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Versicherungsbestätigung zur Business-Card Gold
                                                                                                                               Sparkasse Aachen
                                                    Fassung Januar 2018                                                        Friedrich-Wilhelm-Platz 1-4, 52062 Aachen

                                                    Im Versicherungsfall sowie für Service-Auskünfte zu den Versi-                     76.694,– Euro im Todesfall,
                                                    cherungsleistungen 24 Stunden für Sie erreichbar:                          bis zu 153.388,– Euro im Invaliditätsfall.

                                                    Service- und Notrufzentrale                                                AUSLANDS-DlENSTREISE-UNFALLVERSICHERUNG
                                                    Telefon: +49 (0) 211-536-3696                                              Versicherungsschutz besteht unabhängig vom Einsatz der Business-Card
                                                                                                                               Gold für Unfälle, die der Karteninhaber auf Auslandsdienstreisen (welt-
                                                    Inhalt                                                                     weit, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland) erleidet, mit den
                                                                                                                               Versicherungssummen von
                                                    I. Allgemeine Hinweise                                                             76.694,– Euro im Todesfall,
                                                                                                                               bis zu 153.388,– Euro im Invaliditätsfall.
                                                    II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick
                                                                                                                               DIENSTREISE-VERKEHRSRECHTSSCHUTZ
                                                    Dienstreise-Unfallversicherung                                             Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für die Wahr-
                                                    Versicherer: Versicherungskammer Bayern,                                   nehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Karteninhabers und
                                                    Maximilianstr. 53, 80538 München                                           übernimmt die hierzu erforderlichen Kosten.
                                                    Dienstreise-Verkehrsrechtsschutzversicherung                               REISESERVICEVERSICHERUNG INKL. TELEFON-INFO
                                                    Versicherer: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG,                            Sind Reisedokumente abhanden gekommen, wird ein deutsch- bzw. eng-
                                                    Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf                                           lischsprachiger Arzt gebraucht oder wird eine Kostenvorlage für einen
                                                                                                                               Krankenhausaufenthalt verlangt, Impfberatung, Spezialistenvermittlung,
                                                    Reiseserviceversicherung inkl. Telefon-Info                                Dolmetscher-Service – wann immer Hilfe benötigt wird – ein Anruf bei der
                                                    Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG,                               Notrufzentrale in Deutschland genügt, um alles Notwendige vor Ort zu
                                                    Maximilianstr. 53, 80538 München                                           veranlassen.

                                                    Auslandsreise-Krankenversicherung                                          AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG
                                                    Versicherer: UKV Union Krankenversicherung AG,                             Diese Versicherung bietet Ihnen als Karteninhaber weltweiten Versiche-
                                                    Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken                                     rungsschutz auf Dienstreisen bei unvorhergesehen eintretenden Erkran-
                                                                                                                               kungen. Sie erhalten, im Rahmen der tariflich festgelegten Höchstgren-
                                                    Reiseausfallversicherung                                                   zen, Kostenersatz für medizinisch notwendige ärztliche und schmerzstil-
                                                    Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG,                               lende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen,
                                                    Maximilianstr. 53, 80538 München                                           Arznei- und Heilmittel. Sie haben selbstverständlich 1.-Klasse-Status und
                                                                                                                               können den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Erstattung von Mehr-
                                                    Ergänzende Bestimmungen                                                    kosten durch medizinisch notwendigen Rücktransport eines Erkrankten
                                                                                                                               an seinen ständigen Wohnsitz oder in das nächsterreichbare Kranken-
                                                    Bei den genannten öffentlichen Versicherern besteht zugunsten              haus ist ebenfalls gewährleistet.
                                                    des Inhabers einer gültigen Business-Card Gold Versicherungs-
                                                    schutz gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen.                     REISEAUSFALLVERSICHERUNG
                                                                                                                               Der Versicherer leistet Entschädigung bei Abbruch der Reise für die
                                                    Für Ihre Schadenmeldung rufen Sie bitte die Servicenummer                  nachweislich entstandenen Mehrkosten bis zu 2.557,– Euro sowie für die
                                                    +49 211 536-3696 an.                                                       Kosten, die für die Gestellung einer Ersatzperson erforderlich sind.

                                                    I. Allgemeine Hinweise                                                     Dienstreise-Unfallversicherung
                                                    1. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes                             Erläuterungen zur Dienstreise-Unfallversicherung im Rahmen der Busi-
                                                    Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Business-Card          ness-Card Gold für öffentliche Verkehrsmittel/Hotels in der Bundesrepub-
                                                    Gold ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden jeweiligen          lik Deutschland sowie generell im Ausland
                                                    Bestimmungen, aus den – zum Teil nur auszugsweise abgedruckten –
                                                    Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestim-        1. Welche Bedingungen liegen zugrunde?
                                                    mungen.                                                                    Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
                                                                                                                               (AUB 2000, Stand 01.01.2009) sowie diese Erläuterungen zugrunde. Im
                                                    2. Beitragszahlung                                                         Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Bedingungen können
                                                    Den Beitrag für diese Versicherungen trägt der Kartenemittent aus der      beim Versicherer angefordert werden.
                                                    geleisteten Kartenjahresgebühr.
                                                                                                                               2. Wer ist versichert?
                                                    3. Rechte im Schadenfall                                                   Versichert ist der Inhaber einer gültigen Business-Card Gold.
                                                    Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt
                                                    zu.                                                                        3. Höchstversicherungssummen
                                                                                                                               Die für den Karteninhaber in der Versicherungsbestätigung genannten
                                                    4. Aufrechnungsverbot                                                      Versicherungssummen stellen die Höchstleistungen für jeden Karteninha-
                                                    Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die Karten-     ber dar, unabhängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder meh-
                                                    inhaber. Ansprüche der Karteninhaber darf der Versicherer nicht mit For-   rere Kreditkarten besteht.
                                                    derungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. Der § 35 Versi-
                                                    cherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen.                 4. Was ist versichert
                                                                                                                               4.1 in der Bundesrepublik Deutschland?
128 274.913 D0 BCS (Fassung Jan. 2018) - v3.1 - o


                                                    Hinweis:
                                                                                                                               Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, die der Karteninhaber
                                                    Sofern ein Inhaber der Business-Card Gold im Besitz mehrerer gültiger      auf einer Dienstreise in der Bundesrepublik Deutschland ab einer Entfer-
                                                    Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen nur einmal in         nung von mehr als 50 km Luftlinie vom Ausgangspunkt der Reise (Woh-
                                                    Anspruch genommen werden.                                                  nung oder Arbeitsstätte) erleidet:
                                                                                                                               a) als Benutzer
                                                    II. Versicherungsleistungen im Gesamtüberblick                                – eines öffentlichen Verkehrsmittels,
                                                    DIENSTREISE-UNFALLVERSlCHERUNG FÜR ÖFFENTLICHE                                – eines Mietwagens (Pkw/Kombi),
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Versicherungsbestätigung zur Business-Card Gold · 16.10.26, 22:29