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ING Geschäftsbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis Girokonto

https://www.ing.de/dokumente/agb-girokonto/

Analyse

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Tiefenprüfung

42 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Widerspruch (9)

fehlernicht reportfähig Seite 9

Widersprüchliche Äquivalenzverhältnisse bei Sollzinsanpassung (8,0 vs. 8,0 Prozentpunkte)

In Ziffer 8.3 der Vereinbarungen zum Girokonto wird beschrieben, dass die am 01.09.2010 bestehenden Differenzen zwischen Sollzinssätzen und EZB-Zinssatz (Äquivalenzverhältnisse) 8,0 Prozentpunkte (eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit]) und 11,5 Prozentpunkte (geduldete Kontoüberziehung) betragen. Im zweiten Absatz wird bei der nachgeholten Erhöhung für die eingeräumte Kontoüberziehung wieder auf '8,0 Prozentpunkte' Bezug genommen — dort fehlt die Unterscheidung bzw. es bleibt gleich, dies ist konsistent. Ein echter Widerspruch ergibt sich jedoch dadurch, dass im Text '8,0 Prozentpunkte und die geduldete Kontoüberziehung 11,5 Prozentpunkte' steht: der Betrag für die eingeräumte Kontoüberziehung (8,0) und die geduldete (11,5) sind dargestellt, aber im Folgesatz wird für die (ungeduldete) eingeräumte Kontoüberziehung erneut '8,0' und für die geduldete '11,5' genannt. Dies ist zwar numerisch konsistent. Konkreter belegbarer Fehler: Der Text verwechselt an zwei Stellen 'Prozentpunkte' mit dem geduldeten/eingeräumten Zuschlag: Es wird zwar 'Prozentpunkte' konsistent verwendet, jedoch steht der explizite Widerspruch in der Darstellung, dass die eingeräumte Kontoüberziehung mit '8,0 Prozentpunkten' und die Nachholregelung ebenfalls '8,0 Prozentpunkte' nennt – beides konsistent. Der tatsächlich belegbare Fehler: Der Passus 'Sollzinsen werden... gemäß Ziffer 12 Absatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen angepasst' verweist auf Ziffer 12 Absatz 4 (Zinsen), während die tatsächliche Zinsänderungsregelung für Überziehungen in Ziffer 12.4 (allgemeine Zinsänderung) nur Kredite mit veränderlichem Zinssatz betrifft und die spezifische Sollzinsanpassung der Überziehungen in Ziffer 8.3 geregelt ist. Der Verweis 'Ziffer 12 Absatz 4' ist daher missverständlich/unklar.

„"berechnet die ING Sollzinsen, die gemäß Ziffer 12 Absatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen angepasst werden können""

Rejected after visual review. The alleged '8.0 vs 8.0' contradiction does not exist: the document states 8.0 percentage points for the arranged overdraft and 11.5 for the tolerated overdraft, consistently across the clause.

warnungnicht reportfähig Seite 16

Anzeige bei der Polizei als Pflicht vs. Haftungsbedingung

Internetbanking-Teil (Nr. 10.1) formuliert die Polizei-Anzeige als Pflicht, waehrend die Kartenbedingungen in der Haftungsklausel die Strafanzeige als Bedingung fuer die volle Schadensuebernahme nennen. Die gegenlaeufige Tonlage ist potenziell uneindeutig.

„Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizierungselements unverzueglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen."

Rejected after manual review of the source context for 'Anzeige bei der Polizei als Pflicht vs. Haftungsbedingung'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 20

Verweis auf Nr. 12 Abs. 5 AGB nicht verifizierbar

Mehrfach wird auf "Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen" verwiesen; im gelieferten Ausschnitt ist diese Referenzstelle nicht enthalten, daher ist die Korrektheit des Verweises nicht belegbar.

„Die Aenderung von Entgelten fuer den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen."

Rejected after manual review of the source context for 'Verweis auf Nr. 12 Abs. 5 AGB nicht verifizierbar'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnur Extraktion Seite 20

Inkonsistente Nummerierung der Erstattungs-/Haftungsbestimmungen

In den VISA-Bedingungen wird im Kapitel unter den Ziffern 11.x (11.1 bis 11.6) formuliert, waehrend die Unterpunkte als 2.1, 2.2 etc. gezaehlt werden. Die Nummerierung ist nicht durchgehend und kann zu Rechtsunsicherheit fuehren.

„11.2 Anspruche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspaeteter Ausfuehrung einer autorisierten Kartenverfuegung 2.1) Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausfuehrung ..."

Die Subnummerierung 2.1), 2.2) erscheint im rechtem Textspaltenschnipsel unter der Ueberschrift 11.2 (linke Spalte). Dies ist sehr wahrscheinlich ein Spalten-/Layout-Extraktionsartefakt und keine sichere echte Nummerierungsinkonsistenz im Original-PDF. Nicht belastbar.

warnungnicht reportfähig Seite 20

Uneinheitliche Querverweise auf Ausfuehrungsfrist

Im VISA-Teil wird auf "Nummer 6 Absatz 4", im girocard-Teil auf "Nummer II.10" verwiesen; die Systematik (arabisch vs. roemisch) ist uneinheitlich und erschwert die Zuordnung.

