Bedingungen für die Mastercard Basis/
Visa Basis (Debitkarte)
Kreissparkasse Ludwigsburg
Fassung März 2023 Schillerplatz 6 71638 Ludwigsburg
1 Ausgabe der Karte Hierzu hat der Karteninhaber entweder
Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Basis/Visa – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautoma-
Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend Karte genannt). Die Karten können teneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät
als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf des Geldautomaten gehalten wird
Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausge- – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzuge-
geben werden. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen glei- ben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter-
chermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. schrift zu leisten oder
Die Kartendaten der Karte können bereits vor Erhalt der physischen Karte – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu
für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen bereitge- nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät des Vertragshändlers
stellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Karte an automatisierten
wird. Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe
Ergänzende Informationen für die digitale Karte sind in den Nutzungshin- der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweili-
weisen und -voraussetzungen für die digitale Karte enthalten. Im Übrigen gen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN verlangt wird.
gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift
Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren. erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz
– oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet
2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzuge-
Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebe-
ben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert
nen Karten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend ausge-
werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der
stattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
Sparkasse/Landesbank unterstützten Authentifizierungsverfahren und
Mit der Karte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienst-
Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der
leistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei
Sparkasse/Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten ab-
Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen
rufbar.
und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten Bar-
– oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der
geldauszahlungen vornehmen, sofern sich ausreichendes Guthaben auf
Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
dem Kartenkonto befindet.
Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bar- 5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent-
geldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der halten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kar-
Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. tenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers
Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber verarbeitet, übermittelt und speichert.
gesondert informiert. 5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zah-
Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilneh- lungsauftrag nicht mehr widerrufen.
menden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor seine
Kartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Zif- 6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/
fern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung stellen Landesbank
(Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienst- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzuleh-
leistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisierung der Kar- nen, wenn
tendaten automatisch zu ermöglichen. – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß
Nummer 5.1 autorisiert hat,
3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen nicht einge-
3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen halten ist oder sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto
wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl befindet oder
(PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. – die Karte gesperrt ist.
Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über
3.2 Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen,
das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN ein-
gegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönli- 7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
che Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder beiden Kartenfor- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziel-
men falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem len Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kar-
Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der kontoführenden tenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn
Stelle, in Verbindung setzen. – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist
und
4 Aufladen und Entladen des Kartenguthabens/Verfügungsrahmen
– der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbe-
4.1 Das Aufladen des Kartenguthabens auf dem Kartenkonto ist mittels
trags zugestimmt hat.
Überweisung oder Dauerauftrag möglich. Das Entladen des Kartengutha-
Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet
bens erfolgt durch die Nutzung der Karte wie unter Nummer 2 beschrie-
sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach-
ben sowie durch Belastung von Entgelten, soweit nichts anderes verein-