Bedingungen für die Nutzung des Online Banking II. Bedingungen für das Online Banking Die nachfolgenden Bedingungen für die Nutzung des Online Banking liegen den Online Banking-Angeboten (nachfolgend Online Banking) bei der Openbank Deutschland AG (nachfolgend Bank) zugrunde. 1 Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, für Zahlungskonten Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu nutzen. Für andere Konten als Zahlungskonten können sie darüber hinaus von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen. (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist aus- drücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite. 2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online Banking (1) Der Teilnehmer kann das Online Banking nutzen, wenn die Bank ihn authentifiziert hat. (2) Authentifizierung ist das mit der Bank gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Bank die Identität des Teilnehmers oder die berech- tigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisierten Sicherheitsmerkmals des Teil- nehmers überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Bank als be- rechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe Nummer 3 dieser Bedingungen) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen). (3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z.B. persönliche Identifikationsnummer [PIN]), • Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z.B. Gerät zum Empfang von einmal verwendbaren Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie das mobile Endgerät), oder • Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z.B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers). (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Bank das Wissenselement, den Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Bank übermittelt. 3 Zugang zum Online Banking (1) Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online Banking der Bank, wenn • er seine individuelle Teilnehmerkennung (z.B. Kontonummer, Anmeldename) angibt und • er sich unter Verwendung des oder der von der Bank angeforderten Authentifizierungselemente(s) ausweist und • keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9 dieser Bedingungen) vorliegt. Nach Gewährung des Zugangs zum Online Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Nummer 4 dieser Bedingungen Auf- träge erteilt werden. (2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG (z.B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden) fordert die Bank den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum Online Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name des Kontoinhabers und die Kontonummer sind für den vom Teilnehmer genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG). 4 Aufträge 4.1 Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nachweis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags. 4.2 Widerruf von Aufträgen Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online Banking erfolgen, es sei denn, die Bank sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Online Banking ausdrücklich vor. 5 Bearbeitung von Aufträgen durch die Bank (1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (zum Beispiel Überweisung) auf der Online Banking- Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablau- fes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online Banking-Seite der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zeitpunkt (An- nahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Online Banking-Seite der Bank oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Geschäftstag. (2) Die Bank wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen: • Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1 dieser Bedingungen). • Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (zum Beispiel Wertpapierorder) liegt vor. • Das Online Banking-Datenformat ist eingehalten. • Das gesondert vereinbarte Online Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3 dieser Bedingungen). • Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (zum Beispiel ausreichen- de Kontodeckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Bank die Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auf- F100015000 Stand: 05.2026 tragsart geltenden Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus. (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Bank den Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teilnehmer hier- über mittels Online Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. 6 die Möglichkeiten nennen, mit 6 Information des Kunden über Online Banking-Verfügungen Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die mittels Online Banking getätigten Verfügungen auf dem für Kontoin- formationen vereinbarten Weg. 7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers 7.1 Schutz der Authentifizierungselemente (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vgl. Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen). (2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten: (a) Wissenselemente, wie z.B. die PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere • nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Online Banking in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z.B. Speicherung der PIN im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. mobiles End- gerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Anwendung für das Online Banking und Fingerabdrucksensor) dient. (b) Besitzelemente, wie z.B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Teilnehmers (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für das Online Banking (z.B. Online Banking-App, Authentifizierungs-App) nicht nutzen können, • ist die Anwendung für das Online Banking (z.B. Online Banking-App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des Teilnehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons), • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN) nicht außerhalb des Online Banking mündlich (z.B. per Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden und • muss der Teilnehmer, der von der Bank einen Code zur Aktivierung des Besitzelements (z.B. Mobiltelefon mit Anwendung für das Online Banking) erhalten hat, diesen vor dem unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Online Banking des Teilnehmers aktivieren. (c) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Teilnehmers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Teilnehmers für das Online Banking nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Online Banking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für das Online Banking das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z.B. PIN) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seins- element. (3) Beim mobileTAN-Verfahren darf das mobile Endgerät, mit dem die TAN empfangen wird (zum Beispiel Mobiltelefon), nicht gleichzeitig für das Online Banking genutzt werden. (4) Die für das mobileTAN-Verfahren hinterlegte Telefonnummer ist zu löschen oder zu ändern, wenn der Teilnehmer diese Telefonnummer für das Online Banking nicht mehr nutzt. (5) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 bis 4 darf der Teilnehmer seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 1 Absatz 1 Sätze 3 und 4 dieser Bedingungen). Sonstige Drittdienste, die weder über eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis noch Registrierung verfügen, hat der Teilnehmer mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen. 7.2 Sicherheitshinweise der Bank Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise auf der Online Banking-Seite der Bank, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetz- ten Hard- und Software (Kundensystem), beachten. 7.3 Prüfung der Auftragsdaten mit von der Bank angezeigten Daten Die Bank zeigt dem Teilnehmer die von ihr empfangenen Auftragsdaten (zum Beispiel Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wert- papierkennnummer) über das gesondert vereinbarte Gerät des Teilnehmers an (zum Beispiel mittels mobilem Endgerät). Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für den Auftrag vorgesehenen Daten zu prüfen. 8 Anzeige- und Unterrichtungspflichten 8.1 Sperranzeige (1) Stellt der Teilnehmer • den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizierung (z.B. mobiles Endgerät) oder • die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authentifizierungselements fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann eine solche Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kommunikationskanäle abgeben. (2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizierungselements unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. (3) Hat der Teilnehmer den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung eines seiner Authentifizierungselemente, muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben. 8.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten. 9 Nutzungssperre 9.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, den Online Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer. 9.2 Sperre auf Veranlassung der Bank F100015000 Stand: 05.2026 (1) Die Bank darf den Online Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. 9.3 Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich. 9.4 Zugangssperre für Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst Die Bank kann Kontoinformationsdienstleistern oder Zahlungsauslösedienstleistern den Zugang zu einem Zahlungskonto des Kunden verwei- gern, wenn objektive und gebührend nachgewiesene Gründe im Zusammenhang mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang des Kontoinformationsdienstleisters oder des Zahlungsauslösedienstleisters zum Zahlungskonto, einschließlich der nicht autorisierten oder betrü- gerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen. Die Bank wird den Kunden über eine solche Zugangsverweigerung auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen, hebt die Bank die Zugangssperre auf. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich. 10 Haftung 10.1 Haftung der Bank bei Ausführung eines nicht autorisierten Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrags Die Haftung der Bank bei einem nicht autorisierten Auftrag und einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Auftrag richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedingungen (zum Beispiel Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft). 10.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seiner Authentifizierungselemente 10.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhan- den gekommenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftet der Kunde für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilneh- mer ein Verschulden trifft. (2) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 verpflichtet, wenn • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungselements vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder • der Verlust des Authentifizierungselements durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten des Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist. (3) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abweichend von den Absätzen 1 und 2 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere vorliegen, wenn er eine seiner Sorgfaltspflichten nach • Nummer 7.1 Absatz 2, • Nummer 7.1 Absatz 4, • Nummer 7.3 oder • Nummer 8.1 Absatz 1 dieser Bedingungen verletzt hat. ((4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Kunde nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank vom Teilnehmer eine starke Kunden- authentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwen- dungvoneinander dung von zwei unabhängigen von zwei voneinander Authentifizierungselementen unabhängigen aus den Kategorien Authentifizierungselementen Wissen, Besitz aus den Kategorien oderBesitz Wissen, Sein (siehe Nummer oder Sein Absatz 3 (siehe2Nummer 2 dieser Bedingungen). dieser Bedingungen). ((5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den das Verfügungslimit gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf das ver- einbarte Verfügungslimit. (6) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte. (7) Die Absätze 2 und 4 bis 6 finden keine Anwendung, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. (8) Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt ergänzend Folgendes: • Der Kunde haftet für Schäden aufgrund von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von 50 Euro nach Absatz 1 und 3 hinaus, wenn 3 hinaus, der der wenn Teilnehmer fahrlässig Teilnehmer oderoder fahrlässig vorsätzlich gegen vorsätzlich seine gegen Anzeige- seine Anzeige- Sorgfaltspflichten undund nach Sorgfaltspflichten diesen nach Bedingungen diesen verstoßen Bedingungen hat. verstoßen hat. • Die Haftungsbeschränkung in Absatz 2 erster Spiegelstrich findet keine Anwendung. 10.2.2 Haftung des Kunden bei nicht autorisierten Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten (z.B. Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige Beruhen nicht autorisierte Verfügungen außerhalb von Zahlungsdiensten (z.B.Wertpapiertransaktionen) vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Authentifizie- rungselements und ist der Bank hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Kunde und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mit- verschuldens. 10.2.3 Haftung ab der Sperranzeige Sobald die Bank eine Sperranzeige eines Teilnehmers erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte Online Banking-Verfü- gungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. 10.2.4 Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorherseh- baren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. F100015000 Stand: 05.2026 Bedingungen für die Nutzung der PostBox 1. Gegenstand der Bedingungen / Nutzungsvoraussetzungen Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung „PostBox“ im Rahmen des Online Bankings. Damit kann der Kontoinhaber im Rahmen seines Online Banking- Zugangs „elektronische Post“ empfangen. Die PostBox wird für den Kontoinhaber eingerichtet und freigeschaltet, wenn er über einen Online Banking-Zugang verfügt. Die Nutzung des Online Bankings und der PostBox erfordert eine Internetanbindung des vom Kunden genutzten Geräts (Desktop-PC, Tablet, Smartphone etc.) und die Installation eines Standardbrowsers oder der von der Bank zur Verfügung gestellten Applikation für mobile Endgeräte. 2. Leistungsumfang Dem Kontoinhaber werden in seiner PostBox persönliche Dokumente grundsätzlich online als elektronische Post zur Verfügung gestellt. Elektronische Post sind unter anderem rechtsverbindliche Dokumente der Bank zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B. Änderung der Geschäftsbedingungen) sowie konto- und ggfs. depotbezogene Informationen für zum Online Banking freigeschaltete Konten. Kontobezogene Informationen sind insbesondere Kontoauszüge, Abrechnungen, Rechnungsabschlüsse sowie weitere gesetzlich geschuldete Informationen. Der Kontoinhaber kann sich die Dokumente online ansehen, diese herunterladen, ausdrucken und archivieren. Deren Nutzung ist ausschließlich dem Kontoinhaber vorbehalten. Kann die Information aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen über die PostBox nicht mitgeteilt werden, wird die Bank per Post oder in einer anderen geeigneten Form informieren. Die Dokumentenauswahl kann von der Bank im Rahmen des rechtlich Zulässigen jederzeit erweitert oder reduziert werden. 3. Mitwirkungspflichten des Kontoinhabers Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die PostBox regelmäßig, mindestens alle 14 Tage, abzurufen und neue Dokumente unverzüglich auf Richtigkeit und Vollstän- digkeit zu überprüfen sowie etwaige Beanstandungen und Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich, spätestens jedoch 6 Wochen nach Zugang in der PostBox mitzuteilen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verpflichtungen des Kontoinhabers über den postalischen Erhalt von Dokumenten entsprechend sowie die im jeweiligen Produktvertrag und ergänzenden Regelwerken vereinbarten Mitwirkungspflichten. 4. Zugang der Dokumente und Haftung a. Dokumente, die die Bank in die PostBox des Kontoinhabers eingestellt hat, gelten – soweit sie der Kontoinhaber nicht bereits vorher abgerufen hat – drei Kalendertage nach der Einstellung in die PostBox dem Kontoinhaber als zugegangen. Unbeschadet dessen gehen dem Kontoinhaber ein- gestellte Dokumente spätestens in dem Zeitpunkt zu, in dem dieser die Mitteilung abgerufen hat. b. Mit Zugang eines Dokuments in der PostBox beginnt der Lauf der an den Zugang des Dokuments anknüpfenden Fristen einschließlich Widerrufs- fristen, dies gilt insbesondere für die im jeweiligen Produktvertrag und in ergänzenden Regelwerken vereinbarten Fristen einschließlich Widerrufs- fristen. c. Für Schäden, die dem Kontoinhaber aus einer Fristversäumung aufgrund verspäteten Abrufs einer terminbezogenen Nachricht entstehen, obwohl ein Abruf der Nachricht dem Kontoinhaber durch die Bank durchgehend ermöglicht wurde, haftet die Bank nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. 