„erst nach Ablauf der Ausfuehrungsfrist gemaess Nummer 6 Absatz 4 ein (Verspaetung)"

Rejected after manual review of the source context for 'Uneinheitliche Querverweise auf Ausfuehrungsfrist'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 19

Rueckerstattung nur ueber VISA-Gutschriftsbeleg

Rueckerstattungen duerfen ausschliesslich ueber einen VISA-Gutschriftsbeleg erfolgen; ob dies mit aktuellen VISA-Regeln und Zahlungsdienstepflichten vereinbar ist, ist nicht aus dem Dokument belegbar und zu pruefen.

„darf der Karteninhaber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form eines vom Vertragsunternehmen unterzeichneten VISA Gutschriftsbelegs entgegennehmen."

Rejected after full-page review. The VISA credit-slip clause describes the merchant refund mechanism and is not internally contradictory or shown to violate current law.

warnungnicht reportfähig Seite 23

GeldKarte-/Maestro-Funktionen-Fristen aktuell pruefen

Die girocard-Bedingungen regeln Fristen fuer GeldKarte (bis 31.12.2024) und Maestro (bis max. 31.12.2027); Aktualitaet der Angaben zum Pruefdatum 2026 ist zu verifizieren.

„Karten ... sind mit der GeldKarten-Funktion bis maximal zum 31.12.2024 und mit der Maestro-Funktion bis maximal zum 31.12.2027 ausgestattet."

Rejected after visual review. The dates are explicit maximum end dates for legacy functions on cards issued before July 2023; an elapsed GeldKarte date is not a current false promise.

warnungveröffentlichbar Seite 25

Verweisungsfehler in girocard-Bedingungen (II.2, II.10)

Ziffer 9 verweist auf "Nummer II.2" (finanzielle Nutzungsgrenze ist jedoch II.3) und Ziffer 14 auf "Nummer II.10", obwohl die Ausfuehrungsfrist als Ziffer 11 gefuehrt wird.

„einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze gemaess Nummer II.2 verfuegbaren Geldbetrag zu sperren"

Manual visual review of the archived PDF confirms two internal cross-reference errors: section II.9 cites the financial usage limit as II.2 although it is II.3, and section II.14.2 cites the execution period as II.10 although it is II.11.

warnungnicht reportfähig Seite 34

Währungsangabe für Bulgarien im Länder-/Währungstabellen-Anhang

Im Anhang 4.2 wird für Bulgarien (BG) die Währung 'Euro (EUR)' aufgeführt. Zugleich listet S. 30 (Fußnote 5, EWR-Währungen) keinen Bulgarischen Lew, und Bulgarien erscheint als EWR-Mitglied. Der tatsächliche Währungsstatus Bulgariens (BGN vs. EUR) ist zeitabhängig und muss gegen aktuelle amtliche Quellen geprüft werden; wird er nicht überprüft, droht ein sachlich falscher Preis-/Verkehrsgrenzwert-Bezug.

„Bulgarien BG Euro EUR"

Rejected after official-source and visual review. Bulgaria adopted the euro on 1 January 2026, so the June 2026 document's 'Bulgarien – Euro – EUR' entry is correct.

Preis/Entgelt (5)

warnungnicht reportfähig Seite 10

Referenz 'Ziffer 12 Absatz 4' für Sollzinsanpassung von Kontoüberziehungen unklar/inkonsistent

In Ziffer 6 der Vereinbarungen zum Girokonto wird für die Anpassung der Sollzinsen der eingeräumten/geduldeten Kontoüberziehung auf 'Ziffer 12 Absatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen' verwiesen. Ziffer 12.4 AGB betrifft jedoch die Änderung von Zinsen bei Krediten mit veränderlichem Zinssatz und deren Kündigungsrecht; die konkrete Sollzinsanpassung in Abhängigkeit vom EZB-Zinssatz ist aber in Ziffer 8.3 dieser Vereinbarungen geregelt. Der Verweis ist zweideutig und erschwert die Nachvollziehbarkeit der Zinsanpassung.

„"Über Zinsänderungen wird die ING informieren. Weitergehende Kosten fallen für die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] oder die geduldete Kontoüberziehung nicht an.""

Rejected after manual review of the source context for 'Referenz 'Ziffer 12 Absatz 4' für Sollzinsanpassung von Kontoüberziehungen unklar/inkonsistent'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 18

Mehrere Verweise auf Preis-/Leistungsverzeichnis-Werte ohne Nachpruefbarkeit

Haeufig wird auf Mindestabhebebetrag, Betrags-/Nutzungsgrenzen, Tages-/Wochenlimit und Fristen verwiesen, die sich aus dem Preis-/Leistungsverzeichnis ergeben; konkrete Werte fehlen im Ausschnitt.

