Versicherungsbestätigung
zur Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Die First Data Deutschland GmbH, Frankfurt, hat bei AWP P&C S.A.,
Aschheim (bei München), zugunsten der Inhaber einer gültigen Mastercard®
gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen einen umfangreichen
Versicherungsschutz abgeschlossen.
Ihre Leistungen im Überblick
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise bei
Benutzung eines Verkehrsmittels zu dauernder Invalidität oder zum Tod der
versicherten Person führt.
Ihre Hilfe bei Fragen und Notfällen
Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben ... Wenn Sie uns einen Schaden melden möchten …
helfen wir Ihnen gerne. Bitte nutzen Sie dafür unsere Service-Zeiten von mon- … geht das schnell, bequem und rund um die Uhr unter
tags bis freitags von 08:30 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr www.allianz-reiseversicherung.de/schadenmeldung
(Feiertage jeweils ausgenommen). Sie erreichen unser Service-Center unter (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung):
Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 548 AWP P&C S.A.
Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 244 Niederlassung für Deutschland
E-Mail: service-reise@allianz.com Schadenabteilung
Bahnhofstraße 16
Wenn Sie Hilfe im Notfall benötigen … D - 85609 Aschheim (bei München)
… ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service bietet Ihnen
rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! Telefonisch oder per Fax können Sie uns unter der oben genannten
Service-Nummer erreichen.
Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 548
Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 246
Anschrift der Versicherungsgesellschaft
Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstraße 16
D - 85609 Aschheim (bei München)
Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink
Registergericht: München HRB 4605
AWP P&C S.A.
Aktiengesellschaft französischen Rechts
Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich)
Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080
Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Dan Assouline, Fabio de Ferrari,
Ulf Lange, Claudius Leibfritz, Lidia Luka-Lognoné, Mike Nelson, Sylvie Ouziel
Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Versicherungsunternehmen
und betreibt vor allem Reiseversicherungen.
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Vertragsdaten
Die Vertragsdaten beziehen sich auf die Versicherungsbedingungen. Zusam- c) vom Betreten bis zum Verlassen des Flughafens inklusive des Flughafen-
men mit den Versicherungsbedingungen legen sie den genauen Versiche- geländes.
rungsumfang fest. Wenn zum Erreichen und / oder Verlassen des Flughafengeländes ein
öffentliches Verkehrsmittel benutzt wurde, ist die direkte unmittelbare
Fahrt mitversichert – gleiches gilt für eine von der Luftfahrtgesellschaft
durchgeführte Ersatzbeförderung. Bei der Anfahrt zum Flughafen be-
Allgemeine Bestimmungen: steht nur dann Versicherungsschutz, wenn der anschließende Flug
nachweislich mittels der der in § 1 Allgemeine Bestimmungen genann-
Versicherungsnehmer: ten Kreditkarte(n) bezahlt wurde;
First Data Deutschland GmbH d) während des Aufenthaltes als Übernachtungsgast in Hotelgebäuden;
Konrad-Adenauer-Allee 1 und zwar unter der Voraussetzung, dass das Verkehrsmittelunterneh-
61118 Bad Vilbel men / der Hotelbetrieb die Mastercard® als Zahlungsmittel akzeptiert
und dass das Verkehrsmittel / Hotel mit der Kreditkarte bezahlt wird.
2. Bei Anmietung eines Mietwagens bzw. Übernachtung im Hotel besteht
Versicherte Personen (§ 1): nur dann Versicherungsschutz, wenn vom Reisenden durch Unterschrift
Im Rahmen der Verkehrsmittel-Unfallversicherung der berechtigte Inhaber im Kfz-Mietvertrag, in der Hotelanmeldung oder in sonstiger schriftlicher
einer gültigen Mastercard® Kreditkarte (im Folgenden Kreditkarte genannt). Form im Einzelfall bestätigt wird, dass die Bezahlung mittels der in § 1
Weiterhin besteht Versicherungsschutz auf gemeinsamen Reisen für dessen Allgemeine Bestimmungen genannten Kreditkarte(n) erfolgt bzw. die
Ehegatten /eingetragenen Lebenspartner, den in häuslicher Gemeinschaft Anzahlung mittels einer dieser Kreditkarten geleistet wurde.
