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Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots
                                            Rechtsanwälte
                                                                                                                        Sparkasse Aachen
                                            Fassung September 2018                                                      Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4, 52062 Aachen

                                            Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwäl-                7. Eine Kontovollmacht darf der Kontoinhaber nur einem Rechtsanwalt,
                                            ten und Gesellschaften von Rechtsanwälten                                   Notar, Notarassessor, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buch-
                                                                                                                        prüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten erteilen.
                                            Begriffsbestimmungen                                                        8. Die Sparkasse nimmt unbeschadet der Regelung in Nr. 2 Abs. 1 keine
                                            1. (1) Für Rechtsanwälte oder Gesellschaften von Rechtsanwälten (beide      Kenntnis vom Rechtsverhältnis zwischen Kontoinhaber und seinem Man-
                                            im Folgenden der Kontoinhaber genannt) werden Anderkonten und               danten. Rechte des Mandanten auf Leistung aus einem Anderkonto oder
                                            Anderdepots (beide im Folgenden das Anderkonto genannt) eingerichtet.       auf Auskunft über ein Anderkonto bestehen der Sparkasse gegenüber
                                            Diese dienen der Verwahrung von Vermögenswerten eines Mandanten,            nicht; die Sparkasse ist demgemäß nicht berechtigt, dem Mandanten Ver-
                                            die dem Kontoinhaber anvertraut wurden. Der Sparkasse gegenüber ist         fügungen über ein Anderkonto zu gestatten oder Auskunft über das
                                            nur der Kontoinhaber berechtigt und verpflichtet.                           Anderkonto zu erteilen, selbst wenn nachgewiesen wird, dass das Konto
                                            (2) Ein Sammelanderkonto dient der Verwahrung von Vermögenswerten           im Interesse des Mandanten errichtet worden ist.
                                            verschiedener Mandanten.                                                    9. Die Sparkasse prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen des Kontoin-
                                                                                                                        habers in seinem Verhältnis zu Dritten nicht, auch wenn es sich um Über-
                                            Kontoeröffnung                                                              weisungen von einem Anderkonto auf ein Eigenkonto handelt.
                                            2. (1) Auf Verlangen der Sparkasse ist der Kontoinhaber verpflichtet, ihr   10. Ansprüche gegen die Sparkasse aus Anderkonten sind nicht abtret-
                                            unverzüglich den Namen und weitere Identifikationsmerkmale (wie nach        bar und nicht verpfändbar.
                                            § 154 Abgabenordnung) desjenigen mitzuteilen, auf dessen Veranlas-          11. Im Falle der Pfändung wird die Sparkasse den pfändenden Gläubiger
                                            sung er handelt (wirtschaftlich Berechtigter).1                             im Rahmen der Drittschuldnererklärung auf die Eigenschaft als Ander-
                                            (2) Beantragt der Kontoinhaber die Eröffnung eines Sammelanderkontos,       konto hinweisen.
                                            so ist dieses als "Sammelanderkonto" kenntlich zu machen.1                  12. Die Sparkasse wird bei einem Anderkonto weder das Recht der Auf-
                                            (3) Auf Wunsch des Kontoinhabers kann die Sparkasse weitere Ander-          rechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen,
                                            konten auch ohne schriftlichen Kontoeröffnungsantrag einrichten.            es sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Anderkonto selbst
                                            3. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt) oder         entstanden sind.
                                            Patent-anwalt, so führt die Sparkasse seine Anderkonten als Rechtsan-
                                            walts-Anderkonten, sofern er nicht beantragt hat, ein Anderkonto als        Rechtsnachfolge
                                            Notar- oder als Patentanwalts-Anderkonto zu führen.                         13. (1) Wird das Anderkonto als Einzelkonto für einen Rechtsanwalt
                                                                                                                        geführt, so ist im Falle seines Todes die zuständige Rechtsanwaltskam-
                                            Kontoführung                                                                mer oder die von ihr bestimmte Person verfügungsberechtigt, bis die
                                            4. Der Kontoinhaber darf Werte, die seinen eigenen Zwecken dienen,          zuständige Rechtsanwaltskammer einen Abwickler bestellt.
                                            nicht einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belassen.         (2) Wird das Anderkonto als Einzelkonto geführt und erlischt die Zulas-
                                            Diese Werte sind auf ein Eigenkonto zu übertragen.                          sung des Kontoinhabers zur Rechtsanwaltschaft oder wird gegen ihn
                                            5. Der Kontoinhaber sorgt dafür, dass auf einem Sammelanderkonto in         ein Berufs- oder Vertretungsverbot verhängt, ist der von der zuständigen
                                            der Regel Werte über 15.000 Euro für einen einzelnen Mandanten nicht        Rechtsanwaltskammer bestellte Vertreter verfügungsberechtigt.
                                            länger als einen Monat verbleiben.
                                            6. Die Eigenschaft eines Kontos als Anderkonto kann nicht aufgehoben
                                            werden. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt)
                                            oder Patentanwalt, so kann er bestimmen, dass ein Anderkonto in
                                            Zukunft als Notar- oder Patentanwalts-Anderkonto zu führen ist.
182 130.000 D1 (Fassung Jan. 2025) - v3.0
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                                            1 Im Konto-Dokumentationsbogen ist dies zu vermerken.


                                                                                                                                                                                     Seite 1 von 1

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Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots Rechtsanwälte · 17.10.26, 22:29