„Die Bargeldauszahlung an Geldautomaten ist ab der im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Betragshoehe moeglich (Mindestabhebebetrag)."

Rejected after manual review of the source context for 'Mehrere Verweise auf Preis-/Leistungsverzeichnis-Werte ohne Nachpruefbarkeit'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 21

EWR-Mitgliedstaaten-Liste (Fussnote) zu pruefen

Die Fussnote listet die EWR-Staaten inkl. Bulgarien auf. Zum aktuellen Pruefdatum (2026) kann sich der Laender/Kartenstatus (u.a. Waehrungsstatus) geaendert haben; offizielle Pruefung erforderlich.

„Zum Europaeischen Wirtschaftsraum gehoeren derzeit: Belgien, Bulgarien, Daenemark ..."

Rejected after official-source review. The EWR list matches the EU-27 plus Iceland, Liechtenstein and Norway.

warnungnicht reportfähig Seite 20

Verweis auf den im Preis-/Leistungsverzeichnis definierten Geschaeftstag

Bei der Erstattungspflicht wird auf das Ende des Geschaeftstags gemaess Preis-/Leistungsverzeichnis verwiesen; ob der Begriff dort definiert ist, ist im Ausschnitt nicht pruefbar.

„Diese Verpflichtung ist spaetestens bis zum Ende des Geschaeftstags gemaess „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfuellen"

Rejected after manual review of the source context for 'Verweis auf den im Preis-/Leistungsverzeichnis definierten Geschaeftstag'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 24

Ersatzkartenentgelt bei nicht zurechenbaren Ursachen

Die Ersatzkartenentgelt-Klausel nennt keine ausdrueckliche Ausnahme fuer Faelle, in denen die ING die Ursache zu vertreten hat; dies ist gegen § 675i BGB abzugleichen.

„Fuer den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbraeuchlich verwendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte berechnet die Bank ... das im Preis- und Leistungsverzeichnis ... ausgewiesene Entgelt"

Rejected after visual review. The replacement-card fee clause expressly excludes circumstances caused by or attributable to ING, so the alleged unconditional fee is not present.

Typografie (6)

fehlernur Extraktion Seite 11

Zwei klar belegbare Tippfehler (GeldKarten-Chip, 'p ostalisch', 'K on- toguthaben', 'w orden', 'idebitcard')

Das Dokument enthält mehrere offensichtliche Extraktions-/Tippfehler: (1) Seite 11: 'GeldKarten-Chip(s)' – müsste 'GeldKarte-Chip(s)' heißen (Produktname 'GeldKarte'). (2) Seite 10: 'erfolgt der Versand p ostalisch.' – umgebrochenes 'postalisch' mit Zeilenumbruch nach 'p', was beim Extrahieren 'p ostalisch' ergibt. (3) Seite 6: 'ontoguthaben' – offensichtlich 'Kontoguthaben' mit abgetrenntem 'K'. (4) Seite 10: 'vereinbart w orden ist.' – Trennungsartefakt 'w orden'. (5) Seite 9: 'girocard [Debitcard]' – inkonsistent zur übrigen Schreibweise 'girocard [Debitkarte]' (auch 'Debitkarte' vs. 'Debitcard').

„"Ein mögliches Guthaben auf dem/den GeldKarten-Chip(s) ist zu entladen.""

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

hinweisnur Extraktion Seite 15

Kaputte Silbentrennung/Extraktionsartefakt

In der Nummer 7 Auftragsbearbeitung und in der Fusszeile erscheinen abgeschnittene Silbenfragmente ("­ eachten. b"), die auf fehlerhafte Textextraktion hindeuten.

„(Kundensystem), ­ eachten. b"

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hinweisnicht reportfähig Seite 19

Inkonsistente Zusammenschreibung von Begriffen

Begriffe wie „Girokonto Auszuege“, „Girokonto Vertrag“ und „Internetbanking Zugang“ werden teils getrennt geschrieben statt zusammengesetzt.

„in den 2 aufeinanderfolgenden Girokonto Auszuegen"

Begriffe wie 'Girokonto Auszuege' sind mit Leerzeichen mitten in der Zeile sichtbar (kein Zeilenumbruchartefakt). Es handelt sich um eine Schreib-/Stilkonsistenzfrage mit geringer Kundenrelevanz, kein echter Fehler.

warnungnur Extraktion Seite 37

Grammatikfehler: 'die ING der und Kunde'

Im Mitverschuldenssatz der Lastschrift-Haftungsbestimmung ist die Wortstellung offensichtlich fehlerhaft: Es muss 'die ING und der Kunde' heißen. Der Fehler tritt im Rahmen einer Schadensverteilungsklausel auf und sollte korrigiert werden.

„in ­welchem Umfang die ING der und Kunde den Schaden zu tragen haben."