wohnenden Lebensgefährten sowie deren unverheiratete Kinder (Stief-, Adoptiv-
und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unter- Versicherungssumme für den Todesfall (§ 3):
haltsberechtigt sind und auch Unterhalt beziehen. € 260.000,–
Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung
Geltungsbereich (§ 2): € 5.200,–
Im Rahmen der Verkehrsmittel-Unfallversicherung besteht Versicherungs-
schutz für alle Reisen weltweit. Versicherungssumme für den Invaliditätsfall (§ 4):
Bis zu € 260.000,–
Versicherungsbeginn / Versicherungsende (§ 3):
Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung gilt für Reisen innerhalb des versicher- Einschränkungen (§ 5 Nr. 2 u. 3):
ten Zeitraums. Nr. 2: gilt nicht vereinbart
Nr. 3: Kumulrisiko (max. Entschädigungssumme für alle durch ein Schaden-
Ergänzend zu § 3 gilt: ereignis geschädigte versicherte Personen, die über eine Mastercard® ver-
1. Für Kunden, die am 01.01.2016 im Besitz einer gültigen Kreditkarte sind: sichert sind):
Der Versicherungsschutz beginnt im Rahmen aller Versicherungsprodukte € 52.000.000,– im Todesfall
am 01.01.2016. € 52.000.000,– im Invaliditätsfall
2. Für alle Kunden, die ab dem 01.01.2016 eine neue Kreditkarte beantragen: € 5.200,– pauschaler Spesenersatz bei stationärer Unterbringung
Der Versicherungsschutz beginnt für alle hier genannten Versicherungs- € 1.550.000,– Bergungskosten
leistungen ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Kreditkarte vorbehaltlich
des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages. Pauschaler Spesenersatz bei stationärer Unterbringung (§ 6 Nr. 1):
€ 26,– pro Tag
Erfordernis des Karteneinsatzes (§ 4)
Der Versicherungsschutz gilt abhängig vom Einsatz der Kreditkarte als Kostenerstattung für kosmetische Operationen (§ 6 Nr. 2):
Zahlungsmittel. Bis zu € 1.000,–
Besondere Obliegenheiten (§ 6 Nr. 4): Zusatz Bergungskosten:
Entfällt Kostenerstattung für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen nach
einem Unfall (§ 1 Zusatz Bergungskosten):
Verkehrsmittel-Unfallversicherung: € 10.000,–
Umfang (§ 1):
1. Unter der Voraussetzung, dass das Verkehrsmittelunternehmen oder die
Autovermietung gemäß § 4 Allgemeine Bestimmungen bezahlt wird, be-
steht Versicherungsschutz:
a) vom Besteigen bis zum Verlassen
• des öffentlichen Verkehrsmittels,
• des Mietwagens (PKW, Kombi),
• des Miet-Wohnmobils;
b) als Fluggast bei Reise- oder Rundflügen in einem Propeller- oder Strahl-
flugzeug oder in einem Hubschrauber (nicht jedoch als Luftfahrzeug-
führer (auch Luftsportgeräte) sowie als sonstiges Besatzungsmitglied
eines Luftfahrzeuges) vom Eintreffen auf dem Flughafengelände bis
zum Verlassen einschließlich des Fluges;
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Versicherungsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen Staaten von Amerika erlassen werden, soweit diesen nicht europäische
oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Die übrigen Vertrags-
(kurz: AVB AB 14 KI FDD) bestimmungen bleiben unberührt.
§6 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt un-
Der Versicherungsnehmer hat für die in den Vertragsdaten genannten ternehmen (Obliegenheiten)?
versicherten Personen stellvertretend für die Sparkassen / Banken, die Die versicherte Person ist verpflichtet,
der Versicherungsnehmer in den Schutzbereich des mit AWP P&C S.A., 1. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden;
Bahnhofstraße 16, D-85609 Aschheim (bei München), geschlossenen Gruppen- 2. den Schaden unverzüglich AWP anzuzeigen;
versicherungsvertrages einbezogen hat, einen umfangreichen Versicherungs- 3. das Schadenereignis und den Schadenumfang darzulegen, AWP jede sach-
schutz auf der Grundlage der nachfolgend abgedruckten Bedingungen dienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen und es AWP zu gestatten,
vereinbart. Den Beitrag für diese Versicherungen trägt die First Data Deutschland Ursache und Höhe des geltend gemachten Anspruchs in zumutbarer Weise zu
GmbH oder Ihr Kreditinstitut aus der geleisteten Kartenjahresgebühr. Die prüfen. Zum Nachweis hat die versicherte Person Original-Rechnungen und
nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 11 gelten für alle Versicherungen -Belege einzureichen und gegebenenfalls die Ärzte – einschließlich der Ärzte
der über diese Kreditkarte versicherten Personen. der Assistance – von der Schweigepflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis