Bedingungen für die Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) Kreissparkasse Ludwigsburg Fassung März 2023 Schillerplatz 6 71638 Ludwigsburg 1 Ausgabe der Karte Hierzu hat der Karteninhaber entweder Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Basis/Visa – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautoma- Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend Karte genannt). Die Karten können teneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf des Geldautomaten gehalten wird Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausge- – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzuge- geben werden. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen glei- ben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter- chermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. schrift zu leisten oder Die Kartendaten der Karte können bereits vor Erhalt der physischen Karte – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen bereitge- nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät des Vertragshändlers stellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Karte an automatisierten wird. Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe Ergänzende Informationen für die digitale Karte sind in den Nutzungshin- der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweili- weisen und -voraussetzungen für die digitale Karte enthalten. Im Übrigen gen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN verlangt wird. gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren. erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet 2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzuge- Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebe- ben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert nen Karten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend ausge- werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der stattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen: Sparkasse/Landesbank unterstützten Authentifizierungsverfahren und Mit der Karte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienst- Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der leistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei Sparkasse/Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten ab- Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen rufbar. und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten Bar- – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der geldauszahlungen vornehmen, sofern sich ausreichendes Guthaben auf Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon). dem Kartenkonto befindet. Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bar- 5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent- geldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der halten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kar- Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. tenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber verarbeitet, übermittelt und speichert. gesondert informiert. 5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zah- Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilneh- lungsauftrag nicht mehr widerrufen. menden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor seine Kartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Zif- 6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/ fern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung stellen Landesbank (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienst- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzuleh- leistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisierung der Kar- nen, wenn tendaten automatisch zu ermöglichen. – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Nummer 5.1 autorisiert hat, 3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen nicht einge- 3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen halten ist oder sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl befindet oder (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. – die Karte gesperrt ist. Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über 3.2 Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN ein- gegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönli- 7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags che Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder beiden Kartenfor- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziel- men falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem len Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kar- Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der kontoführenden tenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn Stelle, in Verbindung setzen. – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und 4 Aufladen und Entladen des Kartenguthabens/Verfügungsrahmen – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbe- 4.1 Das Aufladen des Kartenguthabens auf dem Kartenkonto ist mittels trags zugestimmt hat. Überweisung oder Dauerauftrag möglich. Das Entladen des Kartengutha- Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet bens erfolgt durch die Nutzung der Karte wie unter Nummer 2 beschrie- sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach- ben sowie durch Belastung von Entgelten, soweit nichts anderes verein- dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist. bart ist. Darüber hinaus kann vorhandenes Kartenguthaben auf das im Kartenantrag angegebene Abrechnungskonto zurücküberwiesen werden. 8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers Die Einzahlungsmöglichkeit auf das Kartenkonto kann von der Spar- Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Karte entstande- kasse/Landesbank auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt nen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den werden. Dies und die Höhe des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis oder einer gesonderten Verein- der Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Ent- 128 711.000 D0 (Fassung März 2023) - v10.0 barung mit der Sparkasse/Landesbank. sprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten Forderungen. © S-Management Services • DSV Gruppe wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen. 9 Kartenabrechnung und Information des Karteninhabers über die 4.2 Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seines zuvor auf Zahlungsaufträge das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens verwenden (Verfü- Die Sparkasse unterrichtet den Karteninhaber mindestens einmal monat- gungsrahmen). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das lich über die mit der Karte ausgelösten Zahlungsaufträge, die angefalle- vereinbarte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit der nen Entgelte sowie die sonstigen Umsätze im Zusammenhang mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung dieses Verfügungsrahmens Karte auf dem mit dem Karteninhaber vereinbarten Weg (z. B. über das vereinbaren. elektronische Postfach, im Online-Banking oder am Kontoauszugs- 5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen drucker). Die Kartenumsätze werden nach der Autorisierung durch den Karteninha- 5.1 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung ber gem. Nummer 5.1 dem Kartenkonto belastet und mit dem auf dem (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Kartenkonto vorhandenen Kartenguthaben verrechnet. Seite 1 von 5 Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) Etwaige nicht vom Kartenguthaben gedeckten Kartenumsätze, und/oder 12 Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte angefallenen Entgelte werden dem im Kartenantrag vereinbarten Abrech- Kartenverfügungen nungskonto der Sparkasse/Landesbank belastet bzw. im Falle eines bei 12.1 Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige einem Drittinstitut geführten Kontos durch Lastschrift eingezogen. 12.1.1 Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm Wenn der Karteninhaber die Kartenabrechnung in der vereinbarten Weise gestohlen, kommen sie ihm in sonstiger Weise abhanden oder werden nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen hat, kann zeitnah eine diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu einer papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber gegen Portoer- nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der satz zugesandt werden. – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten Der Karteninhaber hat die Kartenabrechnung unverzüglich auf nicht auto- – Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Vertrags- risierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge zu überprüfen. unternehmen 10 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers – Nutzung der Karte bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet, 10.1 Unterschrift haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperran- Der Karteninhaber hat die physische Karte nach Erhalt unverzüglich auf zeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50 Euro. Die Haftung dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. nach Nummer 12.1.5 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Han- 10.2 Sorgfältige Aufbewahrung der Karte deln in betrügerischer Absicht bleibt unberührt. 10.2.1 Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu ver- 12.1.2 Der Karteninhaber haftet nicht nach Nummer 12.1.1, wenn hindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet wird – es dem Karteninhaber nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den (z. B. um Transaktionen an automatisierten Kassen ohne PIN bis zur Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Sperre zu tätigen). Sie darf insbesondere auch nicht unbeaufsichtigt im Verwendung der Karte vor der nicht autorisierten Kartenverfügung zu Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. bemerken, oder 10.2.2 Soweit technisch möglich, soll der Karteninhaber den Zugang zu – der Verlust der Karte durch einen Angestellten, einen Agenten, eine seinem mobilen Endgerät, auf dem die digitale Karte gespeichert ist, mit Zweigstelle/Zweigniederlassung der Sparkasse/Landesbank oder eine einer für das mobile Endgerät bestimmten persönlichen Geheimzahl sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der Sparkasse/Landesbank ausgela- (Endgeräte-PIN) oder auf andere geeignete Weise (z. B. durch Fingerab- gert wurden, verursacht worden ist. Die Haftung nach Nummer 12.1.5 druck) sichern. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügeri- 10.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) scher Absicht bleibt unberührt. Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person 12.1.3 Die Sparkasse/Landesbank verzichtet auf die Schadensbeteiligung Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der des Karteninhabers in Höhe von 50 Euro gemäß Nummer 12.1.1 und physischen Karte vermerkt, bei einer digitalen Karte nicht in dem mobilen übernimmt alle Schäden, die durch die nicht autorisierte Kartenverfügung Endgerät gespeichert werden, das für die Nutzung der digitalen Karte bis zum Eingang der Sperranzeige entstanden sind, wenn der Kartenin- erforderlich ist, oder in anderer Weise zusammen mit der Karte aufbe- haber seine ihm obliegenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß wahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Nummern 10.1 bis 10.4 nicht in betrügerischer Absicht, vorsätzlich oder Karte bzw. des mobilen Endgeräts, auf dem die digitale Karte gespeichert grob fahrlässig verletzt hat. Eine Übernahme des vom Karteninhaber zu ist, kommt, hat die Möglichkeit, zusammen mit der PIN und der Karte tragenden Schadens erfolgt nur, wenn der Karteninhaber die Vorausset- missbräuchliche Kartenverfügungen zu tätigen (z. B. Geld am Geldauto- zungen der Haftungsentlastung glaubhaft darlegt und Anzeige bei der maten abzuheben). Polizei erstattet. Sofern der Karteninhaber eine digitale Karte nutzt und der Zugriff auf das 12.1.4 Der Karteninhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach mobile Endgerät durch eine vom Karteninhaber wählbare Endgeräte-PIN Nummer 12.1.1 verpflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben abgesichert werden kann, darf der Karteninhaber zur Absicherung des konnte, weil die Sparkasse/Landesbank nicht die Möglichkeit zur Entge- Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die für die Nutzung der Karte gennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden erforderlich ist. dadurch eingetreten ist. 10.4 Anzeige-, Prüfungs- und Unterrichtungspflichten des 12.1.5 Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kar- Karteninhabers tenverfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach 10.4.1 Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in oder des mobilen Endgeräts mit digitaler Karte, die missbräuchliche Ver- betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Karteninhaber den hierdurch wendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte, Karten- entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kar- daten oder PIN fest, hat er die Sparkasse/Landesbank unverzüglich zu teninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er unterrichten (Sperranzeige). Die Sperranzeige kann der Karteninhaber – den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung der auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst 116 116 aus dem Inland und +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abwei- schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, nachdem er hiervon Kennt- chende Ländervorwahl]) abgeben. nis erlangt hat, Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei – die persönliche Geheimzahl auf der physischen Karte vermerkt oder der Polizei anzuzeigen. zusammen mit der physischen Karte verwahrt hat, 10.4.2 Durch die Sperre der digitalen Karte bei der Sparkasse/Landes- – die persönliche Geheimzahl auf dem mobilen Endgerät speichert oder bank bzw. gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst wird nicht der – die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt hat und Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen der Missbrauch dadurch verursacht worden ist. Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweili- Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, gen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen. 10.4.3 Bei Nutzung besonderer Authentifizierungsverfahren gemäß Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haftet der Karteninhaber Nummer 5.1 hat der Karteninhaber vor der Autorisierung die Übereinstim- pro Kalendertag maximal in Höhe des vereinbarten täglichen Verfügungs- mung der zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z. B. limits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen. Zahlbetrag, Datum) mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten abzu- gleichen. Bei Feststellung von Abweichungen ist die Transaktion abzu- 12.1.6 Hat die Sparkasse/Landesbank durch eine Verletzung ihrer Pflich- brechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Spar- ten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet sie für den entstan- kasse/Landesbank anzuzeigen. denen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens. 12.1.7 Hat die Sparkasse/Landesbank beim Einsatz der Karte eine starke 128 711.000 D0 (Fassung März 2023) - v10.0 11 Reklamationen und Beanstandungen Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Abs. 24 Zahlungsdiensteauf- Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach sichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt oder hat der Zahlungsempfänger oder Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Karten- sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert, obwohl die Sparkasse/ verfügung zu unterrichten. Landesbank nach § 55 ZAG gesetzlich zur starken Kundenauthentifizie- Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwi- rung verpflichtet ist, bestimmt sich die Haftung des Karteninhabers und schen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittel- der Sparkasse/Landesbank abweichend von den Nummern 12.1.1 bis bar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflich- 12.1.6 nach § 675v Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches. tung des Karteninhabers. Die Rechte des Karteninhabers nach Nummer 15 dieser Bedingungen bleiben unberührt. Seite 2 von 5 Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) 12.2 Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Sobald der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahme- Unterrichtung über die Kartenabrechnung maßgeblich. dienst der Verlust oder Diebstahl der Karte bzw. des mobilen Endgeräts Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 13.1 bis 13.3 kann der Kar- mit digitaler Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige teninhaber auch nach Ablauf der vorgenannten Frist geltend machen, nicht autorisierte Nutzung von Karte oder PIN angezeigt wurde, über- wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. nimmt die Sparkasse/Landesbank alle danach durch Kartenverfügungen (2) Ansprüche des Karteninhabers gegen die Sparkasse/Landesbank entstehenden Schäden. sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kartenin- – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, haber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. auf das die Sparkasse/Landesbank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten 13 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche vermieden werden können, oder des Kontoinhabers – von der Sparkasse/Landesbank aufgrund einer gesetzlichen Verpflich- 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung tung herbeigeführt wurden. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Sparkasse/Lan- desbank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer 14 Sperre und Einziehung der Karte durch die Sparkasse/ Aufwendungen. Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, dem Kartenin- Landesbank haber den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrech- Die Sparkasse/Landesbank darf die Karte sperren und den Einzug der nungskonto belastet, wird die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf Karte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen bzw. die Löschung der digi- den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht talen Karte verlangen oder selbst veranlassen, wenn autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Verpflichtung ist unver- – sie berechtigt ist, den Kartenvertrag bzw. die Nutzung der digitalen züglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Karte aus wichtigem Grund zu kündigen, Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank zu erfüllen, der auf den – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies Tag folgt, an welchem der Sparkasse/Landesbank angezeigt wurde, dass rechtfertigen oder die Kartenverfügung nicht autorisiert ist, oder die Sparkasse/Landesbank – der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse/Lan- der Karte besteht. desbank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Ver- Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber über die Sperre unter dacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens mitgeteilt, hat sie ihre Verpflichtung aus Satz 3 unverzüglich zu prüfen jedoch unverzüglich nach der Sperre oder Löschung unterrichten. Die und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Sparkasse/Landesbank wird die Karte entsperren oder diese durch eine neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben 13.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung sind. Auch hierüber unterrichtet sie den Karteninhaber unverzüglich. einer autorisierten Kartenverfügung 13.2.1 Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer 15 Anspruch des Karteninhabers bei einer von dem Vertragsunter- autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der Spar- nehmen ausgelösten autorisierten Kartenverfügung kasse/Landesbank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Kar- Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten tenverfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht Kartenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Kartenkonto belastet, des belasteten Zahlungsbetrags, wenn bringt die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand, auf dem – bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden – der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber ent- hätte. sprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls 13.2.2 Der Karteninhaber kann über Nummer 13.2.1 hinaus von der Spar- hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch kasse/Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit ver- zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der verein- langen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder feh- barte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. lerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung Der Karteninhaber muss gegenüber der Sparkasse/Landesbank die gestellt oder seinem Konto belastet wurden. Sachumstände darlegen, mit denen er seinen Erstattungsanspruch 13.2.3 Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft begründet. ausgeführt, wird die Sparkasse/Landesbank die Kartenverfügung auf Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausgeschlossen, Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über das Ergebnis wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt des Aus- unterrichten. weises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der Karten- 13.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers abrechnung gegenüber der Sparkasse/Landesbank geltend macht. Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer 16 Rückgabe der Karte nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Karten- Die Karte bleibt Eigentum der Sparkasse/Landesbank. Sie ist nicht über- verfügung kann der Karteninhaber von der Sparkasse/Landesbank einen tragbar. Die Karte ist nur für den auf der physischen Karte angegebenen Schaden, der nicht bereits von Nummer 13.1 oder 13.2 erfasst ist, ersetzt Zeitraum gültig. verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Sparkasse/Landesbank die Pflichtver- Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit letzung nicht zu vertreten hat. Die Sparkasse/Landesbank hat hierbei ein der Karte ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die alte Karte zurück- Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie zuverlangen bzw. die Löschung der digitalen Karte zu verlangen oder eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche selbst zu veranlassen. Endet die Nutzungsberechtigung der Karte in den Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Karteninha- ausgegebenen Kartenformen früher (z. B. durch Kündigung des Karten- ber vorgegeben hat. vertrages), hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Spar- Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung kasse/Landesbank zurückzugeben bzw die digitale Karte zu löschen. des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank und Kar- 17 Fremdwährungsumrechnung teninhaber den Schaden zu tragen haben. Die Haftung nach Nummer Bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung gemäß 13.3 ist auf 12.500 Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese betragsmäßige den im Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Regelungen. Haftungsbeschränkung gilt nicht 18 Entgelte und deren Änderung – für nicht autorisierte Kartenverfügungen, – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse/Landesbank, 18.1 Die vom Karteninhaber gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsver- 128 711.000 D0 (Fassung März 2023) - v10.0 – für Gefahren, die die Sparkasse/Landesbank besonders übernommen hat, und zeichnis der Sparkasse/Landesbank. – für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kar- Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwende- teninhaber Verbraucher ist. ten oder sonst nicht autorisiert genutzten Karte ist die Sparkasse/Landes- bank berechtigt, dem Karteninhaber im Rahmen des § 675l Absatz 1 des 13.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss Bürgerlichen Gesetzbuches das im Preis- und Leistungsverzeichnis der (1) Der Karteninhaber kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer Sparkasse/Landesbank ausgewiesene Entgelt zu berechnen, sofern der 13.1 bis 13.3 nicht mehr geltend machen, wenn er diese nicht spätestens Karteninhaber die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Abrechnungs- vertreten hat und die Sparkasse/Landesbank nicht zur Ausstellung einer konto gegenüber der Sparkasse/Landesbank angezeigt hat. Ersatzkarte verpflichtet ist. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Lan- Wenn darüber hinaus Entgelte für den Einsatz einer Karte in anderen desbank den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultie- Fällen durch die Sparkasse/Landesbank erhoben werden, ergeben sich rende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen ver- diese aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/ einbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungs- Landesbank. Seite 3 von 5 Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) 18.2 Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens Belange des Karteninhabers für die Sparkasse/Landesbank unzumutbar zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange- ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber boten. Hat der Karteninhaber mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg (z. B. wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzu- das Elektronische Postfach) vereinbart, können die Änderungen auch auf treten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kar- diesem Wege angeboten werden. Die von der Sparkasse/Landesbank tenvertrag gegenüber der Sparkasse/Landesbank wesentlich gefährdet angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Karteninhaber ist. diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das Mit Wirksamwerden der Kündigung des Kartenvertrages darf die Karte auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Karteninha- bzw. bei alleiniger Kündigung der Nutzung der digitalen Karte darf die bers gerichtet ist, kann die Sparkasse/Landesbank mit dem Karteninha- digitale Karte nicht mehr benutzt werden. ber nur ausdrücklich treffen. 21 Einschaltung Dritter 19 Änderung der Bedingungen Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Karten- vertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und zur 19.1 Änderungsangebot Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Dritter Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zu bedienen. zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der Sparkasse/Landes- 22 Besondere Regelungen für minderjährige Karteninhaber bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommu- 22.1 Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Karteninhabers nikationsweg (z. B. das Elektronische Postfach) vereinbart, können die werden kalendermonatlich nur Verfügungen bis zu einem Gesamtbetrag Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. von 500 Euro zugelassen. 19.2 Annahme durch den Karteninhaber Wird dieser Betrag durch eine Kartenverfügung überschritten, wird die Die von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen werden Kartenverfügung insgesamt abgelehnt. Hierüber wird der minderjährige nur wirksam, wenn der Karteninhaber diese annimmt, gegebenenfalls im Karteninhaber über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. unterrichtet. 19.3 Annahme durch den Karteninhaber im Wege der 22.2 Etwaige nicht vom Kartenguthaben abgedeckte Kartenverfügungen Zustimmungsfiktion und/oder Entgelte werden dem im Kartenantrag angegebenen Abrech- Das Schweigen des Karteninhabers gilt nur dann als Annahme des Ände- nungskonto belastet. rungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn 23 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige (1) das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank erfolgt, um die Beschwerdemöglichkeit Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher Bedingungen bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden. – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar gel- tender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der 24 Picture-Card Rechtslage entspricht oder Digitale Karten werden mit Standardmotiv ausgegeben. Physische Karten – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein können auf Wunsch des Karteninhabers nach Maßgabe der nachfolgen- Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet den Bestimmungen anstelle des Standardmotivs auch mit einem Bild aus werden darf oder der angebotenen Motivgalerie oder mit einem individuellen Bildmotiv aus- – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse/Lan- gegeben werden. desbank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. a) Motivgalerie/Individuelles Bild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäi- Wird der Sparkasse/Landesbank innerhalb von zwei Wochen nach schen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflich- Antragstellung kein Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder individu- tungen der Sparkasse/Landesbank in Einklang zu bringen ist elles Bild übermittelt, ist sie berechtigt, eine Karte mit Standardmotiv und auszustellen. (2) der Karteninhaber das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank Der Bildinhalt darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes, des Änderungen abgelehnt hat. Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts oder des Wett- Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber im Änderungsange- bewerbsrechts). bot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Bei einem Kartenaustausch wird das ausgewählte Motiv oder das indivi- 19.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion duelle Bild auch für die neue Karte verwendet. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung Steht ein aus der Motivgalerie gewähltes Bild zum Zeitpunkt eines Kar- – bei Änderungen dieser Regelungen in Ziff. 19 oder tentausches nicht mehr zur Verfügung, ist die Sparkasse/Landesbank – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die berechtigt, ein anderes Motiv zu verwenden. Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder b) Technische Voraussetzungen – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- Die technischen Voraussetzungen für die Wahl eines individuellen Bildes gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers (insbesondere zulässige Bildformate, maximale Dateigröße) werden dem gerichtet sind, oder Karteninhaber gesondert mitgeteilt. – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkom- c) Warnhinweise men, oder Der Karteninhaber darf nur individuelle Bilder verwenden, an denen ihm – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung die Bildrechte zustehen. Wenn durch das individuelle Bild Rechte Dritter und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse/Landesbank verletzt werden, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen. verschieben würden. Soll die Picture-Card auch im Ausland eingesetzt werden, hat der Karten- In diesen Fällen wird die Sparkasse/Landesbank die Zustimmung des inhaber ferner die jeweils örtlich geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Karteninhabers zu den Änderungen auf andere Weise einholen. Karteninhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese erheb- 19.5 Kündigungsrecht des Karteninhabers bei der lich von in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können und Zustimmungsfiktion auf einen Verstoß gegen derartige örtliche Vorschriften erhebliche, teil- Macht die Sparkasse/Landesbank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, weise empfindliche Sanktionen und Strafen stehen können. Der Kartenin- 128 711.000 D0 (Fassung März 2023) - v10.0 kann der Karteninhaber diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla- haber wird ausdrücklich auf die Gefahr eines unverhältnismäßig hohen genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und Schadens bis hin zu der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/ hingewiesen. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig und umfassend über Landesbank in ihrem Angebot besonders hinweisen. etwaige Restriktionen aufgrund derartiger örtlicher Vorschriften zu infor- mieren und ist für deren Einhaltung allein verantwortlich. 20 Kündigung Sowohl der Kartenvertrag als auch die Nutzung der digitalen Karte alleine d) Ablehnung von individuellen Bildern kann vom Karteninhaber jederzeit, von der Sparkasse/Landesbank mit Die Sparkasse/Landesbank ist jederzeit berechtigt, vom Karteninhaber einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt individuell gewählte Bilder abzulehnen, wenn diese nach ihrer Einschät- werden. zung gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die berechtigten Interes- Die Sparkasse/Landesbank kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, sen der Sparkasse/Landesbank oder Dritter beeinträchtigen können. Von wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Karten- einer Ablehnung wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten unverzüglich unterrichten. Das vom Karteninhaber übermittelte Bild und die entsprechenden personenbezogenen Daten werden von der Spar- Seite 4 von 5 Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) kasse/Landesbank nach Ablauf von 8 Wochen nach Versand der Ableh- nungsnachricht gelöscht. Im Rahmen des Antragsverhältnisses kann der Karteninhaber ein neues Bild einreichen. Nach zweimaliger Ablehnung eines individuellen Bildes/Motives ist die Sparkasse/Landesbank berech- tigt, die Karte mit einem Standardmotiv zu erstellen. e) Produktionstechnische Einschränkungen Die Sparkasse/Landesbank leistet keine Gewähr für übereinstimmende Farben des individuellen Bildes/Motivs auf der Picture-Card mit den Origi- nalbild-Dateien. Da eine farbgetreue Reproduktion des Originalbildes nicht gewährleistet werden kann, werden farbliche Differenzen als Rekla- mation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen aner- kannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung der Original- bild-Dateien) hervorgerufen werden. Eine identische Reproduktion des Originalbildes hinsichtlich Konturenschärfe, Kontrast und Darstellung von Farbverläufen ist nicht gewährleistet. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgrün- den wird auf die Picture-Card eine vollflächige Schutzfolie aufgebracht. In Abhängigkeit vom Bilddesign ist dadurch eine Beeinflussung der visuellen Wirkung des Bildes möglich. 25 Guthaben Auf dem Kartenkonto kann durch sonstige Zahlungseingänge ein Gutha- ben entstehen. Entsprechende Zahlungseingänge können insbesondere sein – Gutschriften durch den ursprünglichen Zahlungsempfänger (beispiels- weise Refund (Händlergutschriften); Gewinne; Entgelterstattungen), – Karte-zu-Karte-Zahlungsvorgänge (Money Send/Visa Direct), – Rückbuchungen von Kartenzahlungen (Chargeback). Über ein Guthaben auf dem Kartenkonto kann der Karteninhaber durch Nutzung der Debitkarte und durch Übertragung zugunsten des Abrech- nungskontos verfügen. 128 711.000 D0 (Fassung März 2023) - v10.0 Seite 5 von 5