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Informationen für den Versicherungsnehmer Versicherungen –, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, wenden.

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versicherungsbestaetigung_business-card.pdf

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Versicherungsbestätigung zur Business-Card
                                                                                                                                Sparkasse Aachen
                                                    Fassung August 2016                                                         Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4, 52062 Aachen

                                                    Service- und Notrufzentrale der Business-Card                               Fälligkeit der Geldleistung (§ 14 VVG)
                                                    +49 211 536-3696                                                            (1) Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der
                                                    24-Stunden-Service                                                          zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung
                                                                                                                                des Versicherers notwendigen Erhebungen.
                                                    Inhalt                                                                      (2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der
                                                                                                                                Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsneh-
                                                    I. Allgemeine Hinweise
                                                                                                                                mer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versi-
                                                    II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick                              cherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist
                                                                                                                                gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versi-
                                                    Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-Info
                                                                                                                                cherungsnehmers nicht beendet werden können.
                                                    Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG,                                (3) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherer von der Verpflichtung
                                                                 Maximilianstr. 53                                              zur Zahlung von Verzugszinsen befreit wird, ist unwirksam.
                                                                 80538 München
                                                                                                                                Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit (§ 28 VVG)
                                                    Bei dem genannten öffentlichen Versicherer besteht zugunsten                (1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versiche-
                                                    des Inhabers einer gültigen Business-Card Versicherungsschutz               rungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versi-
                                                    gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen.                             cherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines
                                                                                                                                Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Ein-
                                                    Für Ihre Schadenmeldung rufen Sie bitte die Servicenummer
                                                                                                                                haltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf
                                                    +49 211 536-3696 an.
                                                                                                                                Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.
                                                    I. Allgemeine Hinweise                                                      (2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom
                                                                                                                                Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur
                                                    1. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes                              Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsneh-
                                                    Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Business-Card           mer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässi-
                                                    ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden jeweiligen Bestim-        gen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine
                                                    mungen, aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den              Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsneh-
                                                    gesetzlichen Bestimmungen.                                                  mers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nicht-
                                                                                                                                vorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
                                                    2. Beitragszahlung
                                                    Den Beitrag für diese Versicherungen trägt der Kartenemittent aus der       (3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflich-
                                                    geleisteten Kartenjahresgebühr.                                             tet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die
                                                                                                                                Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
                                                    3. Rechte im Schadenfall                                                    Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt
                                                    Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt       nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt
                                                    zu.                                                                         hat.
                                                    4. Aufrechnungsverbot                                                       (4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers
                                                    Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die Karten-      nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfal-
                                                    inhaber. Ansprüche der Karteninhaber darf der Versicherer nicht mit For-    les bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Vorausset-
                                                    derungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. Der § 35 Versi-         zung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte
                                                    cherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen.                  Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
                                                                                                                                (5) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer
                                                    Hinweis:                                                                    vertraglichen Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt ist, ist unwirksam.
                                                    Sofern ein Inhaber der Business-Card im Besitz mehrerer gültiger Kredit-
                                                    karten ist, können die Versicherungsleistungen nur einmal in Anspruch       Übergang von Ersatzansprüchen (§ 86 VVG)
                                                    genommen werden.                                                            (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen
                                                                                                                                Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der
                                                    II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick                              Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil
                                                                                                                                des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
                                                    REISESERVICEVERSICHERUNG INKL. TELEFON-INFO
                                                                                                                                (2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur
                                                    Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein deutsch- bzw. eng-
                                                                                                                                Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel-
                                                    lischsprachiger Arzt gebraucht oder wird eine Kostenvorlage für einen
                                                                                                                                tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchset-
                                                    Krankenhausaufenthalt verlangt, Impfberatung, Spezialistenvermittlung,
                                                                                                                                zung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der
                                                    Dolmetscher-Service – wann immer Hilfe benötigt wird – ein Anruf bei der
                                                                                                                                Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer
                                                    Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu
                                                                                                                                zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz
                                                    veranlassen.
                                                                                                                                von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-
                                                    Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen                             zung der Obliegenheit ist