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Informationen zur Einlagensicherung und Institutssicherung


Informationen zur Einlagensicherung und Institutssicherung

Bei der Kreissparkasse Köln ist das Geld der Kunden in guten Händen
Hinsichtlich der Sicherheit ihrer Einlagen profitieren die Kunden vom soliden Geschäftsmodell der
Kreissparkasse Köln sowie von deren guter Eigenkapitalausstattung und Ertragsstärke. Als Mitglied des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes ist die Kreissparkasse Köln außerdem dem Sicherungs-
system der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Neben der einheitlichen europäischen
Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro kommen den Kunden der Sparkasse daher auch die
Vorteil der bewährten Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe zugute.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher
vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass
ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über
ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist als Einlagensicherungssystem nach dem
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
• den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
• dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und
• der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen.
Seit der Gründung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe in den 1970er-Jahren ist es
bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen und hat noch kein Kunde Einlagen
oder Zinsen verloren.

Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz
setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes
Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet.

1.   Freiwillige Institutssicherung
     Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen
     und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese
     Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden
     dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden.

2.   Informationen zur Einlagensicherung und Institutssicherung
     Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensiche-
     rungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise
     nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner
     Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
     Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem.


Stand: September 2015                                                                                 Seite 1

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Informationen zur Einlagensicherung und Institutssicherung · 16.10.26, 22:23