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

fehlerveröffentlichbar Seite 40

Tippfehler „Berechtige“ statt „Berechtigte“

In der Zeile zur Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift fehlt das „t“: „Berechtige Ablehnung“ statt „Berechtigte Ablehnung“. Unmittelbar zuvor wird dieselbe Formulierung für Überweisungen korrekt mit „Berechtigte“ geschrieben, was die Inkonsistenz belegt.

„Berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift mangels Kontodeckung: 1€"

Klare, im Dokument sichtbare Tippfehler 'Berechtige Ablehnung' statt 'Berechtigte Ablehnung' im Preis- und Leistungsverzeichnis (Seite 40). Unmittelbar zuvor korrekt 'Berechtigte Ablehnung' fuer Ueberweisungen, was den echten Tippfehler belegt. Kundenrelevanz im Entgeltverzeichnis gegeben.

hinweisnur Extraktion Seite 40

Inkonsistente Währungs-/Zahlenformatierung „1€“

Die Entgelte sind zweimal als „1€“ ohne Dezimalstellen und ohne Leerzeichen geschrieben, während im restlichen Dokument durchgängig „1,00 €“, „1 €“ bzw. „mind. 1 €“ verwendet werden. Dies kann die automatische Weiterverarbeitung stören.

„Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrages mangels Kontodeckung: 1€"

'1€' ohne Dezimal und Leerzeichen koennte ein Spalten-/Leerraum-Extraktionsartefakt sein (Zahlen- und Waehrungsspalten werden beim Extrahieren zusammengefuehrt). Zudem reine Formatierungskonsistenz ohne starken Beleg; nicht belastbar.

Extraktion (7)

hinweisnur Extraktion Seite 12

Extraktionsartefakte in Fußnoten/Querverweisen zur Weiterverarbeitung

In der Widerrufsbelehrung (Abschnitt 2, Punkt 4) steht 'Richtlinie 2014/49/EU des E uropäischen Parlaments...' mit Trennungsartefakt ('E uropäischen'). Zudem werden sehr viele unsichtbare Trennstriche (U+00AD, in 'Geschäfts­bedingungen', 'Konto­überziehungen' etc.) im Text verwendet, die bei einer automatischen Verarbeitung zu Wortunterbrechungen führen können (z.B. 'Rechnungs­abschlüsse', 'Konto­korkonten', 'Konto­korrent'). Diese stellen kein inhaltliches Problem dar, gefährden aber die maschinelle Auswertung.

„"die nicht unter die Richtlinie 2014/49/EU des E uropäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014...""

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hinweisnur Extraktion Seite 15

Silbentrennungsartefakte in Textextraktion

Mehrere abgeschnittene Anschlusssilben (z.B. "kombiniert" als "k­ombiniert", "mobilen" als "­mobilen") verfaelschen den Fliesstext und erschweren die automatische Verarbeitung.

„zur Autorisierung von Auftraegen im Internetbanking k­ombiniert"

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hinweisnur Extraktion Seite 36

Unvollständige Klammer/Kolumnen-Textverlust im Absatz 2.6.2

Der Satz 'Geht der Lastschriftbetrag ... erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer 2.4.4 Absatz 2 ein (Verspätung, kann der Zahlungsempfänger ...' bricht nach 'ein (Verspätung,' ab und die schließende Klammer fehlt – eine Textlücke bzw. ein Extraktionsartefakt, das die automatische Weiterverarbeitung und das Textverständnis beeinträchtigt.

„erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer 2.4.4 Absatz 2 ein (Verspätung, kann der Zahlungsempfänger von seinem"

Die fehlende schliessende Klammer in 'ein (Verspaetung, kann ...' ist ein Extraktions-/Wiedergabeartefakt; das Finding selbst stuft es als solches ein. Ob im Original die Klammer fehlt, kann nur visuell bestaetigt werden.

hinweisnur Extraktion Seite 28

Worttrennungs-Artefakt 'usgestellten Orderschecks'

Im Scheckverkehr (Ziffer 6, Orderschecks) ist das Wort 'ausgestellten' durch Silbentrennung/Spaltenumbruch als '­usgestellten' zerrissen und der Buchstabe 'a' in eine eigene Folgezeile gerutscht. Erschwert die Weiterverarbeitung.

„gelten auch für die nach Beendigung des Scheckvertrags ­ usgestellten Orderschecks."

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hinweisnur Extraktion Seite 26

Zweispaltiger Textumbruch erzeugt verstümmelte Passage auf S. 26

Durch die Zusammenführung der Zweispaltigkeit entstand eine sachlogisch gebrochene Passage: '... für Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, und haft nicht unverzüglich mitgeteilt hat ...' – der Wortlaut ist offensichtlich aus zwei Spalten gemischt und dadurch unvollständig/verstümmelt.

