Stand: 19.06.2026 Girokonto Geschäftsbedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis Alle Angaben gelten bis auf Weiteres. Inhaltsverzeichnis Geschäftsbedingungen und Preis- und ­Leistungsverzeichnis für das Girokonto Allgemeine Informationen 3 Allgemeine Geschäfts­bedingungen 3 Vereinbarungen zum Giro­konto und zu ­eingeräumten/geduldeten Kontoüber­ ziehungen inklusive Widerrufs­belehrung 9 Vereinbarungen zum Internetbanking inklusive Post-Box und Telebanking 14 Bedingungen für die VISA Card [Debitkarte] in Verbindung mit dem Girokonto 18 Bedingungen für die girocard [Debitkarte] 23 Bargeldloses Bezahlen ohne Zahlungs­ garantie an auto­matisierten Kassen mittels ­elektronischen Lastschrift­verfahrens (ELV) 28 Vereinbarungen für den Scheckverkehr 28 Bedingungen für den Überweisungsverkehr 29 Bedingungen für Zahlungen mittels Last- schrift im SEPA-Basislastschriftverfahren 34 Preis- und Leistungsverzeichnis 38 ING-DiBa AG Alle Angaben gelten bis auf Weiteres. Die für Telekommunikation anfallenden Kosten sind bei Ausweis der jeweiligen Rufnummern angegeben. Zusätzliche Telekommunikations- kosten der ING-DiBa AG fallen nicht an. 2 Allgemeine Informationen Allgemeine Geschäfts­ Grundlegende vorvertragliche Informationen bedingungen zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensterahmenvertrag 1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Informationen zum Fernabsatz von Finanzdienst­leistungen und zum ­Geschäftsbedingungen und der Sonder­ Zahlungs­diensterahmen­vertrag. Informationen über Ihr Widerrufs­recht bedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen und Informa­tionen zum Giro­konto Vertrag (­ insbesondere zu den ­wesentlichen Leistungs­merkmalen, den Voraus­setzungen, Preisen und 1.1 Geltungsbereich zur Antrags- und Kredit­prüfung) finden Sie in den Vereinbarungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäfts- zum Girokonto und zu eingeräumten/geduldeten ­Kontoüberziehungen verbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäfts­ inklusive Widerrufsbelehrung. stellen der ING. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (z.B. für das Wertpapier­geschäft, den kartengestützten Zahlungsverkehr, den Scheckverkehr, den Spar­verkehr, den Überweisungsverkehr) Sonderbe- 1. Name und Anschrift der ING-DiBa AG dingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen ING-DiBa AG Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung Theodor-Heuss-Allee 2 oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhält 60486 Frankfurt am Main der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäfts- Telefon: 069 / 50 50 90 69, E-Mail: vertrag@ing.de stellen, sichert das Pfandrecht der ING (Nummer 14 dieser Geschäftsbe- (nachfolgend „ING“) dingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen. 1.2 Änderungen 2. Gesetzlich Vertretungsberechtigte der 1.2.1 Änderungsangebot ING-DiBa AG Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Vorstand: Lars Stoy (Vorsitzender), Michael Clijdesdale, Eddy Henning, Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde Nikolaus Maximilian Linaric, Dr. Ralph Müller, Nurten Spitzer-Erdogan mit der ING im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Internetbanking), 3. Hauptgeschäftstätigkeit der ING-DiBa AG ­können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller 1.2.2 Annahme durch den Kunden Art – mit der Ausnahme von Investmentgeschäften – sowie den damit Die von der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn zusammenhängenden Handelsgeschäften aller Art. der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. 4. Zuständige Aufsichtsbehörden 1.2.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- Main, Bundes­anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer angebots (Zustimmungsfiktion), wenn Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Die ING-DiBa AG wird bei der BaFin a) das Änderungsangebot der ING erfolgt, um die Übereinstimmung unter BAKNR 100088 geführt. der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechts- lage ­wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäfts­ bedingungen oder der Sonderbedingungen 5. Eintragung (der Hauptniederlassung) – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar im ­Handelsregister ­geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr Amtsgericht Frankfurt HRB 7727 der Rechtslage entspricht oder – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr ­verwendet 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer werden darf oder DE114103475 – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die ING zustän­ digen nationalen oder internationalen Behörde (z.B. der Bundes­ anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen 7. Mindestlaufzeit des Vertrags Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflich­ Eine Mindestlaufzeit des Vertrags besteht nicht. tungen der ING in Einklang zu bringen ist, und b) der Kunde das Änderungsangebot der ING nicht vor dem vorgeschla- 8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ­abgelehnt Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der ING gilt hat. deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertrag­ Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines liche Gerichtsstandsklausel. Schweigens hinweisen. 1.2.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion 9. Informations- und Vertragssprache/­ Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung Vertragstext • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommuni­ Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den kation zwischen dem Kunden und der ING während der Laufzeit des Sonderbedingungen oder ­Vertrags ist Deutsch. Die Geschäftsbedingungen stehen ausschließlich • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die in deutscher Sprache zur Verfügung. Dem Kunden steht das Recht zu, Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung dieser Vertrags- • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- bedingungen in Textform zu verlangen. gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- 10. Leistungsvorbehalt kommen, oder Es gibt keinen Leistungsvorbehalt, außer dieser ist ausdrücklich vereinbart. • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. 11. Gültigkeitsdauer In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis auf Weiteres. ­Änderungen auf andere Weise einholen. 3 1.2.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion 5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Macht die ING von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen ­Kunden Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kosten- Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der ING frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die ING den Kunden in auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der ING seine erbrechtliche ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen. Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der ING eine ­Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift 2. Bankgeheimnis und Bankauskunft ­vorgelegt, darf die ING denjenigen, der darin als Erbe oder Testaments- 2.1 Bankgeheimnis vollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen Die ING ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen ­lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankge- gilt nicht, wenn der ING bekannt ist, dass der dort Genannte (zum heimnis). Informationen über den Kunden darf die ING nur weitergeben, ­Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde einge- verfügungs­berechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit willigt hat oder die ING zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. nicht bekannt geworden ist. 2.2 Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und 6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kunden Kontostände, Spargut­haben, Depot- oder sonstige der ING anvertraute 6.1 Geltung deutschen Rechts Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruch- Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der ING gilt nahmen werden nicht gemacht. deutsches Recht. 2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft 6.2 Gerichtsstand für Inlandskunden Die ING ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung ­eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die ING Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die ING erteilt jedoch ­diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht keine ­Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich- ­Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die ING nur dann, wenn diese rechtliche Sondervermögen. Die ING kann von diesen Kunden nur an generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bank­ dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden. auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Inter- esse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und 6.3 Gerichtsstand für Auslandskunden kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für die Kunden, die im Ausland Kunden der Auskunfts­erteilung entgegenstehen. eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen 2.4 Empfänger von Bankauskünften Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sonder­ Bankauskünfte erteilt die ING nur eigenen Kunden sowie anderen Kredit­ vermögen vergleichbar sind. instituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden. 3. Haftung der ING; Mitverschulden des Kunden 7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten 3.1 Haftungsgrundsätze (Konten in ­laufender Rechnung) Die ING haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden 7.1 Erteilung der Rechnungsabschlüsse ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflich­ Die ING erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes tungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäfts- vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rech­ beziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abwei­chendes nungs­abschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuld­ beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der haftes Verhalten (z.B. durch Verletzung der in Nummer 11 dieser ING) verrechnet. Die ING kann auf den Saldo, der sich aus der Verrech- Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungs­pflichten) zu der nung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach ­Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Verein­barung Zinsen Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ­ING und der berechnen. Kunde den Schaden zu tragen haben. 7.2 Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen 3.2 Weitergeleitete Aufträge Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rech- Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form aus­ nungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs geführt wird, dass die ING einen Dritten mit der weiteren Erledigung Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen betraut, erfüllt die ING den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen- Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. betrifft z.B. die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstitu- Auf diese Folge wird die ING bei Erteilung des Rechnungsabschlusses ten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berich- In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der ING auf die sorgfältige tigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, Auswahl und Unterweisung des Dritten. dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm ­zustehende Gut- schrift nicht erteilt wurde. 3.3 Störung des Betriebs Die ING haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu 8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der ING ­vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, 8.1 Vor Rechnungsabschluss Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten. Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (z.B. wegen einer ­falschen Kontonummer) darf die ING bis zum nächsten Rechnungs­ abschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit 4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des ihr ein Rückzahlungs­an­spruch gegen den Kunden zusteht (Storno­ Kunden, der kein Verbraucher ist buchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht ­einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. Ein Kunde, der kein Verbrau­cher ist, kann gegen Forderungen der ING nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechts­ 8.2 Nach Rechnungsabschluss kräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für Stellt die ING eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungs­ eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren abschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß ­Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten §§ 513, 491 bis 512 BGB hat. (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungs­ 4 buchung Einwendungen, so wird die ING den Betrag dem Konto wieder 11. Mitwirkungspflichten des Kunden gutschreiben und ihren Rückzahlungs­anspruch gesondert geltend 11.1 Mitteilung von Änderungen machen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der ING Änderungen seines Namens und seiner 8.3 Information des Kunden; Zinsberechnung Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die ING den Kunden ING erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unver- unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die ING hinsichtlich züglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die der Zins­berechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehler- Vertretungsmacht in ein öffent­liches Register (z.B. in das Handelsregister) hafte Buchung durchgeführt wurde. eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weiter gehende gesetz­ 9. Einzugsaufträge liche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geld­­wä­sche­gesetz, ergeben. 9.1 Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die ING den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon 11.2 Klarheit von Aufträgen vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Ein­ Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht ein­ lösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der ING selbst zahlbar sind. deutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem ­Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen ­Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (z.B. Zins- auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der scheine), und erteilt die ING über den Betrag eine Gutschrift, so steht Kontonummer und Bank­leitzahl oder IBAN1 und BIC2 sowie der Währung, diese unter dem Vorbehalt, dass die ING den Betrag erhält. Der Vorbe- zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von halt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen ­Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Papiere bei der ING selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die ING den Betrag aus dem Einzugs­auftrag 11.3 Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines nicht, macht die ING die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht ­Auftrags unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungs­abschluss Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für erteilt wurde. nötig, hat er dies der ING gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. 9.2 Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks 11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der ING Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und nicht spätestens am zweiten Geschäftstag nach ihrer Vornahme rück- Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Aus- gängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheck- führung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen vorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüg- ING im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die lich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundes­bank festgesetzten Zeitpunkt 11.5 Benachrichtigung der ING bei Ausbleiben von Mitteilungen zurückgegeben werden. Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die ING unverzüglich benachrichtigen. Die Benach­ 10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei richtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, Fremdwährungskonten deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapierabrechnungen, Konto- auszüge nach der Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über 10.1 Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Zahlungen, die der Kunde erwartet). Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos 11.6 Weitere Mitteilungspflichten abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten Die ING stellt gemäß den Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (z.B. durch Überweisungen zulasten des Fremdwährungsguthabens) sicher, dass Dokumente, Daten und Informationen über Kunden und werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung wirtschaftlich Berechtigte, über deren Geschäftstätigkeit und – soweit abgewickelt, wenn sie die ING nicht vollständig innerhalb des eigenen erforderlich – über die Herkunft der Vermögenswerte (nachfolgend Hauses ausführt. „Kundendaten“) in angemessenen zeitlichen Abständen aktualisiert werden. Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte umfassen 10.2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden auch Angaben zum Beschäftigungsstatus (z.B. angestellt, selbstständig, Schließt die ING mit dem Kunden ein Geschäft (z.B. ein Devisentermin­ in Rente) und zur Branche, in der die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird geschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in fremder (z.B. Handel, Baugewerbe, öffentlicher Dienst). Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern Um die Kundendaten aktuell halten zu können, erteilt der Kunde – nach nicht etwas anderes vereinbart ist. ausdrücklicher Aufforderung der ING – zum Zwecke der Geldwäsche­ prävention Auskunft darüber, ob und ggf. wie sich die vorhandenen 10.3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die ING ­Kundendaten geändert haben. Die ING ist berechtigt, vom Kunden Die Verpflichtung der ING zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines geeignete Nachweise anzufordern. Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremd- währungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange aus- Zusätzlich zu den Mitteilungspflichten gemäß Absatz 1 hat der Kunde gesetzt, wie die ING in der Währung, auf die das Fremdwährungsgut­ der ING jede Änderung seiner Staatsangehörigkeit, seiner Telefonnummer haben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maß- sowie seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. nahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maß- nahmen oder Ereignisse andauern, ist die I­NG auch nicht zu einer 12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen ­Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des ­Landes der Währung, in 12.1 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der ING zur Ausführung einer die ING gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte ausgesetzt, wenn sie die ING vollständig im eigenen Haus ausführen ­hinausgehen, ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. kann. Das Recht des Kunden und der ING, fällige gegenseitige Forderun- gen in ­derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch vorstehenden Regelungen unberührt. nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis ange- 10.4 Wechselkurs gebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften vereinbarte Entgelt für die Haupt­leistung hinausgehende Zahlung des ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei Zahlungsdiensten Verbrauchers gerichtet ist, kann die ING mit dem Verbraucher nur aus- gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Business Identifier Code (Bank-Identifizierungscode). 5 drücklich treffen, auch wenn sie im Preis- und L­ eistungsverzeichnis Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungs­ ­ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preis- und Leistungs­ übernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. verzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen 13.2 Veränderungen des Risikos eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Verein­ Hat die ING bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden barung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Ver- stärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine 12.2 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände Verbraucher sind eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der die ING gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben Fall sein, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach- sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, soweit das Preis- und teilig verändert haben oder sich zu verändern ­drohen oder sich die vor- ­Leistungsverzeichnis ü­ bliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die handenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder sich zu keine Verbraucher sind (z.B. Geschäftskunden), ausweisen. Wenn verschlechtern drohen. Der Besicherungsanspruch der ING besteht nicht, ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung in wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließ- Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen lich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbrau- wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis cherdarlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder angegebenen Zinsen und Entgelte. Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditver- trag angegeben sind. Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, Im Übrigen bestimmt die ING, sofern keine andere Vereinbarung getroffen besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, wenn in einem vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucher- die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des darlehensvertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlosse- Bürgerlichen Gesetzbuchs) nen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Absatz 2 BGB keine oder keine abschließenden Angaben über Sicherheiten 12.3 Nicht entgeltfähige Leistungen ­enthalten sind. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die ING kraft Gesetzes oder auf- grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im 13.3 Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten eigenen Interesse wahrnimmt, wird die ING kein Entgelt berechnen, es Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die ING eine sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetz­ angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die ING, von ihrem Recht lichen Regelung erhoben. zur fristlosen Kündigung nach Nummer 19 Absatz 3 dieser Geschäfts­ bedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung 12.4 Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen. erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die ING wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die 14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten davon betroffene Kredit­ver­ein­barung innerhalb von sechs Wochen nach der ING der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. ­Kündigt 14.1 Einigung über das Pfandrecht der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kredit­ Der Kunde und die ING sind sich darüber einig, dass die ING ein Pfand- vereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die ­ING wird zur Abwicklung eine recht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inlän­ angemessene Frist einräumen. dische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die ING erwirbt ein Pfandrecht auch an 12.5 Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die ING aus der bankmäßigen Anspruch genommenen Leistungen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z.B. Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Kunden im Rah- ­ ontoguthaben). K men der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden 14.2 Gesicherte Ansprüche dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeit- Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und punkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit bedingten Ansprüche, die der ING mit sämtlichen ihrer in- und auslän­ der ING im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kom- dischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung munikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Internetbanking), können gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der ING eine die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ING übernom- der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde men (z.B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungs- diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, übernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines ­Verbrauchers gerichtet ist, kann die ING mit dem Verbraucher nur 14.3 Ausnahmen vom Pfandrecht ­ausdrücklich treffen. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungs- gewalt der ING, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet 12.6 Ersatz von Aufwendungen werden dürfen (z.B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen richtet erstreckt sich das Pfandrecht der ING nicht auf diese Werte. Dasselbe sich nach den gesetzlichen Vorschriften. gilt für die von der ING selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die ­ING im Ausland für den Kunden verwahrt. 12.7 Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der ING selbst Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der ING. mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und ­Aus­lagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinba­ 14.4 Zins- und Gewinnanteilscheine rungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Unterliegen dem Pfandrecht der ING Wertpapiere, ist der Kunde nicht Vorschriften. berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinn­anteil­scheine zu verlangen. 13. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden 15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und 13.1 Anspruch der ING auf Bestellung von Sicherheiten diskontierten Wechseln Die ING kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbin- 15.1 Sicherungsübereignung dung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar Die ING erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wech- auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z.B. Aufwendungsersatz- seln zum Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten anspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden über- Wechseln erwirbt die ING zum Zeitpunkt des Wechselankaufs unein­ nommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der ING eine Haftung geschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ING übernommen zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln. (z.B. als Bürge), so besteht für die ING ein Anspruch auf Bestellung oder 6 15.2 Sicherungsabtretung ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange die zu­grunde liegenden Forderungen auf die ING über; ein Forderungs- der ING. unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. übergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug ein­ gereicht werden (z.B. Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere). 18.3 Gesetzliche Kündigungsrechte Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. 15.3 Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der ING Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, 19. Kündigungsrechte der ING erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung 19.1 Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht auf diese Papiere. Die ING kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäfts­ be­ziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende 15.4 Gesicherte Ansprüche der ING Kündigungs­regelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Siche- angemessenen Kündigungsfrist kündigen (z.B. den Scheckvertrag, rung aller Ansprüche, die der ING gegen den Kunden bei Einreichung von der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung Einzugs­papieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die der Kündigungsfrist wird die ING auf die berechtigten Belange des Kunden infolge der Rück­belastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskon- Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmen­ tierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die ING vertrags (z.B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und beträgt die Kündigungsfrist mindestens 2 Monate. der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr zum Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen 19.2 Kündigung unbefristeter Kredite den Kunden zustehen oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abwei- deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt. chende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die ING jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die ING wird bei der Aus- übung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden 16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Rücksicht nehmen. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderrege­ Freigabeverpflichtung lungen für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags vorsieht, 16.1 Deckungsgrenze kann die ING nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. Die ING kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller 19.3 Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen ­Kündigungsfrist Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder ein- zelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund 16.2 Freigabe ­vorliegt, der der ING deren Fortsetzung, auch unter Berücksichtigung der Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht berechtigten Belange des Kunden, unzumutbar werden lässt. Ein wich­ nur vorübergehend übersteigt, hat die ING auf Verlangen des Kunden tiger Grund liegt insbesondere vor, Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die • wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhält- Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird bei der Auswahl der nisse gemacht hat, die für die Entscheidung der ING über eine Kredit- freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden gewährung oder über andere mit Risiken für die ING verbundene und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Geschäfte (z.B. Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der ist die ING auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfand- Kunde für die Kreditwürdigkeits­prüfung relevante Informa­tionen recht unterliegenden Werte auszuführen (z.B. Verkauf von Wert­pa­ ­wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem pieren, Auszahlung von Sparguthaben). Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung ge­führt hat, oder • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse 16.3 Sondervereinbarungen des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder ein­ Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als zutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder eine Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der ING – auch andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist diese maßgeblich. oder • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nummer 13 Absatz 2 dieser Geschäftsbedin- 17. Verwertung von Sicherheiten gungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb 17.1 Wahlrecht der ING der von der ING gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Wenn die ING verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung bestellt hat, Rücksicht nehmen. zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absatz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetz­buches) entbehrlich. 17.2 Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die 19.4 Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug ING dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rech- Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung nung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den wegen Verzug mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertrags Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht. vorsieht, kann die ING nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. 19.5 Kündigung eines Basiskontovertrages Kündigung Einen Basiskontovertrag kann die ING nur nach den zwischen der ING und dem Kunden auf Grundlage des Zahlungskontengesetzes getroffe- 18. Kündigungsrechte des Kunden nen Vereinbarungen und den Bestimmungen des Zahlungskonten­ gesetzes kündigen. 18.1 Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne 19.6 Abwicklung nach einer Kündigung Geschäfts­beziehungen (z.B. den Scheckvertrag, der zur Nutzung der Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die ING dem Kunden Scheckkarte und von Scheckvordrucken berechtigt), für die weder eine für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine Laufzeit noch eine ab­weichende Kündigungsregelung vereinbart ist, angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvor­drucke). 18.2 Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann 7 Schutz der Einlagen Für Verbindlichkeiten von Banken, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gemäß § 6 der am 18. November 2021 im Vereinsregister einge- tragenen Fassung des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert 20. Information über die Einlagensicherung wurden, besteht die Sicherung nach Maßgabe dieser Vorschrift fort. 20.1 Einlagen Nach dem 31. Dezember 2022 entfällt dieser Bestandsschutz, sobald die Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenposi­ zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege tionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertrag­ einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht oder auf eine lichen Bedingungen von der ING zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel ­ausländische Zweigniederlassung oder Zweigstelle übertragen wird. Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Einzelheiten zum Schutzumfang einschließlich der Sicherungsgrenzen Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 sind im Statut des Einlagensicherungsfonds, insbesondere dessen § 6 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. geregelt. bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken (Einlagen­ sicherungsfonds). Das Statut wird auf Verlangen zur Verfügung gestellt und kann auch im Internet unter www.bankenverband.de aufgerufen werden. 20.2 Gesetzliche Einlagensicherung Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Forderungsübergang und Auskunftserteilung Träger der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeord- net. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des EinSiG 20.4 Forderungsübergang und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bis zu Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter einem Gegenwert von 100.000 € pro Einleger. In den in § 8 Absatz 2 ­Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen ­EinSiG genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 500.000 €. Dazu die ING in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im auf den Einlagensicherungsfonds über. Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- 20.5 Auskunftserteilung nehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- Die ING ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihnen schaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terroris- Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte musfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8 geregelt. Beschwerde- und Streit­beilegungsverfahren 20.3 Einlagensicherungsfonds Die ING wirkt außerdem am Einlagensicherungsfonds mit. Dieser sichert nach Maßgabe seines Statuts und vorbehaltlich der darin vorgesehenen 21. Beschwerde- und Alternative Ausnahmen Einlagen bei einer inländischen Haupt- oder Zweignieder- Streitbeilegungsverfahren lassung bzw. Zweigstelle je Gläubiger maximal bis zur folgenden Höhe (Sicherungsgrenze): Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: a) Bis 31. Dezember 2029: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- i) 3 Mio. € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unab- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird hängig von ihrer Laufzeit und Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienste- ii) 30 Mio. € für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Orga- verträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax nisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbs- oder E-Mail). zweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensiche­ • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher­ rungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall ­werden Einlagen schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) (www.banken­ombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Sätzen 2 und 3 geschützt. ­Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombuds- b) Ab dem 1. Januar 2030: mann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegen- i) 1 Mio. € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen unab- stand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f hängig von ihrer Laufzeit und des ­Bürgerlichen Gesetz­buches), können auch Kunden, die keine Ver- ii) 10 Mio. € für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützige Orga- braucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. nisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbs- Näheres regelt die „Verfahrens­ordnung für die Schlichtung von Kunden- zweck und anderer in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagen­siche­ beschwerden im deutschen Bank­gewerbe“, die auf Wunsch zur Ver­ rungsfonds genannter Gläubiger. In jedem Fall ­werden Einlagen fügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Sätzen 2 und 3 geschützt. Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundes­ c) Für Einlagen, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gesichert verband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, wurden, finden die zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherungsgrenzen Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten. weiterhin Anwendung bis die Einlage fällig ist, prolongiert wird oder • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich vom Kunden erstmals gekündigt werden kann oder auf eine aus­ oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- ländische Zweigniederlassung oder Zweigstellen übertragen wird. leistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2022 begründet oder ­Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), ­prolongiert werden, gelten die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen den oben genannten Stichtagen. Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. Maßgebend für die Entschädigung ist die Sicherungsgrenze, die der ING • Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungs­ als Ergebnis der Feststellung des Prüfungsverbandes mitgeteilt worden verfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen ist und im Internet unter www.bankenverband.de abgerufen werden Klage offen. kann. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der ING auf Verlangen bekannt gegeben. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- nehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- schaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terroris- musfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Im Fall von Gläubigern nach Buchstaben (b)(ii), (c)(ii) und (d)(ii) werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sowie Verbindlich- keiten aus Schuldscheindarlehen, Namenschuldverschreibungen und vergleichbaren Schuldtiteln ausländischen Rechts nicht geschützt. 8 Vereinbarungen zum Giro­ 3. Antrags- und Kreditprüfung konto und zu eingeräumten/ Im Rahmen der Bearbeitung des Girokonto Antrags führt die ING eine Prüfung durch. Jeder Girokonto Antrag wird individuell und sorgfältig, geduldeten Kontoüber­ jedoch nur im Interesse der ING, geprüft. In die anschließende Entschei- dung fließen unter anderem die langjährigen Erfahrungswerte aus ziehungen inklusive Widerrufs- unserem Kreditgeschäft ein. Die Adress­daten des Interessenten werden dabei nicht berücksichtigt. belehrung Bewertet werden insbesondere die folgenden Informationen: • Das Beschäftigungsverhältnis • Die Einkommensverhältnisse 1. Wesentliche Leistungsmerkmale • Erfahrungen aus bisherigen Geschäftsbeziehungen Die ING führt das Girokonto für den Kontoinhaber im Kontokorrent (in • Informationen von Auskunfteien (SCHUFA Holding AG und Infoscore laufender Rechnung). Die Eröffnung eines Girokontos ist nur für Inhaber Consumer Data GmbH) von Einzelkonten oder für Inhaber von Gemeinschaftskonten mit Einzel- verfügungsberechtigung („Oder-Konten“, d. h. jeder Kontoinhaber zeich- Diese Informationen werden mit unterschiedlicher Gewichtung bewertet net einzeln) vorgesehen. Giro­konten werden nur für natürliche Personen und beeinflussen so die Entscheidung, ob ein Girokonto eröffnet wird. und auch nur für eigene Rechnung geführt. Die ING führt das Girokonto Ausschlag­gebend ist dabei nicht eine einzelne Information, sondern das als Privatkonto (Lohn- oder Gehaltskonto). Das bedeutet, dass für jeden Gesamtbild, das sich aus den Informationen ergibt. So ist gewährleistet, Kontoinhaber nur 1 Girokonto eröffnet wird. Werden über das Girokonto dass alle Anträge nach denselben Maßstäben beurteilt werden. In jedem erkennbare Geschäftsumsätze getätigt, hat die ING das Recht, das Giro- Fall behält sich die ING ausdrücklich den Abschluss des Vertrags vor. konto unter Wahrung einer angemessenen Frist zu kündigen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen keine eingeräumte Kontoüberzie- hung [Dispokredit] beantragt und/oder auf die Ausgabe von VISA Cards Die ING richtet für den Kunden das Girokonto ein, schreibt eingehende ­[Debitkarte] und/oder girocards [Debitkarte] verzichtet wird. Zahlungen auf dem Girokonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungs­vorgänge (z.B. Überweisungen) zulasten des Girokontos ab, soweit das Girokonto ausreichend Guthaben oder eine eingeräumte 4. Teilnahme am Internetbanking inklusive Kontoüberziehung [Dispokredit] aufweist. Post-Box Die Teilnahme am Internetbanking inklusive Post-Box ist entsprechend Im Einzelnen umfasst der Girokonto Vertrag folgende Dienstleistungen: der wesent­lichen Leistungsmerkmale des Girokontos (Ziffer 1) für • Kontoführung ­folgende Personen vorgesehen: • Verwahrung der Einlagen • Inhaber von Einzelkonten • Bargeldein- und -auszahlungen • Inhaber von Gemeinschaftskonten, mit Einzelverfügungsberechtigung • Überweisungen („Oder-Konten“) • Daueraufträge • Lastschriften (ausgeschlossen sind Lastschrifteinzüge im Kunden­ Die Nutzung des Internetbanking ist in den Vereinbarungen zum Inter- auftrag) netbanking inklusive Post-Box und Telebanking geregelt. Die Berechtigung • Scheckeinreichungen/-inkasso zur Teilnahme am Internetbanking endet bei Oder-Konten, sofern ein • Eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] Kontoinhaber die Einzelverfügungsberechtigung widerruft. Endet die • Ausgabe einer VISA Card [Debitkarte] Berechtigung zur Teilnahme am Internetbanking auf Veranlassung eines Kontoinhabers, hat dies gleichzeitig zur Folge, dass Kontoauszüge, Das Girokonto wird per Internetbanking inklusive Post-Box geführt. Ver- Rechnungsabschlüsse und Mitteilungen per Post versendet werden. fügungen und Weisungen können per Internetbanking erteilt werden. Der Versand per Post ist ebenso wie beleghafte Verfügungen und Wei- Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse und Mitteilungen werden elektro- sungen entgeltpflichtig. nisch in die Internetbanking Post-Box eingestellt. Ein Versand per Post erfolgt parallel dazu nur auf Verlangen des Kontoinhabers und ist nach Maßgabe des Preis- und Leistungsverzeichnisses entgeltpflichtig, ebenso 5. Teilnahme am Telebanking wie beleghafte Verfügungen und Weisungen. Weiterhin bietet das Giro- Die Teilnahme am Telebanking ist entsprechend der wesentlichen Leis- konto die Möglichkeit zur telefonischen Abwicklung von Bankgeschäften tungsmerkmale des Girokontos (Ziffer 1) für folgende Personen möglich: über das Telebanking. Zusätzlich gibt es die Kundenbetreuung über den Telefon-Service zum Girokonto als Sonderleistung. • Inhaber von Einzelkonten • Inhaber von Gemeinschaftskonten, mit Einzelverfügungsberechtigung Das Girokonto ist keine Anlageform im Sinne des Vermögensbildungs­ („Oder-Konten“) wenn sie jeweils über eigene Authentifizierungs­ gesetzes (§ 2 VermBG). Prämienbegünstigte vermögenswirksame elemente verfügen. ­Leistungen können nicht darauf eingezahlt oder überwiesen werden. Die ING behält sich vor, als vermö­genswirksame Leistungen gekenn- Am Telebanking können darüber hinaus Personen teilnehmen, die über zeichnete Zahlungseingänge zurückzuweisen. bei der ING geführte Konten verfügungsberechtigt sind und über eigene Authentifizierungselemente verfügen („berechtigte Nutzer“). Die Nutzung Der Girokonto Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht des Telebanking ist in den Vereinbarungen zum Internetbanking inklu- keine Mindestlaufzeit. sive Post-Box und Telebanking geregelt. Die Berechtigung zur Teilnahme am Telebanking endet bei Oder-Konten, sofern ein Kontoinhaber die Ein- zelverfügungsberechtigung widerruft. Die Berechtigung der Teilnahme 2. Voraussetzungen für die Eröffnung eines eines berechtigten Nutzers endet, wenn der Kontoinhaber – bei Gemein- ­Girokontos und die Vergabe einer eingeräumten schaftskonten ein Konto­inhaber – seine Zustimmung widerruft. Kontoüberziehung [Dispokredit] Die ING führt ausschließlich Konten für natürliche Personen (Privat­ 6. Entgelte personen) und auf deren eigene Rechnung. Die Eröffnung eines Die aktuellen Entgelte für die im Rahmen des Girokonto Vertrags erbrach- ­Giro­kontos und die Vergabe einer eingeräumten Kontoüberziehung ten Leistungen bzw. für die Führung des Girokontos sind dem Preis- ­[Dispokredit] setzt voraus, dass der Kunde und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Preise für Zusatzleistungen • volljährig ist und eine gute Bonität hat. im Zusammenhang mit dem Girokonto (z.B. VISA Card [Debitkarte], giro- • das Girokonto privat und nicht gewerblich nutzt. card [Debitcard], Zwischenkontoauszüge etc.) ergeben sich ebenfalls • ein regelmäßiges monatliches Einkommen hat. aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten • seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland hat. während der Laufzeit des Girokonto Vertrags erfolgt nach Maßgabe • Für ein Gemeinschaftskonto mit seinem Partner müssen beide Konto- von Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. inhaber denselben Erstwohnsitz haben. Für die Inanspruchnahme einer eingeräumten Kontoüberziehung [Dispo- kredit] und/oder einer geduldeten Kontoüberziehung berechnet die ING Sollzinsen, die gemäß Ziffer 12 Absatz 4 der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen angepasst werden 9 können. Über Zinsänderungen wird die ING informieren. Weitergehende Die Sollzinsen für die geduldete Kontoüberziehung werden je nach Höhe Kosten fallen für die eingeräumte Konto­überziehung [Dispokredit] des in Anspruch genommenen Kreditbetrags berechnet und quartals- oder die geduldete Kontoüberziehung nicht an. Die Höhe der anfänglich weise fällig. Mit dem Rechnungsabschluss werden sie dem Girokonto geltenden Sollzinssätze ergibt sich aus der „Girokonto Eröffnungs­be­ belastet. stätigung“, die der Kunde als Teil der Girokonto Eröffnungsunter­lagen übersandt bekommt. Die jeweils gültigen Sollzinssätze ergeben sich aus 8.3 Änderung von Zinsen dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Für die Vergütung von Leistungen, Die Sollzinssätze für die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] die nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, die im und die geduldete Kontoüberziehung sind variabel. Die ING ist gemäß der ­Auftrag eines Konto­inhabers oder in dessen mutmaßlichem Interesse nachfolgenden Regelung berechtigt und verpflichtet, die Zinssätze erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen ­anzupassen. Maßgeblich für Anpassungen sind Veränderungen des Zins- eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Verein­ satzes der Europäischen Zentralbank für Haupt­refinanzierungsgeschäfte barung getroffen ist, die gesetzlichen Vorschriften. (nachfolgend EZB-Zinssatz genannt). Maßgeblich sind weiterhin die am 01.09.2010 bestehenden Differenzen zwischen den Sollzins­sätzen Das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann jederzeit tele­ und dem EZB-Zinssatz (Äquivalenzverhältnisse). Sie betragen für die fonisch bei den ING Kundenbetreuern abgefragt oder auf den Internet­ ­eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] 8,0 Prozentpunkte und die seiten der ING (www.ing.de) eingesehen werden. Auf Wunsch wird die geduldete Kontoüberziehung 11,5 Prozentpunkte. ING das Preis- und Leistungsverzeichnis dem Kontoinhaber zusenden. Die ING prüft die Entwicklung des EZB-Zinssatzes jeweils am 15. eines Gegebenenfalls anfallende Kosten Dritter sind vom Kontoinhaber zu Monats (Prüfungstag). Veränderungen des EZB-Zinssatzes um mindes- ­tragen. Dies gilt insbesondere, falls bei der Identifizierung nach § 154 tens 0,25 Prozentpunkte (relevante Veränderung) gegenüber dessen Abgabenordnung (AO) durch Dritte Kosten in Rechnung gestellt werden. Niveau am 01.09.2010 bzw. danach gegenüber dessen Niveau zum Zeit- Eigene Kosten (z.B. für Fern­gespräche, Porti) hat der Kontoinhaber punkt der Feststellung der letzten relevanten EZB-Zinssatzänderung selbst zu tragen. Zusätzliche Telekommunikationskosten berechnet die berechtigen die ING bei Erhöhungen und ­verpflichten die ING bei Ermäßi­ ING nicht. gungen zur Anpassung der Sollzinssätze. Eine Ermäßigung der Sollzins- sätze muss dabei mindestens der Ermäßigung des ­EZB-Zinssatzes ent- sprechen. Eine Erhöhung darf maximal der Erhöhung des EZB-Zins­satzes 7. Zahlung und Erfüllung des Vertrags, entsprechen. Eine Zinsanpassung wird 3 Kalendermonate nach dem Kontoauszüge Prüfungstag, jeweils am 15. eines Monats, wirksam (Anpassungstag). Die Verpflichtungen aus dem Girokonto Vertrag werden durch Verbu- chung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Last- Nutzt die ING – im Falle einer Erhöhung des EZB-Zinssatzes um mindes- schriften, Bargeld­auszahlungen und Bezahlen von Waren und Dienst­ tens 0,25 Prozentpunkte – ihr Recht zur Erhöhung der Sollzinssätze nicht leistungen mit der VISA Card [Debitkarte]) auf dem in laufender Rechnung oder nicht voll aus, werden dadurch die vereinbarten Äquivalenzver­ geführten Girokonto sowie durch Erteilung eines Rechnungsabschlusses hältnisse zugunsten des Kunden unterschritten. Die ING kann die nicht zum Ende eines Kalenderquartals erfüllt. Die Rechtswirkungen eines ­ausgenutzte Erhöhung jeweils am 15. eines Monats unter Einhaltung Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und der vereinbarten Äquivalenzverhältnisse nach­holen. Bei einer nach­ gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind unter ­Nummer 7 der folgenden Ermäßigung des EZB-Zinssatzes (relevante Ermäßigung) ist Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Rechnungs­abschlüsse bei Konto­ sie erst dann zur Senkung der Sollzinssätze verpflichtet, wenn die im kor­rent­kunden (Konten in laufender Rechnung)“ geregelt. Rahmen des vereinbarten Äquivalenzverhältnisses bestehende Differenz von 8,0 Prozentpunkten (eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit]) Neben den Rechnungsabschlüssen erhält der Kontoinhaber für das Giro- bzw. 11,5 Pro­zentpunkten (geduldete Kontoüberziehung) überschritten konto mindestens einmal monatlich eine Unterrichtung (Kontoauszug) würde. über die Um­sätze, sofern auf dem Girokonto Umsätze getätigt wurden. Die ING wird den Kunden vorab über jede Sollzinssatzänderung infor­ Die Erteilung des Rechnungsabschlusses und die Unterrichtung über mieren. Die Information darf auch per Kontoauszug erfolgen. die Umsätze erfolgt durch Einstellung des Rechnungsabschlusses und der Kontoauszüge in die Post-Box. Nach dem Ende der Berechtigung zur Die Sollzinssätze sowie eine eventuelle nicht ausgenutzte Erhöhung des Teilnahme am Internetbanking (gemäß Ziffer 4) erfolgt der Versand EZB-Zins­satzes sind im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen. ­ ostalisch. p Die Höhe des EZB-Zinssatzes zum 01.09.2010, dessen Entwicklung sowie die Entwicklung einer nicht ausgenutzten Erhöhung können unter www.ing.de/zinsanpassungsklausel/ abgerufen werden. 8. Eingeräumte/geduldete Kontoüberziehungen 8.1 Eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] 8.4 Kündigung der eingeräumten/geduldeten Kontoüberziehungen Die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] ist ein Darlehensver- Eingeräumte/geduldete Kontoüberziehungen können von der ING und trag, mit dem dem Kunden das Recht eingeräumt wird, sein Girokonto dem Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt bis zu der im Konto bzw. Kreditvertrag vereinbarten Höhe zu überziehen. werden. Im Falle einer Kündigung durch die ING wird auf die berechtigten Die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] kann bei Bedarf – Belange des Kunden Rücksicht genommen. ohne nochmalige Rücksprache mit dem Darlehensgeber – ganz oder teil- weise, einmalig oder auch wiederholt in Anspruch genommen werden. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit zur Rückzahlung des in Soll­zinsen werden nur für die Dauer und den Betrag der tatsächlichen Anspruch genommenen Kredites aufgefordert werden können, wenn Inanspruchnahme geschuldet. Die Sollzinsen werden jeweils mit dem die ING von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht. nächsten Rechnungsabschluss (vierteljährlich) fällig und dem Girokonto belastet. Außer den Soll­zinsen fallen für die Inanspruchnahme der einge­ 8.5 Keine grundpfandrechtliche Besicherung räumten Kontoüberziehung [Dispokredit] keine weiteren laufenden Die Forderungen der ING aus diesem Vertrag, insbesondere auf Zahlung ­Kosten an. von Zins und Rückzahlung eines in Anspruch genommenen Kredites, unter­liegen keiner grundpfandrechtlichen Besicherung. Dies gilt auch Die Höhe der eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit] richtet sich dann, wenn die An­sprü­che der ING gegen den Kunden aus einem nach den Angaben des Kunden sowie den tatsächlichen Zahlungsein- ­anderen Vertrags­verhältnis grundpfandrechtlich besichert sind und in gängen. Der Netto­darlehensbetrag, d. h. die Obergrenze des Betrags, den dem anderen Vertrags­verhältnis ein weiter Sicherungszweck vereinbart der Kunde aufgrund der eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit] ­ orden ist. w zur Verfügung gestellt bekommt (Gesamt­kreditbetrag), wird in der „Giro- konto Eröffnungsbestätigung“ mitgeteilt, die Teil der Girokonto Eröff- 9. Einzelverfügungsberechtigung nungsunterlagen ist. Die Sollzinsen für die eingeräumte Kontoüberzie- hung [Dispokredit] werden je nach Höhe des in Anspruch genommenen Jeder Kontoinhaber darf über das Girokonto ohne Mitwirkung der anderen Kreditbetrags berechnet und quartalsweise fällig. Mit dem Rechnungs- Konto­inhaber verfügen und zulasten des Girokontos alle mit der abschluss werden sie dem Girokonto belastet. ­Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist: 8.2 Geduldete Kontoüberziehung In Einzelfällen wird die Inanspruchnahme des Girokontos ohne einge- 9.1 Kreditverträge und Kontoüberziehungen räumte ­Kontoüberziehung [Dispokredit] oder über die eingeräumte Für die Änderung von Kreditverträgen zulasten des Girokontos ist die ­Kontoüberziehung [Dispokredit] hinaus geduldet. Mitwirkung aller Kontoinhaber erforderlich. Jedoch ist jeder Kontoinhaber selbstständig berechtigt, über die auf dem Gemeinschaftskonto etwa 10 eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] zu verfügen und von einer 15.2 Gemeinschaftskonto mit gemeinschaftlicher Verfügungs­ vorüber­gehenden geduldeten Kontoüberziehung im banküblichen berechtigung ­Rahmen Gebrauch zu machen. Nach dem Tode eines Kontoinhabers können die anderen Kontoinhaber nur gemeinschaftlich mit den Erben des verstorbenen Kontoinhabers 9.2 Erteilung und Widerruf von Vollmachten über die Konten verfügen oder diese auflösen. Eine Vollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt ­werden. Der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Voll­macht. Über einen Widerruf ist die ING unverzüglich 16. Auftragserteilung und aus Beweisgründen in Textform zu unterrichten. Bei der Nutzung des Telefon-Service zum Girokonto bzw. des Telebanking hat sich der Kontoinhaber bzw. ein berechtigter Nutzer unter Verwendung 9.3 Löschung des Girokontos durch Kündigung der angeforderten Authentifizierungselemente zu legitimieren. Eine Löschung des Girokontos durch Kündigung des Girokonto Vertrags gemäß Nummer 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jeder- zeit ohne Ein­haltung einer Kündigungsfrist nur durch alle Kontoinhaber 17. Auftragsbearbeitung gemeinschaftlich erfolgen. Hierzu steht Ihnen das Formular „Auftrag zur Die der ING im Zusammenhang mit dem Telefon-Service zum Girokonto, Girokonto/Basiskonto Löschung“ zur Verfügung. Die Löschung des Giro- dem Telebanking oder über das Internetbanking erteilten Kundenauf- kontos im Todesfall richtet sich nach den „Regelungen für den Todesfall träge werden im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufs bearbeitet. eines Kontoinhabers“. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Übermittlung von Zahlungsaufträgen per Telefax ist nicht möglich. 10. Gesamtschuldnerische Haftung 18. Betragliche Auftragsbegrenzung Für die Verbindlichkeiten aus dem als Gemeinschaftskonto geführten Verfügungen seitens des Kunden sind ausschließlich im Rahmen des Girokonto haften alle Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d. h., die ING Kontoguthabens oder einer vorher eingeräumten Kontoüberziehung kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher [Dispokredit] möglich. Nach eigenem Ermessen und im Rahmen der Ansprüche fordern. Kontoführung darf die ING in Einzelfällen Belastungen des Girokontos auch bei mangelndem Guthaben bzw. feh­len­der eingeräumter Konto- überziehung [Dispokredit] vornehmen und eine vorübergehend geduldete 11. Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung Kontoüberziehung im banküblichen Rahmen zur Verfügung stellen. Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines ande- Die ING hat das Recht, im Rahmen des Telefon-Service zum Girokonto ren ­Kontoinhabers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft der ING gegen- oder zum Telebanking betragliche Begrenzungen festzulegen, die bei über wider­rufen. Über den Widerruf ist die ING unverzüglich zu unter- den ING Kundenbetreuern erfragt werden können bzw. unter www.ing.de richten. Der Widerruf führt zu einem Abweichen von der vereinbarten ersichtlich sind. Form der Konto­führung (Ziffer 1), weil sichergestellt werden muss, dass Verfügungen über das Girokonto nur von allen Kontoinhabern gemein- sam erfolgen dürfen. 19. Aufrechterhaltung des Telefon-Service zum Girokonto 12. Ausschluss von Abtretung und Verpfändung Bei dem Telefon-Service zum Girokonto handelt es sich um eine Sonder- leistung der ING, die diese jederzeit ohne nähere Angabe von Gründen Ansprüche des Kontoinhabers/der Kontoinhaber aus dem Girokonto einstellen kann. Die ING wird den Kunden hiervon rechtzeitig unterrichten. ­Vertrag können an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden. 20. Kündigung 13. Leistungsumfang Es gelten die in Nummer 18 und 19 der Allgemeinen Geschäftsbedin- Die ING behält sich das Recht vor, den Umfang der telefonisch oder über gungen für den Kunden und die ING festgelegten Kündigungsregeln. das Internetbanking abwickelbaren Bankgeschäfte jederzeit zu erweitern Sowohl für Einzel- als auch Gemeinschaftskonten steht Ihnen hierzu oder einzuschränken. Gleichzeitig hat die ING das Recht, die Art und das Formular „Auftrag zur Girokonto/Basiskonto Löschung“ zur Verfü- Weise der Auftrags­erteilung unter Berücksichtigung der berechtigten gung. Die ausgegebenen Karten sind zu vernichten und die Vernich- Belange des Konto­inhabers von weiteren Auflagen abhängig zu machen. tung der Karten ist von allen Kontoinhabern zu bestätigen. Ein mögli- Die ING wird den Kunden über derartige Änderungen rechtzeitig unter- ches Guthaben auf dem/den GeldKarten-Chip(s) ist zu entladen. Nach richten. dem Tod eines Kontoinhabers kann der/können die über­lebende(n) Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben die Kontoverbindung kündigen. 14.Postanschrift, Mitteilung von Änderungen Bei einem Gemeinschaftskonto („Oder-Konto“) erlischt mit Wirksam- 14.1 Postanschrift werden der Kündigung dieser Vereinbarung durch einen der Konto­ Als Postanschrift gilt immer die Anschrift des ersten Kontoinhabers inhaber die Berechtigung zur Teilnahme am Telebanking und Internet- gemäß Girokonto Antrag (keine Postfachadresse). Alle kontobezogenen banking inklusive Post-Box zum Girokonto. Mitteilungen – mit Ausnahme von Kündigungen – werden nur an diese Postanschrift versandt. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, jede Änderung der Postanschrift unverzüglich mitzuteilen. 14.2 Steuern Der Kontoinhaber ist verpflichtet, der ING eine Änderung seiner zur Steuer­pflicht im Ausland gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. 15. Regelung für den Todesfall eines ­Konto­inhabers 15.1 Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Jedoch kann der überlebende Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben die Konten auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch seine Erben gemeinschaftlich wahr­ genommen. Das Recht zum Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem Erben allein zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfügung über das Girokonto seiner Mitwirkung. Widerrufen sämtliche Miterben die Einzelverfügungsberechtigung eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich mit sämt­ lichen Miterben über das Girokonto verfügen. 11 Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Aus Ihrer Erklärung muss Ihr Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen ­einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen in klarer und ­verständlicher Sprache leicht lesbar auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Wider- rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, E-Mail: vertrag@ing.de, Telefon: 069 / 50 50 90 69 Online-Widerrufsfunktion Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online ausüben. Sie finden die Online-Widerrufsfunktion in der Fußzeile der Website https://www.ing.de/ unter dem Stichpunkt „Vertrag widerrufen“. Die Online-Widerrufsfunktion ist auch direkt unter https://produkte.banking.ing.de/pub/widerruf abrufbar. Wenn Sie Ihre Widerrufserklärung über diese Online-Funktion abgegeben haben, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Daten- träger (z.B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: Allgemeine Informationen: 1. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, Angaben zur Widerrufsfrist und zu den Modalitäten für die Ausübung des Widerrufs- rechts einschließlich des Betrags, den der Verbraucher gegebenenfalls zu entrichten hat, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts; 2. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung; 3. etwaige Beschränkungen des Zeitraums, während dessen die gemäß diesem Abschnitt zur Verfügung gestellten Informationen gültig sind; 4. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 2014/49/EU des E ­ uropäischen ­Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und die Richtlinie 97/9/EG in der Fassung vom 3. März 1997 fallen; Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten: 5. zum Zahlungsdienstleister a) den Namen und die ladungsfähige Anschrift seiner Hauptverwaltung sowie alle anderen Anschriften einschließlich E-Mail-Adresse, die für die Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister von Belang sind; b) die für den Zahlungsdienstleister zuständigen Aufsichtsbehörden und das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführte Register oder jedes andere relevante öffentliche Register, in das der Zahlungsdienstleister als zugelassen eingetragen ist, sowie seine ­Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung; 6. zur Nutzung des Zahlungsdienstes a) eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des zu erbringenden Zahlungsdienstes; b) Informationen oder Kundenkennungen, die für die ordnungsgemäße Auslösung oder Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind; c) die Art und Weise der Zustimmung zur Auslösung eines Zahlungsauftrags oder zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs und des Widerrufs eines Zahlungsauftrags (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 675j und 675p des Bürgerlichen Gesetzbuchs); d) den Zeitpunkt, ab dem ein Zahlungsauftrag als zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetz- buchs); e) einen vom Zahlungsdienstleister festgelegten Zeitpunkt nahe am Ende eines Geschäftstags, bei dessen Ablauf ein nach diesem Zeitpunkt zugegangener Zahlungsauftrag des Verbrauchers als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen gilt (zugrunde liegende Vorschrift: § 675n Absatz 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); f) die maximale Ausführungsfrist für die zu erbringenden Zahlungsdienste; g) einen Hinweis auf die Möglichkeit, Betragsobergrenzen für die Nutzung eines Zahlungsinstruments (wie beispielsweise eine Zahlungskarte) zu vereinbaren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 7. zu Entgelten, Zinsen und Wechselkursen a) alle Entgelte, die der Verbraucher an den Zahlungsdienstleister zu entrichten hat, einschließlich derjenigen, die sich danach richten, wie und wie oft über die geforderten Informationen zu unterrichten ist; b) eine Aufschlüsselung dieser Entgelte; c) die zugrunde gelegten Zinssätze und Wechselkurse oder, bei Anwendung von Referenzzinssätzen und -wechselkursen, die Methode für die Berechnung der tatsächlichen Zinsen sowie den maßgeblichen Stichtag und den Index oder die Grundlage für die Bestimmung des Referenzzinssatzes oder -wechselkurses; d) das unmittelbare Wirksamwerden von Änderungen des Referenzzinssatzes oder -wechselkurses, die auf den vereinbarten Referenz­ zinssätzen oder -wechselkursen beruhen, ohne vorherige Benachrichtigung des Verbrauchers (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 12 8. zur Kommunikation a) die Kommunikationsmittel, deren Nutzung für die Informationsübermittlung und Anzeigepflichten vereinbart wird, einschließlich der ­technischen Anforderungen an die Ausstattung und die Software des Verbrauchers; b) Angaben dazu, wie und wie oft die vom Zahlungsdienstleister vor und während des Vertragsverhältnisses, vor der Ausführung von ­Zahlungsvorgängen sowie bei einzelnen Zahlungsvorgängen zu erteilenden Informationen mitzuteilen oder zugänglich zu machen sind; c) die Sprache oder die Sprachen, in der oder in denen der Vertrag zu schließen ist und in der oder in denen die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen soll; d) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in dieser Widerrufsbelehrung genannten vorvertraglichen Informationen zur Erbringung von Zahlungsdiensten in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu verlangen; 9. zu den Schutz- und Abhilfemaßnahmen a) eine Beschreibung, wie der Verbraucher ein Zahlungsinstrument sicher aufbewahrt und wie er seine Pflicht gegenüber dem Zahlungs- dienstleister oder einer von diesem benannten Stelle erfüllt, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (zugrunde ­liegende Vorschrift: § 675l Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); b) eine Beschreibung des sicheren Verfahrens zur Unterrichtung des Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister im Fall vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken; c) die Bedingungen, unter denen sich der Zahlungsdienstleister das Recht vorbehält, ein Zahlungsinstrument des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu sperren (zugrunde liegende Vorschrift: § 675k Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); d) Informationen zur Haftung des Verbrauchers bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung des Zahlungsinstruments einschließlich Angaben zum Höchstbetrag (zugrunde liegende Vorschrift: § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuchs); e) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs); f) Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift: § 676b des Bürgerlichen Gesetzbuchs); g) Informationen über die Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Auslösung oder Ausführung von Zahlungsvorgängen sowie Informationen über dessen Verpflichtung, auf Verlangen Nachforschungen über den nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang anzustellen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675y des Bürgerlichen Gesetzbuchs); h) die Bedingungen für den Erstattungsanspruch des Verbrauchers bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang (beispielsweise bei SEPA-Lastschriften) (zugrunde liegende Vorschrift: § 675x des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 10. zu Änderungen der Bedingungen und Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags a) die Vereinbarung, dass die Zustimmung des Verbrauchers zu einer Änderung der Vertragsbedingungen als erteilt gilt, wenn der Verbraucher dem Zahlungsdienstleister seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt angezeigt hat, zu dem die geänderten Vertragsbedingungen in Kraft treten sollen (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs); b) die Laufzeit des Zahlungsdiensterahmenvertrags; c) einen Hinweis auf das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen; d) gegebenenfalls einen Hinweis auf folgende kündigungsrelevante Vereinbarungen: aa) die Vereinbarung einer Kündigungsfrist für das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu kündigen, die einen Monat nicht überschreiten darf (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), bb) die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Zahlungsdienstleisters unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Monaten, die voraussetzt, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist (zugrunde liegende Vorschrift: § 675h Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), cc) das Recht zur fristlosen Kündigung des Verbrauchers vor dem Wirksamwerden einer vom Zahlungsdienstleister vorgeschlagenen Änderung des Vertrags, wenn die Zustimmung des Verbrauchers zur Änderung nach einer Vereinbarung im Vertrag ohne ausdrück­ liche Ablehnung als erteilt gälte, sofern der Zahlungsdienstleister den Verbraucher auf die Folgen seines Schweigens sowie auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat (zugrunde liegende Vorschrift: § 675g Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 11. die Vertragsklauseln über das auf den Zahlungsdiensterahmenvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 12. einen Hinweis auf die dem Verbraucher offenstehenden Beschwerdeverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße des Zahlungsdienstleisters gegen dessen Verpflichtungen (zugrunde liegende Vorschriften: §§ 60 bis 62 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) sowie auf Verbrauchern offenstehende außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (zugrunde liegende Vorschrift: § 14 des Unterlassungsklagengesetzes). Abschnitt 3 Folgen der Nichtausübung des Widerrufsrechts Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, so können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z.B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechts- folge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs­ verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammen- hängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Ende der Widerrufsbelehrung 13 Vereinbarungen zum Internet- ­verwendbaren Trans­aktions­nummern [TAN], die den Besitz des Kunden nachweisen, wie den TANGenerator), oder banking inklusive Post-Box und • Seinselemente, also etwas, das der Kunde ist (Inhärenz, z.B. Finger­ abdruck als biometrisches Merkmal des Kunden). Telebanking 4) Die Authentifizierung des Kunden erfolgt, indem der Kunde gemäß den Anforderungen der ING das Wissenselement, den Nachweis des 1. Einleitung Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die ING übermittelt. Für die Führung der Konten und Depots (nachfolgend „Konten“) der ING ist die Nutzung des Internetbanking und des Telebanking vorgesehen. 4. Zugang zum Telebanking und zum 1.1 Internetbanking ­Internetbanking (Login) Die Konto- und Depotführung erfolgt per Internetbanking inklusive Post- 1) Der Kunde erhält Zugang zum Internet- und Telebanking der ING, Box. Dies gilt für die gesamte Geschäftsverbindung inklusive sämtlicher wenn bestehenden und zukünftigen Konten und Geschäftsbeziehungen. Die Abwicklung von Bank- und Wert­papiergeschäften erfolgt über das Inter- • er seine Zugangsdaten (z.B. Zugangsnummer, PIN, DiBa Key, Passwort) netbanking. Hierfür hält die ING selbst oder damit von ihr beauftragte angibt oder sich zum Internetbanking per QR-Code anmeldet und Dritte die erforderlichen Einrichtungen vor und schafft die Voraussetzungen • er sich unter Verwendung des oder der von der ING angeforderten für den authentischen, vertraulichen, integren und verbindlichen Aus- Authentifizierungselemente ausweist und tausch von Daten zwischen dem Kunden und der ING über das Internet. • keine Sperre des Zugangs vorliegt. Ausführliche Sicherheitshinweise erhält der Kunde über die Homepage der ING. Nach Gewährung des Zugangs zum Internet- und Telebanking kann der Kunde auf Informationen zugreifen oder nach Nummer 5 dieser Verein- Die Nutzung der ING App wird als das Standardverfahren zur Authentifi- barungen Aufträge erteilen. zierung und Autorisierung vereinbart. 2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Unter Internetbanking sind die Banking- und Brokerage-Funktionen auf Satz 1 ZAG (z.B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des Kunden) der Unternehmens-Website, angebotene Funktionen des Mobile Banking ­fordert die ING den Kunden auf, sich unter Verwendung eines weiteren sowie alle Funktionen und Applikationen (z.B. Apps) zu verstehen, Authentifizierungselements auszuweisen, wenn beim Zugang zum ­welche die ING ihren Kunden zur Verfügung stellt. Internetbanking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name des Kunden und die Kontonummer sind für den vom Kunden 1.2 Telebanking genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinforma­tionsdienst keine Neben dem Internetbanking kann der Kunde auch per Telefon mittels sensiblen Zahlungsdaten (§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG). Telebanking in dem von der ING angebotenen Umfang Bankgeschäfte abwickeln und Informa­tionen abrufen. 3) Die von der ING dem Kunden zur Nutzung des Internetbanking erteilten Wissenselemente muss der Kunde in nur ihm bekannte Wissens­ elemente umwandeln. Erst dann stehen dem Kunden die Dienste des 2. Teilnahme Internetbanking zur Verfügung. Er kann jederzeit seine Wissenselemente 1) Der Kunde kann Bank- und Wertpapiergeschäfte mittels Internet­ ändern und seine Authentifizierungselemente sperren bzw. löschen und banking und Telebanking in dem angebotenen Umfang abwickeln. neue anfordern bzw. registrieren. Bei einer Änderung der Authentifizie- Zudem kann er Informationen der ING mittels Internetbanking abrufen. rungselemente werden die bisherigen ungültig. Eine Sperre kann durch Im Rahmen des Internetbanking ist er zusätzlich berechtigt, für die ein vom Kunden unterzeichnetes Schreiben (im Original, nicht per Tele- A ­ uslösung eines Zahlungsauftrages einen Zahlungsauslösedienst gem. fax), per Telebanking oder über das Internetbanking veranlasst werden. § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und für die Mitteilung In Notfällen steht die Telefonnummer des Rund-um-die-Uhr-Sperr­ von Informa­tionen über ein Zahlungskonto einen Kontoinformations- dienstes zur Verfügung, die über die Inter­netseite der ING zu erfahren ist. dienst gem. § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen. 4) Falls der Zugriff über Kommunikationsmittel erfolgt, die anderen 2) Die ING hat das Recht, den Umfang der über das Internet- und Tele- Betreibern unterstehen, obliegt es dem Kunden, die dafür notwendigen banking abwickelbaren Geschäftsvorgänge sowie, die Art und Weise Vorkehrungen zu treffen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und der Nutzung des Internet- und Telebanking unter Berücksichtigung der technischen Vorschriften eingehalten werden. berechtigten Belange des Kunden jederzeit zu verändern oder von weite­ren Auflagen abhängig zu machen. Die ING wird den Kunden über derartige Änderungen rechtzeitig in geeigneter Form unterrichten. 5. Auftragserteilung 1) Der Kunde muss einem per Internet- oder Telebanking erteilten 3) Gemeinschaftskontokunden und verfügungsberechtigte Dritte können ­Auftrag zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforde- das Telebanking nutzen, wenn sie jeweils über eigene Authentifizierungs- rung hat der Kunde hierzu Authenti­fi­zierungs­elemente (z.B. bei Nutzung elemente verfügen. der ING App die Eingabe der mobile­PIN oder die Verwendung des Finger- abdrucks) zu verwenden. Die ING bestätigt mittels Internet- oder Tele- banking den Eingang des Auftrags. 3. Nutzungsvoraussetzungen 1) Der Kunde kann das Internet- und Telebanking nutzen, wenn die Bank 2) Weisungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen sind wirk- ihn authen­tifiziert hat. sam abgegeben, wenn der Kunde die in der Benutzerführung vorge- schriebene Freigabe zur Übermittlung vorgenommen hat. Bei Vorgängen, 2) Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die ING die Iden- die zum Beispiel der Autorisierung bedürfen, ist die Freigabe maßge- tität des Kunden oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten bend. Mit Zugang der Freigabe bei der ING wird ein ihr erteilter Auftrag Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des personalisier- wirksam. ten Sicherheitsmerkmals des Kunden überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungselementen kann der Kunde sich gegen- 3) Die Widerrufbarkeit eines per Internet- oder Telebanking erteilten über der ING als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden zugreifen (siehe Nummer 4 dieser Vereinbarungen) sowie Aufträge Sonderbedingungen. Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb erteilen (siehe Nummer 5 dieser Vereinbarungen). des Internet- und Telebanking erfolgen, es sei denn, die ING sieht eine Widerrufsmöglichkeit im Internet- oder Telebanking ausdrücklich vor. 3) Authentifizierungselemente sind • Wissenselemente, also etwas, das nur der Kunde weiß (z.B. die persön- 6. ING App als Standardverfahren für das liche Geheim­zahl [PIN – z.B. Internetbanking PIN oder mobile PIN] oder ein Passwort), Internetbanking • Besitzelemente, also etwas, das nur der Kunde besitzt (z.B. mobiles 1) Die ING und der Kunde vereinbaren die Nutzung der ING App als das Endgerät, das für die Nutzung der ING App durch den Kunden registriert Standardverfahren zur Authentifizierung und Autorisierung für das ist oder ein Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal Internet­banking. 14 2) Die ING stellt die ING App zur Installation auf hierzu geeigneten 2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Kunde ­mobilen Endgeräten (z.B. Smartphone, Tablet) zur Verfügung. Über die vor allem Folgendes zu beachten: Nutzung der ING App werden Besitz, Wissens- und/oder ­Seins­elemente a) Wissenselemente, wie z.B. PIN, sind geheim zu halten; sie dürfen (je nach persönlicher Einstellung) als Authentifi­zierungs­elemente zur insbe­sondere Authentifizierung im Rahmen des Zugangs zum Internet­banking und zur Autorisierung von Aufträgen im Internet­banking k­ ombiniert. • nicht mündlich (z.B. telefonisch oder persönlich) mitgeteilt werden, • nicht außerhalb des Internet- und Telebanking in Textform (z.B. per 3) Von der ING als Alternative zur ING App angebotene weitere Verfahren E-Mail, Messenger Dienst) weitergegeben werden, zur Authentifizierung und Autorisierung (z.B. TAN-Übermittlung mittels • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (z.B. Speicherung der PIN TAN-Generator) sind Sonderleistungen, für die gegebenenfalls Entgelte im Klartext im Computer oder mobilen Endgerät) werden und nach Maßgabe des Preis- und Leistungsverzeichnisses anfallen. • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. TAN- Generator, mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements 7. Auftragsbearbeitung (z.B. mobiles Endgerät mit ING App und Fingerabdrucksensor) dient. 1) Die Bearbeitung der per Internet- und Telebanking erteilten Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart im Preis- b) Besitzelemente, z.B. der TAN-Generator oder ein mobiles Endgerät, und Leistungsverzeichnis bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen sind vor Miss­brauch zu schützen, insbesondere des ordnungsgemäßen Arbeitsab­laufes. Geht der Auftrag nach dem im • sind der TAN-Generator oder das mobile Endgerät vor dem Preis- und Leistungsverzeichnis bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ­unbefugten Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren, ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile der ING, so gilt der Auftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zuge- Endgerät des Teilnehmers (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen gangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag. können, • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem 2) Die ING wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungs­ mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) befindlichen Anwen- bedingungen vorliegen: dungen für das Internetbanking (z.B. ING App) nicht nutzen können, • Der Kunde hat den Auftrag autorisiert. • ist die Anwendung für das Internetbanking (z.B. ING App) auf dem • Die Berechtigung des Kunden für die jeweilige Auftragsart (zum Bei- mobilen Endgerät des Kunden zu deaktivieren, bevor der Kunde den spiel Wertpapierorder) liegt vor. Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder • Das Internetbanking-Datenformat ist eingehalten. Entsorgung des Mobiltelefons), • Das für das Internetbanking vereinbarte Verfügungslimit ist nicht • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN, Einmalpass- ­überschritten. wort) nicht außerhalb des Internetbanking mündlich (z.B. per • Zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wert­ Telefon) oder in Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weiter- papieren oder zur Ausübung von Bezugsrechten, reicht das Guthaben, gegeben werden und ein für Wertpapier­geschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand • hat der Kunde von der ING einen Code zur Aktivierung des Besitz­ des Kunden aus. elements erhalten, muss er diesen vor dem unbefugten Zugriff • Die weiteren Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige anderer Personen sicher verwahren; ansonsten besteht die Gefahr, Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen liegen vor. dass andere Personen ihr Gerät als Besitzelement für das Internet- banking des Kunden aktivieren. Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die ING die per Internet- oder Telebanking erteilten Aufträge nach Maßgabe c) Seinselemente, wie z.B. der Fingerabdruck des Kunden, dürfen auf der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonder­ einem mobilen Endgerät des Kunden für das Internetbanking nur bedingungen (zum Beispiel Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf aus. dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Inter- 3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, netbanking genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespei- wird die ING den Internetbanking-Auftrag nicht ausführen. Sie wird chert, ist für das Internetbanking das von der Bank ausgegebene den Teilnehmer mittels Internetbanking eine Information zur Verfügung ­Wissenselement (z.B. mobile­PIN) zu nutzen und nicht das auf dem ­stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten mobilen Endgerät gespeicherte Seins­element (z.B. Fingerabdruck). ­nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. 3) Ungeachtet der Schutzpflichten nach den Absätzen 1 und 2 darf der Kunde seine Authentifizierungselemente gegenüber einem von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst 8. Information des Kunden über Internet- und sowie einem sonstigen Drittdienst verwenden (siehe Nummer 2 Absatz 1 Telebanking-Verfügungen Satz 3 und 4 dieser Vereinbarungen). Sonstige Drittdienste hat der Kunde mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auszuwählen. 1) Die ING unterrichtet den Kontoinhaber über die mittels Internet- und Telebanking getätigten Verfügungen in der für Kontoinformationen 4) Einer Aufforderung per elektronischer Nachricht (z.B. E-Mail), einen ­vereinbarten Art und Weise. damit übersandten Link zum (vermeintlichen) Internetbanking der ING anzuklicken und darüber persönliche Zugangsdaten einzugeben, darf 2) Der Kunde hat die ihm im Internetbanking mitgeteilten Umsatzinfor- nicht gefolgt werden. mationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. 5) Anfragen außerhalb der von der ING zur Verfügung gestellten origi­ nären Zugangs­wege zum Internet- und Telebanking, in denen nach 3) Der Kunde ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Zahlungsaufträgen ­vertraulichen Daten wie z.B. PIN und TAN gefragt wird, dürfen nicht oder Aufträgen sonstiger Art von der Ausführung des Auftrags durch beantwortet werden. Die Nutzung von ­Zahlungsauslösediensten und die ING unverzüg­lich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft Konto­informationsdiensten (gemäß § 1 Zahlungs­diensteaufsichtsgesetz) ausgeführte Aufträge hat der Kunde der ING unverzüglich anzuzeigen. bleibt hiervon unberührt. Dabei zu beachtende Fristen richten sich nach den für die jeweilige ­ uftragsart geltenden Sonder­bedingungen. A 6) Der Kunde hat vor seinem jeweiligen Zugang zum Internetbanking sicherzustellen, dass auf dem verwendeten System handelsübliche 9. Sorgfaltspflichten des Kunden Sicherheitsvorkehrungen (wie Anti-Viren-Programm und Firewall) instal- liert sind und diese ebenso wie die verwendete System- und Anwen- 9.1 Schutz der Authentifizierungselemente dungssoftware regelmäßig aktualisiert werden. 1) Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 3 Absatz 3 dieser Verein­ 9.2 Sicherheitshinweise der ING barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Der Kunde muss die Sicherheitshinweise zum Internetbanking auf Gefahr, dass das Internet- und Telebanking missbräuchlich verwendet der Internetseite der ING, insbesondere auch die Maßnahmen zum oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Num- Schutz der von ihm eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), mer 4 und 5 dieser Vereinbarungen). ­ eachten. b 15 9.3 Prüfung der Auftragsdaten mit von der ING im ­Internetbanking 11.3 Aufhebung der Sperre ­angezeigten Daten Die ING wird eine Sperre aufheben oder soweit möglich die betroffenen Die ING zeigt dem Kunden die von ihr von dem Kunden empfangenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Auftrags­daten (z.B. Betrag, IBAN des Zahlungsempfängers, Wertpapier- Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden kennnummer) an. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Bestätigung die unverzüglich. Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für den Auftrag vor- gesehenen Daten zu prüfen und im Falle von Unstimmigkeiten den 11.4 Zugangssperre für Zahlungsauslösedienste und ­Vorgang abzubrechen und die ING zu informieren. ­Kontoinformationsdienste Die ING kann Kontoinformationsdienstleistern oder Zahlungsauslöse- 9.4 Allgemeine Sorgfaltspflichten des Kunden dienstleistern den Zugang zu einem Zahlungskonto des Kunden ver­ Der Kunde hat die Verfahrensanleitungen, insbesondere die ihm wäh- weigern, wenn objektive und gebührend nachgewiesene Gründe im rend des Online-Kontakts angezeigte Benutzerführung, zu beachten und Zusammenhang mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen alle von ihm eingegebenen oder die von einer Anwendung ermittelten Zugang des Kontoinformationsdienstleisters oder des Zahlungsauslöse- und ausgelesenen Daten (z.B. Fotoüberweisung) auf Vollständigkeit und dienstleisters zum Zahlungskonto, einschließlich der nicht autorisierten Richtigkeit zu überprüfen. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zwei- oder betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen. felsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge und insbe- Die ING wird den Kunden über eine solche Zugangsverweigerung auf sondere nicht oder nicht richtig ausgefüllte Felder können Rückfragen dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt möglichst und Missverständnisse zur Folge haben, die zu Verzögerungen der Aus- vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs. führung führen können. Die ING überprüft nicht die formale und inhalt­ Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die ING hierdurch liche Richtigkeit der erteilten Aufträge. gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen würde. Sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen, hebt die ING die Zugangssperre auf. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich. 10. Anzeige und Unterrichtungspflichten 10.1 Sperranzeige 1) Stellt der Kunde 12. E-Mail-Adresse und Mobilnummer • den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizie- Zur Nutzung der digitalen Services der ING, einschließlich des Internet- rung (z.B. mobiles Endgerät oder TAN-Generator) oder bankings, ist es erforderlich, dass der Kunde der ING eine E-Mail-Adresse • die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte und eine Mobilnummer zur Verfügung stellt. Der Kunde stellt sicher, Nutzung eines Authentifizierungselements dass die im Internetbanking hinterlegte E-Mail Adresse und die Mobil- nummer immer auf dem aktuellen Stand sind. Änderungen sind vom fest, muss der Kunde die ING hierüber unverzüglich unterrichten (Sperr- ­Kunden unverzüglich im Internetbanking vorzunehmen. anzeige). Der Kunde kann eine solche Sperranzeige jederzeit über die hierfür angebotenen Kommunikationskanäle abgeben. 13. Nutzung der Post-Box 2) Der Kunde hat jeden Diebstahl oder Missbrauch eines Authentifizie- 13.1 Inhalt rungselements unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. In der Post-Box werden dem Kunden persönliche Dokumente und Infor­ mationen zum Konto/Depot im Rahmen bestehender sowie bei der 3) Hat der Kunde den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrüge­ Anbahnung zukünftiger Geschäftsbeziehungen online zur Verfügung rischen Verwendung eines seiner Authentifizierungselemente, muss er gestellt. Das heißt, der Kunde kann sich die Unterlagen online ansehen, ebenfalls eine Sperr­anzeige abgeben. herunterladen, ausdrucken und archivieren. Die Dokumentenauswahl kann von der ING jederzeit erweitert oder verringert werden. Die ING 10.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder ­fehlerhaft ausgeführte wird den Kunden hierüber informieren. Aufträge­ Der Kunde hat die ING unverzüglich nach Feststellung eines nicht 13.2 Umfang ­autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unter- Die Post-Box wird mit dem Abschluss des ersten Kontovertrags/Depot- richten. vertrags eingerichtet. Nach Einrichtung dient die Post-Box produktunab- hängig für die gesamte Geschäftsverbindung als primärer Kommunika­ 11. Nutzungssperre tionsweg der ING an den Kunden. Dies betrifft Dokumente und Informa- tionen zu bestehenden und zukünftigen Konten/Depots einschließlich 11.1 Sperre auf Veranlassung des Kunden der Informationen, die im Zusammenhang mit der Anbahnung und dem Die ING sperrt auf Veranlassung des Kunden, insbesondere im Fall der Abschluss neuer Verträge erteilt werden. Sperranzeige nach Nummer 10 Absatz 1 dieser Vereinbarungen, • den Internet- und/oder Telebanking-Zugang für den Kunden oder 13.3 Benachrichtigung • sein Authentifizierungselement zur Nutzung des Internet- und Die ING informiert den Kunden über die Einstellung von Dokumenten per ­Telebanking. E-Mail. Die Benachrichtigung erfolgt zeitnah, in der Regel am Tag der Einstellung. Eine Benachrichtigung bezieht sich auf sämtliche seit der 11.2 Sperre auf Veranlassung der ING letzten Benachrichtigung eingestellten Dokumente. 1) Die ING darf den Zugang zum Internet- und Telebanking für einen Kunden sperren, wenn 13.4 Verzicht auf papierhafte Postzustellung • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authenti- Mit der Einrichtung der Post-Box verzichtet die ING auf den postalischen fizierungselemente dies rechtfertigen oder Versand der eingestellten Dokumente, soweit nicht aufgrund gesetz­ • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen licher oder regulatorischer Vorgaben in den produktspezifischen Bedin- ­Verwendung eines Authentifizierungselementes besteht oder gungen oder Vereinbarungen etwas Abweichendes geregelt ist. Dies gilt • sie berechtigt ist, diese Internet- und Telebanking-Vereinbarungen auch für termin- und fristgebundene Nachrichten. Die ING ist weiter oder die Geschäfts­verbindung aus wichtigem Grund zu kündigen. berechtigt, die hinterlegten Dokumente postalisch oder auf andere Weise dem Kunden zuzusenden, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich 2) Die ING darf den Zugang zum Internet- und Telebanking für einen machen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des vorübergehenden Kunden sperren, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrü- Ausfalls der Post-Box) zweckmäßig ist. gerischen Verwendung der Authentifizierungselemente besteht, insbe- sondere dann, wenn 13.5 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die Post-Box unverzüglich nach Erhalt einer • 3-mal hintereinander die PIN oder ein anderes Wissenselement falsch E-Mail mit der Benachrichtigung über die Einstellung von Dokumenten eingegeben wurde oder zu prüfen und die dort eingestellten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. • 3-mal hintereinander eine falsche TAN oder ein anderes Authentifizie- Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde die Post-Box regelmäßig – rungselement eingegeben wurde. mindestens einmal monatlich – auf neu hinterlegte Dokumente zu prüfen. Er kontrolliert die in der Post-Box hinterlegten Dokumente auf Richtig- 3) Die ING wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen keit und Vollständigkeit. Beanstandungen sind der ING unverzüglich, Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre spätestens jedoch 6 Wochen nach Zugang und aus Beweisgründen in auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen Textform mitzuteilen. darf unterbleiben, soweit die ING hierdurch gegen gesetzliche Pflichten ­verstoßen würde. 16 13.6 Unveränderbarkeit der Dokumente/Haftung 14.2.2 Haftung ab der Sperranzeige Die ING garantiert die Unveränderbarkeit der Dokumente in der Post- Sobald die ING eine Sperranzeige eines Kunden erhalten hat, übernimmt Box, sofern die Dokumente innerhalb der Post-Box gespeichert oder sie alle danach durch nicht autorisierte Internet-/Telebanking-Verfü­ ­aufbewahrt werden. Werden Dokumente außerhalb der Post-Box gungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde in betrü- gespeichert, aufbewahrt oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, gerischer Absicht gehandelt hat. übernimmt die ING hierfür keine Haftung. 14.2.3 Haftungsausschluss 13.7 Historie 1) Für Störungen des elektronischen Vertriebswegs, insbesondere für In der Post-Box werden Dokumente 10 Jahre zur Verfügung gestellt. Der die nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Kunde wird im Internetbanking über den Zeitpunkt der automatischen Zugang zu einem Konto beziehungsweise Depot des Kunden über das Löschung der Dokumente aus der Post-Box in Kenntnis gesetzt. Nach Internet- und Telebanking vorüber­gehend nicht möglich ist, haftet die Ablauf dieser Fristen erhält der Kunde keine gesonderte Nachricht. Mit ING nur bei grobem Verschulden. Löschung werden die Dokumente aus der Post-Box entfernt und im Rah- men der Archivierungsfristen nur noch auf Anforderung zur Verfügung 2) Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch gestellt. begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorher­ sehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung 14. Haftung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. 