Versicherungsbestätigung zur Verkehrsmittel-Unfallversicherung Die First Data Deutschland GmbH, Frankfurt, hat bei AWP P&C S.A., Aschheim (bei München), zugunsten der Inhaber einer gültigen Mastercard® gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen einen umfangreichen Versicherungsschutz abgeschlossen. Ihre Leistungen im Überblick Verkehrsmittel-Unfallversicherung Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise bei Benutzung eines Verkehrsmittels zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. Ihre Hilfe bei Fragen und Notfällen Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen haben ... Wenn Sie uns einen Schaden melden möchten … helfen wir Ihnen gerne. Bitte nutzen Sie dafür unsere Service-Zeiten von mon- … geht das schnell, bequem und rund um die Uhr unter tags bis freitags von 08:30 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr www.allianz-reiseversicherung.de/schadenmeldung (Feiertage jeweils ausgenommen). Sie erreichen unser Service-Center unter (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung): Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 548 AWP P&C S.A. Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 244 Niederlassung für Deutschland E-Mail: service-reise@allianz.com Schadenabteilung Bahnhofstraße 16 Wenn Sie Hilfe im Notfall benötigen … D - 85609 Aschheim (bei München) … ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! Telefonisch oder per Fax können Sie uns unter der oben genannten Service-Nummer erreichen. Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 548 Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 246 Anschrift der Versicherungsgesellschaft Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland Bahnhofstraße 16 D - 85609 Aschheim (bei München) Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink Registergericht: München HRB 4605 AWP P&C S.A. Aktiengesellschaft französischen Rechts Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080 Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Dan Assouline, Fabio de Ferrari, Ulf Lange, Claudius Leibfritz, Lidia Luka-Lognoné, Mike Nelson, Sylvie Ouziel Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Versicherungsunternehmen und betreibt vor allem Reiseversicherungen. -2- Vertragsdaten Die Vertragsdaten beziehen sich auf die Versicherungsbedingungen. Zusam- c) vom Betreten bis zum Verlassen des Flughafens inklusive des Flughafen- men mit den Versicherungsbedingungen legen sie den genauen Versiche- geländes. rungsumfang fest. Wenn zum Erreichen und / oder Verlassen des Flughafengeländes ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wurde, ist die direkte unmittelbare Fahrt mitversichert – gleiches gilt für eine von der Luftfahrtgesellschaft durchgeführte Ersatzbeförderung. Bei der Anfahrt zum Flughafen be- Allgemeine Bestimmungen: steht nur dann Versicherungsschutz, wenn der anschließende Flug nachweislich mittels der der in § 1 Allgemeine Bestimmungen genann- Versicherungsnehmer: ten Kreditkarte(n) bezahlt wurde; First Data Deutschland GmbH d) während des Aufenthaltes als Übernachtungsgast in Hotelgebäuden; Konrad-Adenauer-Allee 1 und zwar unter der Voraussetzung, dass das Verkehrsmittelunterneh- 61118 Bad Vilbel men / der Hotelbetrieb die Mastercard® als Zahlungsmittel akzeptiert und dass das Verkehrsmittel / Hotel mit der Kreditkarte bezahlt wird. 2. Bei Anmietung eines Mietwagens bzw. Übernachtung im Hotel besteht Versicherte Personen (§ 1): nur dann Versicherungsschutz, wenn vom Reisenden durch Unterschrift Im Rahmen der Verkehrsmittel-Unfallversicherung der berechtigte Inhaber im Kfz-Mietvertrag, in der Hotelanmeldung oder in sonstiger schriftlicher einer gültigen Mastercard® Kreditkarte (im Folgenden Kreditkarte genannt). Form im Einzelfall bestätigt wird, dass die Bezahlung mittels der in § 1 Weiterhin besteht Versicherungsschutz auf gemeinsamen Reisen für dessen Allgemeine Bestimmungen genannten Kreditkarte(n) erfolgt bzw. die Ehegatten /eingetragenen Lebenspartner, den in häuslicher Gemeinschaft Anzahlung mittels einer dieser Kreditkarten geleistet wurde. wohnenden Lebensgefährten sowie deren unverheiratete Kinder (Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese unter- Versicherungssumme für den Todesfall (§ 3): haltsberechtigt sind und auch Unterhalt beziehen. € 260.000,– Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung Geltungsbereich (§ 2): € 5.200,– Im Rahmen der Verkehrsmittel-Unfallversicherung besteht Versicherungs- schutz für alle Reisen weltweit. Versicherungssumme für den Invaliditätsfall (§ 4): Bis zu € 260.000,– Versicherungsbeginn / Versicherungsende (§ 3): Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung gilt für Reisen innerhalb des versicher- Einschränkungen (§ 5 Nr. 2 u. 3): ten Zeitraums. Nr. 2: gilt nicht vereinbart Nr. 3: Kumulrisiko (max. Entschädigungssumme für alle durch ein Schaden- Ergänzend zu § 3 gilt: ereignis geschädigte versicherte Personen, die über eine Mastercard® ver- 1. Für Kunden, die am 01.01.2016 im Besitz einer gültigen Kreditkarte sind: sichert sind): Der Versicherungsschutz beginnt im Rahmen aller Versicherungsprodukte € 52.000.000,– im