„für Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, und haft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat,"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

hinweisnur Extraktion Seite 30

Zerbrochene Bezeichnung 'Preis- und eistungsverzeichnis' mit isoliertem 'L'

An mehreren Stellen (z.B. S. 30 'Umrechnungsregelung im Preis- und ­eistungsverzeichnis', S. 34 'Die Entgelte im Lastschriftverkehr ... aus dem Preis- und ­eistungsverzeichnis') ist 'Leistungsverzeichnis' getrennt dargestellt, das einzelne 'L' in eine eigene Zeile abgesetzt. Ebenso erscheint 'ING' auf S. 35 als 'I NG'. Reine Extraktions-/Layoutartefakte, die automatisierte Textprüfung stören.

„ergibt sich aus der Umrechnungsregelung im Preis- und ­ eistungsverzeichnis."

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

warnungnur Extraktion Seite 42

Zerstückelter Wortlaut beim Verweis auf Nummer 20 der AGB

Der Satz „Näheres entnehmen Sie bitte Nummer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist in der Textschicht zerstückelt („b ̈ itte Nummer 20 ̈ llgemeinen Geschäftsbedingungen“). Dadurch wird der rechtliche Querverweis schwer lesbar und die maschinelle Weiterverarbeitung gefährdet (Buchstaben/Wortteile fehlen).

„Näheres entnehmen Sie b ̈ itte Nummer 20 ̈ llgemeinen Geschäftsbedingungen"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

Rechtlicher Prüffall (7)

warnungnicht reportfähig Seite 12

Widerrufsbelehrung: Inkohärenz bei Widerrufsfolgen bzgl. 'Kosten noch Zinsen' bei Überziehung

In Abschnitt 3 der Widerrufsbelehrung heißt es: 'können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung ... informiert haben.' Diese Formulierung ist gesetzlich vorgesehen (vgl. alte Musterbelehrung für Darlehensverträge) und nicht zwingend fehlerhaft, aber im Kontext eines laufenden Girokontos mit variablem Dispo ist die Kombination mit der Angabe, dass die Voll-Erfüllung das Widerrufsrecht erlöschen lässt, prüfbedürftig.

„"Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.""

Rejected after manual review of the source context for 'Widerrufsbelehrung: Inkohärenz bei Widerrufsfolgen bzgl. 'Kosten noch Zinsen' bei Überziehung'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 21

Haftungsbeschraenkung bei Auslandskarteneinsatz ausserhalb EWR

Bei Karteneinsatz ausserhalb DE/EWR wird die Haftung der ING auf sorgfaeltige Auswahl und Unterweisung beschraenkt; rechtlich kritische Klausel, deren Vereinbarkeit mit Zahlungsdienstepflichten zu pruefen ist.

„Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land ausserhalb Deutschlands und des Europaeischen Wirtschaftsraums1 beschraenkt sich die Haftung der ING ... auf die sorgfaeltige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle."

Rejected after manual review of the source context for 'Haftungsbeschraenkung bei Auslandskarteneinsatz ausserhalb EWR'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 19

13-Monats-Frist vs. 6-Wochen-Einwendungsfrist

Neben einer 6-Wochen-Einwendungsfrist gegen Kontoauszuege existiert eine 13-Monats-Ausschlussfrist fuer Kartenbeanstandungen; das Verhaeltnis der Fristen zueinander ist pruefungsbeduerftig.

„Einwendungen bzw. Reklamationen gegen Buchungen muessen innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Kontoauszugs der ING in Textform mitgeteilt werden."

Rejected after full-clause review. The six-week statement-objection period and the 13-month statutory notification period address different rights and are not contradictory.

warnungveröffentlichbar Seite 30

Mutmaßlich falsches Richtlinien-Zitat in der EU-Geldtransferverordnung

Die Verordnung (EU) 2023/1113 wird als 'zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/849' zitiert. Die Geldwäschebekämpfungsrichtlinie, die durch die Geldtransferverordnung geändert wird, trägt regulär die Nummer (EU) 2015/849 (4. EU-Geldwäscherichtlinie); '2025/849' erscheint als Tippfehler. Da der Rechtsstand 2026 zu berücksichtigen ist, ist das Zitat offiziell zu verifizieren und ggf. zu korrigieren.

„zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/849“ (EU-Geldtransferverordnung)"

Manual visual review of page 30 confirms the document cites 'Richtlinie (EU) 2025/849'. The official title of Regulation (EU) 2023/1113 refers to amendment of Directive (EU) 2015/849, so the year 2025 is a concrete legal-citation error.

warnungnicht reportfähig Seite 42

Euro-Status Bulgariens in den Entgeltkategorien zeitabhängig

Fußnote 2 führt Bulgarien im EWR auf. Die Entgeltkategorien unterscheiden aber zwischen „Ländern mit Eurowährung“ und „EWR2 mit anderer EWR-Währung“. Je nachdem, ob Bulgarien zum Dokumentstand (19.06.2026) den Euro eingeführt hat (geplante Euro-Einführung), muss Bulgarien der zutreffenden Entgeltkategorie zugeordnet werden. Dies ist zeitabhängig und aus dem gelieferten Text allein nicht abschließend belegbar.

„Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien,"

Rejected after official-source and visual review. Bulgaria is correctly included in the EWR and its post-1-January-2026 euro status is reflected consistently.

warnungnicht reportfähig Seite 42

SEPA-/Echtzeit-Erreichbarkeit der in Fußnote 11 gelisteten Drittstaaten

Fußnote 11 listet für „SEPA-Überweisungen, SEPA-Echtzeitüberweisungen“ (Nur als SHARE) u. a. nicht-EWR-Staaten in Euro auf (Vereinigtes Königreich, Schweiz, Vatikanstadt, Moldau). Ob SEPA-Echtzeitüberweisungen in Euro in alle gelisteten Staaten (insbesondere das Vereinigte Königreich) tatsächlich verfügbar sind, ist zeitabhängig und muss anhand aktueller EPC-/Zahlungsverkehrsquellen verifiziert werden.

„Gibraltar, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Guernsey, Jersey, Insel Man, Moldau, Monaco, ... Schweiz und Vatikanstadt in Euro."

Rejected after EPC source review. The listed territories are presented as SEPA third countries/territories for euro transfers and the current EPC scope supports the relevant additions; no document mismatch was established.

hinweisnicht reportfähig Seite 42

Querverweis „Nummer 20 der AGB“ nicht im geprüften Ausschnitt verifizierbar

Abschnitt 9 (Schutz der Einlagen) verweist auf „Nummer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Der AGB-Teil (Seiten 1–37) liegt nicht im geprüften Ausschnitt (Seiten 38–43), daher muss die Konsistenz von Nummerierung und Inhalt des Querverweises in der Gesamtfassung nachgeprüft werden.

„Näheres entnehmen Sie ... Nummer 20 ... der Allgemeinen Geschäftsbedingungen"

Rejected after full-document review. General AGB section 20 on page 8 is visibly titled 'Information über die Einlagensicherung', so the page-42 reference to number 20 is correct.

ZKG formal (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 8

Verweis auf www.bankenverband.de und Sicherungsgrenzen: Vollständigkeitsprüfung

Die Einlagensicherung (Ziffer 20) verweist auf die Sicherungsgrenzen per 31.12.2029 bzw. 01.01.2030 und nennt 'Sicherungsgrenze, die der ING als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbandes mitgeteilt worden ist'. Bei einem Prüfstand 19.06.2026 sind diese Daten plausibel; zu prüfen bleibt, ob die tatsächlich mitgeteilten Sicherungsgrenzen mit den im Dokument genannten Zahlen (keine expliziten Euro-Beträge über die 3 Mio./30 Mio./1 Mio./10 Mio. hinaus für die Sicherungsgrenze im Einzelfall) übereinstimmen.

„"Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze, die der ING als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbandes mitgeteilt worden ist und im Internet unter www.bankenverband.de abgerufen werden kann.""

Rejected after manual review of the source context for 'Verweis auf www.bankenverband.de und Sicherungsgrenzen: Vollständigkeitsprüfung'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

Metadaten (3)

hinweisnur Extraktion Seite 2

Nur 14 von 43 Seiten geprüft; Preis- und Leistungsverzeichnis ab Seite 38 nicht im Prüfumfang

Das Dokument umfasst laut Metadaten 43 Seiten; geprüft wurden Seiten 1–14. Das eigentliche Preis- und Leistungsverzeichnis liegt laut Inhaltsverzeichnis ab Seite 38 und ist nicht Teil des geprüften Ausschnitts. Konkrete Entgeltbeträge (z.B. Kontoführung, Dispo-Sollzins) waren daher nicht verifizierbar.

„"Preis- und Leistungsverzeichnis 38""

Keine Dokumentfehler-Feststellung, sondern Metadaten-/Pruefumfangs-Notiz (Seiten 1–14 vs. 43, PLV ab Seite 38). Kein verkaufsfaehiger Dokumentbefund; rein aus Metadaten/Seitenzahlung abgeleitet.

hinweisnur Extraktion

Fassungsstand 19.06.2026 nur in Metadaten, nicht im Seitentext

Das Geltungs-/Fassungsdatum erscheint nicht im gelieferten Seitentext, sondern nur in den Metadaten (flueDateValue). Der Stand sollte gegen das Original-PDF verifiziert werden.

„weist den Stand 19.06.2026 auf"

Fassungsstand 19.06.2026 stammt ausschliesslich aus den Metadaten (flueDateValue), nicht aus dem Seitentext. Reiner Metadatenabgleich, kein im Dokument sichtbarer Fehler.

hinweisnicht reportfähig Seite 21

ZAG-Paragrafen-Verweise pruefen

Es wird auf § 1 Abs. 24 ZAG und § 55 ZAG verwiesen; die Normen sind fassungsstandenabhaengig und sollten zum aktuellen Stand geprueft werden.

„eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)"

Rejected after manual review of the source context for 'ZAG-Paragrafen-Verweise pruefen'. The item requests external verification but the current official source review did not establish a false, contradictory, or legally defective statement.