14.1 Haftung der ING bei Ausführung eines nicht autorisierten ­Auftrags und eines nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten ­Auftrags 15. Änderungen und Ergänzungen der Verein­ Die Haftung der ING bei einem nicht autorisierten Internet-/Telebanking- barungen über die ­Teilnahme am Internet­ Auftrag und einem nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Inter- banking inklusive Post-Box und Telebanking net-/Telebanking-Auftrag richtet sich nach den für die jeweilige Auftrags- art vereinbarten Sonder­bedingungen (z.B. Bedingungen für das Wert­ 15.1 Änderungsangebot papiergeschäft). Änderungen dieser Vereinbarungen über die Teilnahme am Internet- banking inklusive Post-Box und Telebanking bietet die ING dem Kunden 14.2 Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung seiner spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres ­Authentifizierungselemente ­Wirksamwerdens in Textform oder auf elektronischem Weg (z.B. Post- 14.2.1 Haftung des Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge Box) an. vor der Sperranzeige 1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige 15.2 Annahme durch den Kunden auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst Die von der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn abhandengekommenen Authentifizierungselements oder auf der sons- der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend tigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, geregelten Zustimmungsfiktion. haftet der Kunde für den hierdurch entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Regelungen (§ 675v Absatz 1 BGB) bis zu einem Betrag von 15.3 Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Kunden ein Verschulden Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- trifft. Die ING verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Kunden nach angebots (Zustimmungsfiktion), wenn diesen gesetzlichen Bestimmungen. a) das Änderungsangebot der ING erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage 2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvor- wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Vereinbarungen gängen und hat der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt oder – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar seine Sorgfalts- und Anzeigepflichten nach diesen Vereinbarungen vor- ­geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr sätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kunde abweichend von der Rechtslage entspricht oder Absatz 1 den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang, – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein sofern nicht die Voraussetzungen des Absatzes 4 vorliegen. Grobe Fahr- Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet lässigkeit des Kunden kann insbesondere vorliegen, wenn er werden darf oder • Nummer 9.1 Absatz 2 – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die ING zuständi- • Nummer 9.3 oder gen nationalen oder internationalen Behörde (z.B. der Bundesanstalt • Nummer 10.1 Absatz 1 für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentral- dieser Vereinbarungen verletzt hat. bank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der ING in Einklang zu bringen ist, 3) Abweichend von Absatz 2 ist der Kunde nicht zum Schadensersatz und verpflichtet, wenn die ING vom Kunden eine starke Kundenauthentifizie- b) der Kunde das Änderungsangebot der ING nicht vor dem vorgeschla- rung nach § 1 Absatz 24 ZAG nicht verlangt hat. Eine starke Kundenau- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ­abgelehnt thentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei vonein- hat. ander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Inhärenz (siehe Nummer 3 Absatz 3 dieser Verein­ Die ING wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines barungen). Schweigens hinweisen. 4) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den das 15.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion Verfügungs­limit gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf das Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung vereinbarte Verfügungslimit. • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten dieser Vereinbarung und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder 5) Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 2 verpflich- • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- tet, wenn er die Sperranzeige nach Nummer 10 Abs. 1 dieser Verein­ gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers barungen nicht abgeben konnte, weil die ING nicht die Möglichkeit zur gerichtet sind, oder Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte. • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleich- kommen, oder 6) Die Absätze 1 und 3 bis 5 finden keine Anwendung, wenn der Kunde • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung in betrügerischer Absicht gehandelt hat. und Gegenleistung erheblich zugunsten der ING verschieben würden. 7) Bei Nutzung des Internetbanking übernimmt die ING zugunsten des In diesen Fällen wird die ING die Zustimmung des Kunden zu den Ände- Kunden den vollen Schaden aus nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, rungen auf andere Weise einholen. der durch grob fahrlässiges Handeln entstanden ist, wenn der Kunde • nicht autorisierte Zahlungsvorgänge unverzüglich angezeigt hat und 15.5 Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion • wegen der missbräuchlichen Verwendung seiner Authentifizierungs­ Macht die ING von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde elemente Straf­anzeige gestellt hat und dies der ING nachweist. diese Vereinbarungen über die Teilnahme am Internetbanking inklusive Post-Box und Telebanking vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des 17 ­Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. 3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Auf dieses Kündigungsrecht wird die ING den Kunden in ihrem Ände- rungsangebot besonders hinweisen. Karteninhaber 1) Bei Nutzung der Karte ist entweder • ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Bedingungen für die VISA Card Karten­daten übertragen hat, oder • an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben. [Debitkarte] in Verbindung mit Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe dem Girokonto der PIN abgesehen werden: • Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen. I. Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen • Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Karte mit Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der Bank fest­gelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen. 1. Verwendungsmöglichkeiten 1.1 Zu Zahlungsverkehrszwecken Beim kontaktlosen Bezahlen ist die Karte mit VISA paywave oder Debit- Die von der ING ausgegebene VISA Card ist eine Debitkarte (im Folgenden karte ­kontaktlos an ein Karten­lesegerät zu halten. Für Kleinbeträge ist „Karte“ genannt). Der Karteninhaber kann die Karte im Inland und als die Eingabe einer PIN oder das Unterschreiben eines Belegs nicht erfor- weitere Dienst­leistung auch im Ausland im Rahmen des VISA Verbands derlich. Es gelten die Betrags- und Nutzungsgrenzen gemäß Preis- und einsetzen Leistungsverzeichnis. • zum Bezahlen bei VISA Vertragsunternehmen vor Ort an automati- Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karten­ sierten Kassen oder online und inhabers, indem er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authen- • darüber hinaus als weitere Dienstleistung zur Bargeldauszahlung an tifizierungselemente einsetzt. Authentifizierungselemente sind Geld­automaten sowie an Kassen von Banken, die dem VISA Verband angeschlossen sind (Bargeldservice). • Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel PIN), Die Bargeldauszahlung an Geldautomaten ist ab der im Preis- und • Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel Leistungs­verzeichnis ausgewiesenen Betragshöhe möglich (Mindest­ mobiles Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal ver- abhebebetrag). Liegt der auf dem Konto verfügbare Geldbetrag unter wendbaren Trans­aktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder dem Mindestabhebebetrag, kann der Kunde auch geringere Beträge • Seinselemente (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Finger- abheben. abdruck) Die VISA Vertragsunternehmen (im folgenden „Vertragsunternehmen“) 2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung sowie die Banken und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldser- (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsvorgangs. Soweit dafür vice sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der Karte zu zusätzlich die Unterschrift, eine PIN oder ein sonstiges Authentifizierungs- sehen sind. element gefordert wird, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Autorisierung ist auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles End­ zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die ING die für gerät) ausgegeben werden. Diese Sonderbedingungen gelten für beide die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. anderes geregelt. Für die digitale Karte gelten ergänzend die gesondert mit der Bank vereinbarten Nutzungs­bedingungen für die digitale Karte. 4. Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags Die Karte darf nicht zu solchen Zwecken eingesetzt werden, die nach Die ING ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rah- den geltenden Gesetzen und Vorschriften rechtswidrig sind. Das Verbot men der finanziellen Nutzungsgrenze (siehe Nummer I.7) verfügbaren des rechtswidrigen Einsatzes der Karte umfasst auch den Erwerb von Geldbetrag zu sperren, wenn Waren oder Dienstleistungen. • der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und 1.2 Als Speichermedium für Zusatzanwendungen • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld­ Verfügt die an den Karteninhaber ausgegebene Karte über einen Chip, betrags zugestimmt hat. so kann sie auch als Speichermedium für Zusatzanwendungen • der ING nach Maßgabe des mit der ING abgeschlossenen Vertrags Den gesperrten Geldbetrag gibt die ING unbeschadet sonstiger gesetz­ (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der • eines Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit diesem abge- genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag schlossenen Vertrags (unternehmensgenerierte Zusatzanwendung) zugegangen ist. verwendet werden. 5. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die ING 2. Persönliche Geheimzahl (PIN) Die ING ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn Für die Nutzung von automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen • sich der Karteninhaber nicht gemäß Ziffer 3 mit seiner PIN oder und von Geldautomaten wird dem Kunden für seine Karte eine auf seinen seinem sonstigen Authentifizierungselement legitimiert hat, Wunsch hin persönliche Geheimzahl (im folgenden „PIN“) zur Verfügung • der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der Karte oder gestellt, die er sich im Internet­banking oder in der App nach seinen die finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder Wünschen selbst anlegt (Wunsch-PIN). • die Karte gesperrt ist. Die Karte kann bei Vertragsunternehmen sowie an automatisierten Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte ­Kassen und an Geldautomaten, an denen im Zusammenhang mit der eingesetzt wird, oder beim Online-Einsatz auf dem vereinbarten Weg Verwendung der Karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr unterrichtet. eingesetzt werden, wenn die PIN 3-mal hintereinander falsch eingegeben wurde. 6. Verrechnung der Verfügungen – Unterrichtung – Der Karteninhaber sollte in diesem Fall die PIN im Internetbanking Ausführungsfrist ­entsperren oder sich mit der ING in Verbindung setzen. 1) Die ING wird auf Rechnung des Karteninhabers, bei Verfügungen mit Zusatzkarten auch auf Rechnung des jeweiligen Zusatzkarteninhabers, alle unter Verwendung der Karte begründeten Forderungen erfüllen. Der Karteninhaber bzw. der Zusatzkarteninhaber kann Zahlungsvorgänge, die unter Verwendung der Karte erteilt wurden, nicht widerrufen, da die 18 ING gegenüber dem Vertragsunternehmen, den Bargeld auszahlenden 8. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Banken und Betreibern von dem VISA Verband angeschlossenen Geld- automaten verpflichtet ist, die Beträge, über die unter Verwendung Karteninhabers der Karte verfügt worden ist, an diese zu vergüten. Der Karteninhaber – 8.1 Unterschrift und Nutzung durch den Karteninhaber bei Verfügungen mit einer Zusatzkarte auch der jeweilige Zusatz­ Der Karteninhaber hat seine Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem karteninhaber – ist seinerseits dazu verpflichtet, der ING diese Aufwen- Unterschriftsfeld zu unterschreiben. Sie darf nur von ihm benutzt werden. dungen zu erstatten. Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Ver- wendung der Karte geschlossen wurden, darf der Karteninhaber nicht 8.2 Sorgfältige Aufbewahrung der Karte durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form eines vom Die Karte muss sorgfältig aufbewahrt werden, so dass sie auf keinen Fall ­Vertragsunternehmen unterzeichneten VISA Gutschriftsbelegs entge- in die Hände Dritter gelangen kann, um zu verhindern, dass sie abhan- gennehmen. Bei der Rücksendung von Waren darf die Rückerstattung den kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere ebenfalls nur durch einen VISA Gutschrifts­beleg erfolgen. Wenn in den nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Denn jede 2 aufeinanderfolgenden Girokonto Auszügen keine Gutschrift erfolgt ist, Person, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr miss- muss der Karteninhaber der ING eine Kopie des Gutschriftsbelegs vor­ bräuchliche Verfügungen zu tätigen. legen. Für Leistungen der Vertragsunternehmen und der am VISA System angeschlossenen Banken oder aus anderen von der ING vermittelten 8.3 Geheimhaltung der PIN und angebotenen Dienstleistungsprogrammen haftet die ING nicht, ins- Der Karteninhaber hat Sorge dafür zu tragen, dass keine andere Person besondere nicht für Mängel der erworbenen Waren oder Dienstleistun- Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Insbesondere gen oder Leistungs­störungen im Vertragsverhältnis des Karteninhabers dürfen beide Dritten nicht mitgeteilt und auch nicht auf der Karte ver- zum Vertrags­unternehmen. merkt, bei einer digitalen Karte nicht im mobilen Endgerät oder in einem anderen Kommunikationsgerät gespeichert oder in anderer Weise Solche Beanstandungen muss der Karteninhaber mit dem Vertragsun- zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Jede Person, die die PIN ternehmen unmittelbar regeln; sie berühren nicht seine Verpflichtung zu kennt und in den Besitz der Karte kommt bzw. die Kartennummer und den Erstattungszahlungen an die ING. Die ING haftet auch nicht, wenn ein persona­li­siertes Sicherheitsmerkmal kennt, hat die Möglichkeit, miss- ein Vertragsunternehmen, gleich aus welchen Gründen, die Karte nicht bräuchliche Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzu- akzeptiert. Die ING übernimmt keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung heben oder Transaktionen im Rahmen des „VISA Secure“-Verfahrens im der Funktions­fähigkeit von Geldautomaten. Internet zu veranlassen). Sofern der Karten­inhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das mobile Endgerät oder ein anderes Kommu- 2) Die Kartenumsätze werden am Tag des Eingangs bei der ING auf dem nikationsgerät durch ein vom Karteninhaber wählbares Legitimations- Girokonto gebucht. Der Girokonto Kunde muss den monatlichen Konto- medium abgesichert werden kann, so darf der Karteninhaber zur Absi- auszug auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Einwendungen cherung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die für die Nutzung bzw. Reklamationen gegen Buchungen müssen innerhalb von sechs der Debitkarte erforderlich ist. Wochen ab Zugang des Konto­auszugs der ING in Textform mitgeteilt werden. Es genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. 8.4 Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um diese Folge wird die ING bei Erteilung des Kontoauszugs besonders seine mit der Bank vereinbarten Authentifizierungselemente für Online- ­hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung von Bezahlvorgänge (siehe Nummer 3 letzter Unterabsatz dieser Bedingun- Buchungen verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Girokonto gen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt dass die Authentifizierungselemente für Online-Bezahlvorgänge miss- wurde. bräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. 3) Die ING unterrichtet den Karteninhaber gemäß Ziffer 18 der Bedin- gungen zum Girokonto und zu eingeräumten/geduldeten Kontoüber­ Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente für Online- ziehungen. Bezahlvorgänge hat der Karteninhaber vor allem Folgendes zu beachten: a) Wissenselemente, wie z.B. das Online-Passwort, sind geheim zu 4) Die Zahlungsvorgänge werden regelmäßig vom Zahlungsempfänger ­halten; sie dürfen insbesondere (Vertragshändler oder Bank im Fall des Bargeldservice) ausgelöst. Nach • nicht mündlich (zum Beispiel telefonisch oder persönlich) mitgeteilt Zugang des Zahlungsauftrags bei der ING ist diese verpflichtet sicher­ werden, zustellen, dass der K ­ artenzahlungsbetrag innerhalb der im Preis- und • nicht außerhalb von Online-Bezahlvorgängen in Textform (z.B. per Leistungsverzeichnis angegebenen Fristen beim Zahlungsdienstleister E-Mail oder Messenger-Dienst) weitergegeben werden, des Zahlungsempfängers eingeht. • nicht ungesichert elektronisch gespeichert (zum Beispiel Speiche- rung des Online-Passworts im Klartext im mobilen Endgerät) 7. Nutzungsgrenzen und Verfügungsrahmen werden und • nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit 7.1 Finanzielle Nutzungsgrenze einem Gerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (zum Bei- Der Karteninhaber darf die Karte nur im Rahmen des Kontoguthabens spiel mobiles Endgerät) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. oder einer vorher für das Girokonto eingeräumten Kontoüberziehung mobiles Endgerät mit Anwendung für Kartenzahlung und Finger­ [Dispokredit] nutzen. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungs- abdrucksensor) dient. grenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte b) Besitzelemente, wie zum Beispiel ein mobiles Endgerät, sind vor entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto führt zu ­Missbrauch zu schützen, insbesondere einer geduldeten Kontoüberziehung. • ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile 7.2 Verfügungsrahmen (Kartenlimit) Endgerät des Karteninhabers (zum Beispiel Mobiltelefon) nicht Für die Karte gilt außerdem ein Verfügungsrahmen in Form von Karten­ zugreifen können, limits (Wochen- und Tageslimit). Verfügungen mit der Karte sind nur • ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem im Rahmen des Wochenlimits möglich. Für Bargeldauszahlungen an mobilen Endgerät (z.B. Mobiltelefon) befindliche Anwendung für Geldautomaten muss auch das Tageslimit eingehalten werden. Wochen- Karten­zahlungen (zum Beispiel Karten-App, Authentifizierungs-App) und Tageslimit ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. nicht nutzen können, Verfügungen, mit denen ein Kartenlimit überschritten würde, werden • ist die Anwendung für Online-Bezahlvorgänge (zum Beispiel Karten- abgewiesen, unabhängig vom aktuellen Kontostand und einer etwa App, Authentifizierungs-App) auf dem mobilen Endgerät des auf dem Girokonto eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit]. Der ­Teil­nehmers zu deaktivieren, bevor der Teilnehmer den Besitz an Karteninhaber kann Kartenlimits ändern, z.B. in seinem Internetbanking. diesem mobilen Endgerät aufgibt (z.B. durch Verkauf oder Ein Kontobevollmächtigter, der eine Karte erhalten hat, kann für diese ­Entsorgung des Mobiltelefons) und Karte nur eine Herabsetzung des Kartenlimits vereinbaren. • dürfen die Nachweise des Besitzelements (z.B. TAN) nicht außerhalb der Online-Bezahlvorgänge mündlich (z.B. per Telefon) oder in ­Textform (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden. c) Seinselemente, wie z.B. Fingerabdruck des Karteninhabers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers für Online-Bezahl­ vorgänge nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, 19 wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Perso- 10. Entgelte nen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für die 1) Die vom Karteninhaber gegenüber der ING geschuldeten Entgelte Online-Bezahlvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer Personen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. gespeichert, ist für Online-Bezahlvorgänge das von der Bank ausge- gebene Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen und nicht 2) Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement. 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange- boten. Hat der Karten­inhaber mit der ING im Rahmen der Geschäfts­ 8.5 Kontrollpflichten bei Online-Bezahlvorgängen beziehung einen elektro­nischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den Karteninhaber Angaben zum das Internetbanking), können die Änderungen auch auf diesem Weg Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens angeboten werden. Die von der ING angebotenen Änderungen werden und der Verfü­gungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten vom nur wirksam, wenn der Karteninhaber diese annimmt. Eine Vereinba- Karteninhaber auf Richtigkeit zu prüfen. rung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleis- tung hinausgehende Zahlung des Karteninhabers gerichtet ist, kann 8.6 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karteninhabers die ING mit dem Karteninhaber nur ausdrücklich treffen. 6.1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, des mobilen Endgeräts mit digitaler Karte, die missbräuchliche Verwendung Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdienste­rahmenvertrag oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte, PIN oder für (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungselemente fest, so Geschäftsbedingungen. ist die ING unverzüglich zu unterrichten, um die Karte sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen eine Sperranzeige abgegeben werden 3) Kosten Dritter, die auf Veranlassung des Karteninhabers für die kann, werden dem Karten­inhaber gesondert mitgeteilt. Der Karten­inhaber Abwicklung des Vertragsverhältnisses entstehen und die nicht dem Ein- hat jeden Diebstahl oder Miss­brauch auch unverzüglich bei der Polizei fluss der ING unter­liegen, kann die ING ersetzt verlangen und sie dem anzuzeigen. Girokonto des Karten­inhabers belasten. 6.2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche 11. Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadens­ Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte, PIN oder für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungsele- ersatzansprüche des Karteninhabers mente vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperr­anzeige abge- 11.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung ben. Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich ver- Im Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der wendeten oder sonst nicht autorisierten Karte berechnet die ING dem • Bargeldauszahlung oder Karten­inhaber das im Preis- und Leistungsverzeichnis der ING ausgewie- • Verwendung der Karte zum Bezahlen bei einem Vertragsunternehmen sene Entgelt, das allenfalls die ausschließlich und unmittelbar mit dem hat die ING gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung Ersatz verbundenen Kosten abdeckt. Satz 1 gilt nicht, wenn die ING die ihrer Aufwendungen. Die ING ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Umstände, die zur Ausgabe der Ersatzkarte geführt haben, zu vertreten Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Girokonto belastet, hat oder diese ihr zuzurechnen sind. bringt die ING dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Diese Verpflichtung 6.3) Befindet sich auf der Karte ein TAN-Generator oder eine Signatur- ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leis- funktion für das Internetbanking, so hat die Sperre der Karte auch eine tungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING Sperrung des Internetbanking Zugangs zur Folge. angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung nicht autorisiert ist, oder die ING auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer 6.4) Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatz- betrügerisches Verhalten des Karteninhabers vorliegt, schriftlich mitge- anwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat, und ist nur dann teilt, hat die ING ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatz- anwendung kommt nur gegenüber der ING in Betracht und richtet sich 11.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter nach dem mit der ING abgeschlossenen Vertrag. Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung 2.1) Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer 6.5) Der Karteninhaber hat die ING unverzüglich nach Feststellung einer autorisierten Kartenverfügung in Form der nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten. • Bargeldauszahlung oder • der Verwendung der Karte zum Bezahlen bei einem Vertragsunter- 6.6) Sollten sich abhandengekommene Karten wieder einfinden, so ist nehmen dies der ING unverzüglich mitzuteilen. Der Karteninhaber darf eine als kann der Karteninhaber von der ING die unverzügliche und ungekürzte abhanden­gekommen gemeldete und wieder aufgefundene Karte nicht Erstattung des Verfügungsbetrags insoweit verlangenverlangen, als die mehr verwenden. Kartenverfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Girokonto belastet, bringt die ING dieses wieder auf den Stand, auf 6.7) Die ING ist ermächtigt, die Nummer einer abhandengekommenen, dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung verloren gemeldeten oder durch Kündigung ungültig gewordenen Karte befunden hätte. den Vertrags­unternehmen in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekannt zu geben. 2.2) Der Karteninhaber kann über den Absatz 2.1 hinaus von der ING die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im 8.7 Kontrollpflichten beim „VISA Secure“-Verfahren Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung Sollten mit der Zurverfügungstellung des Personalisierten Sicherheits- der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem merkmals für das „VISA Secure“-Verfahren an den Karteninhaber Anga- Girokonto belastet wurden. ben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunter- nehmens und der Verfügungs­betrag) mitgeteilt werden, sind diese 2.3) Geht der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- Daten vom Karteninhaber auf Richtig­keit zu prüfen. empfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 6 Absatz 4 ein (Verspätung), kann der Zahlungsempfänger von seinem 9. Fremdwährungsumrechnung Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser die Gutschrift des Zahlungs- betrages auf dem Konto des Zahlungs­empfängers so vornimmt, als Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro sei die Kartenzahlung ordnungsgemäß ausgeführt worden. lauten, wird das Girokonto des Karteninhabers gleichwohl in Euro belas- tet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt 2.4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Änderung des in der ­ausgeführt, wird die ING die Kartenverfügung auf Verlangen des Karten- Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmit- inhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten. telbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam. 20 11.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers aufgrund einer dung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden nicht autorisierten oder einer nicht erfolgten oder fehlerhaften können, oder ­Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung • von der ING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt Im Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Fall einer nicht wurden. erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten Kartenver­fügung kann der Karteninhaber von der ING einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 11 Absatz 1 und 2 erfasst ist, ersetzt ver- 12. Haftung des Karteninhabers für nicht langen. Dies gilt nicht, wenn die ING die Pflichtverletzung nicht zu ver­ autorisierte ­Kartenverfügungen treten hat. Die ING hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischenge- 12.1 Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige schalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es 1.1) Verliert der Karteninhaber seine Karte, PIN oder ein personalisiertes sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Sicher­heitsmerkmal, werden sie ihm gestohlen, kommen sie ihm sonst Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Erfolgt der Einsatz abhanden oder werden die Karte oder die für Online-Bezahlvorgänge der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen vereinbarte Authentifizierungselemente sonst missbräuchlich verwendet Wirtschaftsraums1 beschränkt sich die Haftung der ING für das Verschul- und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in den einer an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle Form der auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. • Bargeldauszahlung oder Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung • Verwendung der Karte zum Bezahlen bei einem Vertragsunternehmen, des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des so haftet der Karteninhaber für dadurch bis zum Zeitpunkt der Sperr­ Mitverschuldens, in welchem Umfang ING und Karteninhaber den Schaden anzeige entstandene Schäden nur, wenn er die nicht autorisierte Karten- zu tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500 Euro verfügung in betrügerischer Absicht ermöglicht oder vorsätzlich oder je Kartenverfügung begrenzt. grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen v­ erletzt hat. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht • für nicht autorisierte Kartenverfügungen, 1.2) Der Karteninhaber haftet nicht nach Absatz 1, wenn • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ING, • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das • für Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, und Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung • für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der der Karte oder des mobilen Endgeräts mit der digitalen Karte oder ­Karteninhaber Verbraucher ist. die für Online-Bezahlvorgänge vereinbarte Authentifizierungselemente vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder 11.4 Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen nach Nummer 11 • der Verlust der Karte durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Absatz 1 bis 3 Zweignieder­lassung der ING oder eine sonstige Stelle, an die Tätig- Ansprüche gegen die ING nach Nummer 11 Absatz 1 bis 3 sind ausge- keiten der ING ausgelagert wurden, verursacht worden ist. schlossen, wenn der Karteninhaber die ING nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unter- 1.3) Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands richtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder und des Europäischen Wirtschaftsraums1, trägt der Kontoinhaber den fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist aufgrund nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehenden Schaden beginnt nur, wenn die ING den Karteninhaber über die aus der Karten- nach Absatz 1.1, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedin- verfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für gungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die ING durch Umsatzinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens ­beigetragen, Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist haftet sie für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungs­ ­vertretenden Mitverschuldens. ansprüche nach Nummer 11 Absatz 3 kann der Karteninhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschul- 1.4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen den an der Einhaltung dieser Frist ­verhindert war. und hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob 11.5 Erstattungsanspruch bei autorisierter Kartenverfügung ohne fahrlässig verletzt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen genaue Betragsangabe und Frist für die Geltendmachung des Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers Anspruchs kann insbesondere dann vorliegen, wenn 5.1) Der Karteninhaber kann von der ING die unverzügliche und unge- • er den Verlust oder den Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche kürzte Erstattung des Verfügungsbetrags verlangen, wenn er eine Kar- Verfügung der ING schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, tenverfügung bei einem Vertragsunternehmen in der Weise autorisiert nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat, hat, dass • die PIN oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Bezahlvor- • bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und gänge (z.B. Online-Passwort) auf der Karte vermerkt oder zusammen • der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber mit der Karte verwahrt war, entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, dem Inhalt des • er die PIN der digitalen Karte im mobilen Endgerät oder in einem Kartenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte anderen Endgerät gespeichert hat, erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammen- • die PIN oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Bezahlvor- hängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte gänge (z.B. Online-Passwort) einer anderen Person mitgeteilt und der ­Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. Missbrauch dadurch verursacht wurde. Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der ING die Sachumstände 1.5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der darzulegen, aus denen er seinen Erstattungsanspruch herleitet. Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen. 5.2) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht inner- halb von 8 Wochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes 1.6) Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den auf dem Girokonto gegenüber der ING geltend gemacht wird. Absätzen 1, 3 und 4 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperr­ anzeige nicht abgeben konnte, weil die ING nicht die Möglichkeit zur 11.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss ­Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte. Ansprüche des Karteninhabers gegen die ING nach Nummer 11.1 bis 11.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden 1.7) Abweichend von den Absätzen (1.1), (1.3) und (1.4) ist der Karten­ Umstände inhaber nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank vom • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, ­Karteninhaber eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 auf das die ING keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- Absatz 24 Zahlungsdienste­aufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt hat oder der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert hat, obwohl die Bank zur starken Kundenauthentifizierung 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, nach § 55 ZAG verpflichtet war. Eine starke Kunden­authentifizierung Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, erfordert die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Elemen- Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, ten aus den Kategorien Wissen (etwas, das der Karteninhaber weiß, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, zum Beispiel PIN oder Online-Passwort), Besitz (etwas, das der Karten­ ­Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 21 inhaber besitzt, zum Beispiel VISA Card oder mobiles Endgerät) oder Das Recht der ING zur fristlosen Kündigung des Teils des Girokonto Sein (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel „Fingerabdruck“). ­Vertrags, der die Nutzung der Karte betrifft, richtet sich nach Ziffer 19 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.8) Die Absätze (1.2), (1.5) bis (1.7) finden keine Anwendung, wenn der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat. 17. Folgen der Kündigung 12.2 Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt Sobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Ver- werden. Die Karte ist unverzüglich und unaufgefordert an die ING zurück- wendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte, PIN zugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen. Auf der Karte befind­ oder für Online-Bezahlvorgänge vereinbarte Authentifizierungselemente liche unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen hat der Kartenin­ gegenüber der ING angezeigt wurde, übernimmt die ING alle danach haber bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung auf die Karte durch Verfügungen in Form der aufgebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur • Bargeldauszahlung oder weiteren Nutzung einer bank-generierten Zusatz­anwendung richtet sich • Verwendung der Karte zum Bezahlen bei einem Vertragsunternehmen nach den für jene Zusatzanwendung geltenden Regeln. entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kontoinhaber auch die nach der Sperranzeige entste- 18. Einziehung und Sperre der Karte henden Schäden. 1) Die ING darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z.B. an Geld­ auto­maten) veranlassen, wenn 13. Zusatzkarte • sie berechtigt ist, den Girokonto Vertrag aus wichtigem Grund zu Zusammen mit dem Karteninhaber einer (Haupt-)Karte (Hauptkarten­ ­kündigen, inhaber) können weitere Antragsteller je eine Zusatzkarte beantragen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies die über das Girokonto des Hauptkarteninhabers abgerechnet wird. Für rechtfertigen, die Zusatzkarte(n) wird mit dem/den Antragsteller(n) und dem Haupt- • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung karteninhaber ein einheitlicher Vertrag mit allen in diesen Bedingungen der Karte besteht. enthaltenen Regelungen geschlossen, die dann auch für den/die Inha- ber der Zusatzkarte(n) (Zusatzkarteninhaber) gelten. Der Hauptkarten­ Die ING wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen inhaber erstattet der ING alle Aufwendungen, die ihr durch die Verwen- Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre dung der Zusatzkarte(n) entstehen. Er schuldet diese Beträge zusam- über die Sperre unterrichten. Die ING wird die Karte entsperren oder men mit dem/den Inhaber(n) der Zusatzkarte(n) als Gesamtschuldner. diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre Der jeweils geschuldete Betrag sowohl für Haupt- als auch Zusatz­ nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karten­ karte(n) wird über das Girokonto des Hauptkarteninhabers abgerechnet. inhaber unverzüglich. Mit Antragstellung erteilt der Antragsteller der Zusatzkarte dem Haupt- karteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betreffenden 2) Befindet sich auf der Karte für das Internetbanking ein TAN-Generator ­Erklärungen mit Wirkung auch für ihn entgegenzunehmen. Jeder Inha- oder eine Signaturfunktion, so hat die Sperre der Karte auch eine ber einer Zusatzkarte kann für sich allein das Vertragsverhältnis über ­Sperrung des Internetbanking Zugangs zur Folge. die Zusatzkarte jederzeit dadurch beenden, dass er seine Zusatz­karte(n) an die ING zurückgibt. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses über 3) Hat der Karteninhaber auf einer eingezogenen Karte eine Zusatzan- die Zusatzkarte durch den Haupt­karteninhaber setzt ebenfalls die Rück- wendung gespeichert, so hat der Einzug der Karte zur Folge, dass er die gabe der Zusatzkarte(n) voraus oder die Bestätigung deren Vernichtung. Zusatzanwendung nicht mehr nutzen kann. Die Möglichkeit zur weiteren Unabhängig davon wird die ING zumutbare Maßnahmen ergreifen, Nutzung einer auf der Karte befindlichen bankgenerierten Zusatzanwen- um Verfügungen mit der/den Zusatzkarte(n) nach einer Erklärung der dung richtet sich nach den für jene Zusatzanwendung geltenden Regeln. Kündigungsabsicht durch den Haupt­karteninhaber zu unterbinden. II. Zusatzanwendungen 14. Eigentum und Gültigkeit der Karte Die Karte bleibt im Eigentum der ING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte 1. Speicherung von Zusatzanwendungen auf ist nur für den darauf angegebenen Zeitraum gültig. der Karte Mit der Aushändigung einer neuen Karte, spätestens aber nach Ablauf 1) Der auf der Karte befindliche Chip kann auch als Speichermedium für der Gültigkeit der alten Karte ist die ING berechtigt, die alte Karte zurück- eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z.B. in Form eines Jugend- zuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. schutzmerkmals) oder für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwen- durch Kündigung des Giro­konto Vertrags), so hat der Karteninhaber die dung (z.B. in Form eines elektronischen Fahrscheins) genutzt werden. Karte unverzüglich an die ING zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz­­anwendungen hat der Karteninhaber 2) Die Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich bei dem Unternehmen, das die Zusatz­anwendung auf die Karte aufge- nach dem Rechtsverhältnis des Karteninhabers zur ING. bracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich nach 3) Eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung kann der Karten­ dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der ­ING. inhaber nach Maßgabe des mit dem Unternehmen geschlossenen Ver- trags nutzen. Es obliegt der Entscheidung des Karteninhabers, ob er Die ING behält sich das Recht vor, auch während der Laufzeit einer Karte seine Karte zur Speicherung einer unternehmensgenerierten Zusatz­ diese gegen eine neue auszutauschen. Kosten entstehen dem Karten­ anwendung nutzen will oder nicht. Die ING stellt mit dem Chip auf der inhaber dadurch nicht. Karte lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem ­Karteninhaber ermöglicht, auf dem auf der Karte befindlichen Chip unter- nehmensgenerierte Zusatzanwendungen zu speichern. Sie ist nicht 15. Kündigungsrecht des Karteninhabers für den Inhalt oder die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag mit dem Der Karteninhaber kann den Girokonto Vertrag jederzeit ohne Einhaltung Unternehmen verantwortlich. Einwendungen, die den Inhalt oder einer Kündigungsfrist insoweit kündigen, als er die Nutzung der Karte die Ausführung einer unternehmensgenerierten Anwendung betreffen, betrifft. kann der Karten­inhaber nicht gegenüber der ING geltend machen. 16. Kündigungsrecht der ING 2. Keine Nutzung der PIN bei unternehmens­ Die ING kann den Girokonto Vertrag unter Einhaltung einer angemesse- generierten Zusatz­anwendungen nen, mindestens 2-monatigen Kündigungsfrist insoweit teilweise kündi- Bei der Speicherung, inhaltlichen Veränderung oder Nutzung einer unter- gen, als er die Nutzung der Karte betrifft. Die ING wird mit einer längeren nehmensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte wird die von Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berech- der ING an den Karteninhaber ausgegebene PIN oder das personalisierte tigten Belange des Karten­inhabers geboten ist. Sicherheitsmerkmal nicht eingegeben. Sofern das Unternehmen, das eine unternehmensbezogene Zusatzanwendung auf dem Chip der Karte gespeichert hat, dem Karten­inhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff auf die Zusatzanwendung mit einem separaten, von ihm gewählten 22 Code abzusichern, darf der Karteninhaber nicht die von der ING ausge- 2) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunter­ gebene PIN oder das personalisierte Sicherheitsmerkmal als Code für nehmen an automatisierten Kassen im Rahmen von fremden Debit­ die Zusatzanwendung verwenden. kartensystemen bis zu dem von der ING bestimmten Höchstbetrag pro Bezahlvorgang, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweili- gen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe einer PIN verlangt wird. Die 3. Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen Akzeptanz der Karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt unter Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kann dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo. – wenn dies der Vertrag mit dem Unternehmen vorsieht – nur von dem Unternehmen gefordert werden, das die Zusatzanwendung anbietet. 3) Als GeldKarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen Die Sperrung von bank­generierten Zusatzanwendungen kann nur von des Handels- und Dienstleistungsbereichs im Inland, die mit dem Geld- der ING gefordert werden und richtet sich nach dem mit der ING über Karte-Logo gekennzeichnet sind (GeldKarte-Terminals). die Zusatzanwendung geschlossenen ­Vertrag. 4) Zum Bargeldeinzahlen an Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion. Bedingungen für die girocard 5) Außerhalb der Erbringung von Zahlungsdiensten und ohne dass mit der Funktion eine Garantie der ING verbunden ist, als Speichermedium [Debitkarte] für Zusatzanwendungen • der ING nach Maßgabe des mit der ING abgeschlossenen Vertrags (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder Garantierte Zahlungsformen • eines Handels- und Dienstleistungsunternehmens nach Maßgabe des vom ­Karteninhaber mit diesem abgeschlossenen Vertrags (unter­ nehmensgenerierte Zusatzanwendung). I. Geltungsbereich Die von der ING ausgegebene girocard ist eine Debitkarte (im Folgenden 4. Nutzungsmöglichkeit „Karte“ genannt). Der Karteninhaber kann die Karte, soweit diese 1) Karten, die dem Karteninhaber vor dem 01.07.2023 herausgegeben ­entsprechend ausgestattet ist, für folgende ­Zahlungsdienste nutzen: wurden, sind mit der GeldKarten-Funktion bis maximal zum 31.12.2024 und mit der Maestro-Funktion bis maximal zum 31.12.2027 ausgestattet. 1. In Verbindung mit der persönlichen Geheim- 2) Karten, die ab dem 01.07.2023 herausgegeben werden, werden zahl (PIN) in deutschen Debitkartensystemen weder die GeldKarten-Funktion noch die Maestro-Funktion beinhalten. 1) Zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten im Rahmen des deutschen Dies gilt für Ersatz- oder Folgekarten für bestehende Karteninhaber Geldautomatensystems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sowie für erstmalig bestellte girocards für neue Karteninhaber. sind. II. Allgemeine Regeln Die Bargeldauszahlung an Geldautomaten ist ab der im Preis- und Leistungs­verzeichnis ausgewiesenen Betragshöhe möglich (Mindest­ abhebebetrag). Liegt der auf dem Konto verfügbare Geldbetrag unter 1. Ausgabe der Karte dem Mindestabhebebetrag, kann der Kunde auch geringere Beträge Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speiche- abheben. rung auf einem mobilen Endgerät ausgegeben werden. Diese Verein­ barungen gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es 2) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an auto- ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Für die digitale Karte gelten matisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-Systems, ergänzend gesondert mit der ING vereinbarte Nutzungsbedingungen für die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind („girocard-Terminals“). die digitale Karte. 3) Zum Aufladen der GeldKarte an Ladeterminals, die mit dem Geld- Karte-Logo gekennzeichnet sind. 2. Karteninhaber und Vollmacht Die Karte gilt für das darauf angegebene Girokonto. Sie kann nur auf den 4) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobilfunk­ Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der nutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an einem Geldautomaten, der Kontoinhaber eine Vollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die sofern der Geldautomatenbetreiber diese Funktion anbietet und der Vollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevoll- Mobilfunkanbieter an dem System teilnimmt. mächtigten ausgegebene Karte an die ING zurückgegeben wird. Die ING wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Bargeldauszahlungen 2. In Verbindung mit der persönlichen Geheim- und automatisierten Kassen sowie für die Aufladung der GeldKarte elek­ tronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatz- zahl (PIN) in fremden Debitkartensystemen anwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das 1) Zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten im Rahmen eines fremden die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat, und ist Geldautomatensystems, soweit die Karte entsprechend ausgestattet ist. nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten 2) Zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an auto- Zusatzanwendung der ING kommt nur gegenüber der ING in Betracht matisierten Kassen im Rahmen eines fremden Systems, soweit die Karte und richtet sich nach dem mit der ING abgeschlossenen Vertrag. Solange entsprechend ausgestattet ist. die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass sie weiterhin zum Verbrauch der noch in der GeldKarte gespeicherten 3) Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, das ein Mobilfunk­ Beträge verwendet wird. Auch eine Nutzung der auf der Karte gespei- nutzer bei einem Mobilfunkanbieter unterhält, an dem Geldautomaten cherten Zusatz­anwendungen ist weiterhin möglich. eines fremden ­Systems, sofern der Geldautomatenbetreiber diese ­Funktion anbietet und der Mobilfunkanbieter an dem System teilnimmt. 3. Finanzielle Nutzungsgrenze Die Akzeptanz der Karte im Rahmen eines fremden Systems erfolgt Die Nutzungsgrenzen für Bargeldauszahlungen mittels Karte von einem unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo. Geldautomaten und/oder Terminal zum Bezahlen von Waren und Dienst- leistungen mit PIN-Eingabe ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- verzeichnis. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte nur im 3. Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl Rahmen des Kontoguthabens oder einer vorher für das Girokonto einge- (PIN) räumten Kontoüberziehung [Dispo­kredit] gemäß den täglichen und 1) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunter­ wöchentlichen Verfügungsgrenzen vornehmen. Auch wenn der Karten- nehmen, an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard- inhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind, bis zu dem die ING berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus von der ING bestimmten Höchstbetrag pro Bezahlvorgang, soweit an der Nutzung der Karte entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz dem Girokonto führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung. nicht die Eingabe einer PIN verlangt wird. 23 4. Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen card-Systems). Darüber hinaus kann jeder, der im Besitz der Karte ist, den in der GeldKarte gespeicherten Betrag verbrauchen sowie Transakti- Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro onen an automatisierten Kassen ohne PIN bis zur Sperre tätigen. lauten, wird das Girokonto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem Preis- 7.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) und Leistungsverzeichnis. Eine Änderung des in der Umrechnungs­ Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person regelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. insbesondere nicht auf der Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht im mobilen Endgerät oder in einem anderen Kommunikationsge- 5. Rückgabe der Karte rät gespeichert oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte Die Karte bleibt im Eigentum der ING. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Karte angegebenen ist nur für den darauf angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung Kontos Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben). der neuen Karte, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der alten Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf Karte ist die ING berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen beziehungs- das mobile Endgerät oder ein anderes Kommunikationsgerät durch ein weise die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder selbst zu ver- vom Karteninhaber wählbares Legitimationsmedium abgesichert werden anlassen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z.B. durch kann, so darf der Karteninhaber zur Absicherung des Zugriffs nicht die- Kündigung der Kontoverbindung oder des Kartenvertrags), so hat der selbe PIN verwenden, die für die Nutzung der Debitkarte erforderlich ist. Karteninhaber die Karte unverzüglich an die ING zurück­zugeben bezie- hungsweise die digitale Karte zu löschen. Ein zum Zeitpunkt der Rück- 7.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten gabe noch in der GeldKarte gespeicherter Betrag wird dem Karteninha- 4.1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte, des ber erstattet. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz- mobilen Endgeräts mit digitaler Karte, die missbräuchliche Verwendung anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen, das die oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN fest, so Zusatzanwendung auf die Karte aufgebracht hat, unverzüglich entfernen ist die ING unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen (Sperr­anzeige). zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Zentralen Sperrannahmedienst abgeben. In diesem Fall ist eine dem ­Karteninhaber und der ING. Kartensperre nur möglich, wenn der Name der ING als kartenausgeben- des Institut – möglichst mit Bankleitzahl – und die Kontonummer ange- 6. Sperre und Einziehung der Karte geben werden. Der Zentrale Sperr­annahmedienst sperrt alle für das betreffende Girokonto ausgegebenen Karten für die weitere Nutzung an 1) Die ING darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z.B. an Geldautomaten und automatisierten Kassen. Zur Beschränkung der Geldauto­maten) veranlassen beziehungsweise die Löschung der digitalen Sperre auf die abhandengekommene Karte muss sich der Karten­inhaber Karte verlangen oder diese selbst veranlassen, mit der ING in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten, unter denen eine • wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grund zu Sperranzeige abgegeben werden kann, werden dem Karten­inhaber kündigen, gesondert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Miss- • wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der brauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Karte dies rechtfertigen oder • wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen 4.2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person ­Verwendung der Karte besteht. unberechtigt in den Besitz seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte Darüber wird die ING den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maß- oder PIN vorliegt, muss er ebenfalls unverzüglich eine Sperranzeige geblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach abgeben. der Sperre unterrichten. Die ING wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht 4.3) Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich ver- mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber wendeten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte berechnet die unverzüglich. Bank dem Kontoinhaber das im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ausgewiesene Entgelt, das allenfalls die ausschließlich und unmittelbar 2) Zum Zeitpunkt der Einziehung noch in der GeldKarte gespeicherte mit dem Ersatz verbundenen Kosten abdeckt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Beträge werden dem Karteninhaber erstattet. Bank die Umstände, die zur Ausgabe der Ersatzkarte geführt haben, zu vertreten hat oder diese ihr zuzurechnen sind. 3) Befindet sich auf der Karte für das Internetbanking ein TAN-Generator oder eine Signaturfunktion, so hat die Sperre der Karte auch eine Sper- 4.4) Befindet sich auf der Karte für das Internetbanking ein TAN-Genera- rung des Internetbanking-Zugangs zur Folge. tor oder eine Signaturfunktion, so hat die Sperre der Karte auch eine Sperrung des Internetbanking Zugangs zur Folge. 4) Hat der Karteninhaber auf einer eingezogenen Karte eine Zusatzan- wendung gespeichert, so hat der Einzug der Karte zur Folge, dass er die 4.5) Durch die Sperre der Karte bei der ING beziehungsweise dem Zent- Zusatzanwendung nicht mehr nutzen kann. Zum Zeitpunkt der Einzie- ralen Sperr­annahmedienst wird nicht der Zugang zum mobilen End­ hung in der Karte gespeicherte unternehmensgenerierte Zusatzanwen- gerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen dungen kann der Karteninhaber vom kartenausgebenden Institut her- Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funk­ ausverlangen, nachdem dieses die Karte von der Stelle, die die Karte tionen erfolgen. eingezogen hat, zur Verfügung gestellt bekommen hat. Die ING ist berechtigt, das Herausgabeverlangen in Bezug auf die unternehmens­ 4.6) Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung generierten Zusatzanwendungen dadurch zu erfüllen, dass sie dem kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatz- ­Karteninhaber die um die Zahlungsverkehrsfunktionen bereinigte Karte anwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat, und ist nur dann aushändigt. Die Möglichkeit zur weiteren Nutzung einer bankgenerierten möglich, wenn das Unter­nehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung richtet sich nach den für jene Zusatzanwendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatz- g ­ eltenden Regeln. anwendung kommt nur gegenüber der ING in Betracht und richtet sich nach dem mit der ING abgeschlossenen ­Vertrag. 7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des 4.7) Der Kontoinhaber hat die ING unverzüglich nach Feststellung einer ­Karteninhabers nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu 7.1 Unterschrift unterrichten. Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unter- 8. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den schreiben. Karteninhaber 7.2 Sorgfältige Aufbewahrung der Karte Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Soweit dafür zusätz- dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf lich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, wird die Zustimmung insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden, erst mit deren Einsatz erteilt. Nach Erteilung der Zustimmung kann der da sie missbräuchlich eingesetzt werden kann (z.B. im Rahmen des giro- Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In dieser Auto- 24 risierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und die ING die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personen- Dienstleistungsunternehmen bezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und • Aufladung der GeldKarte oder s­ peichert. • Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos hat die ING gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung 9. Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags ihrer Aufwendungen. Die ING ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich zu erstatten. Wurde der Betrag dem Girokonto des Die ING ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen im Rah- Karteninhabers belastet, bringt die ING dieses wieder auf den Stand, auf men der finanziellen Nutzungsgrenze gemäß Nummer II.2 verfügbaren dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden Geldbetrag zu sperren, wenn hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäfts- • der Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger tags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, der auf den Tag ­ausgelöst worden ist und folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, dass die Kartenzahlung • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld­ nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise davon Kenntnis erhal- betrags zugestimmt hat. ten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Karteninhabers Den gesperrten Geldbetrag gibt die ING unbeschadet sonstiger gesetz­ vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung aus Satz 2 licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt oder der Zahlungsauftrag zuge­gan­ nicht bestätigt. gen ist. 14.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung 10. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die 2.1) Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer ING autorisierten Kartenverfügung in Form der Die ING ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn • Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, • der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht gemäß Nummer II.8 • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und ­autorisiert hat, Dienstleistungsunternehmen, • der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen oder die • Aufladung der GeldKarte oder ­finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist oder • Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos • die Karte gesperrt ist. kann der Kontoinhaber von der ING die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrags insoweit verlangen, als die Karten­ Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte verfügung nicht erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem eingesetzt wird, unterrichtet. Girokonto des Karteninhabers belastet, bringt die ING dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte ­Kartenverfügung befunden hätte. 11. Ausführungsfrist Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach 2.2) Der Kontoinhaber kann über den Absatz 2.1 hinaus von der ING die Eingang des Zahlungsauftrages bei der ING ist diese verpflichtet sicher- Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im zustellen, dass der Karten­zahlungsbetrag spätestens zu dem im Preis- Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung und Leistungsverzeichnis angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienst- der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder seinem leister des Zahlungsempfängers eingeht. Girokonto belastet wurden. 2.3) Geht der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- 12. Entgelte und deren Änderung empfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer II.10 1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der ING geschuldeten Entgelte ein (Verspätung), kann der Zahlungsempfänger von seinem Zahlungs- ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der ING. dienstleister verlangen, dass dieser die Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto des Zahlungsempfängers so vornimmt, als sei die 2) Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens ­Kartenzahlung ordnungsgemäß ausgeführt worden. 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange- boten. Hat der Konto­inha­ber mit der ING im Rahmen der Geschäfts­ 2.4) Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z.B. ­ausgeführt, wird die ING die Kartenverfügung auf Verlangen des Karten­ das Internetbanking), können die Änderungen auch auf diesem Weg inhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis unterrichten. angeboten werden. Die von der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung 14.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung Im Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Fall einer nicht hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die ING erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Kartenverfügung kann der Kontoinhaber von der ING für einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 13.1 oder 13.2 erfasst ist, Ersatz verlan- Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag gen. Dies gilt nicht, wenn die ING die Pflichtverletzung nicht zu vertreten (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen hat. Die ING hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Geschäftsbedingungen. Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat. Erfolgt der Einsatz der Karte in 13. Information des Kontoinhabers über den einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschafts- Kartenzahlungs­vorgang raums1, beschränkt sich die Haftung der ING für das Verschulden einer Die ING unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle auf die sorg- über die mit der Karte getätigten Zahlungsvorgänge auf dem für Konto- fältige Auswahl und Unterweisung einer solchen Stelle. Hat der Karten- informationen vereinbarten Weg. Über die mit der GeldKarte getätigten inhaber durch schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens einzelnen Bezahlvorgänge und den Zahlungsempfänger unterrichtet ­beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, die ING den Kontoinhaber nicht. Die mit der GeldKarte getätigten Bezahl- in welchem Umfang die ING und der Konto­inhaber den Schaden zu vorgänge kann der Karteninhaber mithilfe eines Chipkartenlesers ­tragen haben. Die Haftung nach diesem Absatz ist auf 12.500 Euro je n ­ achvollziehen. Kartenverfügung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungs­beschränkung gilt nicht • für nicht autorisierte Kartenverfügungen 14. Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadens­ • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ING ersatzansprüche des Kontoinhabers 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, 14.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Im Fall einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, • Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 25 • für Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, und haft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, nachdem er hiervon Kenntnis • für den dem Kontoinhaber entstandenen Zinsschaden. erlangt hat, • er die PIN auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte 14.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss ­verwahrt hat (z.B. im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber 4.1) Ansprüche gegen die ING nach Nummer 13.1 bis 13.3 sind ausge- ­mitgeteilt wurde) oder schlossen, wenn der Kontoinhaber die ING nicht spätestens 13 Monate • er die persönliche Geheimzahl der digitalen Karte im mobilen Endgerät nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unter- oder in einem anderen Endgerät gespeichert hat, richtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder • er die PIN einer anderen Person mitgeteilt hat und der Missbrauch fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist dadurch verursacht worden ist. beginnt nur, wenn die ING den Kontoinhaber über die aus der Kartenver- fügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Konto- 1.5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der informationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats Verfügungs­rahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen. Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nummer 13.3 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in 1.6) Abweichend von den Absätzen (1.1) und (1.2) ist der Kontoinhaber Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank vom Karteninha- dieser Frist verhindert war. ber eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt hat (z.B. bei Klein- 4.2) Ansprüche des Kontoinhabers gegen die ING sind ausgeschlossen, betragszahlungen gemäß Abschnitt I. Nummer 3. Absatz (3) dieser wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Bedingungen) oder der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienst- • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, leister diese nicht akzeptiert hat, obwohl die Bank zur starken Kunden- auf das die ING keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwen- authentifizierung nach § 55 ZAG verpflichtet war. Eine starke Kunden­ dung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden authentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei können, oder ­voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kate- • von der ING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt gorien Wissen (das ist die PIN), Besitz (das ist die Karte) oder Sein ­wurden. (etwas, das der Karteninhaber ist, zum Beispiel Fingerabdruck). 1.7) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den 15. Haftung des Kontoinhabers für nicht Absätzen (1.1), (1.3) und (1.4) verpflichtet, wenn der Karteninhaber die autorisierte Karten­verfügungen Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte. 15.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige 1.1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm 1.8) Die Absätze (1.2), (1.5) und (1.7) finden keine Anwendung, wenn der gestohlen, kommen sie sonst abhanden oder werden diese sonst miss- Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat. bräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten ­Kartenverfügungen in Form der 15.2 Haftung des Kontoinhabers ab Sperranzeige • Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, Sobald der ING oder dem Zentralen Sperrannahmedienst der Verlust • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und oder Diebstahl der Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine Dienstleistungsunternehmen, sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN angezeigt wurde, • Aufladung der GeldKarte oder übernimmt die ING alle danach durch Verfügungen in Form der • Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos, • Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, so haftet der Kontoinhaber für dadurch bis zum Zeitpunkt der Sperr­ • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und anzeige entstandene Schäden nur, wenn er die nicht autorisierte Karten- Dienstleistungsunternehmen, verfügung in betrügerischer Absicht ermöglicht oder vorsätzlich oder • Aufladung der GeldKarte und grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen ver- • Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos letzt hat. entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kontoinhaber auch die nach der Sperranzeige entste- 1.2) Der Kontoinhaber haftet nicht nach Absatz 1, wenn henden Schäden. • es dem Karteninhaber nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche 15.3 Haftung des Kontoinhabers für den in der GeldKarte Verwendung der Karte oder des mobilen Endgeräts mit der digitalen ­gespeicherten Betrag Karte vor der nicht autorisierten Kartenverfügung zu bemerken, oder Eine Sperrung der GeldKarte für das Bezahlen an automatisierten Kassen • der Verlust der Karte durch einen Angestellten, einen Agenten, eine ist nicht möglich. Bei Verlust, Diebstahl sowie im Fall der missbräuch­ Zweignieder­lassung der ING oder eine sonstige Stelle, an die Tätig- lichen Verwendung oder einer sonstigen nicht autorisierten Nutzung keiten der ING ausgelagert wurden, verursacht worden ist. der GeldKarte zum Bezahlen an automatisierten Kassen erstattet die ING den in der GeldKarte gespeicherten Betrag nicht, denn jeder, der 1.3) Erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands im Besitz der Karte ist, kann den in der GeldKarte gespeicherten und des Europäischen Wirtschaftsraums1, trägt der Kontoinhaber den Betrag ohne Einsatz der PIN verbrauchen. aufgrund nicht autorisierter Kartenverfügungen entstehenden Schaden nach Absatz 1.1, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedin- gungen obliegenden Pflichten nur fahrlässig verletzt hat. Hat die 16. Kündigung ING durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens 1) Der Kartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. beigetragen, haftet sie für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens. 2) Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 1.4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder 3) Die ING kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemesse- seine Sorgfaltspflich­ten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob nen, mindestens 2-monatigen Kündigungsfrist kündigen. Die ING wird fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der mit einer längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berück- Kontoinhaber den hierdurch entstan­denen Schaden in vollem Umfang. sichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann v­ or­liegen, wenn • er den Verlust oder den Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Verfügung der ING oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuld- 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 26 III. Besondere Regeln für einzelne Nutzungsarten 2.4 Zahlungsvorgang mittels GeldKarte Beim Bezahlen mit der GeldKarte ist die PIN nicht einzugeben. Bei jedem Bezahlvorgang vermindert sich der in der GeldKarte gespeicherte Betrag 1. Geldautomatenservice und Einsatz an um den verfügten Betrag. automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen 3. Aufladen von Prepaid-Mobilfunk-Konten 1.1 Verfügungsrahmen der Karte 3.1 Servicebeschreibung Bargeldauszahlungen an Geldautomaten, automatisierten Kassen und Unter Verwendung seiner Karte und der PIN kann der Karteninhaber ein die Aufladung der GeldKarte sind für den Karteninhaber nur im Rahmen Prepaid-Mobilfunk-Konto eines Mobilfunkanbieters, auf dem vorausbe- des für die Karte geltenden Verfügungsrahmens möglich. Bei jeder zahlte Telefonwerteinheiten verbucht werden, an Geldautomaten inner- ­Nutzung der Karte an Geldautomaten und automatisierten Kassen wird halb des ihm von der ING eingeräumten Verfügungsrahmens (Num- geprüft, ob der Verfügungsrahmen der Karte durch vorangegangene mer III. 1 1) zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos aufladen. Verfügungen bereits ausgeschöpft ist. Verfügungen, mit denen der Ver- Voraussetzung ist, dass der vom Karteninhaber gewählte Geldautomat fügungsrahmen der Karte überschritten würde, werden unabhängig über eine entsprechende Ladefunktion verfügt und der Mobilfunkan­ vom aktuellen Kontostand und von einer etwa vorher zum Girokonto bieter, der das Prepaid-Mobilfunk-Konto führt, das aufgeladen werden eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit] abgewiesen. Der Karten- soll, an dem System teilnimmt. Zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk- inhaber darf den Verfügungsrahmen der Karte nur im Rahmen des Kontos hat der Karteninhaber am Display des Geldautomaten den Kontogut­habens oder einer vorher für das Girokonto eingeräumten Menüpunkt zum Aufladen des Prepaid-Mobilfunk-Kontos zu wählen, die ­Kontoüberziehung [Dispokredit] in Anspruch nehmen. Übersteigt die Mobilfunk-Telefonnummer (Handynummer) einzugeben und einen Buchung von Karten-Umsätzen ein vorhandenes Kontoguthaben oder angezeigten Aufladebetrag zu wählen. Nach Autorisierung der Lade­ eine vorher für das Girokonto eingeräumte Kontoüberziehung [Dispo­ trans­­aktionen durch die ING wird das Prepaid-Mobilfunk-Konto beim kredit], so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung. Der Mobilfunkanbieter aufgeladen. Mit diesem Verfahren kann der Karten­ Kontoinhaber kann mit der konto­führenden Stelle eine Änderung des inhaber sowohl sein eigenes Prepaid-Mobilfunk-Konto als auch das Verfügungsrahmens der Karte für alle zu seinem Girokonto ausgegebe- eines Dritten aufladen. Wird die Aufladung von der ING, etwa wegen nen Karten vereinbaren. Ein Bevollmächtigter, der eine Karte erhalten fehlender Kontodeckung, nicht autorisiert, wird am ­Display ein ableh- hat, kann nur eine Herabsetzung für diese Karte vereinbaren. nender Hinweis angezeigt. 1.2 Fehleingabe der Geheimzahl 3.2 Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an Die Karte kann an Geldautomaten zum Aufladen von Prepaid-Mobilfunk- denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN Konten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hinterein- ­ein­gegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN ander falsch ­eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte in diesem Fall dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber die PIN im Internetbanking entsperren oder sich mit der ING in Verbin- sollte in diesem Fall die PIN im Internetbanking entsperren oder sich mit dung setzen. der ING in Verbindung setzen. 3.3 Zahlungsverpflichtung der ING; Reklamationen 1.3 Zahlungsverpflichtung der ING; Reklamationen Die ING ist vertraglich verpflichtet, Ladebeträge für ein Prepaid-Mobil- Die ING hat sich gegenüber den Betreibern von Geldautomaten und funk-Konto, die unter Verwendung der an den Karteninhaber ausgege- automatisier­ten Kassen vertraglich verpflichtet, die Beträge, über die benen Karte autorisiert worden sind, zu bezahlen. Die Zahlungspflicht unter Verwendung der an den Karteninhaber ausgegebenen Karte ver- beschränkt sich auf den jeweils autorisierten Betrag. Einwendungen und fügt wurde, an die Betreiber zu vergüten. Einwendungen und sonstige sonstige Beanstandungen des Karteninhabers aus dem Vertragsverhält- Beanstandungen des Karteninhabers aus dem Vertragsverhältnis zu nis zu dem Mobilfunkanbieter, der das Prepaid-Mobilfunk-Konto führt, dem Unternehmen, bei dem bargeldlos an einer automatisierten Kasse sind unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen. bezahlt worden ist, sind unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen. IV. Zusatzanwendungen 2. GeldKarte 1. Speicherung von Zusatzanwendungen auf 2.1 Servicebeschreibung Die mit einem Chip ausgestattete Karte kann auch als GeldKarte ein­ der Karte gesetzt werden. Der Karteninhaber kann an GeldKarte-Terminals des 1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Handels- und Dienstleistungsbereichs bargeldlos bezahlen. Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z.B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium 2.2 Aufladen und Entladen der GeldKarte für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z.B. in Form eines Der Karteninhaber kann seine GeldKarte an den mit dem GeldKarte- elektronischen Fahrscheins) zu benutzen. Logo gekennzeichneten Ladeterminals innerhalb des ihm von der ING eingeräumten Verfügungsrahmens (Nummer III 1.1) zulasten des auf 2) Die Nutzung einer bankgenerierten Zusatzanwendung richtet sich der Karte angegebenen Kontos bis zu einem Betrag von maximal nach dem Rechtsverhältnis des Karteninhabers zur ING. Eine unter­ 200 Euro aufladen. Vor dem Aufladevorgang muss er seine PIN einge- nehmensgenerierte Zusatzanwendung kann der Karteninhaber nach ben. Der Karteninhaber kann seine GeldKarte auch gegen Bargeld Maßgabe des mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrags nutzen. sowie im Zusammenwirken mit einer anderen Karte zulasten des Kontos, Es obliegt der Entscheidung des Karteninhabers, ob er seine Karte zur über das die Umsätze mit dieser Karte abgerechnet werden, aufladen. Speicherung unternehmensgenerierter Zusatz­anwendungen nutzen Aufgeladene Beträge, über die der Karteninhaber nicht mehr mittels möchte. Die Speicherung einer unternehmensgene­rierten Zusatzan­ GeldKarte verfügen möchte, können nur bei der ING entladen werden. wendung auf der Karte erfolgt am Terminal des Unternehmens nach Bei einer Funktionsunfähigkeit der GeldKarte erstattet die ING dem Absprache zwischen dem Karteninhaber und dem Unternehmen. ­Karteninhaber den nicht verbrauchten Betrag. Benutzt der Karteninha- ­Kredit­institute nehmen vom Inhalt der am Unternehmensterminal ber seine Karte, um seine GeldKarte oder die GeldKarte eines anderen ­kommunizierten Daten keine Kenntnis. aufzuladen, so ist die PIN am Ladeterminal einzugeben. Die Auflade- möglichkeit besteht nicht mehr, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karten­inhaber sollte in diesem Fall die 2. Verantwortlichkeit des Unternehmens für PIN im Internetbanking entsperren oder sich mit der ING in Verbindung den Inhalt einer ­unternehmensgenerierten ­setzen. Zusatzanwendung 2.3 Sofortige Kontobelastung des Ladebetrages Die ING als kartenausgebendes Institut stellt mit dem Chip auf der Karte Benutzt der Karteninhaber seine Karte, um seine GeldKarte oder die lediglich die technische Plattform zur Verfügung, die es dem Karten­ GeldKarte eines anderen aufzuladen, so wird der Ladebetrag dem Giro- inhaber ermöglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatzanwen- konto, das auf der Karte angegeben ist, sofort belastet. dungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unternehmen über die unternehmensgenerierte Zusatzanwendung gegenüber dem Kartenin- haber erbringt, richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Vertrags- verhältnisses zwischen dem Karten-inhaber und dem Unternehmen. 27 3. Reklamationsbearbeitung in Bezug auf Von der ING angebotene andere Zusatzanwendungen Serviceleistungen 1) Einwendungen, die den Inhalt einer unternehmensgenerierten Zusatz­ anwen­dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber 1. Besondere Bedingungen dem Unter­nehmen geltend zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Ein- Für weitere von der ING für die Karte bereitgestellte Serviceleistungen wendungen auf Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der Karteninha- gelten besondere Bedingungen, die vor Inanspruchnahme mit dem ber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung nicht dem K ­ ontoinhaber ­vereinbart werden. Unternehmen aushändigen. 2. Vereinbarung über die Nutzungsarten 2) Einwendungen, die den Inhalt einer bankgenerierten Zusatzanwen- dung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich gegenüber der ING Die ING vereinbart mit dem Kontoinhaber, welche Dienstleistungen er geltend zu machen. mit der Karte in Anspruch nehmen kann. 4. Keine Angabe der von der ING an den Kunden 3. Entgelte ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungs- verzeichnis und werden bei Fälligkeit belastet. Zusatzanwendungen Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung einer unter- Vereinbarungen für den nehmensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte wird die von der ING an den Karteninhaber ausgegebene PIN nicht eingegeben. Sofern Scheckverkehr das Unternehmen, das eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, dem Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff auf diese Zusatz­anwendung mit einem separaten, von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so darf der ­Karteninhaber zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatz­ 1. Scheckvordrucke anwendung nicht die PIN verwenden, die ihm von der ING als karten­ Die ING gibt an den Kunden keine Scheckvordrucke aus. ausgebendem Institut für die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendun- gen zur Verfügung gestellt worden ist. 2. Sorgfaltspflichten Scheckvordrucke und Schecks sind mit besonderer Sorgfalt aufzube­ 5. Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen wahren. Das Abhandenkommen von Scheckvordrucken und Schecks ist Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt der ING unverzüglich mitzuteilen. Die Scheckvordrucke sind deutlich nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwen- ­lesbar auszufüllen. Der Scheck­betrag ist in Ziffern und in Buchstaben dung in den Chip der Karte eingespeichert hat, und ist nur dann möglich, unter Angabe der Währung so einzusetzen, dass nichts hinzugeschrie- wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- ben ­werden kann. Hat sich der Kunde beim Ausstellen eines Schecks wendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendun- verschrie­ben oder ist der Scheck auf andere Weise unbrauchbar gewor- gen kommt nur gegenüber der ING in Betracht und richtet sich nach den, so ist er zu vernichten. Bei Beendigung des Scheck­vertrags sind dem mit der ING geschlossenen Vertrag. nicht benutzte Vordrucke unverzüglich entweder an die ING zurückzu­ geben oder entwertet zurückzusenden. Bargeldloses Bezahlen ohne 3. Haftung von Kunde und ING Zahlungsgarantie an auto­ Die ING haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Scheck- vertrag. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere matisierten Kassen mittels durch eine Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- elektronischen Lastschrift­ schuldens, in welchem Umfang die ING und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Löst die ING Schecks ein, die dem Kunden nach der verfahrens (ELV) Ausstellung abhandengekommen sind, so kann sie das Girokonto des Kunden nur belasten, wenn sie bei der Einlösung nicht grob fahrlässig gehandelt hat. 1. Servicebeschreibung Die Karte ermöglicht im Inland im Rahmen des ELV die bargeldlose Zah- 4. Verhalten der ING bei mangelnder lung an automatisierten Kassen mittels Lastschriften ohne gleichzeitige Kontodeckung Verwendung der persönlichen Geheimzahl. Auf die Kassen, an denen Die ING ist berechtigt, Schecks auch bei mangelndem Guthaben oder diese Zahlungsmöglichkeit besteht, wird durch ein entsprechendes Zei- über eine zuvor für das Girokonto eingeräumte Kontoüberziehung chen hingewiesen. Das Unternehmen zieht die Forderungen gegen den [Dispo­kredit] hinaus einzulösen. Die Buchung solcher Verfügungen auf Karteninhaber mit Lastschrift ein. Hierfür erteilt der Karteninhaber dem dem Girokonto führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung. Die ING Unternehmen jeweils auf dem Kassenbeleg eine schriftliche Einzugs­ ist berechtigt, in diesem Fall den Zins für geduldete Kontoüberziehungen ermächtigung. Die ING übernimmt für diese Zahlungen keine Garantie. zu verlangen. 2. Adressenbekanntgabe 5. Scheckwiderruf Wird eine ELV-Lastschrift nicht bezahlt oder wegen Widerspruch zurück- Der Scheck kann widerrufen werden, solange er von der ING nicht ein­ gegeben, so ist die ING berechtigt, dem Unternehmen, das die Last- gelöst wurde. Der Widerruf kann nur beachtet werden, wenn er der ING schrift erstellt hat, auf Anfrage den Namen und die Adresse des Karten- so rechtzeitig zugeht, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des inhabers mitzuteilen, sofern der Karteninhaber dem Unternehmen ­ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist. hierzu eine wirksame Einwilligung auf dem Kassenbeleg erteilt hat und ein Kartenverlust der ING nicht angezeigt wurde. 6. Zusätzliche Regelung für Orderschecks Der Aussteller von Orderschecks steht gegenüber allen Kreditinstituten, die am Einzug der von ihm begebenen Orderschecks beteiligt sind, für deren Bezahlung ein. Jedes dieser Kreditinstitute kann gegen Vorlage der innerhalb der Vorlegungsfrist vorgelegten und nicht bezahlten Schecks Zahlung vom Aussteller verlangen. Die vorstehenden Bestim- mungen gelten auch für die nach Beendigung des Scheckvertrags ­ usgestellten Orderschecks. a 28 Bedingungen für den 1.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der ING 1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der ING zugeht. Das Überweisungsverkehr gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslöse- dienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auf- trags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der ING (z.B. Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die Eingang auf dem Internetbanking Server der ING). folgenden Bedingungen. 2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach 1. Allgemein Absatz 1 Satz 3 nicht auf einen Geschäftstag der ING gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis, so gilt der Überweisungsauftrag erst am 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des ­darauffolgenden Geschäftstag als zugegangen. ­Dauerauftrags Der Kunde kann die ING beauftragen, durch eine Überweisung Geld­ 3) Geht der Überweisungsauftrag an einem Geschäftstag nach dem beträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers an den im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Annahmezeitpunkt ­Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln. Der ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Kunde kann die ING auch beauftragen, jeweils zu einem bestimmten Ausführungsfrist (siehe Nummer 2.2.2) erst als am darauffolgenden wieder­kehrenden Termin einen gleichbleibenden Geldbetrag an das Geschäftstag zugegangen. ­gleiche Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen ­(Dauerauftrag). 4) Bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung gilt abweichend von Absätzen 2 Bei einer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung erfolgt die und 3: Zahlung in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungs- verkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA, siehe 4.1 Anhang). • Ein elektronisch erteilter Auftrag kann an jedem Kalendertag rund um Eine SEPA-Echtzeitüberweisung kann an jedem Kalendertag rund um die die Uhr zugehen. Uhr beauftragt werden und wird sofort ausgeführt. • Ein nicht elektronisch erteilter Auftrag ist zu dem Zeitpunkt zugegangen, an dem die ING die Daten in ihr internes System eingegeben hat. Diese 1.2 Kundenkennungen Eingabe beginnt so bald wie möglich, nachdem der Auftrag in den Für das Verfahren hat der Kunde folgende Kundenkennung des Zahlungs- dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der ING eingegangen ist. empfängers zu verwenden: 1.5 Widerruf des Überweisungsauftrags 1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der ING (siehe Num- Zielgebiet Währung Kundenkennung des Zahlungsempfängers mer 1.4 Absatz 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung gegen- über der ING widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags Inland Euro IBAN1 ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Grenzüberschreitend innerhalb Euro IBAN Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen des Europäischen Wirtschafts- Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungsauftrag raums2 abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der ING wider­rufen, nach- Inland oder innerhalb des Andere Währung • IBAN und BIC3 oder dem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslö- E ­ uropäischen Wirtschaftsraums als Euro • Kontonummer und BIC sung der Überweisung erteilt hat. Außerhalb des Euro­päischen Euro oder andere • IBAN und BIC oder Wirtschaftsraums Währung • Kontonummer und BIC 2) Haben die ING und der Kunde einen bestimmten Termin für die Aus- führung der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), Die für die Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben kann der Kunde die Überweisung bzw. den Dauerauftrag (siehe Num- ­bestimmen sich nach Nummer 2.1, 3.1.1 und 3.2.1 mer 1.1) bis zum Ende des letzten vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der ING wider­rufen. Die Geschäftstage der ING ergeben 1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags und Autorisierung sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Nach dem rechtzeitigen 1) Der Kunde erteilt der ING einen Überweisungsauftrag mittels eines Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der ING werden keine von der ING zugelassenen Formulars oder in der mit der ING anderweitig weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauer­auftrags vereinbarten Art und Weise (z.B. per Internetbanking) mit den erfor­der­ ausgeführt. lichen Angaben gemäß Nummer 2.1 bzw. Nummern 3.1.1 und 3.2.1 3) Nach den in Absatz 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Über- Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der weisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Kunde und die ING Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Anga- dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der ING ben können zu Verzögerungen und zu Fehlleitungen von Überweisungen gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag führen; daraus können Schäden für den Kunden entstehen. Bei unle­ser­ zurückzuerlangen. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungs- lichen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die ING die auftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, bedarf es ergänzend der Ausführung ablehnen (siehe auch Nummer 1.7). Hält der Kunde bei der Zustimmung des Zahlungsaus­lösedienstleisters und des Zahlungsemp- Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der fängers. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden ING gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Überweisungen berechnet die ING das im Preis- und Leistungs­verzeichnis ausgewiesene muss dies außerhalb des Formulars erfolgen, falls das Formular selbst Entgelt. keine entsprechende Angabe vorsieht. 1.6 Ausführung des Überweisungsauftrags 2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unterschrift 1) Die ING führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur oder in der anderweitig mit der ING vereinbarten Art und Weise (z.B. per Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummern 2.1, 3.1.1 und Internetbanking PIN/TAN). In dieser Autorisierung ist zugleich die aus- 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) drückliche Zustimmung enthalten, dass die ING die für die Ausführung vorliegen, dieser vom ­Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) der Überweisung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in abruft (aus ihrem Daten­bestand), verarbeitet, übermittelt und speichert. der Auftragswährung vorhanden oder eine ausreichende eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] vereinbart ist und wenn das vom Kunden 3) Auf Verlangen des Kunden teilt die ING vor Ausführung eines einzelnen festgelegte Betragslimit (siehe Nummer 2.1.2) eingehalten ist (Aus­ Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist für diesen führungsbedingung). Bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung ist zusätzliche ­Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte und Ausführungsbedingung, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungs- gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit. empfängers das SEPA-Echtzeitüberweisungsverfahren unterstützt. 4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrages 2) Die ING und die weiteren an der Ausführung der Überweisung betei- an die ING auch einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 ligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließ- ­Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, es sei denn, das Zahlungs- lich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des konto des Kunden ist für ihn nicht online zugänglich. ­Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. 3) Die ING unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe 4.1 Anhang. vereinbarten Weg. 3 Business Identifier Code (Bank-Identifizierungscode). 29 1.7 Ablehnung der Ausführung angeboten werden. Die von der ING angebotenen Änderungen werden 1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absatz 1) nicht nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über erfüllt, kann die ING die Ausführung des Überweisungsauftrags ablehnen. die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hin- Ist bei einer Überweisung, einschließlich einer SEPA-Echtzeitüberweisung, ausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die ING mit dem das vom Kunden festgelegte Betragslimit (siehe Nummer 2.1.2) nicht Kunden nur ausdrücklich treffen. eingehalten, wird die ING die Ausführung ablehnen. Hierüber wird die ING den Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in Num- Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag mer 2.2.1 bzw. Nummern 3.1.2 und 3.2.2 v­ ereinbarten Fristen, unterrichten. (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Dies kann auch auf dem für Konto­informationen vereinbarten Weg Geschäftsbedingungen. geschehen. Dabei wird die ING soweit möglich die Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt 1.11 Wechselkurs haben, berichtigt werden können. Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Währung als der Kontowährung, wird das Girokonto gleichwohl in der Konto­ 2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die ING erkenn- währung belastet. Die Bestimmung des Wechselkurses bei solchen Über- bar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto oder ­keinem weisungen ergibt sich aus der Umrechnungsregelung im Preis- und Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die ING ­ eistungsverzeichnis. L dem Kunden hierüber unverzüglich eine Information zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls den Überweisungsbetrag wieder her- Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenz- ausgeben. wechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Der Referenzwechselkurs wird von der ING 3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten zugänglich gemacht oder stammt aus einer öffentlich zugänglichen Überweisungsauftrags berechnet die ING das im Preis- und Leistungs- Quelle. verzeichnis ausgewiesene Entgelt. 