Todesfall am 01.01.2016. € 52.000.000,– im Invaliditätsfall 2. Für alle Kunden, die ab dem 01.01.2016 eine neue Kreditkarte beantragen: € 5.200,– pauschaler Spesenersatz bei stationärer Unterbringung Der Versicherungsschutz beginnt für alle hier genannten Versicherungs- € 1.550.000,– Bergungskosten leistungen ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Kreditkarte vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages. Pauschaler Spesenersatz bei stationärer Unterbringung (§ 6 Nr. 1): € 26,– pro Tag Erfordernis des Karteneinsatzes (§ 4) Der Versicherungsschutz gilt abhängig vom Einsatz der Kreditkarte als Kostenerstattung für kosmetische Operationen (§ 6 Nr. 2): Zahlungsmittel. Bis zu € 1.000,– Besondere Obliegenheiten (§ 6 Nr. 4): Zusatz Bergungskosten: Entfällt Kostenerstattung für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen nach einem Unfall (§ 1 Zusatz Bergungskosten): Verkehrsmittel-Unfallversicherung: € 10.000,– Umfang (§ 1): 1. Unter der Voraussetzung, dass das Verkehrsmittelunternehmen oder die Autovermietung gemäß § 4 Allgemeine Bestimmungen bezahlt wird, be- steht Versicherungsschutz: a) vom Besteigen bis zum Verlassen • des öffentlichen Verkehrsmittels, • des Mietwagens (PKW, Kombi), • des Miet-Wohnmobils; b) als Fluggast bei Reise- oder Rundflügen in einem Propeller- oder Strahl- flugzeug oder in einem Hubschrauber (nicht jedoch als Luftfahrzeug- führer (auch Luftsportgeräte) sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges) vom Eintreffen auf dem Flughafengelände bis zum Verlassen einschließlich des Fluges; -3- Versicherungsbedingungen Allgemeine Bestimmungen Staaten von Amerika erlassen werden, soweit diesen nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Die übrigen Vertrags- (kurz: AVB AB 14 KI FDD) bestimmungen bleiben unberührt. §6 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt un- Der Versicherungsnehmer hat für die in den Vertragsdaten genannten ternehmen (Obliegenheiten)? versicherten Personen stellvertretend für die Sparkassen / Banken, die Die versicherte Person ist verpflichtet, der Versicherungsnehmer in den Schutzbereich des mit AWP P&C S.A., 1. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden; Bahnhofstraße 16, D-85609 Aschheim (bei München), geschlossenen Gruppen- 2. den Schaden unverzüglich AWP anzuzeigen; versicherungsvertrages einbezogen hat, einen umfangreichen Versicherungs- 3. das Schadenereignis und den Schadenumfang darzulegen, AWP jede sach- schutz auf der Grundlage der nachfolgend abgedruckten Bedingungen dienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen und es AWP zu gestatten, vereinbart. Den Beitrag für diese Versicherungen trägt die First Data Deutschland Ursache und Höhe des geltend gemachten Anspruchs in zumutbarer Weise zu GmbH oder Ihr Kreditinstitut aus der geleisteten Kartenjahresgebühr. Die prüfen. Zum Nachweis hat die versicherte Person Original-Rechnungen und nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 11 gelten für alle Versicherungen -Belege einzureichen und gegebenenfalls die Ärzte – einschließlich der Ärzte der über diese Kreditkarte versicherten Personen. der Assistance – von der Schweigepflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung der Leistungspflicht oder des Leistungsumfangs § 1 Wer ist versichert? erforderlich ist. Kann AWP die Höhe und den Umfang der Leistungspflicht Versicherte Personen sind die in den Vertragsdaten genannten Personen oder nicht feststellen, weil die versicherte Person die Entbindung von der Schwei- der dort beschriebene Personenkreis. Die Wahrnehmung der Rechte aus dem gepflicht nicht erteilt und AWP auch nicht auf andere Weise eine Leistungs- Versicherungsvertrag steht der versicherten Person direkt zu. Werden zwei oder prüfung ermöglicht, so wird die Versicherungsleistung nicht fällig; mehrere Kreditkartenverträge abgeschlossen, so können die Versicherungs- 4. in geeigneter Weise den Charakter der Reise gemäß Vertragsdaten nach- leistungen jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Versiche- zuweisen; rungsleistungen addieren sich nicht. 5. in geeigneter Weise den Beginn der Reise nachzuweisen. § 2 Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung? § 7 Wann zahlt AWP die Entschädigung? Der Geltungsbereich der einzelnen Versicherungssparten ist in den Vertrags- Hat AWP die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt, wird daten festgelegt. die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt. Die Erstattung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das Konto eines Kreditinstituts. § 3 Wann beginnt und wann endet die Versicherung? Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, beginnt der Versiche- §8 Was gilt, wenn die versicherte Person Ersatzansprüche gegen rungsschutz für die versicherte Person ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Dritte hat? Kreditkarte vorbehaltlich des Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrages 1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen entsprechend der gesetzlichen Re- und endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Kreditkartenvertrages. gelung bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf AWP über, soweit der versicherten Person daraus kein Nachteil entsteht. §4 Ist der Einsatz einer Kreditkarte als Zahlungsmittel Voraus- 2. Die versicherte Person ist verpflichtet, in diesem Rahmen den Rechtsüber- setzung für den Versicherungsschutz? gang auf Wunsch von AWP schriftlich zu bestätigen. Es gelten die in den Vertragsdaten genannten Regelungen. 3. Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungsverträgen sowie der Sozialversicherungsträger gehen der Eintrittspflicht von AWP vor. AWP tritt § 5 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? in Vorleistung, sofern sie unter Vorlage von Original-Belegen zunächst in 1. Nicht versichert sind Anspruch genommen wird. a) Schäden durch Streik, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Schäden in Gebieten, für welche zum Zeitpunkt der §9 Wann verliert die versicherte Person den Anspruch auf Versiche- Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik rungsleistung durch Obliegenheitsverletzung und Verjährung? Deutschland bestand. Befindet sich eine versicherte Person zum Zeitpunkt 1. Wird eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, ist AWP von der Verpflichtung der Bekanntgabe einer Reisewarnung vor Ort, endet der Versicherungsschutz zur Leistung frei; bei grob fahrlässiger Verletzung ist AWP berechtigt, die 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung; der Versicherungsschutz dau- Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person ert trotz der Reisewarnung fort, wenn sich die Beendigung der Reise aus entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Gründen verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat; 2. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person b) Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Ver- zu beweisen. Außer im Falle der Arglist ist AWP zur Leistung verpflichtet, sicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden sich in den ersten soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegen- 14 Tagen nach Beginn der Ereignisse ereignet; der Versicherungsschutz heit weder für den Eintritt noch für die Feststellung oder den Umfang der dauert jedoch fort, wenn sich die Beendigung der Reise aus Gründen Leistungspflicht von AWP ursächlich ist. verzögert, welche die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Ver- 3. Der Anspruch auf Versicherungsleistung verjährt in drei Jahren, gerechnet sicherungsschutz besteht jedoch in jedem Fall dann nicht, wenn sich ab Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und die ver- die versicherte Person in einem Staat aufhält, auf dessen Gebiet bereits sicherte Person von den Umständen zur Geltendmachung des Anspruchs Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder der Ausbruch vorhersehbar war. Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlan- Schäden durch die aktive Teilnahme an Krieg, an Bürgerkrieg oder an gen müssen. kriegsähnlichen Ereignissen sind nicht versichert; c) Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt; § 10 Welche Form gilt für die Abgabe von Willenserklärungen? d) Expeditionen, sofern nicht anders vereinbart; 1. Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten Person und des Ver- e) mittelbar oder unmittelbar verursachte Schäden durch die Nutzung von sicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). ABC-Waffen oder ABC-Materialien. 2. Versicherungsvermittler sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt. 2. Hat die versicherte Person keinen Wohnsitz in der EU oder im EWR, be- steht Versicherungsschutz nur für Reisen innerhalb Europas und der § 11 Welches Gericht in Deutschland ist für die Geltendmachung der Mittelmeer-Anrainerstaaten. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zuständig? Welches 3. Wenn Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Recht findet Anwendung? Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die auf die Ver- 1. Der Gerichtsstand ist nach Wahl der versicherten Person München oder der tragsparteien direkt anwendbar sind, dem Versicherungsschutz entgegen- Ort in Deutschland, an welchem die versicherte Person zur Zeit der Klage- stehen, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch für Wirtschafts-, erhebung ihren ständigen Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt hat. Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten 2. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht. -4- Verkehrsmittel-Unfallversicherung d) Sind durch den Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen be- (kurz: AVB VU 14 KI FDD) einträchtigt, so werden die Invaliditätsgrade, die sich nach Nr. 2 a) bis c) ergeben, zusammengerechnet, höchstens bis zu einer Gesamtleistung von 100 %. § 1 Was ist versichert? Was ist ein Unfall? 3. Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die 1. AWP erbringt Versicherungsleistungen aus der vereinbarten Versiche- schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe dieser rungssumme, wenn ein Unfall während der Reise bei der Benutzung eines Vorinvalidität vorgenommen. Dies ist nach Nr. 2 zu bemessen. Verkehrsmittels bzw. Übernachtung im Hotel gemäß Vertragsdaten zum 4. Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so Tod oder zu dauernder Invalidität der versicherten Person führt. besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. 2. Ein Unfall liegt vor, 5. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines a) wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Jahres nach dem Unfall oder später als ein Jahr nach dem Unfall und war Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung der Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so ist nach dem Invali- erleidet; ditätsgrad zu leisten, mit dem aufgrund der zuletzt erhobenen ärztlichen b) wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Befunde zu rechnen gewesen wäre. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Bei Erfrierungen werden die unter § 5 Nr. 2 genannten Leistungen geboten. § 5 Welche Einschränkungen gibt es bei der Leistung? 1. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch den Unfall hervorge- §2 Unter welchen Voraussetzungen besteht kein Versicherungs- rufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird schutz? die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens Nicht unter den Versicherungsschutz fallen: gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. 1. Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, Krampf- 2. Sofern in den Vertragsdaten nicht abweichend vereinbart, werden im anfälle, die den ganzen Körper ergreifen, sowie durch krankhafte Störungen Todes- oder Invaliditätsfall durch Erfrierungen höchstens 10 % der jewei- infolge psychischer Reaktionen; dies gilt auch, soweit der Zustand auf Alko- ligen Versicherungssumme gezahlt. hol- oder Drogeneinfluss zurückzuführen ist; 3. Sind durch das Schadenereignis mehrere Personen geschädigt worden, 2. Unfälle, die der versicherten Person bei vorsätzlicher Ausführung einer die über die in den Vertragsdaten genannten Versicherungen versichert Straftat zustoßen; sind, und überschreiten die Versicherungssummen insgesamt den in den 3. Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsport- Vertragsdaten genannten Betrag, so ist die Leistung von AWP für alle Ver- geräte) sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; sicherten zusammen auf diesen Betrag begrenzt. Die für die Einzelperson 4. Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen und andere im Einver- vereinbarte Versicherungssumme ermäßigt sich im entsprechenden Ver- ständnis mit der versicherten Person vorgenommene Eingriffe in ihren Kör- hältnis. per, Strahlen, Infektionen und Vergiftungen, es sei denn, diese sind durch 4. Die unter § 3 und § 4 genannten Versicherungssummen stellen die Höchst- den Unfall bedingt; leistungen für jeden Karteninhaber dar, unabhängig davon, ob der Versiche- 5. Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, es sei denn, dass rungsschutz über eine oder mehrere der in den Vertragsdaten genannten der Unfall während der Reise die überwiegende Ursache ist; Karten besteht. 6. krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wo- durch diese verursacht sind. § 6 Welche weiteren Leistungen erbringt AWP nach einem Unfall? 1. Pauschaler Spesenersatz bei stationärer Unterbringung § 3 Welche Leistung erbringt AWP bei Tod der versicherten Person? a) Sofern in den Vertragsdaten vereinbart, zahlt AWP für jeden Kalender- Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod der versicherten Person, zahlt tag, an dem sich die versicherte Person zur Behandlung von Unfallfolgen AWP die laut Vertragsdaten vereinbarte Versicherungssumme an die Erben. in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, ohne Nachweis einen pauschalen Spesenersatz für Telefon, TV, zusätz- §4 Welche Leistung erbringt AWP bei dauernder Invalidität der ver- liche Verpflegung auch der Besuchspersonen in der vereinbarten Höhe, sicherten Person? längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder b) Bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person, so entsteht wird kein pauschaler Spesenersatz gezahlt. ein Anspruch aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe gemäß Ver- 2. Wird nach Abschluss der Heilbehandlung von Verletzungen durch einen tragsdaten. versicherten Unfall eine kosmetische Operation notwendig, beteiligt sich 1. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten AWP mit dem in den Vertragsdaten genannten Betrag an den Kosten, so- sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich fern nicht ein Sozialversicherungsträger oder eine private Versicherung festgestellt und geltend gemacht sein. leistungspflichtig ist. 2. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Als feste Invaliditätsgrade gelten – unter Ausschluss des Nachweises einer höheren §7 Was ist nach Eintritt eines Unfalls zu unternehmen (Obliegen- oder geringeren Invalidität – heiten)? a) bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit Die versicherte Person ist verpflichtet, eines Arms 70 % 1. sich von den durch AWP beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen; die einer Hand 55 % für die Untersuchung notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch eines Daumens 20 % entstandenen Verdienstausfalls trägt AWP; eines Fingers 10 % 2. die behandelnden oder begutachtenden Ärzte, andere Versicherer und eines Beins 70 % Behörden von der Schweigepflicht zu entbinden. eines Fußes 40 % einer Zehe 05 % §8 Wann zahlt AWP die Versicherungsleistung wegen dauernder eines Auges 50 % Invalidität? des Gehörs auf einem Ohr 30 % 1. Sobald AWP die Unterlagen zugegangen sind, die zum Nachweis des Un- des Geruchs- oder fallhergangs und der Unfallfolgen sowie über den Abschluss des für die des Geschmackssinnes 10 % Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen sind, b) Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile ist sie verpflichtet, innerhalb von drei Monaten zu erklären, ob und in wel- oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach cher Höhe sie einen Anspruch anerkennt. a) bestimmt. 2. Erkennt AWP den Anspruch an, so erfolgt die Auszahlung der Versiche- c) Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, de- rungsleistung innerhalb von zwei Wochen. ren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht nach a) oder b) geregelt 3. Innerhalb eines Jahres nach dem Unfall kann Invaliditätsleistung vor Abschluss sind, so ist für diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder des Heilverfahrens nur bis zur Höhe der Todesfallsumme beansprucht werden. geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung me- 4. Die versicherte Person und AWP sind berechtigt, den Grad der Invalidität dizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfalls, erneut ärzt- -5- lich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss vor Ablauf der Frist ausgeübt 1. Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze durch hierzu autorisierte Rettungs- werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, dienste; als sie AWP bereits erbracht hat, so ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu 2. die Erste-Hilfe-Leistung; verzinsen. 3. den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus einschließlich der not- wendigen zusätzlichen Kosten, die infolge des Unfalls für die Rückfahrt zum Heimatort entstehen; 4. den Transport von Unfalltoten bis zum Heimatort. Bergungskosten im Rahmen der § 2 Wann besteht Versicherungsschutz? Verkehrsmittel-Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person gerettet oder ge- borgen werden muss, weil sie §1 Welche Kosten trägt AWP bei Such-, Rettungs- und Bergungsmaß- 1. einen Unfall bei Benutzung eines Verkehrsmittels bzw. Übernachtung im nahmen? Hotel gemäß Vertragsdaten erlitten hat, Sofern nicht anderweitig versichert, erstattet AWP die Kosten bis zur in den 2. in eine Notlage (z. B. Berg- oder Seenot) geraten ist oder Vertragsdaten vereinbarten Höhe für 3. vermisst wird und zu befürchten ist, dass ihr etwas zugestoßen ist. Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen Beschwerdehinweis: Darüber hinaus können Sie sich für Beschwerden aus allen Versicherungs- Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, sparten an die zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienst- auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unseren Produkten oder leistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, D - 53117 Bonn, wenden unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit. (www.bafin.de). Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internationales Kommunikationsweg zukommen lassen. Telefonisch erreichen Sie uns unter Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsvertrag können +49.89.6 24 24-460, schriftlich per E-Mail an service-reise@allianz.com vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht des bzw. per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, Bahnhofstraße 16, Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versicherers erhoben werden. Ist D - 85609 Aschheim (bei München). Nähere Informationen zu unserem der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine natürliche Person, Beschwerdeprozess finden Sie unter so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der www.allianz-reiseversicherung.de/beschwerde. Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle neh- seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Auf- men wir nicht teil. enthalt hat. Allgemeine Hinweise für den Schadenfall Was ist in jedem Schadenfall zu tun? Woran sollten Sie bei Ansprüchen aus der Verkehrsmittel-Unfallver- Die versicherte Person hat den Schaden möglichst gering zu halten und nach- sicherung denken? zuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall geeignete Nachweise zum Scha- Notieren Sie sich bitte Namen und Anschriften von Zeugen, die den Unfall be- deneintritt (z. B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens obachtet haben. Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen, (z. B. Rechnungen, Belege). falls die Polizei zu Ermittlungen eingeschaltet wurde. Informieren Sie AWP und reichen Sie diese Unterlagen und Informationen mit Ihrer Schadenmeldung ein. -6- Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) b) Was gilt für besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen insbesondere Gesundheitsdaten? Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, zu nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. denen auch Gesundheitsdaten gehören, unterliegt besonderem Schutz. Die Verarbeitung ist in der Regel nur zulässig, wenn Sie in die Verarbeitung 1. Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen oder eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten vorliegt (Art. verantwortlich? 9 Abs. 2 DSGVO). Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist aa) Verarbeitung Ihrer besonderen Kategorien personenbezogener Daten AWP P&C S.A. In vielen Fällen benötigen wir zur Prüfung des Leistungsanspruchs personen- Niederlassung für Deutschland bezogene Daten, die einer besonderen Kategorie angehören. Dies sind z. B. Bahnhofstraße 16 Gesundheitsdaten. Indem Sie uns anlässlich eines konkreten Versicherungs- D-85609 Aschheim (bei München). falles solche Daten verbunden mit der Bitte um Prüfung und Schadenbearbei- tung mitteilen, willigen Sie ausdrücklich ein, dass wir Ihre für die Bearbeitung Der Datenschutzbeauftragte ist per Post zu erreichen unter der obenstehenden des Versicherungsfalles erforderlichen Gesundheitsdaten verarbeiten. Hierauf Anschrift mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter weisen wir Sie nochmals und gesondert im Rahmen des Schadenformulars datenschutz-azpde@allianz.com. hin. 2. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen wer- Daten verarbeitet? den. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dann die Leistungspflicht aus dem Versicherungsfall evtl. nicht geprüft werden kann. Ist die Prüfung des a) Was gilt für alle Kategorien von personenbezogenen Daten? Schadenfalls bereits abgeschlossen, können z. B. gesetzliche Aufbewahrungs- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der pflichten dazu führen, dass die Daten nicht gelöscht werden. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des bb) Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Prüfung der Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Leistungspflicht Gesetze. Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es erforderlich sein, dass wir Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen müssen, die Sie zur Begrün- Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen dung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unter- hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschät- lagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. zung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsver- eines Arztes oder sonstiger Angehöriger eines Heilberufs ergeben. trag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsver- hältnisses, z. B. zur Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflicht- etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch entbindung für uns sowie für alle Stellen, die der Schweigepflicht unterliegen der Schaden ist. und Angaben zur Prüfung der Leistungspflicht machen müssen. Der Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrages sind ohne Wir werden Sie in jedem Einzelfall informieren, von welchen Personen oder die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft benötigt wird. Sie können dann jeweils entscheiden, ob Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vor- Gesundheitsdaten durch uns einwilligen, die genannten Personen oder vertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinden und in die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an uns einwilligen oder die Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von erforderlichen Unterlagen selbst beibringen. Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: 3. An welche Empfänger leiten wir Ihre Daten weiter? • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein: ausgewählte • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte sowie für Markt- externe Dienstleister (z. B. Assistance-Dienstleister, Leistungsbearbeiter, Trans- und Meinungsumfragen, portleistungserbringer, technische Dienstleister …), andere Versicherer oder • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Rückversicherer. Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden). gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die 4. Wie lange speichern wir Ihre Daten? Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von 3 bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestim- Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen mungen darüber zuvor informieren. danach bis zu 10 volle Jahre. -7- 5. Welche Rechte haben Sie? Sie haben das Recht über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie unrichtige Daten berichtigen zu lassen. Unter bestimmten Voraus- setzungen haben Sie außerdem das Recht auf Löschung, das Recht auf Wider- spruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Widerspruchsrecht Sie können einer Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Direktwerbung wider- sprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, kön- nen Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren möchten, können Sie sich an den oben genannten Datenschutzbeauftragten wenden. Für Sie besteht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz- aufsichtsbehörde. 2018-1285_91002 -8-