Stil (2)

hinweisnicht reportfähig Seite 3

Kurz- und Langform 'ING' wechselnd verwendet

Das Dokument verwendet durchgehend 'ING' als Kurzbezeichnung und identifiziert sich als 'ING-DiBa AG'. In der Widerrufsadresse und in der Kopfzeile wird 'ING-DiBa AG' verwendet, während sonst nur 'ING' steht. Dies ist konsistent mit der Definition in Ziffer 1 der Allgemeinen Informationen, aber für die automatische Verarbeitung ist die synonyme Verwendung 'ING'/'ING-DiBa AG' zu beachten.

„"(nachfolgend „ING")"

Synonyme Verwendung 'ING'/'ING-DiBa AG' ist sichtbar und wird durch die Definition in Ziffer 1 ausdruecklich geregelt. Kein inkonsistenter Fehler, sondern definierte Schreibweise; rein redaktioneller Hinweis ohne Kundenrelevanz.

hinweisveröffentlichbar Seite 31

Uneinheitlicher Terminus 'Schadensersatzspruch'

In den Haftungsbeschränkungen für Nicht-Verbraucher (2.3.5 und 3.1.3.5) wird 'Schadensersatzspruch' verwendet, während im übrigen Dokument durchgängig 'Schadensersatzanspruch' o.ä. steht. Uneinheitliche Begriffsverwendung in einer legalen Klausel.

„Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den"

Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.

Definition (2)

hinweisnicht reportfähig Seite 19

Abgrenzung Verfuegungsrahmen vs. finanzielle Nutzungsgrenze unklar

Es fehlt eine trennscharfe Definition zwischen finanzieller Nutzungsgrenze (Kontoguthaben/Dispokredit) und Verfuegungsrahmen (Wochen-/Tageslimit); Aussagen wie „nur im Rahmen des Wochenlimits“ sind mehrdeutig.

„Fuer die Karte gilt ausserdem ein Verfuegungsrahmen in Form von Kartenlimits (Wochen- und Tageslimit). Verfuegungen mit der Karte sind nur im Rahmen des Wochenlimits moeglich."

Rejected after manual review of the source context for 'Abgrenzung Verfuegungsrahmen vs. finanzielle Nutzungsgrenze unklar'. The alleged ambiguity or contradiction is resolved by the surrounding conditions, linked price context, or document structure and is not a defensible defect.

warnungnicht reportfähig Seite 17

Definition der starken Kundenauthentifizierung unvollstaendig

Die Definition nennt nur die zwei unabhaengigen Elemente aus den Kategorien Wissen/Besitz/Inhaerenz und laesst weitere gesetzliche Anforderungen (z.B. dynamischer Code) unberuecksichtigt; dies ist rechtlich pruefungsbeduerftig.

„Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei voneinander unabhaengigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Inhaerenz"

Rejected after legal-context review. The definition correctly identifies two independent elements from knowledge, possession, or inherence and uses 'insbesondere'; no material omission was established.

Text

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Stand: 19.06.2026


Girokonto
Geschäftsbedingungen und
Preis- und Leistungsverzeichnis


Alle Angaben gelten bis auf Weiteres.
Inhaltsverzeichnis
Geschäftsbedingungen und Preis- und
­Leistungsverzeichnis für das Girokonto


Allgemeine Informationen                                            3

Allgemeine Geschäfts­bedingungen                                    3

 Vereinbarungen zum Giro­konto und zu
­eingeräumten/geduldeten Kontoüber­
 ziehungen inklusive Widerrufs­belehrung                            9

Vereinbarungen zum Internetbanking
inklusive Post-Box und Telebanking                             14

Bedingungen für die VISA Card [Debitkarte]
in Verbindung mit dem Girokonto                                18

Bedingungen für die girocard [Debitkarte]                      23

 Bargeldloses Bezahlen ohne Zahlungs­
 garantie an auto­matisierten Kassen mittels
­elektronischen Lastschrift­verfahrens (ELV)                   28

Vereinbarungen für den Scheckverkehr                           28

Bedingungen für den Überweisungsverkehr                        29

Bedingungen für Zahlungen mittels Last-
schrift im SEPA-Basislastschriftverfahren                      34

Preis- und Leistungsverzeichnis                                38


ING-DiBa AG
Alle Angaben gelten bis auf Weiteres.

Die für Telekommunikation anfallenden Kosten sind bei Ausweis der
jeweiligen Rufnummern angegeben. Zusätzliche Telekommunikations-
kosten der ING-DiBa AG fallen nicht an.


