Informationen zur Einlagensicherung und Institutssicherung Informationen zur Einlagensicherung und Institutssicherung Bei der Kreissparkasse Köln ist das Geld der Kunden in guten Händen Hinsichtlich der Sicherheit ihrer Einlagen profitieren die Kunden vom soliden Geschäftsmodell der Kreissparkasse Köln sowie von deren guter Eigenkapitalausstattung und Ertragsstärke. Als Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes ist die Kreissparkasse Köln außerdem dem Sicherungs- system der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Neben der einheitlichen europäischen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro kommen den Kunden der Sparkasse daher auch die Vorteil der bewährten Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe zugute. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen: • den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen. Seit der Gründung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen und hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren. Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. 1. Freiwillige Institutssicherung Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortgeführt werden. 2. Informationen zur Einlagensicherung und Institutssicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensiche- rungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem. Stand: September 2015 Seite 1