Versicherungsbestätigung zur Business-Card Gold
Sparkasse Aachen
Fassung Januar 2018 Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4, 52062 Aachen
Im Versicherungsfall sowie für Service-Auskünfte zu den Versi- 76.694,– Euro im Todesfall,
cherungsleistungen 24 Stunden für Sie erreichbar: bis zu 153.388,– Euro im Invaliditätsfall.
Service- und Notrufzentrale AUSLANDS-DlENSTREISE-UNFALLVERSICHERUNG
Telefon: +49 (0) 211-536-3696 Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Business-Card
Gold für Unfälle, die der Karteninhaber auf Auslandsdienstreisen (welt-
Inhalt weit, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland) erleidet, mit den
Versicherungssummen von
I. Allgemeine Hinweise 76.694,– Euro im Todesfall,
bis zu 153.388,– Euro im Invaliditätsfall.
II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick
DIENSTREISE-VERKEHRSRECHTSSCHUTZ
Dienstreise-Unfallversicherung Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für die Wahr-
Versicherer: Versicherungskammer Bayern, nehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Karteninhabers und
Maximilianstr. 53, 80538 München übernimmt die hierzu erforderlichen Kosten.
Dienstreise-Verkehrsrechtsschutzversicherung REISESERVICEVERSICHERUNG INKL. TELEFON-INFO
Versicherer: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein deutsch- bzw. eng-
Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf lischsprachiger Arzt gebraucht oder wird eine Kostenvorlage für einen
Krankenhausaufenthalt verlangt, Impfberatung, Spezialistenvermittlung,
Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-Info Dolmetscher-Service – wann immer Hilfe benötigt wird – ein Anruf bei der
Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG, Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu
Maximilianstr. 53, 80538 München veranlassen.
Auslandsreise-Krankenversicherung AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG
Versicherer: UKV Union Krankenversicherung AG, Diese Versicherung bietet Ihnen als Karteninhaber weltweiten Versiche-
Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken rungsschutz auf Dienstreisen bei unvorhergesehen eintretenden Erkran-
kungen. Sie erhalten, im Rahmen der tariflich festgelegten Höchstgren-
Reiseausfallversicherung zen, Kostenersatz für medizinisch notwendige ärztliche und schmerzstil-
Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG, lende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen,
Maximilianstr. 53, 80538 München Arznei- und Heilmittel. Sie haben selbstverständlich 1.-Klasse-Status und
können den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Erstattung von Mehr-
Ergänzende Bestimmungen kosten durch medizinisch notwendigen Rücktransport eines Erkrankten
an seinen ständigen Wohnsitz oder in das nächsterreichbare Kranken-
Bei den genannten öffentlichen Versicherern besteht zugunsten haus ist ebenfalls gewährleistet.
des Inhabers einer gültigen Business-Card Gold Versicherungs-
schutz gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen. REISEAUSFALLVERSICHERUNG
Der Versicherer leistet Entschädigung bei Abbruch der Reise für die
Für Ihre Schadenmeldung rufen Sie bitte die Servicenummer nachweislich entstandenen Mehrkosten bis zu 2.557,– Euro sowie für die
+49 211 536-3696 an. Kosten, die für die Gestellung einer Ersatzperson erforderlich sind.
I. Allgemeine Hinweise Dienstreise-Unfallversicherung
1. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes Erläuterungen zur Dienstreise-Unfallversicherung im Rahmen der Busi-
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Business-Card ness-Card Gold für öffentliche Verkehrsmittel/Hotels in der Bundesrepub-
Gold ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden jeweiligen lik Deutschland sowie generell im Ausland
Bestimmungen, aus den – zum Teil nur auszugsweise abgedruckten –
Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestim- 1. Welche Bedingungen liegen zugrunde?
mungen. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
(AUB 2000, Stand 01.01.2009) sowie diese Erläuterungen zugrunde. Im
2. Beitragszahlung Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Bedingungen können
Den Beitrag für diese Versicherungen trägt der Kartenemittent aus der beim Versicherer angefordert werden.
geleisteten Kartenjahresgebühr.
2. Wer ist versichert?
3. Rechte im Schadenfall Versichert ist der Inhaber einer gültigen Business-Card Gold.
Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt
zu. 3. Höchstversicherungssummen
Die für den Karteninhaber in der Versicherungsbestätigung genannten
4. Aufrechnungsverbot Versicherungssummen stellen die Höchstleistungen für jeden Karteninha-
Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die Karten- ber dar, unabhängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder meh-
inhaber. Ansprüche der Karteninhaber darf der Versicherer nicht mit For- rere Kreditkarten besteht.
derungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. Der § 35 Versi-
cherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen. 4. Was ist versichert
4.1 in der Bundesrepublik Deutschland?
128 274.913 D0 BCS (Fassung Jan. 2018) - v3.1 - o
Hinweis:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die der Karteninhaber
Sofern ein Inhaber der Business-Card Gold im Besitz mehrerer gültiger auf einer Dienstreise in der Bundesrepublik Deutschland ab einer Entfer-
Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen nur einmal in nung von mehr als 50 km Luftlinie vom Ausgangspunkt der Reise (Woh-
Anspruch genommen werden. nung oder Arbeitsstätte) erleidet:
a) als Benutzer
II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick – eines öffentlichen Verkehrsmittels,
DIENSTREISE-UNFALLVERSlCHERUNG FÜR ÖFFENTLICHE – eines Mietwagens (Pkw/Kombi),
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