2
Allgemeine Informationen                                                       Allgemeine Geschäfts­
Grundlegende vorvertragliche Informationen                                     bedingungen
zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und
Zahlungsdiensterahmenvertrag                                                   1. Geltungsbereich und Änderungen dieser
Informationen zum Fernabsatz von Finanzdienst­leistungen und zum               ­Geschäftsbedingungen und der Sonder­
Zahlungs­diensterahmen­vertrag. Informationen über Ihr Widerrufs­recht          bedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen
und Informa­tionen zum Giro­konto Vertrag (­ insbesondere zu den
­wesentlichen Leistungs­merkmalen, den Voraus­setzungen, Preisen und           1.1 Geltungsbereich
 zur Antrags- und Kredit­prüfung) finden Sie in den Vereinbarungen             Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäfts-
 zum Girokonto und zu eingeräumten/geduldeten ­Kontoüberziehungen              verbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäfts­
 inklusive Widerrufsbelehrung.                                                 stellen der ING. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (z.B.
                                                                               für das Wertpapier­geschäft, den kartengestützten Zahlungsverkehr, den
                                                                               Scheckverkehr, den Spar­verkehr, den Überweisungsverkehr) Sonderbe-
1. Name und Anschrift der ING-DiBa AG                                          dingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen
ING-DiBa AG                                                                    Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung
Theodor-Heuss-Allee 2                                                          oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhält
60486 Frankfurt am Main                                                        der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäfts-
Telefon: 069 / 50 50 90 69, E-Mail: vertrag@ing.de                             stellen, sichert das Pfandrecht der ING (Nummer 14 dieser Geschäftsbe-
(nachfolgend „ING“)                                                            dingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen.

                                                                               1.2 Änderungen
2. Gesetzlich Vertretungsberechtigte der                                       1.2.1 Änderungsangebot
ING-DiBa AG                                                                    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen
                                                                               werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen
Vorstand: Lars Stoy (Vorsitzender), Michael Clijdesdale, Eddy Henning,         Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde
Nikolaus Maximilian Linaric, Dr. Ralph Müller, Nurten Spitzer-Erdogan          mit der ING im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen
                                                                               Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Internetbanking),
3. Hauptgeschäftstätigkeit der ING-DiBa AG                                     ­können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller           1.2.2 Annahme durch den Kunden
Art – mit der Ausnahme von Investmentgeschäften – sowie den damit              Die von der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn
zusammenhängenden Handelsgeschäften aller Art.                                 der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend
                                                                               geregelten Zustimmungsfiktion.
4. Zuständige Aufsichtsbehörden
                                                                               1.2.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am                Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs-
Main, Bundes­anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer        angebots (Zustimmungsfiktion), wenn
Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt
am Main (Internet: www.bafin.de). Die ING-DiBa AG wird bei der BaFin           a) das Änderungsangebot der ING erfolgt, um die Übereinstimmung
unter BAKNR 100088 geführt.                                                       der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechts-
                                                                                  lage ­wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäfts­
                                                                                  bedingungen oder der Sonderbedingungen
5. Eintragung (der Hauptniederlassung)                                           – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar
im ­Handelsregister                                                                ­geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr
Amtsgericht Frankfurt HRB 7727                                                      der Rechtslage entspricht oder
                                                                                 – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein
                                                                                    Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr ­verwendet
6. Umsatzsteueridentifikationsnummer                                                werden darf oder
DE114103475                                                                      – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die ING zustän­
                                                                                    digen nationalen oder internationalen Behörde (z.B. der Bundes­
                                                                                    anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen
7. Mindestlaufzeit des Vertrags                                                     Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflich­
Eine Mindestlaufzeit des Vertrags besteht nicht.                                    tungen der ING in Einklang zu bringen ist,
                                                                                    und
                                                                               b) der Kunde das Änderungsangebot der ING nicht vor dem vorgeschla-
8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand                                                genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ­abgelehnt
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der ING gilt                   hat.
deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag­           Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines
liche Gerichtsstandsklausel.                                                   Schweigens hinweisen.

                                                                               1.2.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion
9. Informations- und Vertragssprache/­                                         Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
Vertragstext                                                                   • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommuni­               Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den
kation zwischen dem Kunden und der ING während der Laufzeit des                  Sonderbedingungen oder
­Vertrags ist Deutsch. Die Geschäftsbedingungen stehen ausschließlich          • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die
 in deutscher Sprache zur Verfügung. Dem Kunden steht das Recht zu,              Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
 während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung dieser Vertrags-      • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent-
 bedingungen in Textform zu verlangen.                                           gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
                                                                                 gerichtet sind, oder
                                                                               • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich-
10. Leistungsvorbehalt                                                           kommen, oder
Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, außer dieser ist ausdrücklich vereinbart.   • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung
                                                                                 und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden.

11. Gültigkeitsdauer                                                            In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den
Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis auf Weiteres.            ­Änderungen auf andere Weise einholen.


                                                                                                                                                        3
1.2.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion                     5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des
Macht die ING von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde
den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen
                                                                               ­Kunden
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kosten-          Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der ING
frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die ING den Kunden in           auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der ING seine erbrechtliche
ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.                                    Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der ING eine
                                                                               ­Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung
    

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ING Geschäftsbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis Girokonto · 13.10.26, 22:40