Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots
Rechtsanwälte
Sparkasse Aachen
Fassung September 2018 Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4, 52062 Aachen
Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwäl- 7. Eine Kontovollmacht darf der Kontoinhaber nur einem Rechtsanwalt,
ten und Gesellschaften von Rechtsanwälten Notar, Notarassessor, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buch-
prüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten erteilen.
Begriffsbestimmungen 8. Die Sparkasse nimmt unbeschadet der Regelung in Nr. 2 Abs. 1 keine
1. (1) Für Rechtsanwälte oder Gesellschaften von Rechtsanwälten (beide Kenntnis vom Rechtsverhältnis zwischen Kontoinhaber und seinem Man-
im Folgenden der Kontoinhaber genannt) werden Anderkonten und danten. Rechte des Mandanten auf Leistung aus einem Anderkonto oder
Anderdepots (beide im Folgenden das Anderkonto genannt) eingerichtet. auf Auskunft über ein Anderkonto bestehen der Sparkasse gegenüber
Diese dienen der Verwahrung von Vermögenswerten eines Mandanten, nicht; die Sparkasse ist demgemäß nicht berechtigt, dem Mandanten Ver-
die dem Kontoinhaber anvertraut wurden. Der Sparkasse gegenüber ist fügungen über ein Anderkonto zu gestatten oder Auskunft über das
nur der Kontoinhaber berechtigt und verpflichtet. Anderkonto zu erteilen, selbst wenn nachgewiesen wird, dass das Konto
(2) Ein Sammelanderkonto dient der Verwahrung von Vermögenswerten im Interesse des Mandanten errichtet worden ist.
verschiedener Mandanten. 9. Die Sparkasse prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen des Kontoin-
habers in seinem Verhältnis zu Dritten nicht, auch wenn es sich um Über-
Kontoeröffnung weisungen von einem Anderkonto auf ein Eigenkonto handelt.
2. (1) Auf Verlangen der Sparkasse ist der Kontoinhaber verpflichtet, ihr 10. Ansprüche gegen die Sparkasse aus Anderkonten sind nicht abtret-
unverzüglich den Namen und weitere Identifikationsmerkmale (wie nach bar und nicht verpfändbar.
§ 154 Abgabenordnung) desjenigen mitzuteilen, auf dessen Veranlas- 11. Im Falle der Pfändung wird die Sparkasse den pfändenden Gläubiger
sung er handelt (wirtschaftlich Berechtigter).1 im Rahmen der Drittschuldnererklärung auf die Eigenschaft als Ander-
(2) Beantragt der Kontoinhaber die Eröffnung eines Sammelanderkontos, konto hinweisen.
so ist dieses als "Sammelanderkonto" kenntlich zu machen.1 12. Die Sparkasse wird bei einem Anderkonto weder das Recht der Auf-
(3) Auf Wunsch des Kontoinhabers kann die Sparkasse weitere Ander- rechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen,
konten auch ohne schriftlichen Kontoeröffnungsantrag einrichten. es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Anderkonto selbst
3. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt) oder entstanden sind.
Patent-anwalt, so führt die Sparkasse seine Anderkonten als Rechtsan-
walts-Anderkonten, sofern er nicht beantragt hat, ein Anderkonto als Rechtsnachfolge
Notar- oder als Patentanwalts-Anderkonto zu führen. 13. (1) Wird das Anderkonto als Einzelkonto für einen Rechtsanwalt
geführt, so ist im Falle seines Todes die zuständige Rechtsanwaltskam-
Kontoführung mer oder die von ihr bestimmte Person verfügungsberechtigt, bis die
4. Der Kontoinhaber darf Werte, die seinen eigenen Zwecken dienen, zuständige Rechtsanwaltskammer einen Abwickler bestellt.
nicht einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belassen. (2) Wird das Anderkonto als Einzelkonto geführt und erlischt die Zulas-
Diese Werte sind auf ein Eigenkonto zu übertragen. sung des Kontoinhabers zur Rechtsanwaltschaft oder wird gegen ihn
5. Der Kontoinhaber sorgt dafür, dass auf einem Sammelanderkonto in ein Berufs- oder Vertretungsverbot verhängt, ist der von der zuständigen
der Regel Werte über 15.000 Euro für einen einzelnen Mandanten nicht Rechtsanwaltskammer bestellte Vertreter verfügungsberechtigt.
länger als einen Monat verbleiben.
6. Die Eigenschaft eines Kontos als Anderkonto kann nicht aufgehoben
werden. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt)
oder Patentanwalt, so kann er bestimmen, dass ein Anderkonto in
Zukunft als Notar- oder Patentanwalts-Anderkonto zu führen ist.
182 130.000 D1 (Fassung Jan. 2025) - v3.0
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1 Im Konto-Dokumentationsbogen ist dies zu vermerken.
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