5. Verfügbarkeit der Dokumente Die jederzeitige Verfügbarkeit der PostBox kann von der Bank nicht gewährleistet werden (z. B. bei Problemen mit der Internetverbindung oder Wartungsarbeiten). Die Bank stellt die in die PostBox eingestellten Dokumente für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zur Verfügung. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist die Bank berechtigt, die jeweiligen Dokumente aus der PostBox herauszunehmen, ohne dass der Kontoinhaber hierüber eine gesonderte Nachricht erhält. Während der jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt die Bank späteren Anforderungen von Duplikaten durch den Kontoinhaber gegen ein Entgelt gemäß Preis und Leistungsverzeichnis nach. 6. Unveränderbarkeit der Dokumente/Haftung Die Daten können nach ihrer Einstellung in die PostBox nicht verändert werden. Die Bank garantiert die Unveränderbarkeit der Daten der gespeicherten Doku- mente in der PostBox, sofern diese innerhalb der PostBox gespeichert oder aufbewahrt werden. Werden Dokumente außerhalb der PostBox gespeichert, aufbe- wahrt oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, übernimmt die Bank hierfür keine Haftung. 7. Verzicht auf papierhafte Postzustellung und Kontoauszugsdrucker Die Bank erfüllt ihre Übermittlungs-, Unterrichtungs- und sonstige Informationspflichten durch Einstellung der jeweiligen Dateien in die PostBox. Der Kontoinha- ber verzichtet durch die Nutzung der PostBox ausdrücklich auf den postalischen Versand von Dokumenten und Mitteilungen durch die Bank in papiergebundener Form. Des Weiteren verzichtet der Kontoinhaber auf die Nutzung des Kontoauszugsdruckers (sofern verfügbar). Informationen, die aufgrund rechtlicher Anforde- rungen von der Bank erteilt werden müssen, werden dem Kontoinhaber grundsätzlich nur in elektronischer Form in die PostBox übermittelt und dort zur Verfü- gung gestellt. Auf Verlangen des Kontoinhabers wird die Bank Dokumente und Mitteilungen auf postalischem Weg bzw. mittels Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stellen. Das hierfür anfallende Entgelt ergibt sich aus dem Preis und Leistungsverzeichnis. Die Bank ist berechtigt, dem Kontoinhaber Dokumente und Mitteilungen auf dem Postweg oder auf andere Weise zu übermitteln, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder die Bank dies aufgrund einge- schränkter Verfügbarkeit unter Berücksichtigung des Kundeninteresses zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten als zweckmäßig erachtet. 8. Anerkennung der Dokumente Die Bank gewährleistet nicht, dass die Finanzbehörden die im Posteingang gespeicherten Informationen anerkennen. Der Kunde hat sich darüber vorher bei dem für ihn zuständigen Finanzamt zu informieren. Die in der PostBox bereitgestellten Bankdokumente, wie z. B. der elektronische Kontoauszug oder Rechnungsab- schluss, erfüllen nach Auffassung der Finanzverwaltung weder die Anforderungen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO noch die einer Rechnung im Sinne des UStG. 9. Änderung des Leistungsangebots Die Bank ist berechtigt, die PostBox inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln. Die Bank hat das Recht, ihr Leistungsangebot zur PostBox insgesamt oder in Tei- len zu beschränken, wenn ihr die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit oder aufgrund geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die die Bank keinen Einfluss hat, in der bisher vorgenommenen Art und Weise unzumutbar ist und die Änderung für den Kontoinhaber zumutbar ist. Die Bank ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, die PostBox den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen. Über wesentliche Ände- rungen wird die Bank den Kunden fristgerecht informieren. Eine Verpflichtung der Bank zur Aufrechterhaltung der PostBox besteht nicht. Über eine Einstellung wird die Bank den Kontoinhaber fristgerecht informieren und ihm alternative Kommunikationswege mitteilen. 10. Kündigung Der Kontoinhaber kann durch Erklärung in Textform gegenüber der Bank die Nutzung der PostBox ohne Grund jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Mo- natsende ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigungsrechte der Bank bestimmen sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein wichtiger Grund, der in diesem Sinne zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn es F100015000 Stand: 05.2026 der Bank unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kontoinhabers unzumutbar ist, die Nutzung der PostBox fortzusetzen. Nach Wirksamwerden der Kündigung stellt die Bank nach entsprechender individueller Vereinbarung entweder auf Postversand oder Bereitstellung zur Abholung am Kontoauszugs- drucker um. Die Bank ist nach dem Wirksamwerden der Kündigung berechtigt, die in der PostBox enthaltenen Mitteilungen im Rahmen der gesetzlichen Aufbe- wahrungspflichten zu löschen. Die Bank behält sich vor, für wiederkehrende Umstellungswünsche des Zustellweges einen Aufwendungsersatz zu erheben. Die Vereinbarung zur Nutzung der PostBox entfällt ferner automatisch mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Online-Kontozugangs des Kontoinhabers. 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.