1.12 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht 1.8 Übermittlung der Überweisungsdaten Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die ING die in beachten. der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des 2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungs- andere Staaten des Europäischen Wirtschafts- daten auch, zu denen auch die IBAN des Zahlers gehört, ganz oder teil- raums4 (EWR) in Euro oder in anderen weise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen können die Überweisungsdaten über das Nachrichtenübermittlungs­ EWR-Währungen5 system Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication 2.1 Erforderliche Angaben (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungs- 2.1.1 Regelangaben empfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen- • Name des Zahlungsempfängers zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA. • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2), ist bei Über­weisungen in anderen EWR-Währungen als Euro der BIC Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß ­unbekannt, ist statt dessen der vollständige Name und die Adresse EU-Geldtransfer­verordnung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und • Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß 4.2 Anhang) des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei • Betrag Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Ände- • Name des Kunden rung der Richtlinie (EU) 2025/849“ (EU-Geldtransferverordnung) dient • IBAN des Kunden dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geld- wäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflich- 2.1.2 Betragslimit tet die ING bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auf- Für Überweisungen, einschließlich SEPA-Echtzeitüberweisungen, ermög- traggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen licht die ING, dass der Kunde ein Betragslimit festlegen kann, das und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kunden- ­entweder für jeden einzelnen Überweisungsauftrag oder die Betrags- kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des summe aller Überweisungsaufträge, die am selben Kalendertag aus­ Zahlers. geführt werden sollen, gilt. Das Limit kann jederzeit geändert werden. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann 2.1.3 Empfängerüberprüfung auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet Bevor der Kunde einen Auftrag für eine SEPA-Überweisung oder SEPA- werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungs- Echtzeitüberweisung autorisiert (siehe Nummer 1.3 Absatz 2), wird der dienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zahlungsempfängers Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzt die ING die in abgeglichen (Empfängerüberprüfung), wenn der Zahlungsdienstleister ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben des Zahlungsempfängers zur Empfängerüberprüfung gesetzlich ver- zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den pflichtet ist. Die Empfängerüberprüfung wird der Zahlungsdienstleister ­Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar des Zahlungsempfängers aufgrund der Angaben des Kunden nach ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Nummer 2.1.1 durchführen. Die ING unterrichtet den Kunden über das ­ING ­Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Ergibt diese, dass die Daten nicht zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und oder nahezu übereinstimmen, teilt die ING mit, welche Folge eine Auto- auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung risierung des Auftrages haben könnte. stellen muss. Bei einem beleghaften Auftrag unterbleibt die Empfängerüberprüfung, 1.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags nicht in den ­Überweisungen Geschäftsräumen der ING anwesend ist. Der Kunde hat die ING unverzüglich nach Feststellung eines nicht ­autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu Werden Name und IBAN des Zahlungsempfängers von einem Zahlungs- unterrichten. Dies gilt auch im Fall der Beteiligung eines Zahlungs­ auslösedienstleister und nicht vom Zahler angegeben, so ist gesetzlich auslösedienstleisters. geregelt, dass dieser Zahlungsauslösedienstleister sicherzustellen hat, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger korrekt sind. 1.10 Entgelte und deren Änderung Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der ING im 4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe 4.1 Anhang. Rahmen der Geschäfts­beziehung einen elektronischen Kommunika­ 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, tionsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 30 2.2 Maximale Ausführungsfrist 3) Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überwei- 2.2.1 Fristlänge sung kann der Kunde von der ING fordern, dass die Bank vom Zahlungs- Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag dienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gutschrift des spätes­tens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen ­Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt eingeht. Abweichend davon beträgt die maximale Ausführungsfrist für ­worden. Die Pflicht aus Satz 1 gilt auch, wenn die Überweisung vom eine SEPA-Echtzeitüberweisung 10 Sekunden. Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist die ING nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienst- 2.2.2 Beginn der Ausführungsfrist leister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt diese Pflicht. 1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Überweisungsauftrags des Kunden bei der ING (siehe Nummer 1.4). 4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die 2) Vereinbaren die ING und der Kunde, dass die Ausführung der Über- ING auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen weisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. ­Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der ING den zur Ausfüh- rung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung 2.3.3 Ansprüche im Zusammenhang mit der Empfängerüberprüfung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder ander- 1) Autorisiert der Kunde den Auftrag, obwohl ihm die ING bei der Emp- weitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maß­ fängerüberprüfung gemäß Nummer 2.1.3 mitgeteilt hat, dass die Daten geblich. Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der nicht oder nahezu übereinstimmen, haftet die ING nicht für die Folgen ING, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. dieser fehlenden Übereinstimmung, wenn sie die Überweisung aus- Die Geschäftstage der ING ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- schließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des verzeichnis. Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausführt. Dies gilt auch, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers die Empfängerüber- 3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Girokonto des Kunden prüfung nicht durchgeführt hat und die ING den Kunden darüber vor der abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an dem Tag, Autorisierung des Auftrags informiert hat. an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vorliegt. 2) Wurde die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt und führt 4) Vereinbaren die ING und der Kunde, dass die Ausführung einer SEPA- dies zu einer fehlerhaften Ausführung der Überweisung, so erstattet die Echtzeitüberweisung an einem bestimmten Tag, einem Zeitpunkt eines ING dem Kunden auf dessen Verlangen unverzüglich den überwiesenen bestimmten Tags oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an Betrag und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto des dem Tag, an dem der Kunde der ING den zur Ausführung erforderlichen ­Kunden wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Überweisung Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, beginnen befunden hätte. Gleiches gilt, wenn der Zahlungsauslösedienstleister soll, so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte des Kunden die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchführt. ­Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. 2.3.4 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung 5) Bei SEPA-Echtzeitüberweisungsaufträgen von einem nicht auf Euro 1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer lautenden Konto des Kunden beginnt die Ausführungsfrist erst mit dem autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Über­ Zeitpunkt, an dem der Überweisungsbetrag in Euro vorliegt. Diese weisung kann der Kunde von der ING einen Schaden, der nicht bereits ­Währungsumrechnung erfolgt unmittelbar nachdem der Auftrag erteilt von Nummer 2.3.1, 2.3.2 und 2.3.3 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt wurde. nicht, wenn die ING die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die ING hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur 2.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die des Kunden wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der 2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Absatz 2) hat die ING gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ING und der ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überwei- Kunde den Schaden zu tragen haben. sungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Girokonto des Kunden belastet ­worden ist, dieses Girokonto wieder auf den Stand zu 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht autorisierten betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis • für nicht autorisierte Überweisungen, zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ING, erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, • für Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, und dass die Überweisung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten 2.3.5 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.3.2 und in Num- aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- mer 2.3.4 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht verdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungs- erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Über­ auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 weisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung neben etwaigen bis 4 die ING. Herausgabe­ansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Scha­dens­ersatz­ansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: 2.3.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter ­Ausführung einer autorisierten Überweisung • Die ING haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuld­ 1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer haftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, autorisierten Überweisung kann der Kunde von der ING die unverzüg­ bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem liche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrags insoweit ver- Umfang ING und Kunde den Schaden zu tragen haben. langen, als die Zahlung nicht erfolgt ist oder fehlerhaft war. Wurde der • Für das Verschulden der von der ING zwischengeschalteten Stellen Betrag dem Girokonto des Kunden belastet, bringt die ING dieses wieder haftet die ING nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft der ING auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird eine Überweisung ­zwischengeschalteten Stelle (weiter­geleiteter Auftrag). vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienst­leister ausgelöst, so • Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den ­treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 die ING. Soweit vom Über- Überweisungs­betrag zuzüglich der von der ING in Rechnung gestellten weisungsbetrag von der ING oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte Entgelte und ­Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltend- abgezogen worden sein sollten, übermittelt die ING zugunsten des machung von Folge­schäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens ­Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag. 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der ING und für 2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der ING die Erstattung Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, sowie für nicht derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im autorisierte Überweisungen. Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Girokonto b ­ elastet wurden. 31 2.3.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss 3.1.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche 1) Eine Haftung der ING nach Nummer 2.3.2, 2.3.4 und 2.3.5 ist in des Kunden f­ olgenden ­Fällen ausgeschlossen: 3.1.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungs­ Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 betrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Absatz 2) hat die ING gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ­Zahlungsempfängers eingegangen ist. ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Zahlungs­ • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden betrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Girokonto des Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers belastet worden ist, dieses Girokonto wieder auf den Stand zu bringen, (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Über­ ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wieder- des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu erfüllen, erlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist die ING der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, dass die ­verpflichtet, dem Kunden auf schrift­lichen Antrag alle verfügbaren Überweisung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise davon Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde berech- Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Über- tigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des weisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten der ING Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung aus nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunktes berechnet die Bank das Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs­ im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. verdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungs- auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 2) Ansprüche des Kunden nach Nummer 2.3.1, 2.3.3 und 2.3.4 und bis 4 die ING. Einwen­dungen des Kunden gegen die ING aufgrund nicht oder fehler- haft ­ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Über- 3.1.3.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter weisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die ING nicht spätestens Ausführung einer autorisierten Überweisung 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten 1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. autorisierten Überweisung kann der Kunde von der ING die unverzüg­ Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die ING den Kunden über die Belas- liche und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrages insoweit tungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinfor­ma­ verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Betrag dem Girokonto des Kunden belastet, bringt die ING dieses wieder Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Frist­beginn auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird eine Überweisung Nummer 2.3.4 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 gel- vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so tend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist ­treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 die ING. Soweit vom Über­ verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die weisungsbetrag von der ING oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. abgezogen worden sein sollten, übermittelt die ING zugunsten des ­Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezogenen Betrag. 3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände 2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der ING die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm diese im • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung auf das die ING keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Girokonto der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder b ­ elastet wurden. • von der ING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 3) Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überwei- sung kann der Kunde von der ING fordern, dass die ING vom Zahlungs- 3. Überweisungen innerhalb Deutschlands und dienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gutschrift des ­Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so in andere Staaten des Europäischen Wirtschafts- vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt raums (EWR)1 in Währungen eines Staates ­worden. Die Pflicht aus Satz 1 gilt auch, wenn die Überweisung vom außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)2 Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist die ING nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienst- sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des leister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt diese Pflicht. EWR (Drittstaaten)3 Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. 3.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates 4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die ­außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) ING auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen 3.1.1 Erforderliche Angaben und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen: 3.1.3.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung 1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer • Name des Zahlungsempfängers autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überwei- • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei sung kann der Kunde von der ING einen Schaden, der nicht bereits von grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienst­ nicht, wenn die ING die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die ING leisters des Zahlungsempfängers anzugeben hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur • Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß 4.2 Anhang) Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die • Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß 4.2 Anhang) wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der • Betrag Kunde vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten • Name des Kunden zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach • Kontonummer oder IBAN des Kunden den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ING und der Kunde den Schaden zu tragen haben. 3.1.2 Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Überweisungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ING, • für Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, und • für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe 4.1 Anhang. 2 Zum Beispiel US-Dollar. 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes derzeit: Siehe 4.1 Anhang). 32 3.1.3.4 Sonderregelung für die außerhalb des EWR getätigten Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde Bestandteile der Überweisung die Überweisung über einen Zahlungsaus­lösedienstleister auslöst. Für die außerhalb des EWR getätigten Bestandteile der Überweisung bestehen abweichend von den Ansprüchen in den Nummern 3.1.3.2 und 3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen 3.1.3.3 bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten Anspruch begrün­­denden Umstände autorisierten Überweisung neben etwaigen Herausgabeansprüchen • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche auf das die ING keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung nach Maßgabe folgender Regelungen: der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • Die ING haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein • von der ING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- wurden. tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ING und der Kunde den Schaden zu tragen 3.2 Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)4 haben. 3.2.1 Erforderliche Angaben • Für das Verschulden der von der ING zwischengeschalteten Stellen Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben haftet die ING nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der machen: ING auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischen­ • Name des Zahlungsempfängers geschalteten Stelle (weiter­geleiteter Auftrag). • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei • Die Haftung der ING ist auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienst­ grobe Fahrlässigkeit der ING und für Gefahren, die die ING besonders leisters des Zahlungsempfängers anzugeben übernommen hat. • Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß 4.2 Anhang) • Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß 4.2 Anhang) 3.1.3.5 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind • Betrag Abweichend von den Ansprüchen in den Nummern 3.1.3.2 und 3.1.3.3 • Name des Kunden haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, • Kontonummer oder IBAN des Kunden ­fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Überweisung oder bei einer nicht autorisierten Überweisung neben etwaigen Herausgabe­ 3.2.2 Ausführungsfrist ansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatz- 1) Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. ansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: • Die ING haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein 2) Bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung in einen Drittstaat der SEPA schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- (siehe 4.1 Anhang) wird die ING den Eingang des Überweisungsbetrags tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb von welchem Umfang die ING und der Kunde den Schaden zu tragen 10 Sekunden bewirken. Diese Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeit- haben. punkt des Zugangs des Überweisungsauftrags des Kunden bei der ING • Für das Verschulden der von der ING zwischengeschalteten Stellen (siehe Nummer 1.4). Vereinbaren die ING und der Kunde, dass die Aus- haftet die ING nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der führung einer SEPA-Echtzeitüberweisung an einem bestimmten Tag, ING auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischen- einem Zeitpunkt eines bestimmten Tags oder am Ende eines bestimm- geschalteten Stelle (weiter­geleiteter Auftrag). ten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der ING den zur • Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Über- ­Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der Auftragswährung zur Ver- weisungsbetrag zuzüglich der von der ING in Rechnung gestellten fügung gestellt hat, beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene ­Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltend- oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungs- machung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens frist maßgeblich. Bei Aufträgen von einem nicht auf Euro lautenden 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen Konto des Kunden beginnt die Ausführungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der ING und für an dem der Überweisungsbetrag in Euro vorliegt. Diese Währungs­ Gefahren, die die ING besonders übernommen hat sowie für nicht umrechnung erfolgt unmittelbar, nachdem der Auftrag erteilt wurde. autorisierte Überweisungen. 3.2.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden 3.1.3.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss 3.2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung 1) Eine Haftung der ING nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden 1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe oben Num- Fällen ausgeschlossen: mer 1.3 Absatz 2) hat die ING gegen den Kunden keinen Anspruch auf • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungs­ Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- Zahlungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Girokonto fängers eingegangen ist. des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden ­bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, darum bemüht, den Zahlungs­betrag wiederzuerlangen. Ist die Wieder- dass die Überweisung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise erlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde die ING verpflichtet, dem Kunden auf schrift­lichen Antrag alle verfüg- berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten baren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsäch- des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung lichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs- Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach verdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungs- den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die ING das im Preis- auslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. bis 4 die ING. 2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Ein- 2) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisierten Überweisung wendungen des Kunden gegen die ING aufgrund nicht oder fehlerhaft resultieren, haftet die ING für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überwei- ein schuld­haftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige­ sungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die ING nicht spätestens tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten welchem Umfang die ING und der Kunde den Schaden zu tragen haben. oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die ING den Kunden über die Belas- 3.2.3.2 Haftung bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter tungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinforma­ Ausführung einer autorisierten Überweisung tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autori- Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn sierten Überweisung hat der Kunde neben etwaigen Herausgabe­ der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach ansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB Schadensersatzansprüche Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 nach Maßgabe folgender Regelungen: geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser 4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes derzeit: Siehe 4.1 Anhang). 33 • Die ING haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuld- 4.2 Anhang: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung haftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, Zielland Kurzform Währung Kurzform bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die ING und der Kunde den Schaden zu tragen haben. Albanien AL Albanischer Lek ALL • Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet die ING nicht. Belgien BE Euro EUR In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der ING auf die sorgfältige Bulgarien BG Euro EUR Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Dänemark DK Dänische Krone DKK • Die Haftung der ING ist auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung Estland EE Euro EUR begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder Finnland FI Euro EUR grobe Fahrlässigkeit der ING und für Gefahren, die die ING besonders Frankreich FR Euro EUR übernommen hat. Griechenland GR Euro EUR Guernsey GG Britisches Pfund Sterling GBP 3.2.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss 1) Eine Haftung der ING nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen Insel Man IM Britisches Pfund Sterling GBP ausgeschlossen: Irland IE Euro EUR • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungs­ Island IS Isländische Krone ISK betrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs­ Italien IT Euro EUR empfängers eingegangen ist. Japan JP Japanischer Yen JPY • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden Jersey JE Britisches Pfund Sterling GBP angege­be­nen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers Kanada CA Kanadischer Dollar CAD (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Kroatien HR Euro EUR ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätig- Lettland LV Euro EUR keiten der ING nach den Satz 2 dieses Unterpunktes berechnet die Liechtenstein LI Schweizer Franken1 CHF Bank das im Preis- und Leistungs­verzeichnis ausgewiesene Entgelt. Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR 2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und Ein- Malta MT Euro EUR wendungen des Kunden gegen die ING aufgrund nicht oder fehlerhaft Moldau MD Moldauischer Leu MDL ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überwei- Montenegro ME Euro EUR sungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die ING nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten Niederlande NL Euro EUR oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. Der Nordmazedonien MK Mazedonischer Denar MKD Lauf der Frist beginnt nur, wenn die ING den Kunden über die Belas- Norwegen NO Norwegische Krone NOK tungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinforma­ Österreich AT Euro EUR tionen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Polen PL Polnischer Zloty PLN Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn Portugal PT Euro EUR der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er Rumänien RO Rumänischer Leu RON ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über Schweden SE Schwedische Krone SEK einen Zahlungsaus­lösedienstleister auslöst. Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR 3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün­denden Umstände Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die ING keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder Türkei TR Türkische Lira TRY • von der ING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt Ungarn HU Ungarischer Forint HUF wurden. USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich GB Britisches Pfund Sterling GBP 4. Anhang von Großbritannien und Nordirland 4.1 Anhang: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Zypern CY Euro EUR („Single Euro Payments Area“, SEPA) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Bedingungen für Zahlungen Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- mittels Lastschrift im SEPA- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- Basislastschriftverfahren lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, ­Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis- lastschrift über sein Girokonto bei der ING gelten folgende Bedingungen. Sonstige Staaten und Gebiete (Drittstaaten der SEPA) Ålandinseln, Albanien, Andorra, Gibraltar, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Guernsey, Jersey, Insel Man, 1. Allgemein ­Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, San Marino, 1.1 Begriffsbestimmung St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), St. Pierre und Miquelon, Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungs- Schweiz, Vatikanstadt. vorgang zulasten des Girokontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte und deren Änderung Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und ­ eistungsverzeichnis. L Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- 1 Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein. 34 form angeboten. Hat der Kunde mit der ING im Rahmen der Geschäfts­ lungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die I­ NG die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von ­Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur der ING angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden muss. gerichtet ist, kann die ING mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. 