgen
                                        Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen
                                        für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online Banking erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine
                                        Widerrufsmöglichkeit im Online Banking ausdrücklich vor.

                              5         Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank
                              (1)       Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf der Online Banking-
                                        Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablau-
                                        fes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online Banking-Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt (An-
                                        nahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Online Banking-Seite der Bank oder „Preis- und
                                        Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem
                                        Geschäftstag.
                              (2)       Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen:
                                        • Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1 dieser Bedingungen).
                                        • Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wertpapierorder) liegt vor.
                                        • Das Online Banking-Datenformat ist eingehalten.
                                        • Das gesondert vereinbarte Online Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3 dieser Bedingungen).
                                        • Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichen-
                                            de Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
                                        Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auf-
F100015000 Stand: 05.2026


                                        tragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft)
                                        aus.
                              (3)       Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer hier-
                                        über mittels Online Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit
                                        denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.

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                            6     Information des Kunden über Online Banking-Verfügungen
                                  Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoin-
                                  formationen vereinbarten Weg.

                            7     Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
                            7.1   Schutz der Authentifizierungselemente
                            (1)   Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor
                                  unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise
                                  nicht autorisiert genutzt wird (vgl. Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
                            (2)   Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
                                  (a) Wissenselemente, wie z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere
                                  • nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden,
                                  • nicht außerhalb des Online Banking in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
                                  • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und
                                  • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. mobiles End-
                                      gerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient.
                                  (b) Besitzelemente, wie z.B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere
                                  • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
                                  • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online
                                      Banking (z.B. Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können,
                                  • ist die Anwendung für das Online Banking (z.B. Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu
                                      deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons),
                                  • dürfen die Nachweise des Be