2.2 SEPA-Lastschriftmandat Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag 2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen (SEPA Direct Debit ­Mandate) Geschäftsbedingungen. Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber der ING die Einlösung von SEPA-Basis- lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in 2. SEPA-Basislastschrift der mit der ING vereinbarten Art und Weise zu erteilen. 2.1 Allgemein 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent- Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die ING halten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der des einheit­lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten verarbeiten, übermitteln und speichern. Staaten und Gebiete. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss Kunden enthalten sein: • der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA- • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Girokonto Basislastschriftverfahren nutzen und des Kunden mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen, und • der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das • Weisung an die ING, die vom Zahlungsempfänger auf sein Girokonto SEPA-Lastschriftmandat erteilen. gezogenen SEPA-Basislastschriften einzulösen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten indem er über seinen Zahlungsdienstleister der ING die Lastschriften ­enthalten: vorlegt. • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • eine Gläubigeridentifikationsnummer, Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- • Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, Basislastschrift binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der • Name des Kunden (sofern verfügbar), Belastungs­buchung auf seinem Girokonto von der ING die Erstattung • Bezeichnung der Bank des Kunden und des belasteten Lastschriftbetrags verlangen. • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). 2.1.2 Kundenkennungen Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN2 und bei zusätzliche Angaben enthalten. grenzüberschreitenden Zahlungen (außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums3) zu­sätz­­lich den BIC4 der ING als seine Kundenkennung 2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die ING berech- Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung tigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislastschrift ausschließlich erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die seinem Girokonto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich ING und die weiteren beteiligten Stellen führen die Z ­ ahlung an den damit die ING an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Girokonto gezo- ­Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungs- genen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert empfänger als dessen Kundenkennung ange­ge­benen IBAN und bei der Kunde gegenüber der ING die Einlösung von Lastschriften des Zah- grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR zusätzlich ange- lungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschrift- gebenen BIC aus. mandat. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkraft- treten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. 2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechen­ • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA von • Name des Kunden, dem weitergeleitet werden. • Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bank­ leitzahl des Kunden. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransfer­verordnung Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und zusätzliche Angaben enthalten. des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung 2.2.3 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats der Richtlinie (EU) 2025/849“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegen- Zweck der Verhinde­rung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche über dem Zahlungsempfänger oder der ING – möglichst schriftlich – mit und Terrorismus­finanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die der Folge wider­rufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge ING bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der ING, wird (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis wirksam. Zusätzlich sollte dieser von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet 2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungs- Der Kunde kann der ING gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus dienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Wei- Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzt die ING die in sung muss der ING bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben Preis- und Leistungsverzeichnis vor dem im Datensatz der Lastschrift zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zah- angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der ING erfolgen. Zusätzlich sollte diese auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 3 Für die Mitgliedsstaaten siehe Anhang. 4 Business Identifier Code (Bank-Identifizierungscode). 35 2.3 Einzug der SEPA-Basislastschrift auf Grundlage des 2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angege- SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger benen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag 1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zah- gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der ING, so beginnt die Ausfüh- lungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt rungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. etwaige zu­sätz­liche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA- Basislastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom 3) Die ING unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf ­Zahlungsempfänger angegeben. dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. 2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Ein­ziehung der SEPA-Basislastschrift unter Einschaltung seines Zah- 2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung lungsdienstleisters an die ING als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert 1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- auch die Weisung des Kunden an die ING zur Einlösung der jeweiligen Basislastschrift binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Satz 2 und 4 beziehungs- Belastungs­buchung auf seinem Girokonto von der ING ohne Angabe von weise Nummer 2.2.2 Satz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags verlangen. die ING auf die für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats verein- Dabei bringt sie das Girokonto wieder auf den Stand, auf dem es sich barte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3). ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zah- lungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben 2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift hiervon unberührt. 2.4.1 Belastung des Girokontos des Kunden mit dem Lastschrift­betrag 1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden 2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungs- der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine empfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Girokonto des Kunden ­ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungs- ING autorisiert worden ist. verzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ING, erfolgt die Konto­ belastung am nächsten Geschäftstag. 3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder ­fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Num- 2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten mer 2.6.2. Geschäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Num- mer 2.4.2), wenn 2.6 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche • der ING ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer des Kunden 2.2.3 zugegangen ist, 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die ING Gut­haben auf seinem Girokonto oder über keine ausreichende einge- gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. räumte Kontoüberziehung [Dispokredit] verfügt (fehlende Konto­ Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Girokonto abgebuchten deckung); Teileinlösungen nimmt die ­ING nicht vor, Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Girokonto wieder • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht auto- keinem Girokonto des Kunden bei der ING zuzuordnen ist oder risierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis • die Lastschrift nicht von der ING verarbeitbar ist, da im Lastschrift­ zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis zu daten­satz erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der ING angezeigt wurde, • eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die ING dass die Zahlung nicht autorisiert ist oder die ING auf andere Weise erkennbar fehlerhaft ist, davon Kenntnis erhalten hat. Hat die ING einer zuständigen Behörde • eine Mandatsreferenz fehlt, berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die ING ihre Verpflichtung • kein Fälligkeitstag angegeben ist. aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugs­verdacht nicht bestätigt. 3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätes- tens am zweiten Geschäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig 2.6.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine Ausführung von autorisierten Zahlungen gesonderte Weisung des Kunden nach Nummer 2.2.4 entgegensteht. 1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Zahlung kann der Kunde von der ING die unverzügliche und 2.4.2 Einlösung von SEPA-Basislastschriften ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrags insoweit verlangen, als die SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die ING bringt dann das Giro- dem Girokonto des Kunden nicht spätestens am zweiten Geschäftstag konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausge- gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis nach ihrer Vornahme rückgängig führten Zahlungsvorgang befunden hätte. gemacht wird. 2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der ING 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängig­ die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die machung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung ING ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung Girokonto des Kunden belastet hat. einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die ING den Kun- den unver­züg­lich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 verein- 3) Geht der Lastschriftbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- barten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformatio- empfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer 2.4.4 nen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die ING soweit möglich die Absatz 2 ein (Verspätung, kann der Zahlungsempfänger von seinem Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtaus- Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser die Gutschrift des Last- führung, Rückgängig­machung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt schriftbetrags auf dem Konto des Zahlungsempfängers so vornimmt, werden können. als sei die Zahlung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA- 4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 ING auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen Absatz 2 zweiter Spiegelstrich) berechnet die ING das im Preis- und und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. ­Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. 2.6.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung 2.4.4 Ausführung der Zahlung 1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer 1) Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Giro- autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zahlungs­ der Kunde von der ING einen Schaden, der nicht bereits von Nummer empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die ING Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die ING hat hierbei ein Ver- Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. schulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuld- haftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens b ­ eigetragen, 36 bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in ­welchem Umfang die ING der und Kunde den Schaden zu tragen haben. 2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betrags- mäßige Haftungsgrenze gilt nicht • für nicht autorisierte Zahlungen, • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ING, • für Gefahren, die die ING besonders übernommen hat, und • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde ­Verbraucher ist. 2.6.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss 1) Eine Haftung der ING nach Nummer 2.6.2. und 2.6.3 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die ING weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag recht­zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers eingegangen ist. • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsemp- fänger ange­gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungs­ empfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ING jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wieder­ erlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die ING verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die ING das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewie- sene Entgelt. 2) Ansprüche des Kunden nach Nummer 2.6.1 bis 2.6.3 und Einwendun- gen des Kunden gegen die ING aufgrund nicht oder fehlerhaft ausge- führter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind aus- geschlossen, wenn der Kunde die ING nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft aus- geführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die ING den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätes- tens innerhalb eines Monats nach der Belastungs­buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maß- geblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne ­Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. 3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begrün­denden Umstände • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die ING keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder • von der ING aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 3. Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete 3.1 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. 3.2 Sonstige Staaten und Gebiete (Drittstaaten der SEPA) Ålandinseln, Albanien, Andorra, Gibraltar, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Guernsey, Jersey, Insel Man, ­Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, San Marino, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), St. Pierre und Miquelon, Schweiz, Vatikanstadt. 37 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Internetbanking Nutzung des Internetbanking: kostenlos Authentifizierung und Autorisierung Für den Login und zur Erteilung von Aufträgen im Internetbanking verfügbare Verfahren: ING App (unabhängig davon nutzbar, welches Gerät für den Zugriff auf das Internetbanking genutzt wird, z.B. Desktop PC, Laptop, Smartphone, Tablet): kostenlos photoTAN-Generator: zu erwerben über https://genostore.de/ING 2. Girokonto Kontoführung Bei Geldeingang1 von mindestens 1.000 € im Kalendermonat: kostenlos Kontoinhaber unter 28 Jahren: kostenlos Bei Geldeingang1 unter 1.000 € im Kalendermonat: 4,90 € monatlich Belastung des monatlichen Entgelts: Im Folgemonat Leistungen in monatlichem Entgelt für die Kontoführung enthalten Kontoführung per Internetbanking mit Authentifizierung per ING App: enthalten Monatlicher Kontoauszug per Post-Box, wenn Umsatz vorhanden: enthalten Vierteljährlicher Rechnungsabschluss per Post-Box: enthalten Sämtliche Buchungsposten: enthalten Beauftragen und Ändern von SEPA-Überweisungen, SEPA-Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil): enthalten SEPA-Lastschriften in Euro: enthalten VISA Card [Debitkarte] einschließlich Partnerkarte: enthalten Kontoauszug Bereitstellung des monatlichen Kontoauszugs in der Post-Box, wenn Umsatz vorhanden: kostenlos Girokonto Future Das Girokonto Future ist eine Erweiterung des Girokontos: 1,00 € monatlich (ggf. zzgl. des o.g. Kontoführungsentgelts), Belastung des monatlichen Entgelts jeweils im Folgemonat 3. Einlagen Girokonto Entgelt für die Verwahrung von Kontoguthaben: kostenlos 4. Karten Ausgabe nur in Verbindung mit dem Girokonto VISA Card [Debitkarte] Bargeldauszahlungen, an allen Geldautomaten mit VISA Zeichen in Deutschland Mindestabhebebetrag 50 €. Liegt der auf dem Konto verfügbare Betrag darunter, können auch niedrigere Beträge abgehoben werden: kostenlos in Ländern mit Eurowährung Mindestabhebebetrag 50 €. Liegt der auf dem Konto verfügbare Betrag darunter, können auch niedrigere kostenlos, ggf. zuzüglich Entgelt Beträge abgehoben werden: des Geldautomatenbetreibers in Ländern des EWR2 mit anderer EWR-Währung: Auf den Betrag in Euro 2,20 % ­Auslandseinsatzentgelt, vom ­letzten verfügbaren Euro-Referenz­ wechselkurs der Europäischen Zentralbank3, ggf. zuzüglich Entgelt des Geldauto­maten­betreibers. in allen anderen Ländern mit Fremdwährung4: Auf den Betrag in Euro 2,20 % Auslands­einsatzentgelt, ggf. zuzüglich Entgelt des Geldautomaten­betreibers. Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos ohne PIN/Unterschrift bis 50 €5 an VISA-Akzeptanzstellen in Deutschland: kostenlos in Ländern mit Eurowährung: kostenlos in Ländern des EWR2 mit anderer EWR-Währung: auf den Betrag in Euro 2,20 % Auslands­einsatz­entgelt, vom ­letzten verfüg­baren Euro-Referenz­ wechselkurs der Europäischen Zentralbank3 38 Preis- und Leistungsverzeichnis 4. Karten Ausgabe nur in Verbindung mit dem Girokonto (Fortsetzung) in allen anderen Ländern mit Fremdwährung4: auf den Betrag in Euro 2,20 % Auslandseinsatzentgelt in Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros: 3,00 % vom Umsatz, mind. 3,90 € girocard [Debitkarte] Entgelt Monatliches Entgelt für die girocard [Debitkarte]: 1,49 € monatlich, Belastung des monatlichen Entgelts jeweils im Folgemonat Bargeldauszahlungen in Deutschland: Bei rund 900 Geldautomaten der ING Mindestabhebebetrag 50 €. Liegt der auf dem Konto verfügbare Betrag darunter, können auch niedrigere Beträge abgehoben werden: kostenlos in Deutschland: Bei anderen Kreditinstituten: Erhebung direktes Kunden­­ent­gelt durch Automatenbetreiber in Ländern mit Eurowährung: 5 € (ggf. zzgl. eines direkten Kunden­entgelts des Automaten­ betreibers) in Ländern des EWR2 mit anderer EWR-Währung: 5 € (ggf. zzgl. eines direkten Kunden­entgelts des Automaten­ betreibers), Kurs vom letzten ­verfügbaren Euro-Referenz­ wechselkurs der Euro­päi­schen Zentralbank3 in allen anderen Ländern mit Fremdwährung4: 5 € (ggf. zzgl. eines direkten  Kunden­entgelts des Automaten­ betreibers) Bezahlen von Waren und Dienstleistungen an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos ohne PIN/Unterschrift bis 50 €5 in Deutschland: kostenlos in Ländern mit Eurowährung, schwedische Kronen und rumänische Leu: kostenlos in Ländern des EWR2 mit anderer EWR-Währung: auf den Betrag in Euro 2,20 %, mind. 1 € Auslandseinsatzentgelt, vom ­letzten verfügbaren ­Euro-Referenzwechselkurs der ­Europäischen Zentral­bank3 in allen anderen Ländern mit Fremdwährung4: auf  den Betrag in Euro 2,20 %, mind. 1 € Auslandseinsatzentgelt GeldKarten-Funktion (zum 31.12.2024 eingestellt) Aufladen oder Entladen an Geldautomaten der ING: nicht mehr möglich Aufladen oder Entladen an Geldautomaten/Ladeterminals anderer Institute: nicht mehr möglich VISA Card [Debitkarte] und girocard [Debitkarte] Verfügungsrahmen je Karte: pro Woche: 4.000 € Begrenzung für Bargeldauszahlungen am Geldautomaten je Karte: 1.000 € täglich Kleinstbetrags-Option6: 10 € monatlich6 Entgelt Ersatzkarte: 10 €7 Entgelt PIN per Brief: 5 €8 Freischaltung PIN: kostenlos Sperren einer Karte: kostenlos Ausführungsfristen für Zahlungen der Bank aus VISA Card [Debitkarte] und girocard [Debitkarte] Verfügungen an den Zahlungsempfänger Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR2): Maximal 1 Geschäftstag Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro: Maximal 4 Geschäftstage Kartenzahlungen außerhalb des EWR: Wird baldmöglichst bewirkt 5. Zahlungsverkehr Geschäftstage Ein Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungs­dienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ING unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb für ­beleglose Vorgänge wie folgt: Überweisungen Alle Tage außer: Zahlungen aus Lastschriften Sonnabende, Sonntage, Neujahr Zahlungen der ING aus Kartenverfügungen: (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), 1.+2. Weihnachtstag (25. und 26. Dezember), Silvester (31. Dezember) SEPA-Echtzeitüberweisungen: Alle Tage 39 Preis- und Leistungsverzeichnis 5. Zahlungsverkehr (Fortsetzung) Bargeldauszahlungen an Geldautomaten der ING: jeder Tag Bargeleinzahlungen an Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion: jeder Tag Interne Umbuchungen werden sofort ausgeführt: jeder Tag Für beleghafte Vorgänge alle Werktage außer: Sonnabende, Sonntage, 24.+31. Dezember und gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Hessen. Annahme- und Ausführungsfristen Annahmezeitpunkt für Überweisungen Beleglose und beleghafte Aufträge: 18 Uhr an Geschäftstagen der ING SEPA-Echtzeitüberweisungen: 24 Stunden am Tag möglich Alle nach der Annahmefrist eingehenden Überweisungsaufträge gelten im Hinblick auf die Ausführungsfristen als am folgenden Geschäftstag zugegangen. Ausführungsfristen für Überweisungen Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: SEPA-Echtzeitüberweisungen: Maximal 10 Sekunden SEPA-Überweisung – belegloser Überweisungsauftrag: Maximal 1 Geschäftstag SEPA-Überweisung – beleghafter Überweisungsauftrag9: Maximal 2 Geschäftstage Überweisungsaufträge innerhalb EWR2 in anderen EWR-Währungen Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag: Maximal 4 Geschäftstage Überweisungsaufträge innerhalb EWR in Drittstaatwährung (eine Währung eines Staates außerhalb des EWR) oder in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag: Wird baldmöglichst bewirkt Entgeltregelungen und Höchstbeträge bei Überweisungen Beauftragen und Ändern von SEPA-Überweisungen, SEPA-Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen online und mobil: kostenlos schriftlich (bis maximal 50.000 €)10: 2,50 € Überweisungseingänge Überweisungseingänge jeder Art: kostenlos Überweisungsausgänge SEPA-Überweisungen, SEPA-Echtzeitüberweisungen11 - Nur als SHARE-Überweisung möglich -: kostenlos Überweisungsausgänge in Fremdwährung12 SHARE-Überweisungen13 bis 500 €: 10 € über 500 €: 1,50 ‰, mind. 20 € OUR-Überweisungen bis 500 €: 10 € über 500 €: 1,50 ‰, mind. 20 € zzgl. Fremdspesenpauschale: 12 € BEN-Überweisungen nur für Überweisungen in Drittstaatenwährungen möglich: kostenlos für Auftraggeber Währungsumrechnungsentgelt bei eingehenden und ausgehenden Überweisungen in Fremdwährung Währungsumrechnungen für Überweisungen werden zum jeweiligen Umrechnungskurs der ING ausgeführt. Dieser Umrechnungskurs basiert auf Marktkursen am Tag der Umrechnung, die auch z.B. unter www.bloomberg.com einzusehen sind. Der genaue Umrechnungskurs für eine Überweisung ist bei der Auftragserteilung über Internetbanking und auf dem Kontoauszug ersichtlich. Das Währungsumrechnungsentgelt ergibt sich aus dem prozentualen Unterschied zwischen dem angewendeten Umrechnungskurs und dem Marktkurs der betreffenden Währung zum Zeitpunkt der Ausführung, bezogen auf den Überweisungsbetrag. Landeswährung bei eingehenden Überweisungen: Währungsumrechnungsentgelt DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD: 1,00 % CZK, PLN, HUF, AUD: 1,50 % RON, THB, HKD, SGD, NZD, TRY, ZAR: 2,00 % Landeswährung bei ausgehenden Überweisungen: Währungsumrechnungsentgelt DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD: 1,00 % PLN, AUD, CZK, HUF: 1,50 % THB, HKD, SGD, NZD, ZAR, TRY, RON: 2,00 % Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrages mangels Kontodeckung: 1€ Berechtige Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift mangels Kontodeckung: 1€ Scheckverkehr Einreichung inländischer Schecks in Euro: 3,50 € 40 Preis- und Leistungsverzeichnis 5. Zahlungsverkehr (Fortsetzung) Bargeldeinzahlungen Die ING betreibt keine Kassen. Bargeldeinzahlungen sind daher nur an den jeweils dafür vorgesehenen Geldautomaten und an Kassen anderer Banken wie folgt möglich: • Bargeldeinzahlungen (keine Münzen) sind an etwaig vorhandenen Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion 1 % des Einzahlungsbetrages, mit der girocard [Debitkarte] i.H.v. maximal 4.500 € pro Kalendermonat und 25.000 € pro Kalenderjahr mind. 2,50 €, max. 7,50 € und Girokonto möglich. Weist das Konto, auf dem der eingezahlte Betrag gutgeschrieben werden soll, am Buchungstag der Einzahlung einen Sollsaldo auf, fällt unabhängig vom Einzahlungsbetrag kein Entgelt an: • Annahmefrist für Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten ist 19:00 Uhr an Geschäftstagen. Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten, die nach der Annahmefrist vorgenommen werden, werden am nächsten Geschäftstag gebucht. • Bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 € muss ein geeigneter Beleg über die Herkunft des Geldes auf Anforderung vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 € überschreitet. • Bargeldeinzahlungen bei Filialen der Reisebank AG sind bis 25.000 € (keine Münzen) möglich. Die Reisebank AG bietet als unser Kooperationspartner den Kunden der ING die Einzahlung zu vergünstigten Konditionen an. Die aktuellen Konditionen erfragen Sie bitte direkt bei der Reisebank AG. Um sich als Kunde der ING zu identifizieren, legen Sie bitte bei der Einzahlung Ihre ING girocard oder VISA Card vor. • Bei Bargeldeinzahlungen bei Filialen der Reisebank AG ist ein entsprechender Herkunftsnachweis bereits ab einem Betrag von mehr als 2.500 € erforderlich. Sofern der Herkunftsnachweis nicht geführt werden kann, wird die Bargeldeinzahlung abgelehnt. ING Bargeld Bargeldeinzahlungen mittels ING Bargeld an Kassen von Partnerunternehmen: 1,5 % des Einzahlungsbetrages Bargeldauszahlungen mittels ING Bargeld an Kassen von Partnerunternehmen: kostenlos Monatslimit für Einzahlungen mit der girocard [Debitkarte] an Geldautomaten der ING und mittels ING Bargeld: 4.500 € Jahreslimit für Einzahlungen mit der girocard [Debitkarte] an Geldautomaten der ING und mittels ING Bargeld: 25.000 € Mindestbetrag für Bargeldeinzahlungen mittels ING Bargeld: 50,00 € Mindestbetrag für Bargeldauszahlungen mittels ING Bargeld: 10,00 € Höchstbetrag Bargeldeinzahlungen mittels ING Bargeld: 999,99 € in 24 Stunden 24-Stunden Transaktionsvolumen für alle Ein- und Auszahlungen mittels ING Bargeld: 999,99 € 6. Sonstige Kosten • Für die im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse ­erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung ­getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. • Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen, Auslagen und Kosten Dritter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. ­Soweit ­keine besonderen Angaben erfolgen, sind Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten. • Versand der konto- & depotbezogenen Unterlagen per Post: Porto gem. Preisverzeichnis der Deutschen Post. 7. Aktuelle Konditionen Sollzinssätze für eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] und geduldete Kontoüberziehung Eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit]: Variabler Sollzins p.a. 9,14 % Geduldete Kontoüberziehung: Variabler Sollzins p.a. 9,14 % Angaben zur „nicht ausgenutzten Erhöhung“ sowie alle weiteren aktuellen Konditionen finden Sie unter www.ing.de/konditionen 41 Preis- und Leistungsverzeichnis 8. Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird ­Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder ­E-Mail). • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der ­Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine ­Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kunden­ beschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher ­Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz­dienst­ leistungs­aufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des ­Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren. • Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen ­Klage ­offen. • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an folgende Kontaktstelle der ING wenden: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder unter: www.ing.de/kundenservice 9. Schutz der Einlagen Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher ­Banken GmbH ­angeschlossen. Von der Bank ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres entnehmen Sie b ­ itte Nummer 20 ­ llgemeinen Geschäftsbedingungen, dem „Informationsbogen für den Einleger“ und der Internetseite der Entschädigungs­einrichtung deutscher der A Banken GmbH unter www.edb-banken.de 1 Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften. 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, ­Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 3 Zu finden unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html 4 Für diese Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter https://www.visaeurope.com/making-payments/exchange-rates zu ersehen. 5 Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen. 6 Das Buchen der Kleinbetrags-Option ermöglicht Bargeldauszahlungen am Geldautomaten mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] auch unter dem ­Mindestabhebebetrag von 50 €. Die Option ist telefonisch zu buchen und zu kündigen. Beim Buchen tritt die Option spätestens am folgenden Werktag in Kraft, eine Kündigung zum Monatsende. 7 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden ist nur zu zahlen, soweit der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben (zum Beispiel: Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, sonst nicht autorisierte Nutzung, Defekt, Namensänderung), zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind. 8 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung des PIN-Briefs (VISA Card [Debitkarte] oder girocard [Debitkarte]) ist nur zu zahlen, wenn der Kunde statt der ihm im Internetbanking oder in der App kostenlos zur Verfügung gestellten Wunsch-PIN eine von der ING generierte PIN per Brief verlangt. 9 Ein beleghaft erteilter Auftrag ist zu dem Zeitpunkt zugegangen, an dem die ING die Daten in ihr internes System eingegeben hat. Diese Eingabe beginnt so bald wie möglich, nachdem der Auftrag in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der ING eingegangen ist. 10 Bei SEPA-Echtzeitüberweisungen im Rahmen des vom Kunden festgelegten Betragslimits. 11 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Ålandinseln, Albanien, Andorra, Gibraltar, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Guernsey, Jersey, Insel Man, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, San Marino, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), St. Pierre und Miquelon, Schweiz und Vatikanstadt in Euro. 12 Alle Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, unabhängig der Währung, werden mit der Entgeltoption „SHA“ ausgeführt. Das heißt, dass der Zahler und der Zahlungsempfänger jeweils die eigenen Kosten tragen. 13 SHARE-Überweisungen = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. / OUR-Überweisungen = Überweisender trägt alle Entgelte. / BEN-Überweisungen = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. Erfolgt bei beleghaften Aufträgen keine Auswahl, werden diese als SHARE-Überweisungen ausgeführt. 42 ING-DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 2 60486 Frankfurt am Main 069 / 50 50 20 10 vertrag@ing.de ing.de 87.672/06.26/1287/126